Chile | Nummer 312 - Juni 2000

Pinochet wird antastbar

Dem Senator auf Lebenszeit wird aller Voraussicht nach die Immunität aberkannt

Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Aberkennung der parlamentarischen Immunität Pinochets kam für alle Beteiligten überraschend. Zunächst verkündeten die Richter nur, dass eine Entscheidung getroffen worden sei – bekannt gegeben werde sie nach einer Frist von exakt zwei Wochen. Wenige Stunden später stand es bereits auf den Internetseiten der großen Tageszeitungen: Mit 13 zu 9 Stimmen sei Pinochet die Immunität aberkannt worden.

Sandra Grüninger

Für die Richter war es keine leichte Entscheidung. Sie hatten über die Aberkennung der parlamentarischen Immunität des Ex-Diktators zu befinden, trafen damit aber in gewisser Weise auch eine Entscheidung über ihre eigene berufliche Zukunft. In Kürze wird der Nachfolger eines im Januar verstorbenen Mitglieds des Obersten Gerichtshofes ernannt. Er wird vom Präsidenten vorgeschlagen und dann vom Senat bestätigt. Kandidaten sind just die Richter des Berufungsgerichts, der zweithöchsten chilenischen Kammer.
Zwar wollten alle Stellungnahmen die „endgültige schriftliche Verkündung“ abwarten, doch besteht kaum ein Zweifel daran, dass die Bekanntmachung einen Meinungswechsel der Richter – zu dem sie bis zur Unterschrift das Recht hätten – praktisch unmöglich macht. Die Lagos-Regierung kann also relativ beruhigt abwarten.
Dass nun tatsächlich – zumindest in erster Instanz – der Weg für eine mögliche Verurteilung geebnet wird, können und wollen diejenigen, die die „Befreiung vom Marxismus“ noch immer rechtfertigen, nicht glauben. Und tatsächlich war dieser grundlegende Wandel in der kollektiven Vorstellungswelt, der neue rechtliche und politische Interpretationen möglich machte, vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbar. Denn die Gesetze, auf die die ehemaligen Machthaber vertraut haben, haben sich schließlich nicht geändert. Es ist das gesellschaftliche Klima, das heute in Chile das Unmögliche Wirklichkeit werden lässt: Dass sich die Gerichte mit dem einst mächtigsten Mann Chiles und den unter ihm begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschäftigen.

Vergangenheitsbewältigung

So ist die Entscheidung der Richter erst eine von vielen, die zu einer möglichen Verurteilung Pinochets führen könnten. Aber es ist die symbolträchtigste und damit vielleicht die wichtigste. Sie hat Pinochets AnhängerInnen wie GegnerInnen gezeigt, dass der politische und juristische Handlungsrahmen gewachsen ist und Überraschungen wieder möglich sind. Natürlich spielen auch politische Interessen der neuen Mitte-Links-Regierung unter Ricardo Lagos im Blickfeld der internationalen Gemeinschaft eine entscheidende Rolle. Das Beharren auf der Unabhängigkeit der chilenischen Gerichte kann nicht über die Suche nach einer politischen Lösung zur Vergangenheitsbewältigung hinwegtäuschen. Aber es zeigt, dass die Person Augusto Pinochet, nicht mehr unantastbar ist. Und das hat mit einer neuen Sicht der Dinge zu tun.
Als der Diktator zur Veranschaulichung seiner Macht einst verkündete, es bewege sich in Chile kein Blatt ohne sein Wissen, ahnte er nicht, dass gerade diese Omnipotenz und vertikale Machtstruktur es heute ermöglicht, ihn juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Ebenso wie die ausgeklügelte Strategie im Umgang mit den so genannten “Verhaftet-Verschwunden“, Personen, die unter dubiosen Umständen auf der Straße oder zu Hause verhaftet wurden, gelegentlich noch von Mithäftlingen in einem der Folterzentren gesehen wurden und schließlich für immer verschwanden. Das Kalkül der Militärs, dass es ohne Leichen keinen Mord und demzufolge keine Menschenrechtsverbrechen gegeben habe, wird Pinochet und den beteiligten Militärs nun zum Verhängnis. Inzwischen hat sich bei vielen chilenischen Richtern eine Sichtweise durchgesetzt, die das Verschwundensein als andauernde Entführung interpretiert, bei der juristisch nicht vom Tod der Opfer ausgegangen wird. Bis die Leichen gefunden werden, dauert das Verbrechen an und kann deshalb nicht verjähren. Der Parteichef der ultrarechten UDI, Pablo Longueira, nannte diese Auslegung schlichtweg „albern“. Ranghohe Militärs wie Jorge Martínez Busch, Admiral im Ruhestand und ernannter Senator, verkündeten öffentlich, was zwar bekannt, aber nie in dieser Form eingestanden worden war: Natürlich sind die Verhaftet-Verschwundenen tot, auf eine Weise umgebracht, dass viele wahrscheinlich nie mehr gefunden, geschweige denn bestattet werden können.

Klagen gegen Pinochet

Etwa 3.000 Männer und Frauen wurden zwischen 1973 und 1989 vom Militär ermordet, unzählige weitere gefoltert. Viele der misshandelten Körper wurden in Flüssen, Müllhalden oder sonstigen abgelegenen Geländen gefunden. Von über 1.000 fehlt jedoch noch jede Spur. Unter Richter Juan Guzmán, der wegen der mehr als 100 Klagen gegen Pinochet ermittelt, werden Massengräber geöffnet. Doch immer wieder stellen die Anthropologen fest, dass schon jemand vor ihnen am Werk war und in den letzten Jahren Körper aus den Gräbern verschwunden sind. Es gibt also Personen, die über den Verbleib der Verhaftet-Verschwundenen Bescheid wissen. Etwas, was die Streitkräfte als Institution verneinen, die mögliche Kenntnisse als Privatsache von Offizieren im Ruhestand ansehen. Ob mit dieser zweiten Phase des „Verschwindenlassens“ den angeklagten Militärs angesichts der neuen Rechtslage ein Gefallen erwiesen wurde, bleibt zweifelhaft.
Ein weiterer Schachzug, mit dem das Militär-Regime glaubte, sich absichern zu können, ist das Dekret Nr. 5 aus dem Jahr 1974, in dem die Junta den Kriegszustand erklärte. Damals hatte sie damit intendiert, hartes, besser: brutales Vorgehen rechtfertigen zu können. Nachträglich betrachtet hat sie sich einmal mehr selbst eine Falle gestellt, denn laut Genfer Konvention, die auch Chile unterschrieben hat, darf der Gegner in Kriegshandlungen eben nicht misshandelt und gefoltert werden. Und so werden den verantwortlichen Militärs in den vorliegenden Klagen gerade systematische Folterungen zur Last gelegt.

Beweisführungsprobleme

Das entscheidende Problem besteht darin, eine direkte Beteiligung Pinochets an den Menschenrechtsverbrechen zu beweisen. Dies war bisher schwierig, da Pinochet zwar Verantwortung als Staatschef hatte, ihm aber nie nachgewiesen werden konnte, dass er konkrete Menschenrechtsverbrechen angeordnet oder gebilligt hatte. Deshalb musste lange Zeit der ehemalige Chef des Geheimdienstes DINA Manuel Contreras seinen Kopf hinhalten. Jahrelang hielten die Streitkräfte zusammen, standen geschlossen hinter Pinochet und bildeten die „Militärfamilie“. Im Rahmen der Ermittlungen wurden nun dutzende von wichtigen Militärangehörigen vor Gericht zitiert. Seit klar wurde, dass jeder Einzelne von ihnen mit Verbrechen in Verbindung gebracht werden konnte, liegen plötzlich zahlreiche Aussagen vor und tauchen Dokumente auf, nach denen alle Anweisungen von Pinochet ausgegangen sein sollen.
Für die Attentate im Ausland und die Verbrechen der Todeskarawane soll Pinochet zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Fälle wegen wurde ihm die Immunität aberkannt. Weitere wichtige Prozesse zum Thema Menschenrechte in Chile sind die Untersuchungen zur Ermordung des Gewerkschaftsführers Tucapel Jiménez, im Jahr 1982, für die Humberto Gordon Rubio, damals Chef des DINA-Nachfolgerdienstes CNI, in Untersuchungshaft sitzt, nachdem über zehn Jahre lang die Ermittlungen der Militärgerichte zu keinem Ergebnis geführt hatten. Gordon wird nun auch in einem weiteren Prozess wegen der Ermordung von José Carrasco Tapia, Felipe Rivera, Gastón Vidaurrázada und Abraham Muskablit, angeklagt. Die vier Männer waren in der Nacht vom 8. September 1986, am Tag nach dem missglückten Attentat auf Pinochet, in einem Racheakt unabhängig voneinander verhaftet und später ermordet worden. Laut der Aussage Gordons handelten alle „Kräfte im Kampf gegen die Subversion“ unter der alleinigen Befehlsgewalt von Pinochet. So könnte der auch für andere Verbrechen in den Achtzigerjahren, wie die Ermordung von zwölf Jugendlichen im Rahmen der so genannten „Operación Albania“ oder das Verschwindenlassen von fünf weiteren Männern, verantwortlich gemacht werden.
Im Fall Tucapel Jiménez hat Humberto Gordon Rubio den Ermittlern eine Liste der 22 Beteiligten vorgelegt. So soll Manuel Contreras Donaire, seinerzeit ein Unteroffizier, den Gewerkschaftsführer erschossen und ihm die Kehle durchgeschnitten haben. General Ramses Alvarez Scoglia soll das Verbrechen angeordnet haben.
Wenn Pinochet wie erwartet Berufung gegen den nun publik gewordenen Gerichtsbeschluss einlegen wird, obliegt die endgültige Entscheidung dem Obersten Gerichtshof. Nach der politischen Ausrichtung seiner Mitglieder ist hier ein Ausgang von zwölf zu acht Stimmen zugunsten der Aufhebung der Immunität zu erwarten. Dann könnte Juan Guzmán, der Richter, der für die eigentliche Klage zuständig ist, Pinochet sofort festnehmen lassen, während gleichzeitig erneut die Diskussion um den Gesundheitszustand Pinochets losbrechen wird. Nur ein Befund, der Geisteskrankheit oder Altersdemenz feststellte, könnte dann noch einen Prozess verhindern. Ansonsten wird man Augusto Pinochet womöglich bald vor einem – chilenischen – Gericht sehen.

KASTEN:
Leserbrief zu “Nazi-Treffen mit schnellem Ende”, LN 311

(…) Zu schnell gefreut: Die Veranstalter des “Ersten ideologischen internationalen Treffens zu Nationalität und Sozialismus” haben mit der Verhaftung ihrer öffentlich bekannten Anführer und dem Aufspüren des Tagungsortes gerechnet und ein zweites, ja sogar ein drittes Führungsteam und einen Ersatztagungsort bereitgehalten. Tatsächlich ging das Treffen nach der polizeilichen Auflösung (…) weiter. Für die chilenische extreme Rechte war es ein Erfolg, den Staat ausgetrickst zu haben. Seit dem Niedergang der World Union of National Socialists (WUNS), die ihre Zentren in Großbritannien und den USA hatte und in den Sechzigerjahren die erste rechtsextreme Internationale seit dem Ende des Hitlerstaates war, dürfte es einen so deutlichen Kristallisationspunkt eines erneuerten Nationalismus nicht mehr gegeben haben … vielleicht mit einer Ausnahme: der weltweit größten Feier zu Hitlers 100. Geburtstag. Auch die war in Chile.
E.Thea Hoffmann, Bamberg

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