Putsch, Folter, Flucht – und dann Schikane
In den 1970er Jahren flüchteten Brasilianer_innen auch in die Bundesrepublik Deutschland. Hier trafen sie auf Behördenschikane – aber auch auf Solidarität
Neun Mann bilden die Mauer. Sechs in dunkelblau, drei in gelb. Der Schuss fällt, zwei Gelbe lassen sich fallen – und in der blauen Mauer klafft eine Lücke, durch die pfeilschnell der passgenaue Schuss fliegt und der Ball im Netz landet. Kunstschütze Rivelino hatte für Brasilien getroffen – und die Auswahl der DDR war besiegt! Es war bei der Fußball-WM 1974 in der BRD. Brasilien war amtierender Weltmeister, und wer wollte die Seleção nicht gern beim Zaubern am Ball sehen? Allen voran die Brasilianer_innen, die den Weg ins weit entfernte Westdeutschland gefunden hatten. Aber nicht allen wurde dies gestattet.
In Bochum lebte im Juni 1974 eine Gruppe von Brasilianer_innen, die dort Deutschkurse besuchten, unterstützt vom Ökumenischen Studienwerk der EKD. Im Februar 1974 waren sie nach Köln gekommen, nachdem ihre Odyssee sie 1971 aus Brasilien erst nach Chile, nach dem 11. September 1973 von dort nach Mexiko und Ende 1973 dann über Belgien nach Köln getrieben hatte.
In Brasilien herrschte seit 1964 die Militärdiktatur, ab Ende 1968 wurde die Repression in Brasilien massiv verschärft – Folter, Mord, Verschwindenlassen, alles staatlich sanktioniert und betrieben. Dagegen leisteten Menschen Widerstand. Militante Gruppen organisierten sich und entführten mehrere ausländische Botschafter_innen, um politische Gefangene von der Diktatur im Austausch freizupressen. Eine von den dadurch Freigekommenen war Maria Auxiliadora Lara Barcelos. Dora, wie ihre Freund_innen sie nannten, schloss sich im März 1969 dem bewaffneten Widerstand der Stadtguerrilla VAR-Palmares an. In der VAR-Palmares waren neben anderen Carlos Lamarca – als deren damals bekanntestes Mitglied – und der damals noch nicht so populäre Carlos Minc oder die heutige Präsidentin Brasiliens, Dilma Rousseff. Die VAR-Palmares war vor allem durch den Raub eines Geldkoffers mit zweieinhalb Millionen US-Dollar aus dem Haus des als korrupt verrufenen Ex-Gouverneurs von São Paulo, Adhemar de Barros, bekannt geworden. Carlos Lamarca ließ nach dem erfolgreichen Raub des „Koffers von Adhemar“ über die Agentur Agence France Press verlauten, die Gruppe habe die Schwarzkasse des korrupten Ex-Gouverneurs sichergestellt und werde „das dem Volk über Jahre gestohlene Geld zurückgeben“.
Dora, ihr Freund und ein Mitkämpfer der VAR-Palmares lebten zu der Zeit in Rio de Janeiro in einem Versteck. Doch der Vermieter denunzierte sie – und die Geheimpolizei stellte die Untergrundkämpfer_innen Mitte November 1969 und verhaftete sie nach einem Gefecht mit Schüssen und selbstgebastelten Sprengkörpern. Alle drei wurden in Foltergefängnisse gebracht, einer starb unter der Folter binnen Tagesfrist.
Dora wurde gefoltert. Monatelang. Bis am 7. Dezember 1970 der Botschafter der Schweiz, Enrico Bucher, von einer anderen Stadtguerrillagruppe in Rio de Janeiro entführt wurde. Im Austausch gegen den Botschafter wurden im Januar 1971 70 Gefangene freigelassen, des Landes verwiesen und nach Chile abgeschoben. Auch Dora.
Dora lebte in Chile und nahm ihr zuvor wegen des Eintritts in die Illegalität abgebrochenes Medizinstudium wieder auf. Dann kam der 11. September 1973. Dora flüchtete sich mit anderen in die mexikanische Botschaft. Sie konnte nach Mexiko ausreisen, aber Asyl gewährte ihr das Land nicht – so dass Dora und eine Gruppe von Brasilianer_innen den Weg über Belgien in ein Land antraten, das das politische Asyl uneingeschränkt in sein Grundgesetz geschrieben hatte. Die Odyssee der Zwei-Mal-Geflohenen sollte in Köln vorerst ein Ende finden. Amnesty International unterstützte Dora und die Gruppe bei den Asylanträgen, dennoch zogen sich diese über mehrere Monate hin. Schneller waren da die deutschen Polizeibehörden.
„Im Juni 1974 wurde ich zusammen mit zwei Genossen zur Ausländerpolizei in Bochum zitiert, wo man uns mitteilte, dass wir uns dreimal täglich beim nächstgelegenen Polizeirevier zu Kontrollzwecken zu melden hätten, und zwar während der 21 Tage der Fußball-Weltmeisterschaft, die in Deutschland stattfand. Nichterscheinen sollte zur Ausweisung aus dem deutschen Territorium führen. Wir fragten, woher diese Maßnahme käme, aber wir erhielten keine weiteren Erklärungen. Wir legten Widerspruch gegen diese Maßnahme ein (wobei die Anwaltskosten von der Kirche übernommen wurden) und verloren. Wir waren durch diese Maßnahme in unserem Studium ernsthaft beeinträchtigt, weil die Durchführung genau in die Zeit der Deutschprüfungen fiel. Außerdem konnten wir uns kein Spiel ansehen, wir mussten täglich drei Stunden laufen, um uns zu melden, einmal vor und zweimal nach dem Mittagessen.“ So steht es im Bericht von Maria Auxiliadora Lara Barcelos, der im Archiv des Berliner Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika dem Staub der Geschichte trotzt. Aber die deutsche Ausländerbehörde schikanierte die Exilierten weiter. Im Oktober 1974 schrieb sich Dora an der Freien Universität Berlin ein, sie zog mit Unterstützung von Freund_innen nach West-Berlin, aber die Behörde teilte ihr mit, sie sei illegal nach Deutschland eingereist und es werde jetzt ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Ab Mai 1975 wurde ihr das Verlassen West-Berlins untersagt, ihr in Chile zuletzt ausgestellter Pass lief im Juli 1975 ab – und die deutschen Behörden weigerten sich, ihr einen Pass auszustellen. Dora war damit praktisch staatenlos, wie viele Brasilianer_innen im bundesdeutschen Exil zu dieser Zeit.
Hannah Arendt sah in dem Besitz einer Staatsbürgerschaft „das Recht, Rechte zu haben“. Staatenlos ist demnach gleichbedeutend mit rechtlos. Und Dora war laut Berichten von Freund_innen aus ihrer West-Berliner Zeit gezeichnet von der in Brasilien erlittenen Folter. Depressionen und psychische Probleme bewogen sie, sich in Behandlung zu geben.
Am 1. Juni 1976 starb Maria Auxiliadora Lara Barcelos auf einem Charlottenburger Bahnhof. „Für die Polizei war der Tod Doras ein klarer Fall von Selbstmord. In Wahrheit wurde Maria Auxiliadora von denen umgebracht, die sie sieben Jahre zuvor in brasilianischen Gefängnissen barbarisch gefoltert hatten“, schrieb Heinz F. Dressel, der sie aus der Zeit in Bochum kannte. „Die psychische Erkrankung war ohne Zweifel eine Folge der physischen und psychischen Qualen, welche die damals 25-jährige im Laufe ihrer Haft zu erdulden gehabt hatte.“
Verbundenheit und Mitmenschlichkeit waren in jener Zeit Triebfeder der Solidaritätsarbeit mit Brasilien und den in Deutschland exilierten Brasilianer_innen. Die Unterstützung bei Behördengängen gehörte ebenso dazu wie das Öffentlichmachen der in Brasilien von den Militärs begangenen Taten. Die Verantwortlichen sollten beim Namen genannt werden. So dominierten Themen wie Folter und das Verschwindenlassen politisch Oppositioneller in Brasilien die Informationskampagnen der bundesdeutschen Brasilien-Soliszene. Zu den Höhepunkten zählten die Veröffentlichungen der Kölner Brasilien-Koordinationsgruppe von amnesty international und des Mettinger Instituts für Brasilienkunde, aber auch das öffentlichkeitswirksame „Brasilien-Tribunal“, das unter Leitung des WDR-Journalisten Claus Hinrich Casdorff 1972 in Köln abgehalten wurde und das der Diktatur in Brasilien Folter vorwarf. In den Archiven des brasilianischen Geheimdienstes SNI wurden unlängst Akten gefunden, die den Stempel eines der berüchtigten Repressionsorgane der Militärdiktatur, des Departamento de Ordem Política e Social (DOPS) aus São Paulo, trugen. Ihr Inhalt: Berichte über das Tribunal von Köln, dokumentiert und zusammengetragen mutmaßlich von Spitzeln der Diktatur. Auf dem „Brasilien-Tribunal“ wies der als „Verteidiger“ bestellte Hermann Görgen, Gründer der Deutsch-Brasilianischen Gesellschaft, die Vorwürfe der Folter durch den brasilianischen Staat als „nicht systemisch“ zurück und erklärte später, „die Brasilianer sind doch gar nicht an Demokratie interessiert“.
Genauso wenig Skrupel, sich mit Diktator_innen gemein zumachen, hatte auch die Bundesdeutsche Regierung. 1975 unterzeichneten Bonn und Brasília den bis heute bestehenden Atomvertrag (siehe LN 473). Während in Brasilien die Militärdiktatur folterte, Menschen spurlos „verschwanden“ oder ermordet wurden, schenkte Willy Brandt dem Junta-General Artur da Costa e Silva eine goldene Uhr.
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Die zivil-militärische Diktatur in Brasilien (1964-1985)
Die zivil-militärische Diktatur herrschte in Brasilien vom Tag des Putsches gegen Präsidenten João Goulart am 1. April 1964 bis zum 14. März 1985, an dem José Sarney Präsident wurde. Am 13. Dezember 1968 erließ der damalige Präsident Marschall Artur da Costa e Silva den berüchtigten Institutionellen Akt Nr. 5: Dieses in Brasilien als AI-5 bekannte Dekret gab ihm die Befugnis, die Arbeit des Parlaments zu unterbinden, Politiker_innen ihres Amtes zu entheben und die Repression zu verschärfen. In Anlehnung an den Spielfilm „Die bleierne Zeit“ (1981) der deutschen Regisseurin Margarethe von Trotta wird in Brasilien der Zeitraum vom Erlass des AI-5 bis zum Amtsende des Präsidenten General Emílio Garrastazu Médici am 15. März 1974 die „Bleiernen Jahre“ genannt.
Laut neuesten Untersuchungen wurden während der brasilianischen Militärdiktatur von den Repressionsorganen 475 Menschen ermordet oder sind seither verschwunden, 24.560 Personen wurden verfolgt. Zahlen über ermordete Indigene und Kleinbäuerinnen und -bauern werden erst jetzt von der Wahrheitskommission mühsam zusammengetragen. Die dem Justizministerium unterstellte Amnestiekommission zur Anerkennung politischer Verfolgung zur Zeit der Militärdiktatur zählte 2008 über 70.000 Anträge auf staatliche Anerkennung der politischen Verfolgung und entsprechende Entschädigungszahlungen.
Amnestiegesetz
In Brasilien herrscht Straflosigkeit. Denn das brasilianische Amnestiegesetz vom 28. August 1979, das Lei n° 6.683, hat in Brasilien noch heute Gültigkeit. Es verhindert die juristische Aufarbeitung aller Straftaten der brasilianischen Militärdiktatur. Stichtag für die Amnestie ist der 15. August 1979.
Dennoch mühen sich Opfer, Angehörige, Menschenrechtsgruppen und Staatsanwält_innen, die durch das Amnestiegesetz deklarierte Straflosigkeit zu umgehen. So klagte die Brasilianische Anwaltskammer 2012 vor dem Obersten Gerichtshof Brasiliens letztinstanzlich. Es ging um die Frage, ob das Amnestiegesetzes verfassungskonform sei. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage zurück – das Amnestiegesetz bleibt unangetastet