Argentinien | Nummer 320 - Februar 2001

Sieg über die Gleichgültigkeit

Die Gefangenen von La Tablada beenden den Hungerstreik

Am 30. Dezember 2000 haben die Gefangenen von La Tablada ihren Hungerstreik nach 116 Tagen beendet (vgl. LN 318). Zwei Stunden zuvor hatte Präsident Fernando De la Rúa per Dekret die Reduzierung der lebenslangen Strafen von elf der Betroffenen angekündigt, nachdem sich ihr gesundheitlicher Zustand dramatisch verschlechtert und sich der Druck aus dem In- und Ausland entsprechend verschärft hatte. Dennoch bleiben die zentralen Forderungen der linksradikalen Ex-Guerrilleros weiterhin unerfüllt.

Emilio Ruchansky. Übersetzung: Matti Steinitz

Es ist der Tag vor Sylvester 2000. Die UnterstützerInnen und Angehörigen der Gefangenen von La Tablada, die seit Beginn des Hungerstreiks täglich Mahnwachen und Pressekonferenzen auf der Plaza de Mayo abhalten, liegen sich nun am selben Schauplatz weinend und klatschend in den Armen. Präsident De la Rúa hat soeben eine partielle Begnadigung der Gefangenen angekündigt. Inmitten dieser euphorischen Stimmung wird die Stellungnahme eines Sprechers der Gefangenen, Daniel Gabiuod, verlesen: „Die Gefangenen glauben, dass die Entscheidung einen großen Fortschritt bedeutet. Dennoch werden die Forderungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IACHR) nicht erfüllt. Wegen des Drucks faschistischer Kräfte innerhalb der Regierung war diese nicht in der Lage, eine angemessene Antwort zu geben und hat diese Entscheidung getroffen, die die Lage der Gefangenen nicht löst.“
Der umstrittene Erlass war eines von sechs „Dringlichkeits-und Notwendigkeitsdekreten“, die dazu bestimmt waren, die Autorität des Präsidenten wiederherzustellen, nachdem man ihm mangelnde Persönlichkeit und Regierungsunfähigkeit vorgeworfen hatte. In diesem wird elf der 13 Hungerstreikenden die Umwandlung ihrer lebenslangen Haftstraften in Freigängerprogramme, Hausarreste oder Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt. Zwei der Gefangenen profitieren nicht von der Begnadigung durch den Präsidenten: Enrique Gorriarán Merlo, ehemaliger Anführer des Movimiento Todos por la Patria (Bewegung Alle für das Vaterland; MTP), und seine Ehefrau Ana María Sívori. Ihnen wurde 1997 ein zweiter Prozess gewährt, in dem die gefällten Urteile bestätigt wurden.
Erwartungsgemäß stieß die Entscheidung bei den Streitkräften auf wenig Begeisterung. Einer Umfrage zufolge lehnten über 50 Prozent eine Begnadigung der Ex-Guerrilleros ab.

De la Rúa zwischen den Fronten

Dem Dekret war ein langer parlamentarischer und juristischer Streit vorausgegangen, in welchem De la Rúa zwischen den verhärteten Fronten aufgerieben wurde. „Wie soll ich gleichzeitig das Gerechtigkeitsgefühl des Volkes, das Hungerstreikproblem und die internationale Stellung des Landes berücksichtigen?“, stellte der Präsident sein Dilemma dar. Vergeblich hatte er versucht, über Appelle an das Oberste Gericht und den Kongress zu einer Entscheidung zu kommen und dabei viel wertvolle Zeit verloren.
Im Kongress nämlich hatte der Partido Justicialista zusammen mit anderen oppositionellen Fraktionen die Debatte über ein Projekt zur Reduzierung der Strafen blockiert. Sie griffen dabei auf das in dieser Angelegenheit entscheidende Druckmittel zurück: die Zeit. Wegen der Sommerpause des Parlamentes wäre über die Vorschläge der Regierung zur Begnadigung der Streikenden frühestens im Februar entschieden worden. Zu spät, wenn man davon ausgeht, dass der Hungerstreik wie angekündigt fortgesetzt worden wäre.
Das Oberste Gericht wiederum lehnte eine Revision für die Verurteilten kategorisch ab und berief sich dabei auf das Gesetz zur Verteidigung der Demokratie. Die Mitglieder des MTP hatten im Jahr 1989 die Kaserne von La Tablada gestürmt, da sie die Vorbereitung eines Militärputsches befürchteten. Bei der Auseinandersetzung kamen 39 Personen ums Leben, darunter Soldaten, Polizisten und Guerrilleros. Der Urteilsbegründung zufolge stellte diese Aktion einen Angriff auf die Demokratie dar. Die Angeklagten hätten damit ihr Recht auf eine Neuverhandlung verwirkt.
Die starre Haltung der Judikative veranlasste den Sprecher der Betroffenen Adrián Wittemberg Ende November zu einem dramatischen Ausspruch: „Es gibt jetzt keine Alternativen mehr. Unser Leben liegt in den Händen des Präsidenten.“
Die Verweigerung des Rechtes auf eine zweite juristische Instanz steht im Widerspruch zum Pakt von San José, in dem sich verschiedene Mitgliedsstaaten der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) zur Einhaltung von Rechtsnormen verpflichteten. Im Zuge einer Reform im Jahr 1994 wurden diese sogar in die argentinische Verfassung übernommen.
Die jetzt getroffene Entscheidung ist unter anderem auf den verstärkten Druck aus dem Ausland zurückzuführen. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission der OAS hatte damit gedroht, den Fall vor den Interamerikanischen Gerichtshof zu bringen und eine internationale Sanktionierung Argentiniens zu beantragen.
Die Internationale Menschenrechtskommission pocht seit 1997 auf eine faire Behandlung der Mitglieder des MTP. Der deutsche Franziskanerorden hatte in mehreren Briefen gebeten, die beiden Gefangenen Miguel Angel Aguirre und Claudio Néstor Rodriguez freizulassen, um ihnen mit Hilfe von Stipendien ein Studium in Europa zu ermöglichen. Bei seinem letzten Besuch in Argentinien hatte der portugiesische Nobelpreisträger José Saramago die Gefangenen „Opfer eines verfassungswidrigen Gesetzes“ genannt und außerdem das mangelnde Bewusstsein der Bevölkerung beklagt, die es nicht fertigbrachte, Druck auf die Regierung auszuüben.
Während der Zeit der Appelle und Verhandlungen wurde die Situation der 13 Hungerstreikenden immer dramatischer. „Die Gefangenen leiden an akuter Unterernährung, Eiweißmangel, Muskelschwund und Rückbildung der Eingeweide. Wenn der Hungerstreik der Gefangenen von La Tablada in den fünften Monat geht kann dies zum Aussetzen der lebenswichtigen Organe und damit zum Tod der Betroffenen führen“, ließ einer der verantwortlichen Ärzte des Gefängnishospitals verlauten. Erst vier Tage vor Ablauf der „tödlichen“ Frist lenkte der Präsident ein. Bis zuletzt hatte die Regierung mit den Anwälten der Inhaftierten verhandelt, um abzusichern, dass der Hungerstreik nach Bekanntgabe des Dekrets beendet würde. So geschah es dann auch, was alles andere als selbstverständlich erscheint, denn die zentralen Forderungen nach sofortiger Freiheit der Gefangenen oder zumindest einer zweiten Instanz bleiben weiterhin unerfüllt.
Der Todeskampf der Gefangenen hat die argentinische Gesellschaft auf die Probe gestellt und auf schmerzhafte Weise ihre Defizite ans Tageslicht gebracht. In der Bevölkerung war der Gedanke sehr verbreitet, dass die Solidarität mit den Gefangenen mit einer Unterstützung von Gewalt gleichzusetzten wäre. Als hätte man nichts aus den Zeiten der Militärdiktatur gelernt, antwortete man mit einer der schlimmsten Formen von Gewalt: der Gleichgültigkeit.

Kasten: Argentinischem Ex-Militäradmiral droht Auslieferung nach Spanien

Der mexikanische Außenminister Jorge Castaneda hat 20 Tage Zeit, dem Auslieferungsgesuch Spaniens zuzustimmen oder es abzulehnen. Die spanische Justiz fordert die Auslieferung von Miguel Angel Cavallo, einem ehemaligen argentinischen Militäradmiral, dem vorgeworfen wird, während seiner Dienstzeit Menschen gefoltert und ermordet zu haben, unter ihnen auch spanische Staatsbürger. Jetzt soll ihm in Spanien der Prozess gemacht werden. Miguel Angel Cavallo wurde am 24. August 2000 am mexikanischen Flughafen in Cancún festgenommen, als er versuchte, nach Argentinien zu flüchten. Seitdem sitzt er in Haft (siehe LN 315 / 316). Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass Cavallo unbestraft davon kommen wird, falls er nicht ausgeliefert werden würde, da er in Argentinien durch Amnestiegesetze geschützt ist. Sollte die mexikanische Regierung dem Auslieferungsgesuch Spaniens jedoch stattgeben, wäre es das erste Mal in der Geschichte der internationalen Justiz, dass eine Person, die der Menschenrechtsverletzung in einem Staat beschuldigt wird, von einem zweiten Staat an einen Dritten ausgeliefert wird.

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