Kuba | Nummer 277/278 - Juli/August 1997

Steuerreformen mit deutscher Hilfe

Renaissance der Steuern im Land der bärtigen Revolutionäre

Zum ersten März dieses Jahres ist in Kuba die Einkommenssteuer wie­der eingeführt wor­den. Selbst kühnste OptimistInnen waren davon aus­gegangen, daß nicht mehr als 40-50 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Erklärung rechtzeitig abgeben würden. Mit ungläubigem Staunen re­agierten sie deshalb, als 86 Prozent der kubanischen Jung­un­ter­neh­mer­Innen die erste Steuererklärung ihres Lebens abga­ben.

Knut Henkel

Steuern waren in Kuba seit lang­em aus der Mode. Zwar wurde das Steuersystem nach der Re­vo­lution von 1959 nicht ab­ge­schafft, aber da Steuern aus Sicht der Re­vo­lu­tionäre um Fidel Ca­stro als “ka­pi­tal­is­tisches Instru­ment” galten, blieben im Laufe der Jahre nur noch Rudimente da­von übrig. Pa­rallel zum Steu­er­auf­kommen sank auch die Zahl der Selbständigen auf nahe Null.
Erst im September 1993 sollte sich daran etwas än­dern. Um die Ver­sorgung der Bevölkerung zu ver­bessern, entschloß sich die Re­gierung ei­nige Berufsgruppen für die Eigeninitiative frei­zu­ge­ben: Klempner, Schuster und Sei­fen­sie­der konnten sich ge­nauso selbständig machen wie die Anbieter sogenannter leichter Le­bensmittel. Die unge­naue De­fi­ni­tion ließ den findigen Kuba­ner­In­nen vielfältige Mö­glich­kei­ten der Interpretation: Straßen­ver­käu­ferInnen, die bis dato il­legal Kuchen und Süßig­keiten feil­boten, fühlten sich ge­nauso an­gesprochen wie Imbiß- oder Res­tau­rant­be­trei­berInnen. Dies zog eine anfängliche Flut von An­trägen für die Lizenz zur “Arbeit auf ei­gene Rechnung”, wie das ganze offiziell heißt, nach sich.
Damit stellte sich al­ler­dings die Frage, wie der sich nun entwickelnde Pri­vat­sektor einen Beitrag zur Kon­so­li­dier­ung des hoch defizitären Staats­haus­halts leis­ten könne – die Er­he­bung von Steuern kam erstmals seit Mitte der sechziger Jahre wie­der ins Gespräch und dann schnel­ler als er­war­tet zum Ein­satz. Die nahezu sym­bo­lischen Ge­büh­ren, die mit der Bewil­li­gung für die Arbeit auf eigene Re­ch­nung monatlich fäl­lig wur­den, markierten den Be­ginn der Wie­der­einführung eines mehr­schich­tigen Steuer­systems.

Deutsche Hilfe

“Die kubanische Regierung wollte sich bei der Einführung der Steuern von Fachleuten – vor­zugs­weise Deutsche – beraten las­sen. Die Mit­glieder einer Bun­des­tagsdelegation und die Frie­drich-Ebert-Stiftung fragten dann bei mir an, und seit April 1995 bin ich als Be­rater des ku­ba­nischen Finanzministeriums tä­tig”, erklärt der sechzigjährige Horst Go­brecht, ehemaliger Fi­nanz­senator der Stadt Ham­burg. Viel hat sich seit Gobrechts er­stem Be­such in Kuba getan. Wäh­rend 1993 gerade fünf Pro­zent der Staatseinnahmen Steuer­ein­nah­men waren, kalkulierten die Fachleute der na­tionalen Steuer­verwaltung 1996 schon mit 50 Prozent. Ohne die Steuer­ein­nahmen wäre die Kon­solidierung des Staatshaushalts nicht zu realisieren gewesen.
Noch 1993 belief sich das Haus­haltsdefizit auf fünf Milliarden Peso oder 30 Prozent des ku­banischen Brutto­in­lands­produkts (BIP). Bereits im folgenden Jahr konnte das Defizit durch strikte Spar­maß­nahmen und Einnahme­steigerungen auf 1,4 Milliarden Peso gesenkt werden. 1995 be­lief es sich dann nur noch auf 775 Millionen, und 1996 waren es nur noch 570 Millionen Pesos.
“Der sprunghaft wachsende Steueranteil am kubanischen Haushalt zeigt, wie sehr die Ge­setze bereits gegriffen haben, obgleich sie alle noch taufrisch sind. Am 1. Januar 1996 wurde das erste Einkommensteuerge­setz in Kraft gesetzt, wenige Monate später folgte das zweite und auch das Körper­schafts­steuer­gesetz wurde vor fast ei­nem Jahr ver­ab­schiedet,” erklärt Go­brecht rückblickend.
Allerdings stöhnen die Kuba­ner­Innen auch über die Höhe der Steu­ern und Ge­büh­ren, die sie zu ent­richten haben. Inter­na­tio­nale Beo­bachterInnen spekulierten des­halb, ob der noch kleine ku­ba­nische Privatsektor nicht via Steuer­schraube erdrosselt wer­den sollte. Von den Mitte 1996 rund 200.000 Selbständigen in Kuba haben der Wochen­zei­tung tribuna zufolge bis zum Jah­res­wech­sel etwa 43.000 ihre Lizenz zu­rück­ge­ge­ben und der Selb­stän­dig­keit den Rücken ge­kehrt. Für Go­brecht ist dies aller­dings kein Grund zur Beunruhi­gung.
Er sieht die eigentliche Ur­sache für ihr Aufgeben in den Ri­siken der Selb­ständigkeit. “Viele der neuen Selbständigen haben sich schlicht ver­kal­ku­liert. Mit allzu naiven Vorstellungen – der Hoff­nung auf das große Geld – be­ga­ben sich viele in die Selb­ständig­keit und wurden ent­täuscht. Ihre Ka­pital­decke war oftmals zu dünn, so daß sich die Spreu vom Wei­zen trennte.” Auch die teil­weise willkürliche Er­he­bung zu­sätz­li­cher Gebühren durch die Ge­meinden sieht er nur als Über­gangs­problem. Fälle, in denen die kleinen in Kuba weit ver­brei­te­ten Restaurants, die so­ge­nannten pala­dares, mit Ge­bühren bedacht werden, die ihren Umsatz überschreiten, seien die Ausnahme und nicht die Regel. “Es mag sein, daß ein­zelne Un­ternehmer ihre Tä­tig­keit we­gen dieser Gebühren­schwemme ein­gestellt haben, viel­leicht haben andere auch das Hand­tuch ge­schmissen, weil sie von staat­li­chen Kontrolleuren schi­ka­niert wurden, an die sie nicht wie sonst üblich Schmier­geld ge­zahlt haben. Dies dürften al­lerdings die wenigsten sein. Was aber stimmt, ist, daß Gren­zen der Ge­bühren festgelegt wer­den sollten und daß derartige Zahl­ungen von der Steuer voll ab­zugsfähig sein müssen. Bisher sind sie es leider nur zu zehn Pro­zent.”

Mit Steuern steuern

Die Grundlage des derzeitigen ku­ba­ni­schen Steuersystems bil­det die Ein­kommens­steuer mit einem Eingangssatz von zehn und einem Spitzensatz von 50 Pro­zent, sowie die noch nicht voll­ständig eingeführte Um­satz­steuer. In absehbarer Zeit soll auch eine Lohn­steuer eingeführt wer­den, die aber erst ver­abschie­det wird, wenn der wirtschaftli­che Auf­schwung den Kuba momntan erlebt, anhält. Ihre Einfüh­rung soll mit spürbaren Lohn­er­höh­ungen kombiniert werden, um für die nö­tige Ak­zeptanz in der Bevölkerung zu sor­gen.
Doch bis dahin könnte es noch ein wenig dau­ern. Die Ar­beits­losigkeit steigt nämlich, ein Pro­blem, das den Staatshaushalt er­neut in eine Schieflage bringen kön­nte. Derzeit sind zwar nur rund acht Prozent der Er­werbs­tä­ti­gen ohne Arbeit, allerdings schät­zen ku­ba­nische Sozialwis­sen­schaftlerInnen, daß rund 500 – 800.000 ArbeitnehmerInnen in den nächsten Jahren in die Ar­beits­losigkeit ent­lassen werden müssen, um die staatlichen Be­triebe effizienter zu machen. Wo diese Arbeit­nehmerInnen unter­kommen sollen, weiß der­zeit nie­mand, denn Arbeitskräfte werden der­zeit nur in den un­attraktiven Be­ru­fen ge­sucht: in der Land­wirt­schaft oder auf dem Bau – un­an­nehmbar für viele der von Ent­las­sung bedrohten. Die dritte Al­ter­native, die Privat­wirtschaft, wur­de noch 1995 von der Re­gie­rung als aussichtsreichste Al­ter­na­tive be­zeichnet: hier sollte das Gros der Ar­beitsuchenden Fuß fas­sen. Dazu je­doch müßte Go­brecht zu­folge der Rahmen für die Pri­vatinitiative weiter gefaßt wer­den. “Letzt­lich ist dies eine ideo­logische Frage: die ei­nen wehren sich gegen eine “Ka­pita­li­sierung” der kubani­schen Wirt­schaft, die anderen be­trach­ten sie als wirtschafts­politische Not­wen­dig­keit.” Keine der beiden Frak­tio­nen hat sich bisher durch­setzen kön­nen. Die für 1996 an­ge­kündigte Entlas­sungswelle wurde zurück­genommen. Das Phä­nomen der Unter­be­schäf­ti­gung aber ist al­lerorten in Ha­van­na zu beob­achten, wo die Men­schen durch die Straßen fla­nieren, da sie schon nach ein, zwei Stunden Arbeit nach Hause ge­schickt werden. Eine Lösung die­ses Pro­blems ist auch nach Ein­führung von Steuern nicht in Sicht.

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