Argentinien | Nummer 622 - April 2026

„Wir sind Keine Unternehmerische Gewerkschaft“

Belen D’Ambrosio von der Gewerkschaft SiTraRepA über den Kampf gegen 
Uberisierung und Mileis Arbeitsreform

Am 19. Februar hat das argentinische Parlament eine Reform des Arbeitsrechts beschlossen, die das Arbeitsleben im Land radikal umstrukturiert. Auch für Arbeiter*innen von Plattformunternehmen wie Lieferfahrer*innen bedeutet das erhebliche Veränderungen: Während die Reform einen formellen Rechtsrahmen für sie schaffen soll, sehen Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen darin eine weitere Verschärfung der ohnehin schon prekären Arbeits­verhältnisse (mehr Infos siehe Kasten auf Seite 37). Darüber sprachen die LN im Rahmen des sechsten Internationalen Antikapitalistischen Camps in der Provinz Buenos Aires mit Belén D’Ambrosio von der Lieferfahrer*innen-Gewerkschaft SiTraRepA.

Interview von Merle Nanami & Alejandro Desalvo
 (Übersetzung: Susanne Brust)
„Nein zur Arbeitsreform“ SiTraRepA am Tag des Generalstreiks und der Parlamentsabstimmung (Foto:

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Belén D’Ambrosio & SiTraRepA

Belén D’Ambrosio ist eine wichtige Stimme der argentinischen Lieferfahrer*innen-Gewerkschaft SiTraRepA (Sindicato de Trabajadores de Reparto por Aplicación). Wie viele ihrer Kolleg*innen ist sie Studentin, liefert selbst Essen aus – und mobilisiert zugleich gegen ihre schlechten Arbeitsbedingungen. In der jungen Basisgewerkschaft organisieren sich Fahrer*innen von Apps, die unter Bedingungen extremer Prekarität auf Fahr- oder Motorrädern Essen ausliefern und bislang kaum arbeitsrechtlich anerkannt sind. Zentrale Forderung ist die Anerkennung der Rider als Arbeitnehmer*innen mit Zugang zu grundlegenden Rechten wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Tarifverträgen. Der Kampf von SiTraRepA steht exemplarisch für eine neue Generation linker Gewerkschaftsbewegung in Argentinien, wo etablierte Gewerkschaften weithin im Ruf stehen, eher korrupte Bürokraten als echte Interessenvertretungen zu sein.

Mileis Arbeitsreform und die Plattform-Arbeit

Ende März hat ein Arbeitsgericht in Buenos Aires 82 der insgesamt 218 Artikel des beschlossenen Arbeitsgesetzes ausgesetzt (siehe Seite 38). Dennoch: Das im Februar verabschiedete Gesetz bringt umfassende Änderungen der Arbeitsbedingungen in Argentinien mit sich. Es erlaubt Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, senkt die Abfindungen bei Entlassungen und verlängert die maximale Probezeit. Die Kürzung der Abfindungen ist besonders gravierend vor dem Hintergrund, dass es in Argentinien kein System gibt, das dem deutschen Arbeitslosengeld entspricht. Das bedeutet, dass entlassene Arbeitnehmer*innen ohne ausreichenden Einkommensschutz dastehen können.

Darüber hinaus beinhaltet die Reform Einschränkungen des Streikrechts, indem sie kollektive Organisierung einschränkt und die Bedingungen erweitert, unter denen ein Streik für rechtswidrig erklärt werden kann. Insbesondere die Ausübung des Streikrechts in strategischen Sektoren wird stark eingeschränkt: In den als systemrelevant eingestuften Bereichen – darunter Gesundheitswesen, Telekommunikation, Wasserversorgung und Luftfahrt – muss während eines Streiks ein Mindestpersonalbestand von 75 Prozent gewährleistet sein. Für Dienste, die als „von entscheidender Bedeutung“ eingestuft werden, darunter Verkehr, Bergbau und Medien, wird eine obligatorische Mindestbesetzung von 50 Prozent festgelegt.

Zwar soll die Reform die Plattformwirtschaft regulieren. Die Artikel, die diesen Rahmen festlegen, konzentrieren sich jedoch in erster Linie darauf, die Funktionsweise plattformbasierter Dienste sowie die Beziehungen zwischen Unternehmen, digitalen Plattformen und deren Nutzer*innen zu definieren. Die Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitnehmer*innen sind begrenzt. Das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass diejenigen, die über Plattformen Liefer- oder Transportaufgaben ausführen, selbstständige Dienstleister*innen und keine Angestellten sind. Infolgedessen sind sie von den Schutzbestimmungen des argentinischen Arbeitsvertragsgesetzes ausgeschlossen, darunter bezahlter Urlaub, Weihnachtsgeld, bezahlter Krankheitsurlaub und Abfindungen bei Kündigung. Für viele Gewerkschaften und Vertretungen von Arbeitnehmer*innen formalisiert dieser Rahmen de facto ein Modell, in dem Plattformarbeiter*innen als „Geschäftspartner*innen“ oder selbstständige Dienstleister*innen statt als Angestellte behandelt werden. Damit werden Arbeitspraktiken legitimiert, die zuvor von Gerichten als betrügerische Beschäftigung, verdeckte Entlassungen und Lohnmanipulation angefochten worden waren.

Die Reform blieb nicht ohne Widerstand: Während der Senatssitzung am 19. Februar 2026 hatten verschiedene unabhängige Organisationen und kämpferische Gewerkschaften zu einer Kundgebung vor dem Kongress aufgerufen. Der argentinische Gewerkschaftsbund CGT rief jedoch zu einem Generalstreik ohne Demonstration auf – eine Entscheidung, die militantere Kreise als Abkehr von den Prinzipien des aktiven Gewerkschaftskampfes interpretieren. Kämpferische und unabhängige Gewerkschaften kritisieren daher die Rolle des Gewerkschaftsbunds CGT als zu passiv, manche sehen darin sogar einen Verrat.


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