Nicaragua | Nummer 310 - April 2000

Zwischen Referendum und Constituyente

FSLN und Liberale schaffen sich ein Zweiparteiensystem

Im Eilzugstempo peitschten Sandinisten und Liberale ihre im Vorjahr ausgehandelten Reformen nun auch in zweiter Lesung durch das Abgeordnetenhaus. Am 20. Januar wurden die entsprechenden Gesetzesanträge gebilligt. Damit wird das Zweiparteiensystem der einstigen Erzfeinde FSLN und Liberale konsolidiert. Einzige Möglichkeit, den Pakt doch noch zu Fall zu bringen, ist das vom mittlerweile freigelassenen Kontrollamtschef Jarquín initiierte Referendum.

Werner Hörtner, Lateinamerika Anders

Im Kampf Alemáns gegen seinen schärfsten und populärsten Gegenspieler, den Rechnungshofpräsidenten Agustín Jarquín, hatte letzterer zunächst einen Erfolg verbucht: Am 24. Dezember wurde er aus dem Gefängnis freigelassen, wohin ihn der Druck des Staatschefs auf die Justiz einen Monat zuvor gebracht hatte. Das Berufungsgericht hatte die Klage gegen Jarquín, Danilo Lacayo und Néstor Abaunza aufgehoben, da die der Klage zugrunde liegenden angeblichen Vergehen unklar typifiziert waren. Zur Erinnerung: Jarquín war beschuldigt worden, dem Journalisten Danilo Lacayo unter falschem Namen – unter dem Decknamen „Ramón Parrales“ – Honorare ausbezahlt zu haben, damit dieser Beweise für die Korruption der Alemán-Regierung sammle.

Der Kampf ums Referendum

Bereits einen Tag nach der Entlassung aus dem Gefängnis forderte Jarquín Nicaraguas Nationalversammlung dringend auf, über die von der Sandinistischen und der Liberalen Partei eingebrachten Verfassungsänderungen (den „Pakt“) ein Referendum durchzuführen.
Jarquín wies darauf hin, dass das Referendum eine Maßnahme ist, die „in der Verfassung vorgesehen und im Wahlgesetz definiert ist“. Obwohl die FSLN und Alemáns Liberale Partei behaupten, dass die Verfassungsänderungen der Bevölkerung zugute kommen, betonte der Rechnungshofpräsident, alle Meinungsumfragen würden zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung diese Reform ablehnt.
Vizepräsident Enrique Bolanos lehnt ein solches Referendum mit dem Hinweis auf die enormen Kosten ab. „Außerdem“, fügte er hinzu, „wählen wir in einem demokratischen Verfahren Abgeordnete in die Nationalversammlung und ermächtigen sie, Gesetze zu machen, die wir befolgen müssen. Es geht nicht, dass jedes Mal, wenn jemand mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, er oder sie versucht, es zu ändern. Ein Referendum würde das demokratische Verfahren unterminieren.“
Jarquín gab bei der Präsentation seines Vorschlags zu, dass die Zeit drängt. „Wir müssen uns beeilen. Die Nationalversammlung tritt am 10. Januar wieder zusammen, und die Verfassungsänderungen werden Punkt eins der Tagesordnung sein.“ Der Antrag auf die Verfassungsreform war bereits im vergangenen Herbst von der Legislative verabschiedet worden; um Rechtsgültigkeit zu erlangen, mußte er aber in der neuen Legislaturperiode, die am 10. Januar begann, neuerlich gebilligt werden.
Diese schicksalhafte Abstimmung fand am 20. Januar statt: Im Abgeordnetenhaus wurde das „Gesetz der teilweisen Reform der politischen Verfassung Nicaraguas“ – der „Pakt“ – mit 70 Pro- bei 12 Gegenstimmen angenommen.
„Rette sich, wer kann!“ war die Reaktion der sandinistischen Abgeordneten Mónica Baltodano, eine der wenigen, die sich von Anfang an gegen dieses Abkommen der zwei Großparteien gewendet hatte. Dieser Pakt habe der sandinistischen Partei großen Schaden zugefügt, und die zustimmenden Abgeordneten hätten sich des „politischen Betrugs“ schuldig gemacht, so Baltodano. „Als Vertreterin der FSLN beklage ich aufrichtig diese Entscheidung und muß mich ihr entgegenstellen, da sie zutiefst meiner Partei schadet“, kommentierte die langjährige sandinistische Kämpferin.

Neues Wahlgesetz

Am 20. Januar passierte auch die Reform des Wahlgesetzes das Parlament und ist somit rechtskräftig. Damit dürften zahlreiche Kleinparteien in der nächsten Zeit von der Bildfläche verschwinden.
Um an einer Wahl teilzunehmen, muß eine Partei die Unterstützungserklärungen von drei Prozent der ins Wählerregister eingetragenen Personen vorweisen können (gegenwärtig 2,7 Millionen), d.h. von etwa 80.000 Personen.
Im Falle von Wahlbündnissen liegt die Hürde noch höher: jede der teilnehmenden Parteien muß die Unterstützung von vier Prozent der Stimmberechtigten vorweisen können, also bei einer angenommenen Allianz von drei Parteien sind das an die 320.000 UnterstützerInnen!
Der Abgeordnete Silvio Calderón erklärte, mit dieser Reform sei das Ziel von Sandinisten und Liberalen erfüllt worden, nämlich „ein modernes Wahlgesetz zu schaffen, das transparent und leicht auslegbar ist“. Mit dieser Reform ist auch die suscripción popular abgeschafft, d.h. das Aufstellen parteiunabhängiger KandidatInnen. Ausnahmen gelten für die wahlwerbenden indianischen und ethnischen Gruppen der Atlantikküste.
Eine weitere Hürde für die Kleinparteien liegt darin, dass der staatliche Zuschuß für die Wahlkampagne erst im nachhinein – nach den Wahlen – und nur dann, wenn die erforderliche Stimmenanzahl erreicht wurde, ausbezahlt wird.

Jarquíns Entmachtung

Die ebenfalls erfolgte Ratifizierung einer neuen Struktur für den Rechnungshof bedeutet praktisch die Entmachtung des amtierenden Kontrollamtschefs Agustín Jarquín, wie dieser selbst der Öffentlichkeit mitteilte. Er bereite sich auf eine „harmonische, geordnete und transparente Übergabe seines Amtes vor“, so Jarquín.
Das Rechnungshofgesetz sieht nun vor, dass diese vormals unabhängige Körperschaft von einem Gremium von fünf Personen geführt wird: drei von ihnen werden von den Liberalen nominiert, eine von den Sandinisten – der fünfte ist Jarquín selbst (da er für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wurde, die erst im April 2002 ausläuft). Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt, d.h. die drei Liberalen bestimmen zur Gänze die zukünftige Politik dieser Institution. Die neuen Mitglieder des Rechnungshofkollegiums werden am 18. Februar bestimmt.

Eine Idee wird zur Lawine

Trotz des Kongreßbeschlusses wird weiterhin für ein Referendum gegen die Verfassungsreformen mobilisiert. Die Möglichkeit eines Referendums ist in Nicaragua zwar gesetzlich verankert, doch wurde bisher noch nie von ihr Gebrauch gemacht. Wenn für eine Vorlage 50.000 Unterschriften gesammelt werden (oder diese von 31 Abgeordneten unterzeichnet wird, was jedoch angesichts des Zwei-Parteien-Paktes im Abgeordnetenhaus derzeit praktisch ausgeschlossen ist), so muss diese im Parlament diskutiert und dann an die Wahlbehörde weitergeleitet werden, damit diese die Vorbereitungen für die Abhaltung der Volksabstimmung trifft. Eine Ablehnung durch die Nationalversammlung ist nicht möglich.
Der Vorschlag Jarquíns stieß sofort auf breite Zustimmung. In dem Vorbereitungskomitee für das Referendum sind zivilgesellschaftliche Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertreten. Eine der AktivistInnen, Ana Quiroz (siehe Kasten) von der “Zivilen Koordination für den Notstand und den Wiederaufbau”, versicherte, nationale und internationale Institutionen hätten bereits finanzielle Unterstützung für die Abhaltung des Referendums zugesagt.
Am 10. Januar setzte die Sammlung der 50.000 Unterschriften ein. Erstunterzeichnerin war Violeta Barrios de Chamorro. Die Ex-Präsidentin verneinte, mit diesem Schritt auf die politische Bühne zurückkehren zu wollen. Sie rief die Bevölkerung auf, sich dieser staatsbürgerlichen Initiative „zum Wohle des Landes“ anzuschließen.
Die Vorbereitungsphase, also das Sammeln der Unterschriften, ist auf einen Monat angesetzt. Möglichkeiten zur Unterzeichnung der Petition gibt es in zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie im Frauennetzwerk gegen Gewalt, der Zivilkoordination, der Acción Ciudadana; gesammelt wird aber auch auf den Märkten, in Geschäftszentren, Spitälern, an Bushaltestellen und vielen anderen öffentlichen Plätzen.
Die Präsidentin der Menschenrechtskommission CENIDH, Vilma Núñez, unterstrich den demokratischen Charakter dieser Initiative: „Der schlechteste Kampf ist der, der unterlassen wird. Wenn die Nationalversammlung das Referendum nicht einberufen sollte, so verweigert sie jedem Staatsbürger seine demokratische Teilnahme.“
Der Staatschef kontert auf die Gefahr, sein Pakt mit den Sandinisten könnte einem Referendum zum Opfer fallen, mit einer Neuauflage seiner Forderung nach Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung (Constituyente), die eine neue Verfassung ausarbeiten soll. Nach dem Vorbild seines venezolanischen Amtskollegen Hugo Chávez, dessen Machtfülle Alemán neidisch betrachtet, würde diese Constituyente die Nationalversammlung auflösen und dann eine Carta Magna redigieren, die die juristischen und politischen Grundlagen für eine neue Republik bieten soll.
Der konservative Abgeordnete Noel Vidaurre sprach bereits vom Versuch eines „Staatsstreichs“, womit sich Alemán an der Macht verewigen wolle. Vidaurre wies auch daraufhin, dass die Einberufung einer derartigen Constituyente nur mit der Zustimmung Daniel Ortegas und der Sandinistischen Partei möglich wäre. Seiner Meinung nach sei der Pakt gefährdet, und FSLN und PLC wollten nun den demokratischen Prozeß im Lande völlig brechen.
Alemán möchte die Idee zuerst im Schoß seiner Liberalen Partei und später dann mit den Sandinisten besprechen. Der Staatschef, bis jetzt mit Ortega Hauptbefürworter der Verfassungsreform durch den „Pakt“, schwelgt nun in vollen Tönen von einer neuen Magna Carta. „Ich glaube, sie ist wichtig für die Institutionalität dieses Landes. Nicaragua braucht eine neue Verfassung mit einer neuen Vision der Nation mit einer Perspektive von 25 bis 30 Jahren oder noch mehr.“ Parlamentspräsident Iván Escobar Fornos unterstützt Alemán und beschwört ebenfalls eine neue, dem „modernen demokratischen Denken angepaßte“ Verfassung.

Ortega: mit dem Pakt an die Regierung

Der ehemalige Staatschef und FSLN-Generalsekretär, Daniel Ortega, verteidigte Mitte Januar neuerlich den Pakt zwischen Sandinisten und Liberalen mit der Versicherung, dadurch könnte die FSLN die Präsidentschaftswahlen von 2001 gewinnen. (Weshalb dann der frühere politische Erbfeind Arnoldo Alemán, der sich selbst über die gegenwärtige Amtsperiode hinaus an der Macht halten will, diesen Pakt ebenfalls will und unterzeichnete, verriet Ortega nicht.) Der FSLN-Führer: „Diese Reformen wurden in Hinblick auf die Wahlen von 2001 erarbeitet. Angesichts des Wahlbetrugs von 1996 blieb uns kein anderes Mittel übrig als dieses Abkommen, um die Wahlen von 2001 zu gewinnen.“ Auch dass dieser Wahlbetrug vom heutigen Pakt-Partner Alemán durchgeführt wurde, verschwieg ‘Revolutionskommandant’ Ortega bei seinem Fernsehauftritt am 15. Januar.
Für das Engagement von Violeta Chamorro für das Referendum gegen den Pakt zeigte der sandinistische Politiker nur Geringschätzung: „Doña Violeta möchte Präsidentin sein. Die Tatsache, dass sie für die Einleitung des Referendums unterschrieb, ist ein Teil der Wahlkampagne, die sie bereits startete. Doch die Bevölkerung ist dieser Kandidaten müde.“ Wie man sieht, beginnt das Jahr 2000 in Nicaragua mit großen Sprüchen und Lügen. So viel kann auf jeden Fall vorausgesagt werden: Das politische Leben wird auch in diesem Jahr vom Paktieren der beiden Großparteien und der Auseinandersetzung zwischen Alemán und Jarquín geprägt sein. Letztere wird wohl an Intensität zunehmen, je näher der Wahltermin von 2001 rückt.

KASTEN

Ana Quiroz im Visier des Präsidenten

Nach dem Hurrikan Mitch wurde von mehr als 300 Nichtregierungsorganisationen in Nicaragua die „Zivile Koordination für den Notstand und den Wiederaufbau“ (CCER) gegründet. Der NRO-Verbund ist zu einer der wichtigsten Initiativen der Opposition gegen Präsident Alemán geworden und kritisiert unter anderem den Missbrauch internationaler Hilfs- und Wiederaufbaugelder durch die Regierung. In der Öffentlichkeit wird der CCER zumeist durch dessen Koordinatorin Ana Quiroz vertreten. Um die eloquente Kritikerin lozuwerden, will Alemán nun der gebürtigen Mexikanerin ihre nicaraguanische Staatsbürgerschaft, die sie erst vor wenigen Jahren erhalten hatte, aberkennen.
LN

KASTEN

Grenzkonflikt zwischen Honduras und Nicaragua

Am 19. und 25. Februar haben sich nicaraguanische und honduranische Patrouillenboote im pazifischen Golf von Fonseca beschossen. Glücklicherweise nahmen dabei weder Mensch oder Material Schaden. Militärsprecher beider Staaten warfen sich danach gegenseitig vor, das Feuer eröffnet zu haben und beanspruchten die betreffenden Seegebiete für sich. Die honduranische Seite erklärte, dass die Patrouillenboote Kutter der Fischereiflotte beschützen wollten, während Nicaragua beabsichtigte, das illegale Fischen und die Piraterie in nicaraguanische Gewässer eingedrungener honduranischer Fischer zu verhindern.
Allerdings bestehen die Probleme im Golf von Fonseca schon länger. Regelmäßig verhaften dort nicaraguanische und honduranische Grenzpatrouillen Fischer der jeweils anderen Nation auf Grund angeblicher Grenzüberschreitung und Schwarzfischerei. Fundamental ist dabei, dass die 1992 vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag angeordnete Demarkierung der Seegrenze zwischen Nicaragua, Honduras und El Salvador bis dato noch nicht durchgeführt wurde, was Fischer beider Seiten zur Erhöhung der Fangquote ausnutzen.
Weitere Grenzstreitigkeiten zwischen Nicaragua und Honduras gibt es auch auf der atlantischen Seite des Kontinents. Am 30. November 1999 ratifizierten die Parlamente von Honduras und Kolumbien einen Vertrag von 1986, nachdem die beiden Nicaragua vorgelagerten Karibikinseln San Andrés und Providencia Kolumbien zufallen, während Kolumbien im Gegenzug anerkennt, dass das honduranische Hoheitsgewässer nördlich des 15. Breitengrades anfängt.
In diesem Vertrag wird die nicaraguanische Seite übergangen, die sowohl die Inseln San Andrés und Providencia einfordert, als auch einen Grenzverlauf mit Honduras entlang des 17. Breitengrades verlangt. Nicaragua beruft sich dabei auf ein Abkommen aus den 20er Jahren, das noch unter US-amerikanischer Militärherrschaft getroffen wurde. Insgesamt geht es dabei um ein Gebiet von 130.000 Quadratkilometern.
Als Reaktion auf diese Ratifizierung hat Nicaragua den Importzoll auf honduranische und kolumbianische Güter um 35 Prozent erhöht, was wiederum die honduranische Seite brüskiert hat. Der Konflikt verschärfte sich weiter, als sich beide Seiten gegenseitig vorwarfen, die Zahl der Militärs an der gemeinsamen Grenze und speziell in der Karibik zu erhöhen.
Durch mehrere Treffen beider Staaten unter Vermittlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist der Streit mittlerweile entschärft worden. Es wurde am 7. Februar zunächst eine maritime Sperrzone in der strittigen Region beschlossen und man einigte sich darauf, die Frage des Grenzverlaufes vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag klären zu lassen.
Am 7. März wurde vereinbart, die Zahl der Militärs an der gemeinsamen Grenze auf den Stand vom September 1999 zurückzuführen, internationale Beobachter in den Krisengebieten einzusetzen, die Patrouillenfahrten im Golf von Fonseca und an der Karibikküste zu kombinieren beziehungsweise zu koordinieren und den Grenzverlauf im Golf von Fonseca durch Grenzbojen zu markieren. Offen bleibt die Frage, ob Nicaraguas Präsident Alemán den Zwischenfall im Golf inszeniert hat, um mit aggressiver Aussenpolitik und durch die Beschwörung der nationalen Einheit seine innenpolitische Position zu stärken.
Volkmar Liebig

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