Vermisst: Chilen*innen suchen noch immer nach ihren in der Colonia ermordeten Angehörigen / / Foto: Zazil-Ha Troncoso, wikimedia, (CC BY-SA 4.0)
Es war ein herber Schlag für die Opfer: Am 6. Mai 2019 gab die Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt, dass das Verfahren gegen Hartmut Hopp eingestellt wird. Nach fast acht Jahren Ermittlungen seien „weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht mehr vorhanden“, auch wären einige Taten mittlerweile verjährt, so die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Der heute 75-jährige Hartmut Hopp war enger Vertrauter des Sektenführers Paul Schäfer und leitete das Krankenhaus, in dem Patient*innen zum Teil zwangssterilisiert, mit Schlägen und Elektroschocks gefoltert oder durch Psychopharmaka für die tägliche Arbeit in der Colonia gefügig gemacht wurden. Auch war Hopp derjenige, der die von Deutschen in Chile gegründete Sektensiedlung nach außen repräsentierte und die Kontakte zum Pinochet-Regime pflegte. In Chile wurde Hopp 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Wie auch weiteren Colonia=Führungsmitgliedern gelang es ihm jedoch, vor dem drohenden Strafvollzug nach Deutschland zu fliehen.
Die Ersuche Chiles, Hopp auszuliefern oder die Haftstrafe in Deutschland antreten zu lassen, wurden von der deutschen Justiz abgelehnt. Die konkreten Vorwürfe gegen Hopp, die seit 2011 in Krefeld untersucht wurden, umfassten die Beteiligung am Mord von drei chilenischen Oppositionellen, Beihilfe zu Sexualstraftaten sowie gefähr- liche Körperverletzung.
Viele Zeug*innen wurden niemals vernommen, sondern ignoriert
Hinter der Einstellung von Hopps Verfahren steht bezeichnenderweise eine ganze Reihe von langwierigen und erfolglosen Ermittlungen: Auch die Verfahren gegen Reinhard Döring und weitere führende Köpfe der Sekte waren ergebnislos eingestellt worden (s. LN 465/536). Kein einziges Mal wurde in Deutschland Anklage gegen eines der Colonia-Führungsmitglieder erhoben. Dies macht die Bundesrepublik für sie zu einem sicheren Hafen der Straflosigkeit, in dem sie ungestört ihren Lebensabend verbringen können.Jan Stehle, Experte für die Colonia Dignidad beim Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL), nennt die Straflosigkeit „unglaublich frustrierend“. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Stehle, Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Opfer-Anwältin Petra Schlagenhauf werfen sie der Krefelder Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Viele Zeugen, die für eine Aussage bereit gewesen wären, seien niemals vernommen, sondern schlicht ignoriert worden. Dem Vorwurf der Körperverletzung mit Psychopharmaka sei zudem nicht genug nachgegangen worden. Anwältin Schlagenhauf kündigte bereits Beschwerde gegen die Einstellung an, doch die Aussichten sind wenig erfolgsversprechend.
Auch bei der UN stieß der Umgang der deutschen Justiz mit den Colonia-Dignidad-Verbrechen auf Kritik. Der UN-Antifolterausschuss bekundete in seinem sechsten periodischen Bericht zu Deutschland ernsthafte Besorgnis, dass die derzeitige Situation Straflosigkeit begünstige. Für die Opfer und ihre Angehörigen ist Hopps Fall eine bittere Enttäuschung. Fassungslos zeigte sich zum Beispiel ein Angehörigenverband aus der Maule-Region. Der deutsche Staat mache sich durch die Straflosigkeit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden, stellten sie in einem offenen Brief fest, den die Sprecherin der Verbände, Myrna Troncoso, auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Nur eine Woche nach dem Schock gab es weitere Neuigkeiten für die Opfer, diesmal auf politischer Ebene. Eine gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung präsentierte am 17. Mai ein Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad. Das Konzept sieht eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro vor, sowie einen zusätzlichen Fonds „Pflege und Alter“. Die Hilfe solle „rasch und unbürokratisch“ verlaufen, auch durch Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten für die Opfer.
Eine verstärkte politische Aufarbeitung des Kapitels Colonia Dignidad war in Deutschland 2016 langsam ins Rollen gekommen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bekannte eine „moralische Verantwortung des Auswärtigen Amtes“ und die Bereitschaft, „Maßnahmen zur Aufarbeitung zu ergreifen“. Deutsche Diplomaten hatten jahrelang freundschaftliche Kontakte zur Colonia gepflegt und Vorwürfe gegen die Sekte, unter anderem von Amnesty International, ignoriert. Im Jahr 2017 wurde schließlich in einem Bundestagsbeschluss festgehalten, die Verbrechen aufzuarbeiten.
Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet
Das Hilfskonzept ist zwar fraglos eine Verbesserung, doch bleibt die Aufarbeitung insgesamt nur symbolisch, besonders weil viele Forderungen des Bundestagsbeschlusses, wie die strafrechtlichen Ermittlungen voranzutreiben, nicht oder enttäuschend umgesetzt wurden: Die Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet. Obwohl diese Vermögen, wie es im Beschluss hieß „teilweise durch Sklavenarbeit, Rentenbetrug, Waffenproduktion und -handel und andere Straftaten“ angehäuft werden konnten, wurden sie von der Justiz immer noch nicht umfassend untersucht oder beschlagnahmt. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen werden derweil mit dem schmalen Hilfskonzept abgespeist. Die strafrechtlichen und politischen Bemühungen wirken wie ein später und eiliger Schlussstrich, der unter das Kapitel Colonia Dignidad gesetzt werden soll. Ein bitterer Geschmack bleibt nach den jüngsten Ereignissen zurück.