NICHT MAL MEHR DER CAMPUS

Am Mittwoch, den 3. Mai wird der leblose Körper von Lesby Osorio gefunden. Frau, 22 Jahre alt, um den Hals an einer Telefonzelle festgebunden und in den Händen etwas, das nach einem Hundehalsband aussieht. Nichts scheint hier auf den ersten Blick zu stimmen. Doch im Mexiko des Jahres 2017 hätte es nicht weiter für Aufmerksamkeit gesorgt – nur ein weiterer Mord, Alltag – wäre da nicht ein entscheidendes Detail gewesen: Die Leiche von Lesby Osorio wurde auf dem Campus der Nationalen Autonomen Universität Mexikos (UNAM) in Mexiko-Stadt gefunden, einer der bedeutendsten akademischen Einrichtungen des Landes und Lateinamerikas.
Stunden später kommen erste Details ans Licht. Die Staatsanwaltschaft (PGJ) von Mexiko-Stadt veröffentlichte auf ihrem Twitter-Account etliche Kommentare, unter denen einer besonders auffiel: „Am Tag der Tat traf sich das Pärchen mit Freunden auf dem Campus, wo sie Alkohol tranken und Drogen nahmen“. In weiteren Tweets gab sie kund, dass Osorio ihr Studium aufgegeben hätte und bei ihrem unverheirateten Partner, einem Verwaltungsangestellten, wohnen würde. Von der Ermittlung, dem Einsatz oder gar der geschlechtsbezogenen Gewalt – nicht ein einziges Wort. Die für die Ermittlungen verantwortliche Behörde hielt es also für relevant, Details aus dem Privatleben des Opfers zu veröffentlichen, so als ob dies die Tat rechtfertigen und davon befreien würde, Antworten auf die Fragen zum tatsächlichen Tatmotiv zu liefern.

Zornig reagierten feministische Gruppen und hunderte Demonstrant*innen: „¡Ni una menos!“ – Nicht eine weniger!“

Jede Information, die öffentlich wurde, gab genug Gründe für eine Demonstration auf dem Universitätscampus. Zornig reagierten feministische Gruppen, unterstützt von weiteren Kollektiven und hunderten Demonstrant*innen, auf die Berichte der Staatsanwaltschaft: „¡Ni una menos!“ – Nicht eine weniger!“ Am häufigsten skandierten die Aktivist*innen „Staatsverbrechen“ und „Weil sie Frau war, wurde sie ermordet“. Der Protestmarsch endete am Tatort mit der Forderung, das Protokoll für Frauenmorde anzuwenden. Auch wurden die Behörden dafür kritisiert, irrelevante Informationen aus dem Privatleben des Opfers verbreitet zu haben. Letzteres war für die Studierenden und Online-Kommentator*innen ein eindeutiges Beispiel von Opferbeschuldigung. Die Sicherheit könne generell nicht von Überwachungskameras und Waggons nur für Frauen in der U-Bahn abhängen. Stattdessen forderten sie die Aufdeckung und das Ende derjenigen Machtnetzwerke, welche die Täter vor ihrer Strafe schützen und transparente Ermittlungen verhindern würden.

Nachdem auch öffentlich mehrere Institutionen der Universität als Orte der ständigen sexuellen Belästigung beschuldigt wurden, wo patriarchale Strukturen die geschlechtsbezogene Gewalt verharmlosen würden, kam der Bewegung teils heftige Gegenkritik aus den sozialen Netzwerken entgegen. Andere Studierende griffen die Demonstrierenden verbal als „Feminazis“ und „Übertreibende“ an.

Diese diffamierenden Aussagen beweisen die institutionelle Gewalt, die in Mexiko vorherrscht.

Diese diffamierenden Aussagen wie auch die erste Reaktion der Staatsanwaltschaft beweisen die institutionelle Gewalt, die in Mexiko vorherrscht. Frauen, welche die angeblich „geltenden“ Geschlechtsstereotype überwinden möchten, werden für die Gewalt selbst verantwortlich gemacht, der sie ausgesetzt sind. Die Opferbeschuldigung misst den Opfern nicht nur einen minderen Wert, sondern ist zudem ein Hindernis für den verfassungsrechtlichen Schutz der Frauenrechte, der Menschenrechte.

Durch den enormen Druck der Medien und Demonstrierenden wurden die Tweets auf Befehl des Obersten Staatsanwaltes von Mexiko-Stadt gelöscht. Dieser bezeichnete solche Publikationen als einen „großen Fehler“ und betonte, dass keine privaten Lebensumstände des Opfers die offizielle Ermittlung beeinflussen würden. Die Universitätsleitung kündigte, nachdem ihre Reaktion als inkonsequent mit den eigenen Programmen bezeichnet worden war, eine Kooperation zwischen einer auf geschlechtsbezogene Gewalt spezialisierten Expert*innengruppe und der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen an. Jüngsten Berichten zufolge würde die Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit jedoch behindern.

In Mexiko-Stadt ist seit sechs Jahren der Frauenmord als schwere Straftat rechtlich anerkannt, die mit 20 bis 50 Jahren Haft bestraft wird. Damit ein Mord als Frauenmord anerkannt wird, muss eine der folgenden Bedingungen vorliegen: Das Opfer hat sexuelle Gewalt erfahren, ihm wurden entwürdigende Verletzungen oder Verstümmelungen zugefügt, es wurde vor der Tat bedroht oder sexuell belästigt, die Leiche wurde in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt, oder das Opfer wurde vor dem Todesfall um jegliche Kontaktmöglichkeit gebracht.

Allein in der Hauptstadt wurden zwischen 2013 und 2015 insgesamt 555 gewaltsam ermordete Frauen registriert, von denen offiziell nur 39 Prozent als Frauenmord anerkannt worden sind.

Allein in der Hauptstadt wurden zwischen 2013 und 2015 insgesamt 555 gewaltsam ermordete Frauen registriert, von denen offiziell nur 39 Prozent als Frauenmord anerkannt worden sind. Der Oberste Gerichtshof (SCJN) legt für die Ermittlungen eigentlich eindeutige Protokolle fest, die auf Kriterien des Interamerikanischen Menschengerichtshofs basieren. Doch zeigt die niedrige Anerkennungsrate zum einen die Inkompetenz der zuständigen Behörden, das Strafgesetzbuch sachgemäß zu interpretieren. Andererseits zeugt sie auch vom Widerstand der Institutionen, Frauenmorde als solche zu sehen und anzuerkennen. Einige Abgeordnete der Linkspartei Morena haben daher vorgeschlagen, das besondere Alarmbereitschaftsprotokoll bei geschlechtsbezogener Gewalt auszurufen, um konkrete Maßnahmen für eine Besserung der Frauenrechtssituation unternehmen zu können. Dieser Vorschlag wurde vom Senat jedoch abgelehnt.

Nichts von dem sollte uns überraschen. Mexikanerinnen haben gelernt, ständig einen Blick über die Schulter werfen zu müssen. Die geschlechtsbezogene Gewalt ist alltäglich. Nach Erhebungen des Nationalen Instituts für Geografie und Statistik (INEGI) wurden landesweit zwischen 2013 und 2015 im Durchschnitt sieben Frauen pro Tag ermordet. Einer der gefährlichsten Orte der Welt für Frauen ist der Bundesstaat Mexiko, wo laut der Städtischen Beobachtungsstelle gegen geschlechtsbezogene Gewalt (MexFem) durchschnittlich drei Frauenmorde pro Monat begangen werden. Konsequenz davon ist, dass in drei Bezirken das Alarmbereitschaftsprotokoll bei geschlechtsbezogener Gewalt ausgerufen wurde.

Obwohl Mexiko bekanntlich in einer Menschenrechtskrise steckt und Gewalt allgegenwärtig scheint, waren die akademischen Institutionen, öffentliche wie private, bisher Orte, zu denen die gewaltsamen Konflikte nicht vordrangen. Die UNAM, wie auch viele andere Institutionen, steht für eine Oase der Meinungsfreiheit in einem Land, in dem Journalist*innen einer ungeahnten Gewalt und Repression ausgesetzt sind. Sie ist ein Modell, wenn auch nicht ohne Fehler, für eine Gleichbehandlung der Geschlechter in einer tief vom machismo geprägten Kultur. Vor allem sollte die Universität ein sicherer Ort sein, fern von der Realität eines Landes, in dem Studierende straflos umgebracht werden. Die Ermordung von Lesby Osorio ist daher nicht „eine Zahl mehr“ in der Tageszeitung. Es ist ein schmerzhafter Schlag für die Mexikaner*innen, die einmal mehr auf den Straßen die Straflosigkeit anklagen – eine Straflosigkeit, die heute ohne Probleme auch durch die Türen der Universität dringt.


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