WAHL OHNE KANDIDATINNEN

Zur Wahl nicht zugelassen Staatsanwältin Aldana hat sich viele Feind*innen gemacht (Foto: Martin Reischke)

Auch wenn die Festnahme von Mario Estrada schon einige Tage zurückliegt, hat das durch seinen Fall ausgelöste politische Erdbeben gerade erst begonnen. Estrada, Präsidentschaftskandidat der rechten und regierungsnahen Partei UCN, wurde von den US-Behörden am 17. April in Miami festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, mit dem mexikanischen Sinaloa-Kartell eine millionenschwere Unterstützung für seinen Wahlkampf ausgehandelt zu haben. Außerdem soll er das Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen.

Als gewählter Präsident, so der Plan, hätte Mario Estrada sich dann nach Kräften revanchiert, unter anderem durch den unbegrenzten Zugang zu Häfen und Flughäfen des Landes sowie die Versorgung des Drogenkartells mit einflussreichen Regierungsposten. Dass der Deal am Ende platzte, ist der US-amerikanischen Anti-Drogenbehörde DEA zu verdanken, die Estrada über verdeckte Ermittler auf die Spur kam. „Der Fall zeigt exemplarisch, wie Politik und Wahlkampffinanzierung in Guatemala seit Jahrzehnten funktioniert“, sagt Demian Regehr, Büroleiter der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralamerika und der Karibik.

Diktatorentochter: Auch die Teilnahme von Zury Ríos an der Wahl ist unklar (Foto: Carlos Sebastían/Wikimedia Commons, ICC-BY-SA-4.0)

In einem offenen Brief an das oberste Wahlgericht des Landes fordert Manfredo Marroquín, früherer Direktor der guatemaltekischen Antikorruptions-NGO Acción Ciudadana und aktueller Präsidentschaftskandidat der Partei Encuentro por Guatemala, dass das Gericht nun seine Wahllisten bereinigen müsse, um all diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen zu streichen, die der Korruption, des Drogenhandels und anderer Delikte beschuldigt werden. „Das oberste Wahlgericht muss jetzt endlich seine Arbeit machen“, sagt Marroquín. „Wahlen sollen ja eigentlich frischen Wind in die Politik bringen – stattdessen sorgen sie in Guatemala dafür, dass die Drogenmafia die Politik immer weiter unterwandert.“

Obwohl diese Unterwanderung der Politik durch die organisierte Kriminalität alles andere als neu ist in Guatemala, hat die Verhaftung von Präsidentschaftskandidat Mario Estrada Folgen, die weit über den eigentlichen Fall hinausreichen – lässt sie doch die Rolle von Staatspräsident Jimmy Morales sowie von der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras in einem zweifelhaften Licht erscheinen. Präsident Morales musste zugeben, für Regierungsgeschäfte mindestens einmal auf den Privathelikopter von Estrada zurückgegriffen haben, außerdem traf er sich nach Angaben des guatemaltekischen Online-Mediums Soy502 Anfang April mit Estrada auf dessen Finca in der Provinz Jalapa im Osten des Landes. Details über das Zusammentreffen sind bisher nicht bekannt.

Mario Estrada soll das Sinaloa-Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen

Im Fall der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras ist die Situation nicht weniger delikat. In einem Interview mit CNN bestätigte die Präsidentschaftskandidatin Thelma Aldana, dass die DEA sie schon vor Wochen darüber informiert habe, dass sie eine der Personen sei, die Estrada per Auftragsmord umbringen lassen wollte. Aldana kritisierte die Staatsanwaltschaft, weil diese erst mit der offiziellen Untersuchung des Falles begonnen hatte, als er längst öffentlich war, obwohl auch die Staatsanwaltschaft schon lange vorher von der DEA über die Vorgänge informiert worden war.

Die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras widersprach der Version von Aldana. Laut Porras habe die Staatsanwaltschaft in der Tat von der DEA Informationen zu den Anschuldigungen gegen Mario Estrada erhalten, Aldana gehöre jedoch nicht zu den Personen, die dem Mordkomplott zum Opfer fallen sollten. Die US-Behörden haben die Namen der zwei betroffenen Personen noch nicht offiziell veröffentlicht.

Mit der Festnahme Mario Estradas ist nun ein weiterer Kandidat aus dem Präsidentschaftsrennen ausgeschieden. Die Wahlkampagne in Guatemala wird bisher vor allem von der Abwesenheit zweier Kandidatinnen bestimmt, die zu den aussichtsreichsten Anwärterinnen auf die Präsidentschaft zählen. Eine von ihnen ist Thelma Aldana. Die ehemalige Generalstaatsanwältin konnte sich zwar am 19. März als Kandidatin der neu gegründeten, bürgernahen Partei Semilla einschreiben. Am selben Tag wurde jedoch bekannt, dass gegen Aldana ein Haftbefehl vorliegt. Sie wird beschuldigt, während ihrer Amtszeit als Generalstaatsanwältin mit einem externen Berater einen Scheinvertrag geschlossen zu haben, der zwar bezahlt, aber nie erfüllt worden sei. Konkret geht es um einen Vertrag zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsanwalt Gustavo Bonilla, der Personal der Staatsanwaltschaft weiterbilden sollte. Aldana hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.

Die Drogenmafia unterwandert die Politik immer weiter

Der Haftbefehl gegen Aldana hat eine Debatte ausgelöst, da Präsidentschaftskandidat*innen in Guatemala normalerweise politische Immunität genießen. “Seit sie als Kandidatin eingeschrieben ist, wird sie vom Gesetz geschützt, der Haftbefehl darf also gar nicht ausgeführt werden”, erklärt Andy Javalois, Anwalt der guatemaltekischen Menschenrechtsstiftung Myrna Mack. Andere Expert*innen sind jedoch der Meinung, dass der Haftbefehl, einmal ausgestellt, auch umgesetzt werden müsse.

Zurzeit befindet sich Thelma Aldana im Nachbarland El Salvador, während ihr Wahlkampfteam mögliche Strategien für ihre Rückkehr nach Guatemala analysiert. Für ihren Kampf gegen die Korruption in ihrer Zeit als Generalstaatsanwältin wurde Aldana im vergangenen Jahr mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet, sie hat immer noch einen starken Rückhalt in der guatemaltekischen Bevölkerung. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) wurde während ihrer Amtszeit gegen zwei Präsidenten und einen Ex-Präsidenten wegen Korruptionsvorwürfen ermittelt, im Jahr 2015 führten diese Ermittlungen sogar zum Sturz der Regierung. So hat sich Aldana mit den Jahren auch viele – oft sehr einflussreiche – Feind*innen gemacht, die ihre Kandidatur und eine mögliche Präsidentschaft um jeden Preis verhindern wollen. Der aktuelle Fall ist deshalb mehr als eine normale strafrechtliche Untersuchung. “Ich habe den Eindruck, dass es um etwas ganz Anderes geht als um die rechtlichen Fragen – und zwar darum, die Teilnahme von Aldana an den kommenden Präsidentschaftswahlen zu behindern”, meint der Anwalt Javalois.

Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort

Auch die Einschreibung als Kandidatin ist für Aldana noch nicht abgeschlossen, da gegen ihre Registrierung Widerspruch eingelegt worden war, wogegen wiederum Aldanas Partei Semilla rechtlich vorgegangen ist. Nun muss das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Kandidatur entscheiden.

Ähnlich ist es bei der Kandidatin Zury Ríos, wenngleich unter völlig anderen politischen Vorzeichen. Der oberste Gerichtshof des Landes hatte gegen ihre Kandidatur für die von ihr gegründete konservative Partei Valor Einspruch erhoben, da Ríos als Tochter des früheren Regierungschefs und Diktators Efraín Ríos Montt laut Verfassung von der Wahl ins Präsidentenamt ausgeschlossen sei. Auch hier muss nun das Verfassungsgericht entscheiden.

Aufgrund der ungeklärten Kandidaturen von Thelma Aldana und Zury Ríos, die sich bei einer möglichen Teilnahme beide gute Chancen auf das Erreichen der Stichwahl ausrechnen dürfen, bleibt der Ausgang der Wahlen auch wenige Wochen vor dem Urnengang noch völlig ungewiss: „Die Menschen wissen nicht, wer zur Auswahl steht und mit wem sie rechnen können“, sagt Demian Regehr von der Hanns-Seidel-Stiftung. „Das führt in der Bevölkerung zu einer großen Frustration.“

 

SOUVERÄNE KORRUPTION

Unterstützung für die CICIG: 2018 auf einer Kundgebung in Guatemala-Stadt (Foto: Nis Melbye)

Die Unbeliebtheit der Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit (CICIG) bei Guatemalas Regierung und Eliten kommt nicht von ungefähr. Nach eigenen Angaben hat die CICIG bereits 60 kriminelle Netzwerke aufgelöst und war an Verfahren gegen rund 680 Personen beteiligt, von denen bisher 310 verurteilt wurden. Die Gründung der CICIG war eine Reaktion auf die Politik der sozialen Säuberungen, die darin bestand, dass die Kriminalpolizei nicht mehr selbst ermittelte, sondern auf der Grundlage von Untersuchungen des militärischen Geheimdienstes unmittelbar vollstreckte. Viele vermeintliche Kriminelle wurden nicht vor Gericht gestellt, sondern gefoltert und anschließend getötet. Den extralegalen Hinrichtungen fielen im Februar 2007 sogar Abgeordnete des Parlaments aus El Salvador zum Opfer, während sie sich für einen Arbeitsaufenthalt in Guatemala befanden. Bei den Abgeordneten der rechten Partei ARENA hatten die Beamten Drogen oder Drogengeld vermutet.

Die internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala (CICIG) nahm 2007 als Institution der Vereinten Nationen (VN) ihre Arbeit auf und arbeitet in erster Linie zur Aufdeckung illegaler Sicherheitsapparate innerhalb staatlicher Strukturen, die Ermittlungen decken vielfach Verstrickungen zwischen den politischen Eliten und der organisierten Kriminalität auf. Die CICIG unterstützt seitdem die Arbeit der FECI, einer Abteilung der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Die FECI führt gemeinsam mit der CICIG die Ermittlungen und Vertritt vor Gericht die Anklage.

Demonstration in Berlin im Januar 2019: Deutschland gehört zu den Geberländern für die die CICIG (Foto: Andrea Ruíz)

Als derzeitiger Leiter der CICIG wurde Iván Vélasquez in Guatemala zu einem Symbol für die Bekämpfung der Korruption (Interview in der LN 529/530). Unter keinem ihrer bisherigen Chefs war die CICIG so erfolgreich wie unter dem Kolumbianer. Vélasquez hatte bereits zuvor in seinem Heimatland als Staatsanwalt ein Netzwerk von Kongressabgeordneten und Paramilitärs, auch bekannt als „Parapolítica“, aufgedeckt. Er war also bestens vorbereitet auf die in Guatemala anzutreffenden kriminellen Strukturen.

Eines der vielen Verfahren richtet sich gegen den Amtsvorgänger des gegenwärtigen Präsidenten Guatemalas, der ein Netzwerk zur systematischen Veruntreuung von Zolleinnahmen betrieben haben soll. Angeklagte sind Otto Pérez Molina und dessen ehemalige Vizepräsidentin Roxana Baldetti in dem „La Línea“ genannten Fall. Seit Molina 2015 nach anhaltenden Protesten als Präsident zurücktrat, befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das Mandat der CICIG wurde bisher alle zwei Jahre erneuert. Noch zu Beginn seiner Amtszeit hatte der frisch gewählte Präsident Morales geäußert, dass die CICIG einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Korruption leiste und die Regierung das Mandat um zwei weitere Jahre bis September 2019 verlängert.

Morales änderte seine Einstellung gegenüber der CICIG als im August 2017 bekannt wurde, dass die CICIG und die FECI ein Verfahren gegen ihn wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eingeleitet hatten und nun die Aufhebung der Immunität des Präsidenten beantragten.

Zudem wurden Verfahren gegen dessen Sohn und Bruder eingeleitet, weil sie und 20 weitere Beschuldigte mittels Scheinbeschäftigungen und falscher Rechnungen, sich an den Kassen des Grundbuchamtes bereichert haben sollen.

Viele Abgeordnete wechseln nach Wahlen die Partei

Morales reagierte prompt und erklärte Vélasquez zur „persona non grata“. Eine Ausweisung des Leiters der CICIG wurde jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts verhindert.

Nachdem der guatemaltekische Kongress gegen die Aufhebung der Immunität des Präsidenten stimmte, versuchte dieser mit der Hilfe seiner Amtskontakte, von der Presse „Pakt der Korrupten“ genannt, Änderungen an Gesetzen vorzunehmen und seinem Strafverfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung und weiterer Korruptionsdelikte den Boden zu entziehen. Auf internationalen Druck und nach vielen Protesten konnten die Gesetzesänderungen jedoch abgewendet werden (siehe LN 525). Mittlerweile bestätigten guatemaltekische Unternehmer*innen öffentlich, dass sie den Wahlkampf von Morales heimlich finanziert hatten.

Morales fürchtete damals um sein Image als politisch unverbrauchter Außenseiter, falls bekannt würde, dass sein Wahlkampf von den alten Eliten bezahlt wird. Schließlich war Morales demonstrativ mit dem Slogan „Weder korrupt, noch ein Dieb“ zu den Präsidentschaftswahlen angetreten. Da Morales für die Partei FNC kandidierte, eine dem guatemaltekischen Militär nahestehende und von Ex-Militärs gegründete Partei, lag jedoch schon damals die Vermutung nahe, dass der ehemalige Fernsehkomiker alles andere als ein Garant für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung ist.

Im August 2017 begann die Regierung unter Morales Druck auf die VN und die Staaten, welche die Arbeit der CICIG finanzieren, auszuüben, um das Mandat zu beenden.

Diese Bemühungen wurden seit Anfang 2018, zunächst anlässlich eines Besuchs von Morales bei Trump im Februar und einer anschließenden Rede vor den VN, intensiviert.

Gegen Morales wird wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ermittelt

Kurz darauf versuchte er auch den schwedischen Botschafter des Landes zu verweisen, dessen Regierung zuvor eine weitere Unterstützung der CICIG in Höhe von 9 Millionen US-Dollar zugesagt hatte.

Anschließend wurden erst Polizist*innen, welche die CICIG bei ihren Ermittlungen unterstützten, wenig später auch 20 der insgesamt 45 zur Bewachung der CICIG eingesetzten Beamten abgezogen. Zur Begründung hieß es, die Beamt*innen würden an anderer Stelle dringender benötigt.
Ende August 2018 kündigte Morales an, er werde das Mandat der CICIG nicht verlängern und diese nur noch bis September 2019 dulden. Zeitgleich fuhren Militär-Pickups vor die CICIG, die Büros verschiedener Menschenrechtsorganisationen und die Häuser bekannter Menschenrechtler*innen. Wie so häufig, wenn es für ihn eng wurde, sucht Morales demonstrativ die Nähe zum guatemaltekischen Militär.

Jimmy Morales: Präsident Guatemalas (Foto: Flickr (CC0 1.0))

Der Einsatz des Militärs an diesem Tag spricht eine eindeutige Sprache. Demonstrant*innen stehen nun erstmals seit langem wieder schwer bewaffneten Soldaten gegenüber, zudem verbreiten sich Gerüchte über einen möglichen Putsch. Dass ein Putsch, jedenfalls außenpolitisch, kaum Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann Morales bereits seit 2009 im Nachbarland Honduras mitverfolgen.

Kurz bevor im September 2018 das Visum des CICIG-Leiters Velásquez ausläuft, bricht dieser zu einer Dienstreise in die USA auf. Unmittelbar nach dessen Ausreise erklärt die guatemaltekische Regierung, sie werde Velásquez kein neues Visum ausstellen und fordert die VN auf, einen neuen Leiter zu ernennen. Zwar verfügt das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, dass die Regierung verpflichtet ist, Velásquez einreisen zu lassen. Doch Morales hatte bereits zuvor angekündigt, Entscheidungen des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG nicht mehr zu respektieren und kündigt damit einen offenen Verfassungsbruch an. Die CICIG wird seitdem von Velásquez aus dem Ausland geleitet.

Ende September tritt Morales erneut vor die VN und fordert die Beendigung des Mandats der CICIG. Diese sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, weil sie guatemaltekisches Recht verletze und unschuldige Bürger verfolge.

An Intensität gewinnt der Konflikt nochmals, als der ehemalige Innenminister Carlos Vielman (2004–2008) verhaftet wird. Er gehört zur guatemaltekischen Elite und wird für die während seiner Amtszeit praktizierte Politik der „sozialen Säuberungen“ verantwortlich gemacht. Er soll mehrere extralegale Hinrichtungen, etwa an geflohenen Häftlingen im Jahr 2005, zu verantworten haben. Er floh zunächst nach Spanien, wo er in drei Mordfällen angeklagt und anschließend freigesprochen wurde. Nach seiner Rückkehr wurde er in Guatemala wegen der Tötung weiterer Menschen verhaftet. Morales und seine Verbündeten sehen in diesem Verfahren einen Fall politisch motivierter Verfolgung Unschuldiger durch die CICIG und die FECI.

Die CICIG wird von Velásquez aus dem Ausland geleitet

Als auch die Visa weiterer Mitarbeiter der CICIG nicht verlängert werden, landet der kolumbianische CICIG-Ermittler Yilen Osorio Anfang Januar 2019 in Guatemala-Stadt. Dort angekommen, wird ihm die Einreise verweigert und er wird vorübergehend festgenommen. Es folgen chaotische Stunden am Flughafen. Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der die Freilassung des Ermittlers angeordnet wird, wird zunächst nicht umgesetzt. Unterdessen sammeln sich Protestierende am Flughafen und fordern die Freilassung des Ermittlers. Erst als die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras androht, gegen das Personal der Einwanderungsbehörde wegen Freiheitsentziehung vorzugehen, wird diesem die Einreise letztlich gestattet.
Am Tag darauf trifft sich die Außenministerin Sandra Jovel mit dem Generalsekretär der VN, António Guterres, und gibt anschließend im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass die guatemaltekische Regierung das Mandat der CICIG bereits jetzt beendet. Innerhalb von 24 Stunden müsse das Abkommen beendet werden und die Mitarbeiter der CICIG das Land verlassen.

Am Abend folgt eine Ansprache des Präsidenten Morales an die Nation. In Begleitung seines Kabinetts und vermeintlicher Opfer der CICIG wie dem ehemaligen Minister Vielman, verteidigt Morales das Handeln seiner Regierung. Die CICIG sei eine Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit, zudem habe die CICIG die Menschenrechte vieler Guatemaltek*innen und sogar die von Ausländer*innen verletzt, indem sie Unschuldige verfolge und in Untersuchungshaft gebracht habe. Er unterstellt der CICIG, sie verfolge lediglich ihre politischen Gegner*innen, die jedoch keine Straftaten begangen hätten.

Als das Verfassungsgericht das Vorgehen der Regierung für verfassungswidrig erklärt, haben die Ermittler der CICIG bereits das Land verlassen. Es ist die insgesamt sechste Entscheidung des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG, seit Morales deren Leiter zur „persona non grata“ erklärte.
Mit diesen Entscheidungen ist auch das Verfassungsgericht in den Fokus der Kritik geraten.

Morales, der Unternehmerverband CACIF und rechte Gruppen fordern nun die Abschaffung des Verfassungsgerichts, da dieses angeblich selbst gegen die Verfassung verstoße, weil es sich in Angelegenheiten der Außenpolitik einmische, welche von Verfassungs wegen nur der Regierung oblägen.

Es folgten Strafanzeigen gegen die für die Entscheidung verantwortlichen Richter*innen des Verfassungsgerichts, welchen der Oberste Gerichtshof den Weg frei machte, indem es die Aufhebung der Immunität der Richter*innen veranlasste.

Die Geberländer für die CICIG, unter ihnen Deutschland und die USA, drückten in einer gemeinsamen Presseerklärung ihre Besorgnis hinsichtlich der jüngsten Geschehnisse aus, bekräftigten die Wichtigkeit der Verfassungsordnung und forderten den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung zu respektieren.

Die Reaktion der guatemaltekischen Außenministerin Sandra Jovel hierzu fiel recht kurz aus. Es handle sich um eine souveräne Entscheidung des guatemaltekischen Staates, welche die Geberländer respektieren sollten.

Morales ging bei dessen Rede im guatemaltekischen Kongress weiter und geißelte die Einmischung der Geberländer und die Forderung nach einer Bekämpfung der Korruption als eine neue Form des Kolonialismus. Die Welt solle die natürliche Form der guatemaltekischen Politik respektieren. Dass es ausgerechnet die Nachfahren der spanischen Kolonialherren sind, die in Guatemala die Wirtschaft und Politik dominieren, scheint ihn dabei nicht zu irritieren.

Auch in Honduras stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand

Die im vergangenen Mai von Morales ernannte Generalstaatsanwältin Consuela Porras zeichnete sich bisher durch ihre Abwesenheit im Konflikt zwischen der Regierung und der CICIG aus. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Thelma Aldana, welche den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Korruptionsbekämpfung legte und dafür – wie Velásquez – 2018 den Alternativen Nobelpreises erhielt.

Doch nicht nur in Guatemala stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand. Auch in Honduras trifft die Unterstützungskommission gegen Korruption und Straflosigkeit (MACCIH) der VN auf einen Kongress, der sich gegenseitig die Aufrechterhaltung der Immunität sichert. Honduras, in dem die organisierte Zivilgesellschaft ohnehin unter Druck steht und die Repression gegen diese bereits auf einem deutlich höheren Niveau als in Guatemala erfolgt, könnte nun dem Beispiel Guatemalas folgen, wenn sich abzeichnet, dass eine Aufkündigung des Abkommens folgenlos bleibt.
In El Salvador hingegen, wo insbesondere die USA auf einen Ausbau der nationalen Strafverfolgungsorgane setzen, gelang im vergangenen Jahr die Verurteilung des Ex-Präsident Antonio Saca zu zehn Jahren Haft wegen Korruption.

CODECA: Die Landarbeiterorganisation gründet die neue Partei MLP (Foto: Nis Melbye)

Seit Anfang 2018 verzeichnen Menschenrechtsorganisationen in Guatemala wieder einen Anstieg der gezielten Morde an Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen. Mindestens 23 Morde sollen es im Jahr 2018 gewesen sein. Der Ausblick für das Wahljahr 2019 verspricht keine Wendung zum Besseren. Vor den Wahlen im September ist vielmehr damit zu rechnen, dass sich die Konflikte noch verschärfen. Zumal die FECI nach dem Verweis der CICIG ohne deren Unterstützung zurückbleibt. Ob die FECI ohne diese Unterstützung dem politischen Druck standhalten kann, ist fraglich.

Die etablierten Parteien bieten jedenfalls keinen Anlass zur Hoffnung, dass es es bei der Wahl eine*n Kandidat*in geben wird, welche*r sich der Korruption im Land entgegen stellt.

In Guatemala, wo etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Armut leben, die Bildung gerade in den ländlichen Regionen auf das Nötigste beschränkt ist und der Wahlkampf der Abgeordneten zum großen Teil darin besteht, Saatgut oder Pestizide im Gegenzug für Stimmen zu verteilen, gibt es selten positive Überraschungen. Auch wechselt üblicherweise ein nicht geringer Teil der Abgeordneten unmittelbar nach der Wahl die Partei, so dass das spätere Kräfteverhältnis im Kongress häufig nicht den Wahlergebnissen entspricht.

Lediglich die Landarbeiterorganisation CODECA mit ihrer neu gegründeten Partei MLP (Befreiung der Völker), welche dieses Jahr zur Wahl antreten will, könnte eine Alternative darstellen. Doch selbst wenn sich die MLP durchsetzen sollte, gibt es keine Garantie, dass die Abgeordneten der bestehenden Korruption etwas entgegensetzen können.

 

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