EIN JA ZU MEHR VIELFALT

Mit dem neuen Familienkodex wird das bisherige Familiengesetzbuch von 1975 abgelöst. Das neue Gesetz legalisiert die gleichgeschlechtliche Ehe, stärkt die Rechte von Frauen, älteren Menschen und Pflegekräften und erhöht den Schutz gegen häusliche Gewalt. Im Vorfeld hatte die Neufassung für starke Kontroversen gesorgt.

In zehntausenden Nachbarschaftsversammlungen war der Gesetzentwurf diskutiert worden. Die dabei gemachten Vorschläge wurden in den Gesetzestext eingearbeitet; über die Mitte Juli vom Parlament verabschiedete Endfassung wurde nun abgestimmt. Kritiker*innen rügen das Verfahren als intransparent und sehen in dem Gesetz vor allem eine Imagekampagne der Regierung. Die hatte kräftig für ein „Ja“ getrommelt. Auch die staatlichen Medien erörterten ausführlich die „Gründe für ein Ja zum Familiengesetzbuch in Kuba“, das Parlament unterstrich die Bedeutung des Familienkodexes und Präsident Miguel Díaz-Canel nannte den Gesetzestext „ein Bekenntnis zum Leben“.

Aber nicht nur das Verfahren, auch Inhalte des Gesetzes waren keinesfalls unumstritten. Über die Einführung der „Ehe für alle“ oder die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare kam es zu hitzigen Debatten. Ursprünglich war die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe als Teil der neuen Verfassung von 2019 vorgesehen. Aufgrund fehlenden gesellschaftlichen Konsenses und Widerstands der Kirchen wurde damals entschieden, das Thema auszugliedern und über die Neufassung des Familiengesetzes zu regeln.

„Das Manöver des Staates, die Gleichstellung der Ehe und all die Dinge, die in gewisser Weise Menschenrechte sind, nicht 2019 zu verabschieden, war ein Fehler“, kritisiert LGBTIQ*-Aktivist Roberto Ramos Mori. Das neue Gesetz hält er trotzdem für sehr gelungen. „Der Kodex ist sehr vollständig, er ist sehr gut, viel besser als ich dachte.“

Die katholische Bischofskonferenz Kubas hingegen sprach sich vor der Abstimmung vehement für die Beibehaltung der Ehe als Vereinigung von Mann und Frau aus und warnte vor sogenannter „Gender-Ideologie“. Eine weitere Kontroverse dreht sich um die Reform des Sorgerechts und die Rechte von Kindern in der Familie. Der Sorgerechtsbegriff patria protestad, mit dem traditionell der Vater als Familienoberhaupt verknüpft ist, wird in dem Gesetz durch den Ausdruck „elterliche Verantwortung“ ersetzt. Der Kodex sieht auch eine elterliche Pflicht vor, Kinder zur Achtung von Autoritäten und zur „Liebe zur Familie“, zum „Vaterland“ und zu „seinen Symbolen“ zu erziehen. Konservative Teile der Gesellschaft und die Kirchen sehen die „traditionelle Familie“ bedroht und warnen vor der „Untergrabung der elterlichen Autorität”. „Kinder gehören ihren Eltern, nicht dem Staat“, war einer der Slogans.

Dass am Ende das Ja gewinnt, sorgt für Erleichterung

Gegen die kürzlich verabschiedete Neufassung des Strafgesetzbuches, das weiterhin die Todesstrafe enthält und damit gegen das christliche Gebot nicht zu töten, verstößt, hatte dagegen keine der christlichen Konfessionen eine öffentliche Erklärung abgegeben. Das lässt vermuten, dass es beim Familiengesetz also weniger um die Verteidigung der christlichen Lehre ging, sondern um politische Interessen.

Nicht zuletzt deshalb hielt Ramos das Referendum an sich für falsch. Der Gesetzgeber entziehe sich seiner Verantwortung, indem er die Entscheidung dem Volk überlässt. „Es gibt Dinge in diesem Gesetzbuch, die weder zur Debatte stehen, noch einem sogenannten Volksentscheid unterliegen sollten“, so Ramos. „Es gibt Minderheitenrechte, die zu schützen in der Verantwortung des Staates liegt und nicht von der Meinung der Mehrheit abhängen sollten.“

Niedrige Wahlbeteiligung für kubanische Verhältnisse

Für kubanische Verhältnisse war die Wahlbeteiligung relativ bescheiden und der Anteil der Nein-Stimmen relativ hoch. Dass ein Drittel mit „Nein“ gestimmt hat, ist nicht nur Ausdruck von Vorbehalten dem Gesetz gegenüber, sondern auch zum Teil Votum der Unzufriedenheit angesichts der schwierigen wirtschaftliche Lage.

Aufgrund des coronabedingten Einbruchs des Tourismus, dem Ende zahlreicher Ärzt*innenmissionen und verschärfter US-Finanzsanktionen sind die Deviseneinnahmen Kubas fast komplett weggebrochen. Das Land steckt in einer schweren Wirtschafts- und Versorgungskrise. Viele Waren des täglichen Bedarfs sind nur noch für Devisen oder auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Die Inflation erreicht dreistellige Werte. Hinzu kommt in den vergangenen Monaten eine Energiekrise. Die kubanischen Wärmekraftwerke sowjetischer Bauart sind in einem bedauernswerten Zustand und müssten dringend überholt werden. Immer wieder kommt es zu Ausfällen infolge von Havarien oder Brennstoff- oder Ersatzteilmangel. Stundenlange Stromabschaltungen gehören mittlerweile wieder zur kubanischen Normalität. Ein Großbrand nach einem Blitzeinschlag im wichtigsten Treibstofflager des Landes Anfang August,bei dem insgesamt 16 Menschen starben, und Hurrikan Ian haben die Lage noch verschärft.

Die teilweise tagelangen Abschaltungen hatten im vergangenen Sommer mit dazu beigetragen, dass tausende Kubaner*innen auf der ganzen Insel gegen die Lebensmittel- und Medikamentenknappheit und für politische Veränderungen auf die Straße gegangen waren. Gegen hunderte Protestierende wurden zum Teil langjährige Haftstrafen verhängt. Statt auf die Straße zu gehen, packen nun viele Kubaner*innen ihre Koffer und kehren der Insel den Rücken, vor allem die jungen Leute verlassen das Land. Kuba erlebt dieser Tage die vielleicht größte Ausreisewelle seiner Geschichte, vor allem in die USA, aber auch nach Mexiko, Spanien, Russland oder Serbien.

„Die Propaganda der Regierung und ihrer Gegner hat die Diskussion über den Entwurf des Familiengesetzes so stark politisiert, dass es manchmal schwierig ist, zu erkennen, worum es bei der Volksabstimmung geht“, schrieb der Autor und Übersetzer Rodolfo Alpízar Castillo in einem Beitrag für das Onlineportal Joven Cuba. „Meiner Meinung nach sind der Kodex selbst und sein Inhalt für diejenigen, die die Ja- oder Nein-Kampagnen führen, am wenigsten wichtig.“

Viele Leute haben den Gesetzentwurf gar nicht gelesen, glaubt auch Ramos. „Sie votieren dagegen allein aufgrund der Krise der vergangenen zwei Jahre und der verlorenen Glaubwürdigkeit des Staates.“

Trans Personen bleiben außen vor

Dass am Ende das „Ja“ gewann, sorgte vielerorts für Erleichterung. „Der Gerechtigkeit ist Genüge getan worden“, schrieb Präsident Díaz-Canel auf Twitter. „Damit wird eine Schuld bei mehreren Generationen kubanischer Männer und Frauen beglichen, deren Familienprojekte seit Jahren auf dieses Gesetz warten.“ Zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis zeigte sich auch Sam Olazábal. Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe sei „ein Gewinn für die LGBTIQ*-Bewegung in Kuba“, sagte die 25-Jährige Aktivistin, die zu menstrueller Gesundheit und geschlechtsspezifischer Gewalt auf Kuba arbeitet. „Erreicht wurde dies dank der Arbeit vieler Aktivisten und Aktivistinnen.“. Allerdings habe der Gesetzentwurf immer noch Schwächen: „Im Zusammenhang mit Familie werden trans Personen nicht einmal erwähnt. Natürlich sind wir viel weiter als viele lateinamerikanische Länder, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns.“

TRIUMPH DER SOZIALEN BEWEGUNGEN

„Schluss mit der Represssion!“ Kreativer Protest gegen das Gesetz 5.272 (Foto: Didy Aceituno)

Ausgerechnet am 8. März – dem Internationalen Frauentag – verabschiedete der Kongress in Guatemala das Gesetz 5.272 und das sogenannte Dekret 18-2022 „Zum Schutz des Lebens und der Familie“. 101 Abgeordnete stimmten dafür, acht dagegen, 43 enthielten sich. Einen Tag später erklärte der Präsident Alejandro Giammattei Guatemala-Stadt zur „Pro-Life Hauptstadt Iberoamerikas“. Dazu fand ein feierlicher Akt statt, angeführt vom Präsident Giammattei selbst sowie der Vorsitzenden des Kongresses, Shirley Rivera. Doch die Präsenz und Stärke von feministischen Kollektiven und sozialen Organisationen aus verschiedenen Bevölkerungsschichten, die auf der Straße ihre Ablehnung gegen das rechts- und verfassungswidrige Gesetz deutlich machten, zeigte Wirkung: Der Rücknahme des Gesetzes eine Woche später stimmte wieder die große Mehrheit der Abgeordneten zu, obwohl sie zuvor selbst für das Gesetz gestimmt hatten.

Das besagte Gesetz war Ausdruck der konservativen Agenda der politischen Bündnisse, von denen Guatemala regiert wird und die gegen Frauenrechte und Rechte von queeren Menschen vorgehen. Das Gesetz wurde in Angesicht der Erfolge feministischer Bewegungen in Lateinamerika erlassen. Zu diesen Erfolgen gehören die Legalisierung von Abtreibung in Argentinien und in einigen Bundesstaaten Mexikos sowie jüngst die Zustimmung des Verfassungskonvents in Chile zur Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in den Entwurf für die neue Verfassung.

Das Gesetz verbietet die gleichgeschlechtliche Ehe – obwohl die nie legalisiert wurde

Das Gesetz sah die Erhöhung der Haftstrafen für Schwangerschaftsabbrüche auf bis zu zehn Jahre vor sowie die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die Abtreibungsdienste aufsuchen oder anbieten. Außerdem erhöhte sich durch das Gesetz das Risiko einer Gefängnisstrafe im Falle einer Fehlgeburt, da es für die Betroffenen schwierig ist, zu beweisen, dass es sich hierbei nicht um einen absichtlich herbeigeführten Schwangerschaftsabbruch handelt. Außerdem lehnte das Gesetz jegliche Formen des Zusammenlebens, die von der heterosexuellen und cisgeschlechtlichen Norm abweichen, als „nicht normal“ und „unvereinbar mit der christlichen Moral“ ab. Es verbot explizit eingetragene Lebenspartnerschaften ebenso wie die gleichgeschlechtliche Ehe. Sämtliche Formen von Aggressionen und Hassverbrechen gegen LGBTIQ-Personen wurden legitimiert, in dem das Gesetz die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten verbot. Außerdem wurde Sexualkundeunterricht in Schulen verboten und das Konzept von Familie beschränkt.

Sandra Morán ist Feministin, lesbisch und Aktivistin und saß von 2016 bis 2019 für die linke Partei Convergencia im guatemaltekischen Kongress. Morán hat öffentliche Positionen besetzt und Gesetzesinitiativen, die Frauen- und Kinderrechte sowie die Rechte queerer Personen stärken, angestoßen und verteidigt. Bereits während ihrer Zeit als Abgeordnete hat sie sich gegen die Initiative 5.272 ausgesprochen, die die Regierung schon seit 2017 einzuführen versucht. Außerdem ist sie Mitglied der Gruppe Mujeres con Poder Constituyente („Frauen mit verfassungsgebender Macht“), die sich in Guatemala für eine neue Verfassung einsetzt.

Auf die Frage, wie es gelungen ist, dass das besagte Gesetz vom selben Kongress zurückgenommen wurde, der ihm zuvor zugestimmt hat, sagt Sandra Morán: „Es klingt beschämend und das ist es auch. Es ist genauso skandalös, wie es auch der Inhalt des Gesetzes war.“ Die ehemalige Abgeordnete berichtet, dass es 2017 gelungen sei, ein Gesetz zur Änderung von zwei Artikeln des Strafgesetzbuchs zur Verringerung der Strafen bei Korruptionsdelikten zu verhindern. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, von dem nun erneut Gebrauch gemacht wurde, um die Rücknahme des Gesetzes zu erzwingen. Damit ein Gesetz in Kraft treten kann, muss es innerhalb von zehn Tagen von der Exekutive bestätigt werden. In diesem Zeitraum wurden die Ablehnungsbekundungen der Bevölkerung im Land und auch der internationalen Gemeinschaft unüberhörbar. Diejenigen, die das Gesetz beschlossen hatten, konnten dem öffentlichen Druck im Angesicht bevorstehender Wahlen nicht standhalten, schlussfolgert Morán. „Das Gesetz war ein technischer Irrtum und aus mehreren Gründen verfassungswidrig“, erklärt die Aktivistin. So wurde beispielsweise politischen Mandatsträger*innen untersagt, an internationalen Veranstaltungen teilzunehmen, wenn diese eine andere als die im Gesetz festgelegte Meinung verträten. „In Fragen der internationalen Politik ist es nicht angebracht, dass der Kongress die politische Meinung des Präsidenten in diesem Bereich bestimmt“, erläutert Morán. Das Gesetz verletzte außerdem die Rechte von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen sowie von Jugendlichen und Kindern. Der Sexualkundeunterricht an Schulen werde verboten und das alles unter dem Vorwand, das ungeborene Leben zu schützen. Es handele sich um ein Gesetz, das Trans- und Homofeindlichkeit unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit offen zuließe. Das Gesetz bestärke die Heteronormativität der Gesellschaft, indem es die traditionelle Familie als Mann und Frau, „die so geboren wurden“, definiere, die Existenz von trans Personen verbiete und die 14 restlichen Familienformen, die es laut der letzten Volkszählung in Guatemala gibt, außenvorlasse. „Die Initiative“, betont Morán außerdem, „verbietet die gleichgeschlechtliche Ehe – obwohl die noch nicht mal legalisiert wurde, nur für den Fall – ebenso wie die Anerkennung von Lebenspartnerschaften.“

Breite Solidarität im Kampf gegen Unterdrückung, Gewalt und Hass


Es handele sich um ein Gesetz der evangelikalen Pfingstkirchen, das die fundamentalistische Agenda der rechtsgerichteten Partei Visión con Valores (VIVA) zum Ausdruck bringe: „Seit Langem versucht diese Partei, die Ausweitung der Frauenrechte zu verhindern und den Vormarsch des Feminismus zu unterbinden und zu kontrollieren, weil sie sieht, dass die Bewegung sehr stark ist. Das Gesetz, mit dem die Regierenden vorgeben, das Leben und die Familie schützen zu wollten, ist ein Beispiel für diese Reaktion auf organisierten Aktivismus.“ Morán gibt zu bedenken, dass das Gesetz möglicherweise erneut vorgelegt wird. Schließlich basiere es auf einer Denkweise, die ebendiese verfassungswidrigen Handlungen auf die Agenda setzt, die sie und andere Aktivist*innen seit 2017 anprangern. Im Fall des Gesetzes 5.272 hatten sogar einige Organisationen, die sich gegen Frauen- und Abtreibungsrechte aussprechen, auf dessen Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Dennoch haben die Abgeordneten das Gesetz beschlossen, betont Morán und skizziert das weitere Vorgehen: „Jetzt müssen wir eine Strafanzeige gegen die 101 Personen stellen, die dafür gestimmt haben, wegen Pflichtverletzung und Verstoßes gegen die Verfassung, die zu respektieren sie geschworen haben.“

Nach Zahlen der Beobachtungsstelle für reproduktive Gesundheit in Guatemala wurden im Jahr 2021 mehr als 65.000 Mädchen und junge Frauen unter 19 Jahren schwanger, häufig als Folge einer Vergewaltigung. 2.041 davon waren unter 14 Jahre alt, viele starben bei der Geburt. 70 Prozent der Betroffenen leben in Armut und jedes zweite Kind leidet an chronischer Unterernährung. Es sei paradox, so Sandra Morán, dass die Regierung das Land zur iberoamerikanischen Hauptstadt des Lebens und der Familie erkläre, während die Menschen in Wirklichkeit erschöpft seien und Hunger litten. Gerade jetzt, wo inmitten der unsicheren Weltlage auch noch die Preise für Grundnahrungsmittel in die Höhe schnellen.

Viele Menschen sind mit der extrem konservativen Politik nicht einverstanden und gingen deshalb gegen das Gesetz auf die Straße und demonstrieren. Morán erzählt, dass die jüngere Bevölkerung nicht mehr in einem Klima der Unterdrückung, der Gewalt und des Hasses aufwachsen will. Sie begrüßt es, dass sich in den letzten Wochen auch Männer, Jugendliche, Studierende und die indigene Bevölkerung öffentlich zu Wort gemeldet haben, um ihre Solidarität in diesem Kampf zu signalisieren. „Das erschien mir wichtig, denn vorher waren wir zersplittert, doch jetzt ist Zeit für mehr Einigkeit.“ Aufgrund von Verfolgung und Schikanierung habe es lange keine Massendemonstrationen mehr gegeben. Jetzt sieht die ehemalige Abgeordnete Fortschritte im Hinblick auf die Wiederherstellung einer breiteren Bewegung. Diese sei auch bitternötig, angesichts politischer Situation in Guatemala: „Sie wollen uns im Vorfeld der Wahlen eine Lektion erteilen, um die Schaffung eines kriminellen oligarchischen Staates voranzutreiben. Ein Staat, der von militärischen Kriegsmördern, korrupten Politikern, Drogenhändlern und evangelikalen Kirchen getragen wird. Das ist das Bündnis, das Guatemala seit zwölf Jahren regiert.“

KÄMPFE UND ES WERDE GESETZ

“Wir haben es geschafft – Es ist Gesetz!” Um vier Uhr morgens verkündete Vizepräsidentin Cristina Fernández das Ergebnis (Foto: Daniela Cilli)

„Heute wird Geschichte geschrieben, mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wir haben dieses Recht erkämpft und wir werden weitermachen”, sagt eine der Tausenden jungen Frauen und Mädchen, die das Ergebnis der Abstimmung vor dem argentinischen Kongress abgewartet haben, zwischen Jubelrufen und Schluchzern. Dass der 29. Dezember 2020 ein historischer Tag werden würde, war allen bewusst, die der Debatte auf den riesigen Bildschirmen auf den Straßen oder zu Hause im Fernsehen folgten. Auch die Senator*innen, die den Sitzungssaal mit einem Tuch, Mund-Nasen-Schutz oder anderem Accessoire in einer Farbe, die ihre Stimmabgabe erahnen ließ, betraten, wussten es.

Das neue Gesetz zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (IVE) mit der Nummer 27.610 ersetzt die bislang geltende Regelung der Ausnahmefälle aus dem Jahr 1921 durch eine Bestimmung, die Fristen und Ausnahmefälle kombiniert. Waren Abtreibungen bisher nur in drei Fällen erlaubt – nach Vergewaltigungen, bei erheblicher Gesundheits- oder Lebensgefahr für die gebärende Person oder Missbildungen am Fötus – erlaubt die neue Regelung legale Abtreibungen bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche. In den drei Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch noch danach abgebrochen werden.

Bestraft wird nun, wer Abtreibungen verweigert

Auch weitere Rechte der Gebärenden und die Mindestbedingungen, die das medizinische Personal bei Abtreibungen garantieren muss, sind in dem Gesetz vorgegeben. Dazu gehört eine würdevolle Behandlung, die Gewährung von Privatsphäre und Diskretion im Umgang mit Informationen, sowie Respekt gegenüber der freien Entscheidung. Von nun an wird nicht mehr bestraft, wer sich unter legalen Voraussetzungen für eine Abtreibung entscheidet. Stattdessen können nun Ärzt*innen sanktioniert werden, die eine genehmigte Abtreibung verzögern oder verweigern. „Bis heute hat der Staat auf Abtreibungen mit Gefängnisstrafen, Strafprozessen, dem Zwang zur Verheimlichung und der Gefährdung für Leben und Gesundheit reagiert. Das ändert sich jetzt”, hatte Vilma Ibarra, Staatssekretärin für Recht und Technik und Verfasserin des Gesetzesvorschlags, den Paradigmenwechsel Mitte Januar eingeleitet. Von nun an also bestimmt die gebärende Person. Und Staat und Gesundheitswesen müssen ihr Entscheidungsfreiheit garantieren.

Die Frage war, ob legal oder heimlich abgetrieben wird

Wie jede große Errungenschaft ist das IVE Ergebnis zahlreicher Kämpfe. Den ersten Gesetzesvorschlag hatte die Kampagne für eine legale, sichere und kostenfreie Abtreibung bereits 1992 eingebracht. Nach zahlreichen Absagen erreichte das Projekt 2018 mit der Entscheidung im Abgeordnetenhaus den ersten großen Erfolg. Der Jubel, der nach der Annahme des Gesetzes durch die Abgeordneten im ganzen Land ausgebrochen war, verebbte allerdings unmittelbar nach der dann folgenden Ablehnung des Senats (siehe LN 531/532).

Im vergangenen Wahlkampf hatte der argentinische Präsident Alberto Fernández versprochen, das Gesetz noch vor Ende des Jahres 2020 erneut zur Abstimmung zu stellen. Doch mit dem Ausbruch der Pandemie musste der Termin immer wieder verschoben werden – ganz zur Freude der Abtreibungsgegner*innen. Doch die marea verde, die „grüne Flut” von Befürworter*innen der legalen Abtreibung, ließ nicht nach. „Es ist dringend” und „die Frage ist nicht, ob Abtreibung oder nicht – die Frage ist, ob legale oder heimliche Abtreibung”, schallte es durch Medien, soziale Netzwerke und in den Straßen.

In diesen Rufen hallten auch die Stimmen der mindestens 3.030 Menschen wider, die nach klandestinen Abtreibungen seit 1983, dem Ende der letzten Militärdiktatur, gestorben waren. Laut Angaben der Forschungsinstitute CENEP und CEDES aus dem Jahr 2005 wird die jährliche Zahl heimlicher Schwangerschaftsabbrüche auf 370.000 bis 520.000 geschätzt. Im Jahr 2019 hat das feministische Kollektiv Socorristas 9.366 solcher Abtreibungen betreut (Interview siehe LN 541/542). Dort, wo der Staat strafte, anstatt zu helfen, war Selbstorganisation gefragt. Nun ist die Zeit gekommen, in welcher der Staat sich dieser Verantwortung annimmt.

Der Jubel war laut, aber vorsichtig

Kurz bevor die Frist seines Versprechens abzulaufen drohte, veranlasste Fernández am 17. November 2020 eine Beratung zum Gesetzesprojekt in einer außerordentlichen Sitzung im argentinischen Abgeordnetenhaus. Gleichzeitig mit dem IVE stellte er auch den sogenannten 1.000-Tagesplan (das Gesetz 27.611) vor, der eine medizinische Basisversorgung während der Schwanger­schaft und in den ersten Lebensjahren garantieren soll. Nach 22 Stunden Debatte am 10. Dezember ließ die Zustimmung der Abgeordneten den Boden des Kongressgebäudes und des ganzen Landes beben. Der Jubel war laut, aber vorsichtig, denn die Situation trug den bitteren Beigeschmack der Enttäuschung von 2018.

Bis zur Debatte im Senat verging kein Tag, an dem nicht über das neue Gesetz gesprochen wurde. Dafür oder dagegen – die Frage war überall präsent. Das Thema Abtreibung hatte den Abendbrottisch der Familie ebenso eingenommen wie den Arbeitsplatz, das Klassenzimmer, die sozialen Netzwerke und die Medien. Zwar war schon diese Omnipräsenz ein großer Erfolg, doch das Gesetz fehlte noch immer. Am 29. Dezember um 16 Uhr lief die entscheidende Debatte an, 59 der 70 anwesenden Senator*innen trugen Redebeiträge vor. In den meisten Fällen war bereits bekannt, für welche Seite sie stimmen würden, die Entscheidung anderer wurde mit Spannung erwartet.

Entscheidende Stimmen der Unentschlossenen

Laut der inoffiziellen Zählung, dem poroteo, erschienen sieben Senator*innen zur Abstimmung, ohne sich für eine Seite entschieden zu haben. Doch die Umwandlung von Gegenstimmen und Enthaltungen war entscheidend für das Endergebnis. Eine der ersten, die sich umentschieden, war Silvia García Larraburu aus dem Regierungsbündnis Frente de Todos. Zu Tränen gerührt erklärte die Politikerin aus der zentral­argenti­nischen Region Río Negro, sie hätte verstanden, dass „das hier weit über meine Glaubensvorstellungen hinausgeht. Es ist ein Thema, welches aus Sicht der öffentlichen Gesundheit angegangen werden muss.” Ihre Stimme hätte sich durch grundsätzliches Hinter­fragen geändert. Auch Carmen Lucila Crexell, Senatorin der neoperonistischen MPN aus Neuquén ließ ihren persönlichen Glauben beiseite und machte aus ihrer Enthaltung eine Stimme für die Legalisierung von Abtreibungen. Sie begründete ihre Wahl mit den Worten: „Es geht hier nicht um Feminismus oder Religion. Heimliche Abtreibungen sind Ursache für Verletzungen oder Tod. Sie schreiben in unserem Land sehr traurige Geschichten, die viele nicht einmal wahrhaben wollen.”

29 Senator*innen blieben bei der Meinung, dass Abtreibungen kein Recht der öffentlichen Gesundheit sein sollten. Die argentinischen Abtreibungsgegner*innen brachten ihre Ansichten wie immer mit hellblauen Tüchern zum Ausdruck. Das Blau „steht für die Farben des Vaterlands und ist mit unserer Identität verbunden”, begründete es Raúl Magnasco, Präsident der Organisation +Vida gegenüber der Presseagentur Telam. Die hohen Zahlen derer, die bei heimlichen Abtreibungen sterben, erwähnten die selbsternannten Lebensschützer*innen mit keinem Wort. Auch die Kriminalisierung von Menschen, die abtreiben, erschüttert sie offenbar nicht. Im Gegenteil: Die Senatorin Silvia Elías Pérez etwa erklärte in ihrem Redebeitrag, man solle nicht vergessen was Rodríguez Lastra „alles hätte durchmachen müssen, um ein Leben zu schützen”. Der Gynäkologe war zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er einer Jugendlichen 2017 eine genehmigte Abtreibung verweigert und sie dazu gezwungen hatte, die Schwangerschaft auszutragen.

Die Senator*innen, die gegen das IVE gestimmt haben, weigern sich einzugestehen, was längst bewiesen ist: In Ländern, in denen Abtreibungen legal sind, sinken die Zahlen von Komplikationen bei unsicheren Eingriffen. Denn es ist nicht die Abtreibung, die tötet, sondern die Heimlichkeit, in der sie stattfindet. Für diese 29 Senator*innen aber ist das Recht auf Abtreibung kein Menschenrecht, ebenso wenig wie ein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Einige Politiker*innen fielen dabei mit besonders harschen Bemerkungen auf. Da war etwa Dalmacio Mera, der das Gesetzesprojekt mit der Tötung von Schweinen im England des 14. Jahrhunderts verglich. Oder María Belén Tapia, die für den Fall der Verabschiedung des Gesetzes einen Fluch vorhersagte und versicherte, „Gottes Augen sehen gerade jetzt in das Herz eines jeden Senators.” Andere wie Roberto Basualdo bestanden darauf, dass „wir alle vereint vorbeugen müssten” – ohne sich einzugestehen, dass Präventions- und Bildungsmaßnahmen immer Teil des Gesetzesprojektes gewesen waren. So lautet auch das Motto der Kampagne: „Sexuelle Bildung, um zu entscheiden; Verhütungsmittel, um nicht abzutreiben; legale Abtreibung, um nicht zu sterben”.

Ein einzelner Senator, Guillermo Snopek, enthielt sich. Aber 38 andere hatten sich für das Gesetz entschieden: Viele sehen die legale, sichere und kostenfreie Abtreibung auch als Schritt hin zur sozialen Gerechtigkeit, „denn es wird in einem Staat, der allen Gesundheit garantiert, die Ungleichheit der Herkunft mit Empathie ausgleichen”, so die Frente de Todos-Senatorin Ana Claudia Almirón. Es war unter anderem ihr Redebeitrag, der am meisten bejubelt wurde – in und vor dem Kongressgebäude. „Alle”, das sind die, die bisher in einer Privatklinik abtreiben und dafür teuer bezahlen mussten. Es sind auch die, die sich in Lebensgefahr begeben oder bei einer klandestinen Abtreibung sterben mussten. „Alle”, das meint auch die Mädchen, die dazu gezwungen wurden, eine Schwangerschaft auszutragen. Denn „Mädchen sind keine Mütter” ist in Lateinamerika mehr als ein Hashtag: Laut Angaben des argentinischen Gesundheitsministeriums sind 3.000 der 700.000 jährlichen Gebärenden unter 15 Jahre alt.

Das Gesetz gehört der Bewegung

Almirón betonte auch, dass die ganze Debatte das Ergebnis einer Entwicklung war, die außerhalb des Parlaments und vor langer Zeit begonnen hatte: „Dieses Gesetz ist ihres, sie haben es geschafft, sie haben dafür gekämpft, sie haben es auf die Tagesordnung gebracht. Das Einzige, worum sie uns jetzt bitten, ist die Bestätigung dessen, was sie auf den Straßen schon längst gewonnen haben.” Diese Anerkennung gab die Straße der Senatorin mit Jubelrufen und dem Schwenken ihrer grünen Tücher zurück.

Es war 4.12 Uhr am Morgen des 30. Dezember, als Vizepräsidentin Cristina Fernández das Ergebnis verkündete. Und das Land bebte. Das IVE bereitet dem Patriarchat kein Ende, wie Präsident Fernández es später ausdrückte – aber es hat ihm eine gewaltige Erschütterung zugefügt. „Die grüne Welle ist zum Tsunami geworden”, stand auf einem der vielen Plakate. Und diese Bewegung ist nicht mehr zu stoppen. Während sie wachsam bleibt, dass das Gesetz implementiert wird, fragt sie auch nach dem Schicksal der Frauen, die zu Unrecht verurteilt wurden, als die legale Abtreibung noch kein Recht war.

GEWALT UND GESETZ: VENEZUELA

Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

In der Nacht vom 3. September 2018 wurde die 29-Jährige Mayell Hernández in ihrer Wohnung ermordet. Freund*innen und Familie berichteten, dass der mutmaßliche Täter ihr Ex-Partner war. Er wurde von der Polizei festgenommen und gleich darauf wieder freigelassen. Die Straflosigkeit und Untätigkeit der Justiz im Fall von Hernández’ Ermordung brachten mehrere feministische Basisgruppen zusammen, um öffentlich Gerechtigkeit zu fordern.

Seit 2007 hat Venezuela ein dem Anschein nach progressives Gesetz für das Recht der Frauen auf ein Leben ohne Gewalt. Das Gesetz benennt 21 Arten von Gewalt und soll Frauen dabei unterstützen, Fälle zur Anklage zu bringen. Im Jahr 2014 wurde das Gesetz reformiert, um Femizid als Straftat einzuschließen. Trotzdem mangelt es an der Durchsetzung des Gesetzes im Justizsystem, bei der Polizei und den Regierungsbehörden. Die Polizei hindert Frauen oft daran, Anzeige zu erstatten, wenn sie zum Beispiel die „falsche Kleidung“ tragen. Zudem gibt es keine begleitenden Richtlinien, so dass Entscheidungen oft willkürlich getroffen werden und Betroffene nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen das Gesetz zusichert.

Eine weitere Kritik an der Gesetzgebung und der Situation im Land ist die fehlende Erwähnung von LGBTQ+ Personen, die grundsätzlich aus dem Justizsystem herausfallen. Trans Frauen dürfen keine Anzeige aufgrund des Gesetzes von 2007 stellen. Ihre einzige legale Möglichkeit ist, auf die Artikel 20 und 21 der Verfassung zurückzugreifen, die jegliche Form der Diskriminierung verbieten.

2016 war das letzte Jahr, in der die venezolanische Regierung offizielle Zahlen zu Femiziden veröffentlicht hat: 122 Fälle waren es damals. Die sinkende Transparenz zeigt einen starken Rückschritt seit dem Gesetz von 2007. Für aktuelle Daten hat die Anthropologin Aimee Zambrano einen Femizid-Monitor gegründet, der Zahlen zu Femiziden auf Grundlage von Medienberichten sammelt. Ihre Statistik zählt 167 Femizide im Jahr 2019, davon drei Transfemizide. Von Januar bis Juni 2020 zählte sie bereits 137 Femizide. Die Zahlen sind nicht vollständig, da nicht alle Fälle in den Medien vorkommen. Daher geht es ihr darum, nicht nur die Zahlen zu dokumentieren, sondern auch die Geschichten der Personen, die sich dahinter verbergen. Mayell Hernández ist eine von den ermordeten Frauen. Nach den Protesten, die in ihrem Namen stattgefunden haben, wurde ihr Ex-Partner zu einer 30-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die Höchststrafe in Venezuela. Eine Ausnahme, denn viele Femizide bleiben weiterhin straflos (siehe Text auf Seite 34).

GEWALT UND GESETZ: URUGUAY

Illustration: Magda Castría, @magdacastria

Im Jahr 2017 wurde in Uruguay eine Änderung des Strafgesetzbuches durchgesetzt, die Femizid als erschwerenden Straftatbestand zum Mord einführte (Gesetz Nr. 19.538). Im selben Jahr wurde auch ein integrales Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen (19.580) verabschiedet. Kritisiert wird allerdings die mangelhafte Umsetzung des letzteren, da es nicht mit angemessenem Budget ausgestattet ist und es noch keine entsprechenden Instanzen in der Justiz gibt, die auf die Rechtsprechung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisiert sind. Darüber hinaus bemängelt die Organisation Red Uruguaya contra la Violencia Doméstica y Sexual eine Reviktimisierung der Frauen, die Fälle zur Anzeige bringen. Sie kritisieren, dass oftmals polizeiliche Schutzmaßnahmen dazu führen, dass die betroffenen Frauen zu „Gefangenen in ihren eigenen Häusern“ würden, während ihre Aggressoren frei herumlaufen können.

Im Jahr 2018 wurde die juristische Figur des Femizids erstmals in einem Urteilsspruch angewendet, da Verachtung, Geringschätzung und Hass auf Frauen im Tatmotiv durch psychologische Gutachten nachgewiesen werden konnten. Ein „historisches“ Urteil, so die Aktivistin Andrea Tuana, angesichts des tief in der Kultur verwurzelten Machismus. Sie und andere Feministinnen drängen auf einen „kulturellen Wandel“ durch Bildung und die konsequente Aufnahme von Geschlechtergerechtigkeit in die Lehrpläne. „Natürlich kann ein Gesetz das Problem von geschlechtsspezifischer Gewalt nicht lösen; es ist eine notwendige Voraussetzung, aber das reicht nicht aus“, so die Anwältin Alicia Deus. Denn trotz umfassender Gesetzgebung gehört Uruguay laut UN Women zu den Ländern mit den höchsten Zahlen häuslicher Gewalt in der Region.

Seit 2015 zählen feministische Organisationen 35 bis 39 Feminizide jährlich bei dreieinhalb Millionen Einwohner*innen. Als Reaktion auf die hohen Fallzahlen geschlechtsspezifischer Gewalt rief der damalige Präsident Tabaré Vázquez Ende 2019 einen nationalen Notstand aus – was von der Zivilgesellschaft längst eingefordert worden war. Zudem führen feministische Organisationen wie Minervas oder die Coordinadora de Feminismos sogenannte Alertas Feministas („Feministische Alarme“) durch. Kurz nach Bekanntwerden neuer Feminizide gehen sie in die Öffentlichkeit mit Schildern mit den Namen und Fotos der ermordeten Frauen, mit Performances, bei denen sich die Teilnehmer*innen symbolisch für jede getötete Frau auf den Boden legen und wo die Namen aller im Jahr getöteten Frauen verlesen werden. So wird immer wieder die Aufmerksamkeit auf die andauernde tödliche Gewalt gegen Frauen gerichtet.

GEWALT UND GESETZ: PERU

 

Zusammen sind wir die Flamme
Illustration: Valeria Araya, @onreivni

Laut dem peruanischen Ministerium für Frauen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wurden von Januar bis August 2020 85 Femizide registriert. In Peru wurde Femizid im Jahr 2011 dem Artikel 107 des Strafgesetzbuchs hinzugefügt, jedoch erst im Jahr 2013 mit dem Gesetz Nr. 30068 als eigener Straftatbestand eingeführt. Im Kontext häuslicher Gewalt, Nötigung, sexueller Belästigung, Machtmissbrauch oder jeder anderen Art der Diskriminierung aufgrund des Frauseins beträgt die Gefängnisstrafe für Femizide mindestens 20 Jahre. Im Kontext schwerer Straftaten wie Missbrauch von Minderjährigen, Schwängerung, sexueller Ausbeutung mit vorheriger Vergewaltigung oder Verstümmelung beträgt die Strafe mindestens 30 Jahre. Das Kollektiv vereinigter Familien für die Gerechtigkeit: Nicht eine Ermordete mehr ist in diesem Kontext die wichtigste Organisation. Sie wurde im September 2019 gegründet und setzt sich aus Familien von Opfern von Femiziden zusammen, die fortwährend Gerechtigkeit einfordern. Eine ihrer größten Errungenschaften ist der Erlass des Notfalldekrets 005-2020, welches hinterbliebenen Kindern oder abhängigen Familienangehörigen alle zwei Monate eine finanzielle Unterstützung von 600 Soles (ca. 145 Euro, Anm. d. Red.) gewährt.

Einige emblematische Fälle sind die von Solsiret Rodríguez, Mutter und feministische Aktivistin, die im Jahr 2016 verschwand und 2020 ermordet aufgefunden wurde. Sheyla Torres, eine neunzehnjährige angehende Hebamme, wurde von ihrem Ex-Partner erstochen. Und Eyvi Ágreda, eine 22-jährige wurde in einem Bus von ihrem Stalker lebendig verbrannt. Der wohl aktuellste Fall ist der von Lesly Vicente, einer 19-Jährigen, die nach Tingo María gekommen war, um dort Bauingenieurswesen zu studieren und in einem gemieteten Zimmer wohnte. Sie wurde am Morgen des 15. Juli dieses Jahres ermordet. An diesem Tag drangen eine oder mehrere Personen in ihr Zimmer ein, schlugen sie mit einem Vorschlaghammer, stachen mehrmals auf sie ein, schnitten ihren Hals und Teile ihres Gesichts durch. Bis heute gibt es weder Verdächtige noch Verurteilte.

Transfemizide werden bisher nicht als eigenständige Straftat eingestuft. Das ist alarmierend, da dieses Jahr bereits vier trans Frauen gewaltsam ermordet wurden. Das waren Angie Mimbela del Águila (26 Jahre alt und auf offener Straße enthauptet); die 52-Jährige Cristal Romero, die geschlagen und erstochen wurde; Brenda Venegas, ebenfalls 52 Jahre alt und erhängt, und die 46-Jährige Gabriela Cruz, die mit Handschellen auf dem Rücken gefesselten Armen aufgefunden und vor ihrem Tod gefoltert wurde. Leider respektiert der Staat auch im Tod nicht ihre Geschlechtsidentität, sondern bezeichnet sie weiterhin als Männer.

Femizide und Transfemizide sind zwar etwas Alltägliches, jedoch ist es wichtig einzugrenzen, dass sie nicht in allen sozialen Klassen geschehen. Meist sind die Opfer prekarisierte und rassifizierte Frauen, die die Konsequenzen einer frauenfeindlichen, rassistischen und kapitalistischen Gesellschaft erleiden, in der die Familienangehörigen jahrelang unermüdlich für Gerechtigkeit und gegen die Gleichgültigkeit des Frauenministeriums und der Justiz kämpfen müssen. Wir werden weiterhin für eine bessere Zukunft für unsere Schwestern kämpfen, damit morgen nicht eine weitere von ihnen fehlt. Für unsere Toten, nicht eine Minute des Schweigens, sondern ein ganzes Leben des Kampfes!

GEWALT UND GESETZ: PANAMA

Wir sind vereinigt! Mein Körper, meine Entscheidung
Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

Nach mehreren Anläufen im panamaischen Parlament wurde Feminizid im Jahr 2013 durch das Gesetz Nr. 82 als eigener Tatbestand eingeführt. Das Mindeststrafmaß liegt mit 25 bis 30 Jahren Haft höher als das für Mord.

Seitdem sind Feminizide laut offizieller Statistik auf landesweit etwa 20 bis 30 im Jahr zurückgegangen. Feministinnen beklagen eine höhere Dunkelziffer und dass Feminizide zuletzt grausamer geworden sind: In diesem Jahr wurde die 33-jährige schwangere Bellin Flores zusammen mit sechs Kindern von einer evangelikalen Sekte entführt und ermordet. In einem weiteren Fall wurde die 38-jährige Karen Velásquez von ihrem ehemaligen Partner in einem mit Benzin präparierten Auto angezündet.

Stehen die Täter später vor Gericht, kommt es mit der Staatsanwaltschaft oft zu Absprachen über das Strafmaß. Ein neuer Gesetzesentwurf versucht nun, dies zu verbieten.

Als weiteres Problem benennen feministische Organisationen, dass die meisten Opfer von Feminiziden Mütter sind und der Staat ihre traumatisierten Kinder weder systematisch erfasst, noch unterstützt.

Mehrere staatliche Organisationen wie die Ombudsstelle (Defensoría del Pueblo) oder das 2008 gegründete nationale Fraueninstitut bieten betroffenen Frauen rechtliche, psychologische und soziale Hilfe an. Darüber hinaus verfügt das Gesetz von 2013, dass es in jeder Provinz ein staatliches Frauenhaus geben müsse, in der Hauptstadtprovinz sogar vier – tatsächlich wurden jedoch landesweit erst zwei eingerichtet. Auch weitere gesetzliche Bestimmungen, wie die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Sicherheitsmaßnahmen für bedrohte Frauen sowie eine Sensibilisierung für das Thema im Schulunterricht werden bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Feministische Aktivistinnen beklagen zudem eine chronische Unterfinanzierung von Institutionen und Programmen zum Schutz von Frauen.

Transfemizide werden in der offiziellen Statistik nicht gesondert aufgeführt. In der machistisch geprägten Gesellschaft Panamas fehlt es bislang nicht nur an einem Bewusstsein für Feminizide, sondern auch an Sensibilität gegenüber trans Personen. Das zeigte sich auch an der während der Covid-19-Pandemie verhängten monatelangen Ausgangssperre nach Geschlecht, die vielfach zu Diskriminierung führte.

Immer wieder gibt es feministische Protestaktionen in Panama, Demonstrationen mit hunderten Teilnehmer*innen finden regelmäßig statt. Bewegungen wie #NiUnaMenos haben dort auch ihre Ableger. In der neuesten Protestbewegung #LasOllasVacías („Die leeren Töpfe”) protestieren Frauen symbolisch gegen ihre in der Pandemie noch verstärkte strukturelle Benachteiligung. Neben Aktionen zum 8. März fand in den letzten Jahren außerdem die Solidaritätskampagne Abrazo feminista für Frauenrechte oder die von der Künstlerin Elina Chauvet aus dem mexikanischen Ciudad Juárez übernommene Installation roter Schuhe auf öffentlichen Plätzen statt.

GEWALT UND GESETZ: NICARAGUA

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren
Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

Zu Beginn der 1990er Jahre war der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen zentrales Thema der damaligen feministischen Bewegung, die im Laufe der Zeit nicht nur Aufmerksamkeit für das Thema generierte, sondern heute auch auf institutionelle Errungenschaften blicken kann. So wurden staatliche Kommissionen für Frauen und Kinder gegründet, Richter*innen für geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und 2012 trat schließlich auf Druck der Zivilgesellschaft ein umfassendes Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen, das Gesetz 779, in Kraft. Insgesamt ein vergleichsweises umfangreiches und progressives Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Das Gesetz 779 führt unter anderem Femizide als eigenen Straftatbestand, die mit bis zu 30 Jahren Haft geahndet werden können. Darin war ein Femizid zunächst definiert als die Ermordung von Frauen im Kontext asymmetrischer Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen sowie die Verletzung der physischen, sexuellen, psychischen und patrimonialen Integrität von Frauen. Somit ist es juristisch möglich, im Falle einer Tötung von einer Frau, die Umstände der Tat und den Kontext der Beziehung von Opfer und Täter stärker einzubeziehen.

Mit einer Gesetzesreform wurde die Definition von Femiziden 2014 geändert, in einen Mord an einer Frau durch ihren Ehemann oder Partner. Damit bezieht sich der Straftatbestand nur auf häusliche Gewalt, obwohl durchschnittlich bei etwa der Hälfte aller in Nicaragua registrierten Femizide kein persönliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer vorliegt. 2019 wurden in Nicaragua offiziell 63 Femizide registriert.Viele der Fälle wurden bisher nicht aufgeklärt. Straflosigkeit ist wie in vielen anderen Ländern das zentrale Problem bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt.
Das Gesetz 779 ist auch heute noch gültig, wenngleich es aufgrund einiger einschneidender Reformen deutlich regressiver ist als noch vor einigen Jahren. Feminist*innen kritisieren, dass seit der Wiederwahl des aktuellen Präsidenten Daniel Ortega und seiner Ehefrau, der Vizeministerin Rosario Murillo, im Jahr 2006 Initiativen für Schutz und Selbstbestimmung von Frauen deutlich geschwächt wurden.

Denn bereits 2013 kam es zu einer Gesetzesreform, die im Falle sexualisierter Gewalt in privaten Beziehungen eine Mediation vorsieht, bei der Betroffene ihren Tätern gegenübertreten müssen. Frauenorganisationen geben an, dass Mediationen heute ein zentraler Grund sind, dass Frauen keine Anzeige erstatten, wenn sie sexualisierte Gewalt erleben. Mediationen waren zuvor explizit verboten, da solche Situationen nicht nur zu einer Reviktimisierung führen können, sondern die Ursachen von sexualisierter Gewalt verkennen. Denn eine Mediation suggeriert, dass es einen individuellen Konflikt zu lösen gäbe, wohingegen sexualisierte Gewalt auf Machtstrukturen basiert, die nicht einfach durch Aussprachen zwischen Täter und betroffener Person überwunden werden können. Es scheint als diene das noch vor acht Jahren so fortschrittliche Gesetz weniger dem Schutz von Frauen vor Gewalt als der Stärkung der traditionellen Kleinfamilie, so die zentrale Kritik daran.

GEWALT UND GESETZ: MEXIKO

Heute schreiben wir Geschichte!
Illustration: Magda Castría, @magdacastria

In Mexiko gibt es das Allgemeine Gesetz für den Zugang von Frauen zu einem Gewaltfreien Leben. Es definiert neben physischer Gewalt auch psychische, ökonomische und sexualisierte Gewalt und klassifiziert Feminizide als die extremste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das mexikanische Bundesstrafgesetzbuch benennt in Artikel 325 verschiedene Kriterien dafür, ob ein Mord an einer Frau aufgrund ihres Geschlechts verübt wurde und damit als Feminizid strafrechtlich verfolgt wird. Feministische Organisationen kritisieren, dass auf Ebene der Bundesstaaten teilweise andere Kriterien und entsprechend unterschiedliche Rechtsprechungen gelten. Seit August dieses Jahres wird jedoch eine bundesweite Gesetzgebung mit einheitlichen Kriterien und einem Strafmaß von 40 bis 60 Jahren Haft diskutiert.

Das zentrale Problem ist die generelle Straflosigkeit und die fehlende Umsetzung der Gesetzesgrundlagen in Mexiko. Die Aufklärung von Feminiziden wird verschleppt, vertuscht oder die Fälle gar nicht erst als solche registriert. Es wird von sieben bis zehn Fällen täglich ausgegangen, die Zahlen variieren je nach Statistik. 2020 gab es von Januar bis Juli 2.240 getötete Frauen, darunter offiziell 566 Feminizide. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es offiziellen Zahlen zufolge 1.012 Feminizide. Eine unabhängige Dokumentation von Feminiziden unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemiesituation käme wahrscheinlich auf noch höhere Zahlen.

In der Regel bezieht die mexikanische Staatsanwaltschaft sexuelle Orientierung und Geschlecht nicht in ihre Ermittlungen ein. Laut der Nichtregierungsorganisation Letra S wurde 2019 jeden dritten Tag eine LGBTIQ-Person ermordet, wobei die tatsächliche Zahl sehr viel höher vermutet wird. Mehr als die Hälfte der Ermordeten waren trans Frauen. Nur in wenigen Fällen wurden Hassverbrechen als ein mögliches Tatmotiv benannt.

2015 erließ der Oberste Gerichtshof Mexikos das Urteil im Fall von Mariana Lima Buendía und schuf damit einen Präzedenzfall: Das Gericht verfügte, dass alle gewaltsamen Todesfälle von Frauen aus einer geschlechtsspezifischen Perspektive zu untersuchen seien. Anfang des Jahres forderte unterdessen der Generalstaatsanwalt von Mexiko-Stadt, den Straftatbestand des Feminizids aus dem Gesetzbuch zu streichen, da die Behörden damit überfordert seien, die geschlechtsspezifischen Merkmale einer Straftat nachzuweisen (siehe Onda Info 479).
Landesweit kommt es immer wieder zu Protesten gegen Feminizide. Am 3. September 2020 besetzten Feminist*innen die Menschenrechts-kommission in Mexiko-Stadt, um auf die verheerende Situation aufmerksam zu machen (siehe LN 557).

GEWALT UND GESETZ: KUBA

Schluss damit Lass diese toxische Beziehung hinter dir
Illustration: Emmalyn González, @eg_atelier

In Kuba leben Frauen auch nach der Revolution von 1959 weiter unter einer patriarchalen und männlich-chauvinistischen Regierung, ohne dass es einen grundlegenden positiven Wandel für sie gegeben hätte. Derzeit sind die sozialen Rollen zwischen Mann und Frau weder im Gleichgewicht noch gibt es Harmonie.

Es gibt in Kuba keine staatlichen Institutionen, die auf den Schutz von Frauen spezialisiert sind, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Weder gelten Gesetze, die betroffene Frauen schützen noch wird Feminizid im Strafgesetzbuch als Tatbestand anerkannt oder von sonstigen Tötungsdelikten unterschieden. Am 20. Dezember 2019 legte die kubanische Nationalversammlung ein breit angelegtes Gesetzespaket von 107 Rechtsnormen vor, die bis 2028 umgesetzt werden sollen. Eine Reaktion auf geschlechtsspezifische Gewalt in Kuba kommt darin nicht vor. Die kubanische Regierung hat trotz wiederholter Anfragen von Bürger*innen und obwohl sie in offiziellen Erklärungen die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zur Priorität erklärt hat, nicht angegeben, wie sie das Problem konkret angeht. Der Erlass eines möglichen Schutzgesetz wird also mindestens bis 2028 dauern, wenn die kubanische Nationalversammlung neue Rechtsnormen bestimmt.
Derzeit wird ungefähr alle 28 Tage eine Frau ermordet. Da viele Fälle nicht erfasst werden und die offizielle Presse über Feminizide Stillschweigen bewahrt, sind es möglicher Weise noch deutlich mehr.

Viele Aktivist*innen, Künstler*innen und unabhängige Journalist*innen erheben ihre Stimme, um die Befreiung der Frauen und ihre Rechte einzufordern, aber sie werden zum Schweigen gebracht, mit Geld- und oft auch mit Haftstrafen belegt. Eine feministische Bewegung in Kuba zu gründen oder zu stärken ist aufgrund der gesellschaftlichen Strukturen eine große Herausforderung.

Auch wenn noch keine grundlegende Verbesserung für die gesellschaftliche Stellung der Frauen erreicht wurde, so konnten Feminist*innen durch ihre Zusammenarbeit doch verborgene Tatsachen sichtbar machen, die viele Beobachter*innen überrascht haben. So sind die ländlichen Gebiete in den östlichen Provinzen am anfälligsten für Fälle von häuslicher Gewalt und Frauenmord. Aktuellster Fall: Maria de los Angeles Anzardo Ramos, 29 Jahre alt, wurde am Morgen des 28. September 2020, in Rio Cauto, Provinz Granma, von ihrem Partner ermordet.

GEWALT UND GESETZ: KOLUMBIEN

Illustration: Xueh Magrini Troll, @xuehka

Kolumbien blickt auf eine vergleichsweise lange Geschichte der juristischen Verankerung von Feminiziden zurück. Das 2015 erlassene Gesetz Rosa Elvira Cely gilt als eines der progressivsten weltweit – wird de facto jedoch zu wenig angewendet.

Im Jahr 2008 wurde dem Artikel 104 des kolumbianischen Strafgesetzbuches, der strafverschärfende Umstände zum Tatbestand Mord behandelt, ein elfter Absatz hinzugefügt. Er sollte zur Geltung kommen, wenn der Mord an einer Frau begangen wurde, weil sie eine Frau ist. Einer der wenigen Fälle, bei denen dieser Absatz herangezogen wurde, landete 2015 prompt vor dem Obersten Gerichtshof: Ein Gericht in Medellín hatte den Absatz 11 und somit ein geschlechtsspezifisches Tötungsmotiv in einem Mordfall ausgeschlossen. Die Frau wurde von ihrem ehemaligen Partner erstochen, nachdem dieser sie in den Jahren zuvor mehrfach lebensgefährlich verletzt und mit Mord gedroht hatte. In dritter Instanz urteilte die Richterin des Obersten Gerichtshofs, dass der Ausschluss des Absatzes 11 ein Gesetzesbruch gewesen sei und die Entscheidung unter anderem ein Verstoß gegen die kolumbianische Verfassung. Daraufhin wurde im Juli desselben Jahres nach massivem Druck seitens und Mitarbeit feministischer Organisationen ein eigenständiges Gesetz für den Tatbestand Feminizid entwickelt: das Gesetz Rosa Elvira Cely, benannt nach einer Frau, die im Mai 2012 in Bogotá von einem Mitschüler vergewaltigt und gepfählt wurde. Der Artikel 104 A hält nun fest, dass „wer den Tod einer Frau aufgrund ihres Status als Frau oder aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität verursacht“ mit einer Gefängnisstrafe von 250 bis 500 Monaten bestraft werden soll. Trans Frauen werden somit explizit eingeschlossen, eine eigene juristische Kategorie für Transfeminizide existiert jedoch nicht.

In einem separaten Artikel 104 B werden zudem zahlreiche strafverschärfende Umstände aufgeführt. Wenn der Feminizid beispielsweise an einer Frau verübt wurde, die Vertreibung oder rassistischer, klassistischer oder homophober Diskriminierung ausgesetzt war, wird das Strafmaß auf bis zu 600 Monate Freiheitsentzug angesetzt, also maximal 50 Jahre. Es stellt somit das einzige Feminizid-Gesetz in dieser Übersicht dar, das explizit intersektionale Komponenten berücksichtigt.

Wie so oft scheitert es jedoch an der Umsetzung: Die fehlende spezielle juristische Bildung, der Mangel an begleitenden kriminalpolitischen Maßnahmen, zu wenige Ressourcen in der Staatsanwaltschaft und keine ganzheitliche Erfassung von Fallzahlen führen zu einer lediglich sporadischen Anwendung des Gesetzes und zu statistischem Chaos. Das Nationale Institut für Rechtsmedizin zählte im Jahr 2018 beispielsweise 960 ermordete Frauen, offiziell werden aber nur 73 Fälle als Feminizide geführt. Die tatsächlichen Fallzahlen erfassen bisher nur feministische Organisationen. Das Observatorio Feminicidios Colombia zählte 663 Feminzide im Jahr 2018, 571 im darauffolgenden 2019.

GEWALT UND GESETZ: HONDURAS

Zusammen sind wir stark Zusammen sind wir Feuer

Illustration: Paulyna Ardilla,@paulyna_ardilla

Obwohl es in Honduras kein spezifisches Gesetz gibt, das sich umfassend mit geschlechtsspezifischer Gewalt befasst, hat das mittelamerikanische Land 2013 den Straftatbestand des Femizids in sein Strafregister aufgenommen. Er wurde in Artikel 118 A (Dekret 23/2013) als Sondergesetz integriert. Die Strafen wurden auf 30 bis 40 Jahre festgelegt, wobei diese durch die Reform des Strafgesetzbuches von 2018, die 2020 in Kraft getreten ist, auf 20 bis 30 Jahre reduziert wurden. Länder, die wie Honduras keine umfassenden Gesetze haben, stehen vor der Schwie-*rigkeit, dass sie nur den Aspekt der Kriminalisierung berücksichtigen, aber keine Vorkehrungen zur Prävention, zum Schutz, zur Untersuchung und zur Wiedergutmachung für die Opfer treffen.

Im Zeitraum von 2012 bis 2019 gab es 4.427 Gewaltverbrechen an Frauen in Honduras. Davon wurden seit der Einführung des Straftatbestands vor sieben Jahren nur 15 Fälle zur Verurteilung als Femizide zugelassen. In den offiziellen Statistiken gab es 2019 insgesamt 319 Morde an Frauen. Im Durchschnitt wurde laut den Daten der Beobachtungsstelle für Gewalt der Nationalen Autonomen Universität Honduras 2020 alle 16 Stunden eine Frau ermordet. Die Fälle ereignen sich in einem Justizsystem, das in geschlechtsspezifischer Gewalt wenig ausgebildet ist und mit einer Gesetzgebung arbeitet, die die Strafdauer tendenziell verringert. Frauen, die es wagen, häusliche Gewalt anzuzeigen, werden nicht rechtzeitig betreut und sind nicht sicher vor Bedrohung und Diskriminierung.

In Honduras gibt es keine Gesetze, die die Menschenrechte der LGBTIQ*-Bevölkerung garantieren (siehe auch LN 504). Gegenwärtig sind die einzigen juristischen Ressourcen, über die sie verfügen, Artikel 321 des Strafgesetzbuches und das Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Multiplikator*innen und Mitarbeiter*innen der Justiz, das nur diejenigen schützt, die als Menschenrechtsverteidiger*innen zertifiziert wurden.

GEWALT UND GESETZ: GUATEMALA

Das Patriarchat soll brennen!

Illustration: Agustina Di Mario, @aguslapiba

Seit 2008 gibt es in Guatemala das Gesetz gegen Femizide und andere Formen der Gewalt gegen Frauen. Laut diesem Gesetz begeht einen Femizid, wer „im Rahmen des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen eine Frau ermordet“. Als Anzeichen dafür gilt unter anderem, dass vorher erfolglos versucht wurde, eine Beziehung mit dem Opfer einzugehen oder eine „Verachtung des Körpers des Opfers zur Befriedigung sexueller Instinkte“ als Motiv vorliegt. Anders als in vielen anderen Ländern schließt das guatemaltekische Gesetz auch Taten, die außerhalb von Beziehungen begangen werden, mit ein. Ein Femizid wird mit 25 bis 50 Jahren Gefängnis bestraft. Dass diese Strafe nicht reduziert werden kann, wurde 2018 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer auf Gewalt gegen Frauen spezialisierte Staatsanwaltschaft, spezialisierte Rechtsprechungsorgane, Fortbildungsprogramme für Beamt*innen und Unter-*stützungsprogramme für Überlebende vor.

12 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes ist die Straflosigkeit immer noch hoch und die geplanten behördlichen Strukturen nehmen nur langsam Form an. In einer aktuellen Recherche legt das guatemaltekische Onlinemedium Agencia Ocote dar, dass es oft an Zufällen und der Arbeit Angehöriger liegt, ob ein Mord als Femizid verhandelt wird und ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Seit 2016 gibt es zwar eine auf Femizide spezialisierte Staatsanwaltschaft, doch deckt diese nur zwei der 340 Gemeinden ab. In acht der 22 Verwaltungsbezirke gibt es spezialisierte juristische Einrichtungen. Viele Fälle werden, wenn sie denn überhaupt vor Gericht kommen, von nicht spezialisierten Staatsanwaltschaften bearbeitet.

Die offiziellen Statistiken zu Femiziden und Verurteilungen sind uneindeutig und kaum vergleichbar. Laut dem Nationalen Institut für Forensik (INACIF) kamen von 2008 bis 2019 8.468 Frauen gewaltsam zu Tode. Die feministische Organisation GGM, die seit 1988 gegen geschlechtsspezifische Gewalt kämpft, wertet diese Daten jährlich aus und identifiziert meist 50 Prozent der Fälle als Feminizide, 2018 ganze 338 von 661 Fällen. Das für Strafverfolgung zuständige Ministerio Público eröffnete seit 2008 3.314 als Femizid geführte Ermittlungen. Laut der Recherche von Ocote kam es dabei in 572 Fällen zu Verurteilungen wegen eines Femizids.

Für 2020 beklagen Aktivist*innen einen Anstieg Verschwundengelassener und der Gewalt vor allem gegen Mädchen und Jugendliche. Gleichzeitig sei es für viele Betroffene durch die Corona-Pandemie besonders schwer, Gewalt zur Anzeige zu bringen. Die Ermordung der jungen Frauen Litzy Cordón und Laura Hernández Ende September und Anfang Oktober löste landesweite große Betroffenheit und Wut aus. Am 10. und 11. Oktober protestierten in vielen Städten Hunderte für ein Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt und der Straflosigkeit.

GEWALT UND GESETZ: EL SALVADOR

Zusammen schaffen wir es, Illustration: Emmalynn González, @eg_atelier

El Salvador ist das Land mit der höchsten Feminizidrate weltweit, obwohl es über eine umfassende Gesetzgebung für den Umgang mit sexualisierter Gewalt verfügt. Im Jahr 2012 trat das Sondergesetz für ein gewaltfreies Leben für Frauen (LEIV) in Kraft, das erstmals Feminizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt kriminalisierte. Allerdings ist dieses nicht im Strafgesetzbuch verankert. Theoretisch sollte diese Gesetzgebung dazu dienen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bestrafen.

Dekret 520 des LEIV zielt darauf ab, das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben zu begründen, anzuerkennen und zu garantieren. Um ihr Recht auf Leben, körperliche und moralische Unversehrtheit zu schützen, verfügt die Generalstaatsanwaltschaft der Republik El Salvador (FGR) über sechs spezialisierte Betreuungseinheiten für Frauen, die Justiz hat sechs Sondergerichte und eine Kammer für ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung für Frauen.

2019 wurden offiziell 230 Feminizide in El Salvador gezählt, was im Verhältnis zu den 386 Frauenmorden, die 2018 registriert wurden, einem Rückgang von 40 Prozent entspricht. Bis Mitte August 2020 zählte die Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen (ORMUSA) 71 Feminizide. Somit wurden in den letzten acht Jahren mehr als 3.000 Frauen in El Salvador ermordet, weil sie Frauen waren. Doch bis Ende 2019 hat die Justiz nur 259 Verurteilungen wegen Feminizids ausgesprochen. Die geringe Zahl der Verurteilungen spricht nach Ansicht von Expert*innen für eine Leugnung des Phänomens seitens der Behörden. All das in einem Land, in dem machistische Strukturen an der Tagesordnung sind und in dem mehr als die Hälfte der Fälle ungestraft bleibt. Seit 2016 gab es einen allmählichen Rückgang der Feminizide, was jedoch nicht verhinderte, dass El Salvador laut der Beobachtungsstelle für Geschlechtergleichstellung (ECLAC) im Jahr 2019 zum gewalttätigsten Land für Frauen in Lateinamerika wurde. Trotz der Tatsache, dass das LEIV die Justizbehörden verpflichtet, Feminizide streng zu bestrafen, hat die Staatsanwaltschaft jedoch nur in einem Drittel der Fälle Verurteilungen erreicht. In den meisten Fällen stehen die Morde statistisch nicht in direktem Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. El Salvador erhebt keine Statistik der Tötungsdelikte aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung.

GEWALT UND GESETZ: ECUADOR

Schwesterlichkeit “Wir Frauen sind die Kriegerinnen undeser Gemeinschaft”

Illustration: Shawna Pancarita Farinango, @shawnaf

Daten der ökumenischen Kommission für Menschenrechte (CEDHU) zufolge wurden in Ecuador zwischen dem ersten Januar und dem 18. November 2019 95 Feminizide begannen. Dies entspricht einem Feminizid alle 70 Stunden. In drei der 95 Fälle hatten die Frauen schon eine sogenannte boleta de auxilio bei den Behörden beantragt. Diese Notfallkarte soll es Betroffenen häuslicher Gewalt erleichtern, in Notsituationen polizeiliche Hilfe zu erhalten.

Einem Bericht der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen von 2019 zufolge hat Ecuador in Bezug auf die Gesetzeslage in den letzten Jahren deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Im Strafgesetzbuch wird Gewalt gegen Frauen und andere Mitglieder der Familie je nach Schwere kriminalisiert. Neben dem Feminizid als maximalem Ausdruck von Gewalt gegen Frauen sind dort auch andere Formen von Gewalt einschließlich physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt festgehalten. Als direkte Kritik an diesem Gesetz nennt die UN-Sonderberichterstatterin Dubravka Šimonović die Definition des Begriffs der Vergewaltigung, der nur auf der Anwendung von Gewalt beruht, nicht auf dem Fehlen von Konsens. Des Weiteren solle die Verjährungsfrist für die Anzeige von Vergewaltigungen verlängert werden, um die effiziente Einleitung von Strafverfahren zu ermöglichen, nachdem das Opfer volljährig geworden ist.

Weitere Kritikpunkte an der Gesetzeslage sind die Kriminalisierung von Abtreibung und die unzureichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Umsetzung der bestehenden Gesetze.

Anfang 2019 kam es in mehreren ecuadorianischen Städten zu Massenprotesten gegen sexualisierte Gewalt, Feminizide und Rassismus. Anlass für die Proteste waren zwei Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich in derselben Woche ereignet hatten. Die 35-Jährige Martha wurde Opfer einer Massenvergewaltigung in einer Bar im Norden von Quito. Martha sagte später aus, dass sie von drei befreundeten Männern betäubt und gefoltert worden war. Die 24-jährige Schwangere Diana wurde von ihrem venezolanischen Partner erstochen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Verbrechens gab Präsident Lenín Moreno auf seinem Twitter-Account bekannt, dass er „Brigaden“ zur Kontrolle der Venezolaner in Ecuador angeordnet habe. Aktivist*innen verurteilten die rassistischen Äußerungen des Präsidenten, welche die Herkunft des Täters in den Vordergrund rückten, anstatt Gewalt gegen Frauen als solche anzuerkennen und den Opfern die Würdigung entgegenzubringen, die sie verdienen.

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