STRAFLOSIGKEIT UND WENIG HILFE

Vermisst: Chilen*innen suchen noch immer nach ihren in der Colonia ermordeten Angehörigen / / Foto: Zazil-Ha Troncoso, wikimedia, (CC BY-SA 4.0)
Es war ein herber Schlag für die Opfer: Am 6. Mai 2019 gab die Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt, dass das Verfahren gegen Hartmut Hopp eingestellt wird. Nach fast acht Jahren Ermittlungen seien „weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht mehr vorhanden“, auch wären einige Taten mittlerweile verjährt, so die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Der heute 75-jährige Hartmut Hopp war enger Vertrauter des Sektenführers Paul Schäfer und leitete das Krankenhaus, in dem Patient*innen zum Teil zwangssterilisiert, mit Schlägen und Elektroschocks gefoltert oder durch Psychopharmaka für die tägliche Arbeit in der Colonia gefügig gemacht wurden. Auch war Hopp derjenige, der die von Deutschen in Chile gegründete Sektensiedlung nach außen repräsentierte und die Kontakte zum Pinochet-Regime pflegte. In Chile wurde Hopp 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Wie auch weiteren Colonia=Führungsmitgliedern gelang es ihm jedoch, vor dem drohenden Strafvollzug nach Deutschland zu fliehen.
Die Ersuche Chiles, Hopp auszuliefern oder die Haftstrafe in Deutschland antreten zu lassen, wurden von der deutschen Justiz abgelehnt. Die konkreten Vorwürfe gegen Hopp, die seit 2011 in Krefeld untersucht wurden, umfassten die Beteiligung am Mord von drei chilenischen Oppositionellen, Beihilfe zu Sexualstraftaten sowie gefähr- liche Körperverletzung.

Viele Zeug*innen wurden niemals vernommen, sondern ignoriert

Hartmut Hopp war das letzte Führungsmitglied der Colonia Dignidad, gegen das in Deutschland noch Ermittlungen liefen. Und so war das Verfahren wahrscheinlich die letzte Chance, die Verbrechen der Colonia Dignidad in Deutschland nicht nur mit Worten zu verurteilen.
Hinter der Einstellung von Hopps Verfahren steht bezeichnenderweise eine ganze Reihe von langwierigen und erfolglosen Ermittlungen: Auch die Verfahren gegen Reinhard Döring und weitere führende Köpfe der Sekte waren ergebnislos eingestellt worden (s. LN 465/536). Kein einziges Mal wurde in Deutschland Anklage gegen eines der Colonia-Führungsmitglieder erhoben. Dies macht die Bundesrepublik für sie zu einem sicheren Hafen der Straflosigkeit, in dem sie ungestört ihren Lebensabend verbringen können.Jan Stehle, Experte für die Colonia Dignidad beim Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL), nennt die Straflosigkeit „unglaublich frustrierend“. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Stehle, Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Opfer-Anwältin Petra Schlagenhauf werfen sie der Krefelder Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Viele Zeugen, die für eine Aussage bereit gewesen wären, seien niemals vernommen, sondern schlicht ignoriert worden. Dem Vorwurf der Körperverletzung mit Psychopharmaka sei zudem nicht genug nachgegangen worden. Anwältin Schlagenhauf kündigte bereits Beschwerde gegen die Einstellung an, doch die Aussichten sind wenig erfolgsversprechend.

Quelle: Interpol

Auch bei der UN stieß der Umgang der deutschen Justiz mit den Colonia-Dignidad-Verbrechen auf Kritik. Der UN-Antifolterausschuss bekundete in seinem sechsten periodischen Bericht zu Deutschland ernsthafte Besorgnis, dass die derzeitige Situation Straflosigkeit begünstige. Für die Opfer und ihre Angehörigen ist Hopps Fall eine bittere Enttäuschung. Fassungslos zeigte sich zum Beispiel ein Angehörigenverband aus der Maule-Region. Der deutsche Staat mache sich durch die Straflosigkeit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden, stellten sie in einem offenen Brief fest, den die Sprecherin der Verbände, Myrna Troncoso, auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Nur eine Woche nach dem Schock gab es weitere Neuigkeiten für die Opfer, diesmal auf politischer Ebene. Eine gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung präsentierte am 17. Mai ein Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad. Das Konzept sieht eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro vor, sowie einen zusätzlichen Fonds „Pflege und Alter“. Die Hilfe solle „rasch und unbürokratisch“ verlaufen, auch durch Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten für die Opfer.
Eine verstärkte politische Aufarbeitung des Kapitels Colonia Dignidad war in Deutschland 2016 langsam ins Rollen gekommen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bekannte eine „moralische Verantwortung des Auswärtigen Amtes“ und die Bereitschaft, „Maßnahmen zur Aufarbeitung zu ergreifen“. Deutsche Diplomaten hatten jahrelang freundschaftliche Kontakte zur Colonia gepflegt und Vorwürfe gegen die Sekte, unter anderem von Amnesty International, ignoriert. Im Jahr 2017 wurde schließlich in einem Bundestagsbeschluss festgehalten, die Verbrechen aufzuarbeiten.

Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet

Die Einsicht und auch die Hilfe kommt spät, besonders wenn man das fortgeschrittene Alter der Betroffenen bedenkt. Viele der Opfer waren nach Auflösung der Sekte zurück nach Deutschland gekommen und leben seit Jahren am Existenzminimum, da sie meist keine Rentenansprüche geltend machen können. Außerdem sind psychische und gesundheitliche Leiden nach Jahren der Repression und Zwangsarbeit keine Seltenheit – auch bei den Opfern der Sekte, die bis heute auf dem Gelände der ehemaligen Colonia Dignidad leben. Staatliche Hilfe ist also dringend notwendig. Zudem gibt es weitere Opfergruppen, vor allem in Chile, die keine Erwähnung im Hilfskonzept finden. Jan Stehle vom FDCL äußert sich kritisch zum Konzept der Kommission: Eine Einmalzahlung sei keine nachhaltige Hilfe für die Opfer. Das Vorgehen vermeide vielmehr einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den andere Opfergruppen, die ebenfalls Entschädigung vom deutschen Staat fordern, sich berufen könnten. Es müsse nun genau beobachtet werden, so Stehle, wie mit dem zweiten, nicht klar umrissenen Fonds „Pflege und Alter“ zukünftig verfahren werde und wer letztendlich Hilfe erhält. Zum Teil ist es keine leichte Aufgabe, Täter und Opfer klar voneinander zu unterscheiden, da einige ehemalige Bewohner*innen sich in einer Grauzone befinden.
Das Hilfskonzept ist zwar fraglos eine Verbesserung, doch bleibt die Aufarbeitung insgesamt nur symbolisch, besonders weil viele Forderungen des Bundestagsbeschlusses, wie die strafrechtlichen Ermittlungen voranzutreiben, nicht oder enttäuschend umgesetzt wurden: Die Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet. Obwohl diese Vermögen, wie es im Beschluss hieß „teilweise durch Sklavenarbeit, Rentenbetrug, Waffenproduktion und -handel und andere Straftaten“ angehäuft werden konnten, wurden sie von der Justiz immer noch nicht umfassend untersucht oder beschlagnahmt. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen werden derweil mit dem schmalen Hilfskonzept abgespeist. Die strafrechtlichen und politischen Bemühungen wirken wie ein später und eiliger Schlussstrich, der unter das Kapitel Colonia Dignidad gesetzt werden soll. Ein bitterer Geschmack bleibt nach den jüngsten Ereignissen zurück.

 

KEINE HAFT FÜR HOPP IN DEUTSCHLAND

Hartmut Hopp bei einer Festnahme in Chile 1997 – hierzulande könnte ihm das nun erspart bleiben (Foto: FDCL)

In der 1961 im Süden Chiles gegründeten deutschen Sekte Colonia Dignidad haben deutsche Staatsbürger*innen bis 2005 schwerste Verbrechen begangen. Bewohner*innen der Siedlung wurden gequält, missbraucht und ausgebeutet. Während der Militärdiktatur (1973-1990) wurden hunderte chilenische Oppositionelle dort gefoltert, Dutzende ermordet. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen verläuft jedoch bislang schleppend, partiell und prekär.

Die bundesdeutsche Justiz ermittelt seit fast sechs Jahrzehnten ergebnislos gegen Täter*innen. Seit den ersten Verfahren gegen den Anführer Paul Schäfer im Jahr 1961 wurde bis heute fast durchgehend ermittelt, aber in keinem Fall Anklage erhoben. Das längste Ermittlungsverfahren führte die Staatsanwaltschaft Bonn von 1985 bis 2010 gegen vier Führungsmitglieder der Colonia, darunter auch Hartmut Hopp. Das Verfahren wurde eingestellt, da laut Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden konnte.

In Chile liegen jedoch inzwischen diverse Gerichtsurteile vor. Diese umfassen bei weitem nicht alle von Sektenmitgliedern begangenen Straftaten, bilden jedoch eine sogenannte juristische Wahrheit bezüglich der diversen Verbrechen der Gruppe ab: Zu den Taten, wegen derer sie von der chilenischen Justiz in den letzten Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, gehören Mord, Folter, Entführung und Verschwindenlassen, sexueller Missbrauch, Körperverletzung durch Elektroschocks und die Vergabe von Psychopharmaka, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Hopps Verhalten in der Colonia Dignidad wäre nicht zu beanstanden und „sozial-adäquat“

Oftmals standen die Tatvorwürfe und die von der chilenischen Justiz verhängten Strafen jedoch in keiner Relation. Die meisten Strafen wurden lediglich zur Bewährung ausgesetzt. Nur in den Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch an chilenischen Kindern und wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden effektive Gefängnisstrafen verhängt. Diesen beiden und einem dritten Verfahren wegen dreifachen Mordes entzog sich Hartmut Hopp im Jahr 2011 durch seine Flucht nach Deutschland. Im Missbrauchsfall lag da bereits eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft gegen ihn vor. Nach der Rechtskraft des Urteils im Jahr 2013 beantragten die chilenischen Behörden seine Auslieferung. Diese lief jedoch von deutscher Seite ins Leere, da das Grundgesetz in Artikel 16 Satz 2 zusichert: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden […].“ Daraufhin beantragte Chile bei den deutschen Behörden die Vollstreckung des chilenischen Urteils gegen Hartmut Hopp. Die Bedingungen für eine solche Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in Deutschland regelt das Internationale Rechtshilfegesetz. Im August 2017 hat das Landgericht Krefeld diesem Antrag nach langer Prüfung zugestimmt.

Nach einer dagegen eingerichteten Beschwerde Hartmut Hopps hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun am 20. September beschlossen, dem chilenischen Antrag auf Haftvollstreckung gegen Hartmut Hopp in Deutschland nicht stattzugegeben. Die im chilenischen Verfahren aufgeführten Beweismittel seien nicht ausreichend, um den Tatbestand der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch nach deutschem Verfahrensrecht zu belegen. Die Begründung des OLG-Beschlusses ist skandalös: Sie beruht unter anderem auf der Feststellung, „dass die Colonia Dignidad, später Villa Baviera, gerade nicht ausschließlich kriminellen Zwecken diente.“ Vielmehr sei sie auch eine „Wohltätigkeits- und Erziehungsgesellschaft“ gewesen. Hinweise aus dem chilenischen Urteil auf eine Beteiligung Hopps an den Verbrechen bewerten die Düsseldorfer Richter*innen als „nicht zu beanstandende sozial-adäquate Handlung.“

„Der Düsseldorfer Beschluss bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad“

Diese falsche und die Verbrechen der Colonia Dignidad relativierende Sichtweise könnte weitreichende Folgen für eine zukünftige strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen haben. Vor der Justiz Nordrhein-Westfalens anhängige Ermittlungsverfahren dürften durch die Argumentation des höchsten Gerichts des Bundeslandes gehemmt werden. Täter wie Hopp hingegen dürften sich bestärkt fühlen und ihren Schweigepakt fortführen. Mehrere per Interpol-Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Täter*innen der CD sind in den letzten Jahren nach Deutschland zurückgekehrt und leben hier unbehelligt. Diejenigen, die noch in Chile leben, werden nun möglicherweise die Reise nach Deutschland antreten. Denn die Erfahrung zeigt, dass sie hier Straffreiheit erwarten können.

Nach Strafanzeigen wegen Mordes, Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ermittelt die Krefelder Staatsanwaltschaft bereits seit 2011 gegen Hartmut Hopp. Nach Bekanntgabe des OLG-Beschlusses äußerte sich der ermittelnde Oberstaatsanwalt Axel Stahl jedoch gegenüber der Rheinischen Post, man sei in diesen Verfahren noch sehr weit von einem hinreichenden Tatverdacht entfernt.

„Die Untätigkeit gegenüber Tätern der Colonia Dignidad stellt einen Justizskandal dar“, so Jan Stehle, der das Thema im Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL) bearbeitet. „Der Düsseldorfer Beschluss übernimmt die Sprache der Täteranwälte und bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad. Deutschland ist zum sicheren Hafen für Menschenrechtsverbrecher geworden“, so Stehle. Auch die Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, die mehrere Opfer in den deutschen Verfahren gegen Hartmut Hopp vertritt, äußerte sich dazu: „Der Beschluss stellt sich in eine lange Reihe von Entscheidungen der deutschen Justiz, die die tatsächlichen Verhältnisse in der Colonia Dignidad unzutreffend beurteilen, und setzt de facto die für die Täter der Colonia herrschende Straflosigkeit fort. Wer davon ausgeht, dass es dort überwiegend normal und sozial-adäquat zuging, hat nichts verstanden.“ Schlagenhauf fordert eine Ausweitung und Beschleunigung der deutschen Ermittlungen gegen Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld: „Es gibt neben dem chilenischen Urteil noch ein genuin deutsches Ermittlungsverfahren wegen derselben Vorwürfe gegen Hartmut Hopp, in dem die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr aufzufordern ist, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln und die Beweisangebote, die seit Jahren vorliegen, auszuschöpfen.“

Auch Rechtsanwalt Hernán Fernández, der die Opfer in dem chilenischen Verfahren vertritt, welches zur Verurteilung von Hopp wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch führte, zeigte sich bestürzt. „Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist beschämend. Wir werden jedoch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Täter nicht straflos ausgehen. Wenn die deutsche Justiz versagt, werden wir auch prüfen, ob auf europäischer Ebene Rechtsmittel möglich sind.“

ENDLICH AUFARBEITUNG?

Besuche im Knast lohnen sich wohl doch manchmal. Mario Carroza, seines Amtes Richter in der chilenischen Hauptstadt Santiago besuchte am 25. August 2017 das Gefängnis von Cauquenes, etwa 300 Kilometer südlich von seinem Arbeitsplatz. Dort verhörte er die Funktionäre der ehemaligen Sektensiedlung Colonia Dignidad Kurt Schellenkamp (90), Gerd Mücke (87) und Gunter Schafrik (62), die alle drei wegen Sexualdelikten gegen Kinder zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Obwohl bereits in den 1960er Jahren einzelne Colonos (Siedler*innen) entkommen konnten, die von den Grausamkeiten in der Siedlung berichteten, hielt sich die Siedlung, die heute Villa Baviera (Bayerisches Dorf) heißt, bis Mitte der 1990er. Möglich war dies unter anderem aufgrund der Verbindungen hochrangiger Sektenmitglieder zu deutschen Politiker*innen und Diplomat*innen und weil die deutsche Botschaft in der Hauptstadt Santiago de Chile sich taub stellte, wenn über die Verbrechen der Colonia berichtet wurde.

Sektenführer Paul Schäfer war im Jahr 2006 in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden und starb 2010 im Gefängnis. Und auch wenn mittlerweile einige ehemalige Funktionäre der Sekte in Haft sind, gibt es noch einiges an Aufarbeitung zu tun. Unter anderem sind noch immer Gräber von gewaltsam Verschwundenen der Militärdiktatur unentdeckt. Eben wegen der Suche nach einem dieser Gräber machte sich Carroza auf den Weg zum Gefängnis von Cauquenes, um dann direkt weiter zu fahren, um Hinweisen von Willy Malessa (68), einem ehemaligen Colono nachzugehen. Dieser berichtete von einem Grab, circa zwölf Kilometer vom Eingang der Colonia entfernt. Die Ermittlungen und Ausgrabungen dazu sind noch im Gange, Myrna Troncoso von der Vereinigung der Angehörigen der verhafteten Verschwundenen und politisch Hingerichteten in Talca, mahnt aber trotzdem, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben: „Es gibt eine neue Spur, einen neuen Hoffnungsschimmer dafür, dass diese Erde einen oder mehrere unserer geliebten Angehörigen versteckt. „Wir dürfen keine Erwartungen aufbauen, die über das hinausgehen, was die Wissenschaft und das korrekte Handeln von Herrn Mario Carroza uns sagt.“ Man müsse nun vorsichtig und behutsam sein.

Während in Chile also zumindest etwas Hoffnung besteht, dass die sterblichen Überreste einiger der im Auftrag der Militärdiktatur gewaltsam Verschwundenen gefunden werden können, wurden in den letzten Sitzungswochen des Bundestages die Weichen dafür gestellt, dass auch in Deutschland Aufarbeitung stattfinden kann. Nach monatelangem Hin und Her und den üblichen unwürdigen parteipolitischen Spielchen wurde am 29. Juni ein von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Grünen eingebrachter Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad“ einstimmig beschlossen. Auch die Linkspartei, die bei der Antragsausarbeitung ausgeschlossen wurde, unterstützte den Antrag. „Leider konnte die Union auch in diesem Fall nicht über ihren ideologischen Schatten springen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jan Korte.

Neben einem Hilfsfond für die Opfer der Sekte, soll eine Begegnungs- und Gedenkstätte eingerichtet, sowie eine deutsch-chilenischen Expertenkommission eingesetzt werden.

Neben einem Hilfsfond für die Opfer der Sekte, soll eine Begegnungs- und Gedenkstätte eingerichtet, sowie eine deutsch-chilenischen Expertenkommission eingesetzt werden. Die Opfer sollen psychosozial betreut und gegebenenfalls finanziell unterstützt werden. Dafür sollen nach dem Willen der Parlamentarier auch Mittel aus dem Vermögen der Sekte herangezogen werden. Bemerkenswert an dem Antrag ist, dass die Opfer der chilenischen Militärdiktatur ausdrücklich erwähnt werden.

Vor allem aber verpflichtet der Antrag die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 „ein Konzept für Hilfsleistungen zur Beratung vorzulegen und dessen Finanzierung zu prüfen.“ „Durch die konkrete Frist ist sichergestellt, dass Fragen mit finanziellen Konsequenzen nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden“, so Christian Flisek (SPD) gegenüber den LN. „Im vorliegenden Antrag wird jede eindeutige Zusage für die Förderung der Aufarbeitungs- und Gedenkarbeit sowie einer Hilfe für die Opfer vermieden“, kritisiert hingegen Jan Korte.

Laut Jan Stehle vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika (FDCL) ist der Antrag ein wichtiges und Hoffnung gebendes Signal. „Zum Feiern ist es aber noch zu früh. Es gab ja schon 2002 einen Bundestagsbeschluss mit dem Titel ‘Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad’, der nicht angemessen umgesetzt wurde“. Stehle erinnert zudem daran, dass auf chilenischer Seite auch noch viel passieren muss, da viele der im Antrag beschlossenen Maßnahmen nur bilateral umgesetzt werden könnten.

Die Entwicklungen in Deutschland werden auch in Chile kritisch begleitet. „Das ist das erste echte Signal dafür, dass die Schäden, die die Sekte von Paul Schäfer angerichtet hat, beglichen werden“, sagte Myrna Troncoso von der Vereinigung der Angehörigen gegenüber den LN.
Tatsächlich scheinen dieses Mal den Ankündigungen und Willensbekundungen des Bundestages Taten zu folgen. Der Regionalbeauftragte für Lateinamerika und Karibik, Botschafter Dieter Lamlé, und der Botschafter der Republik Chile, Patricio Pradel, haben schon am 12. Juli Absprachen über die Einsetzung einer chilenisch-deutschen Kommission unterschrieben. Klar ist bis jetzt, dass diese Kommission die Vergangenheit der Colonia aufarbeiten, deren Vermögen untersuchen, sowie eine Gedenkstätte einrichten soll.

Unklar ist allerdings wer in der Kommission vertreten sein wird. „Wir hoffen, dass zivilgesellschaftliche Organistionen und Experten nicht nur angehört, sondern in die Arbeit der Kommssion von Beginn an mit eingebunden werden. Im besten Fall ist dies der erste Schritt für die Schaffung einer Wahrheitskommission, die zur umfassenden Aufklärung aller Verbrechen der Colonia beitragen kann“, so Jan Stehle. Zum ersten Treffen der Kommission im Oktober in Chile sollen nach jetzigem Stand allerdings nur Regierungsvertreter*innen kommen. Immerhin wird aber schon vor den im November und Januar anstehenden Wahlen die Arbeit aufgenommen. Sollte nämlich der Konservative Sebastian Piñera als Sieger aus den Präsidentschaftswahlen in Chile hervorgehen, dürfte dies die Arbeit der Kommission noch schwerer und langsamer machen, als sie sowieso schon ist.

Erstaunliche Geschwindigkeit aufgenommen hat wiederum das Vollstreckungsersuchen gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp, der in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Dieses lag dem Landgericht Krefeld seit 2015 vor. Es geht dabei um die Frage, ob Hopp die gegen ihn verhängte Haftstrafe in Deutschland verbüßen muss. Das Gericht war wiederholt für seine langsame Vorgehensweise kritisiert worden. Am 14. August erklärte es überraschenderweise das chilenische Urteil für in Deutschland vollstreckbar. Petra Isabel Schlagenhauf, Kooperationsanwältin des European Center for Constitutional and Human Rights sagte dazu in einer Presseerklärung: „Die Entscheidung des Landgerichts Krefeld gegen Hartmut Hopp wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch in der Colonia Dignidad begrüße ich sehr. Sie lässt darauf hoffen, dass in diesem Teilbereich der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht. Sie bestätigt außerdem, dass die Verurteilung von Hartmut Hopp in Chile in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt ist.” Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Hopp, der unbehelligt in Krefeld lebt, Rechtsmittel eingelegt hat. Zumindest aber ist es nun im Bereich des Möglichen, dass mit ihm ein weiterer Colonia-Funktionär für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird.

ES TUT SICH WAS

Wie das Forschungs- und Dolkumentationszentrum Chile Lateinamerika (FDCL) in einer Pressemitteilung festhielt, seien die Entschädigungen bereits im Januar 2013 vom höchsten chilenischen Gericht festgelegt worden. „Die Nachfolgeunternehmen der Colonia haben versucht, die Entschädigungszahlungen zu verhindern, es ist begrüßenswert, dass das nicht funktioniert hat“, so Petra Schlagenhauf, die als Anwältin zum Thema arbeitet.
Mit dem Urteil vom 14. März scheiterte die Strategie der Unternehmen nun aber letztinstanzlich. Nach Angaben des FDCL handelt es sich um die ersten Entschädigungszahlungen an Opfer der Colonia Dignidad überhaupt. „Die Finanz- und Vermögenssituation der ehemaligen Colonia Dignidad wurde niemals umfassend untersucht“, so Jan Stehle vom FDCL. Kurz vor Ende der Diktatur in Chile (1990) übertrug die Siedlung ihre Vermögenswerte auf ein intransparentes Geflecht von geschlossenen Aktiengesellschaften und kam so einer Auflösung zuvor. Ein weiterer Teil des unter anderem durch Waffenhandel und sklavenähnliche Arbeit angehäuften Vermögens wurde im Ausland versteckt und bislang nicht aufgefunden. Trotzdem wurden die Nachfolgeunternehmen nach der Festnahme von Paul Schäfer mehrere Jahre lang sowohl vom deutschen als auch vom chilenischen Staat beraten und unterstützt.

Gleichzeitig gibt es auch in Deutschland Entwicklungen in Bezug auf die Colonia Dignidad. Renate Künast (B90/Grüne) und andere Abgeordnete der Grünen und der Linksfraktion stellten Ende März einen als Namensantrag ohne Fraktionszwang geschriebenen Antrag, der es Abgeordneten ermöglichen soll, „ihrem und seinem Gewissen“ folgen zu können, so die Abgeordnete der Linksfraktion Heike Hänsel gegenüber den LN. Dass der jetzige Antrag Unterstützung aus dem Regierungslager bekommen wird, ist unwahrscheinlich, denn die Regierungskoalition arbeitet nach Bekunden von Matthias Bartke (SPD) an einem eigenen Antrag. Dieser dürfte sich inhaltlich nicht stark von dem der Grünenpolitikerin unterscheiden, gibt es doch nach allseitigem Bekunden einen fraktionsübergreifenden inhaltlichen Konsens. Wie über diese Anträge entschieden wurde und ob und wann der Antrag der Regierungsfraktionen eingebracht werden soll, war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Nach der historischen Rede vom damaligen Außenminister und heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der im April 2016 öffentlich gesagt hatte, der Umgang mit der Colonia Dignidad sei „kein Ruhmesblatt, auch nicht in der Geschichte des Auswärtigen Amtes“, gab es die Hoffnung, dass sich in Bezug auf die Aufarbeitung mehr tue als bisher. Schon 2002 allerdings hatte der Bundestag einen Beschluss formuliert, der bis heute auf Umsetzung wartet.

Hartmut Hopp, ein von einem chilenischen Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilter Sektenarzt, lebt unterdessen weiterhin straflos in Krefeld. Er hatte sich 2011 der chilenischen Justiz entzogen und in Krefeld niedergelassen. Die chilenische Justiz hatte bereits Mitte 2014 bei der deutschen Justiz beantragt, das Urteil in einem deutschen Gefängnis zu vollstrecken. Die Entscheidung darüber, ob diesem Antrag stattgegeben wird, liegt dem Landgericht Krefeld seit mehr als einem Jahr zur Entscheidung vor. Getan hat sich, wie so oft, wenn es um die deutsche Aufarbeitung der Colonia geht, noch nichts.

 

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