Mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion der FSLN (Sandinistische Nationale Befreiungsfront) verabschiedete die nicaraguanische Nationalversammlung am 15. Oktober 2020 das „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“. Dieses verlangt, dass sich alle nicaraguanischen Personen, Organisationen oder Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit ausländischen Geldern in Berührung kommen, in einer von der Regierung geführten Liste als „ausländische Agenten“ registrieren müssen. Wer dies nicht tut, riskiert harte Strafen.
Ein besonders repressives und undemokratisches Detail dieser Regelung ist, dass „ausländische Agenten“ keine öffentlichen Ämter bekleiden und nicht im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen. So wird die Bevölkerung in zwei Gruppen gespalten: Die Anhänger*innen der Regierung mit vollen staatsbürgerlichen Rechten auf der einen Seite und möglicherweise regierungskritische Menschen, deren verfassungsmäßig garantierte Rechte massiv eingeschränkt werden, weil ihre Projekte aus dem Ausland unterstützt werden, auf der anderen.
Ab sofort dürfen Organisationen wie Brot für die Welt, die zum Beispiel Trinkwasserprojekte in ländlichen Gemeinden in Nicaragua unterstützen, keine finanziellen Transaktionen durchführen, bis sich alle Mitarbeiter*innen als „ausländische Agenten“ registriert haben. Sie dürfen keine Gehälter auszahlen, keine Materialien kaufen und keine Rechnungen bezahlen. Auch die Bank, bei der sie ihre Konten besitzen, muss sich als „ausländischer Agent“ registrieren lassen. Selbst die Angestellten der Bank, die die entsprechenden Konten betreuen und die Organisationen finanziell beraten, müssen sich in die Liste der „ausländischen Agenten“ eintragen. Außerdem werden alle aus dem Ausland unterstützten Projekte dazu verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten und Finanzen den nicaraguanischen Behörden vierwöchentlich zur Genehmigung vorzulegen. Diese Vorschrift kann angesichts der völlig verbürokratisierten Staatsverwaltung Nicaraguas gar nicht erfüllt werden. Die nicaraguanische Menschenrechtskommission CENIDH erklärte, dass die Regierung durch dieses Gesetz eine „totalitäre Kontrolle“ über alle Staatsbürger*innen, über die Kommunikationsmedien sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft ausüben werde.
Gemeinnützige Organisationen werden auf die gleiche Stufe mit der organisierten Kriminalität gestellt
Das „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ ist in weiten Teilen die Kopie eines Gesetzes, das 2012 unter Putin in Russland in Kraft gesetzt wurde. Auch dieses sieht vor, dass sich alle Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen. Die Regierung Ortega rechtfertigt die Gesetzgebung damit, dass so die Einmischung ausländischer Institutionen oder Personen in die inneren Angelegenheiten Nicaraguas unterbunden werde: So werden ausländische Regierungen und Unternehmen, Geheimdienste, Terrorist*innen, Stiftungen, Aktivitäten der Geldwäsche und des Waffenhandels sowie gemeinnützige Solidaritätsorganisationen auf die gleiche Stufe gestellt. In der Praxis kann damit jede unabhängige Regung der Bevölkerung staatlich erfasst, kontrolliert und verhindert werden.
Im Sekretariat der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (SONGI) sind 32 Organisationen zusammengeschlossen, die sich seit mehr als 30 Jahren solidarisch für die Entwicklung Nicaraguas einsetzen. Diese Organisationen haben in den vergangenen Jahren Solidaritätsprojekte mit jährlich etwa 25,5 Millionen Dollar unterstützt, die rund 550.000 Menschen – bis in die entlegensten Winkel des Landes hinein – zugute gekommen sind. SONGI drückt in einem offenen Brief an die Regierung Nicaraguas seine Befürchtung aus, dass das Gesetz „diese solidarischen Aktivitäten paralysieren könnte“, weil es unmöglich sei, alle vorgesehenen Vorschriften in die Praxis umzusetzen. Ohne diplomatische Floskeln heißt dies, dass dieses Gesetz einen Frontalangriff auf alle gemeinnützigen Projekte darstellt, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden.
Die Gesetze stellen eine allumfassende Bedrohung für jegliche Äußerung oder Aktivität der Bevölkerung dar
Schon am 15. September hatte Ortega den Obersten Gerichtshof Nicaraguas dazu aufgefordert, durch eine Verfassungsänderung ein „Gesetz gegen den Hass“ vorzubereiten, das die bisherige Höchststrafe von 30 Jahren auf lebenslange Haft ausdehnt. Als Begründung dient die brutale Vergewaltigung und Ermordung von zwei zehn und zwölf Jahre alten Mädchen. Aber es scheint, dass Ortega die neue Höchststrafe vor allem auf die politische Opposition anwenden will. In seiner Rede zum Unabhängigkeitstag am 15. September bezeichnete er die Opposition als „Kriminelle“, „Terroristen“ und „Söhne des Teufels“, die mit „dauerhafter Haft“ für „ihre Hassverbrechen bestraft“ werden müssten.
Alle drei Gesetze stellen allein wegen der Fülle der durch sie erfassten Vergehen und Verbrechen eine allumfassende Bedrohung für jegliche Äußerung oder Aktivität der gesamten Bevölkerung dar. Laut Menschenrechtsorganisationen erleichtern sie durch ihre schwammigen Formulierungen staatliche Willkür und sollen der bereits praktizierten Repression eine legale Basis verleihen. Angesichts der für November 2021 vorgesehenen Wahlen solle der internationalen Öffentlichkeit vorgegaukelt werden, dass in Nicaragua ein Rechtsstaat herrsche. In ihrem Kern haben die Gesetze jedoch das Ziel, die oppositionellen Kräfte einzuschüchtern, sie zur Selbstzensur zu zwingen und sich durch die Registrierung als „ausländische Agenten“ selbst zu kriminalisieren. Die angekündigten Strafen sind sehr ernste Drohungen, die von Geldstrafen über Konfiskationen von Privateigentum bis zu lebenslanger Haft reichen.