„AUSLÄNDISCHE AGENTEN“ MIT MAULKORB

Mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion der FSLN (Sandinistische Nationale Befreiungsfront) verabschiedete die nicaraguanische Nationalversammlung am 15. Oktober 2020 das „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“. Dieses verlangt, dass sich alle nicaraguanischen Personen, Organisationen oder Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit ausländischen Geldern in Berührung kommen, in einer von der Regierung geführten Liste als „ausländische Agenten“ registrieren müssen. Wer dies nicht tut, riskiert harte Strafen.

Ein besonders repressives und undemokratisches Detail dieser Regelung ist, dass „ausländische Agenten“ keine öffentlichen Ämter bekleiden und nicht im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen. So wird die Bevölkerung in zwei Gruppen gespalten: Die Anhänger*innen der Regierung mit vollen staatsbürgerlichen Rechten auf der einen Seite und möglicherweise regierungskritische Menschen, deren verfassungsmäßig garantierte Rechte massiv eingeschränkt werden, weil ihre Projekte aus dem Ausland unterstützt werden, auf der anderen.

Ab sofort dürfen Organisationen wie Brot für die Welt, die zum Beispiel Trinkwasserprojekte in ländlichen Gemeinden in Nicaragua unterstützen, keine finanziellen Transaktionen durchführen, bis sich alle Mitarbeiter*innen als „ausländische Agenten“ registriert haben. Sie dürfen keine Gehälter auszahlen, keine Materialien kaufen und keine Rechnungen bezahlen. Auch die Bank, bei der sie ihre Konten besitzen, muss sich als „ausländischer Agent“ registrieren lassen. Selbst die Angestellten der Bank, die die entsprechenden Konten betreuen und die Organisationen finanziell beraten, müssen sich in die Liste der „ausländischen Agenten“ eintragen. Außerdem werden alle aus dem Ausland unterstützten Projekte dazu verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten und Finanzen den nicaraguanischen Behörden vierwöchentlich zur Genehmigung vorzulegen. Diese Vorschrift kann angesichts der völlig verbürokratisierten Staatsverwaltung Nicaraguas gar nicht erfüllt werden. Die nicaraguanische Menschenrechtskommission CENIDH erklärte, dass die Regierung durch dieses Gesetz eine „totalitäre Kontrolle“ über alle Staatsbürger*innen, über die Kommunikationsmedien sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft ausüben werde.

Gemeinnützige Organisationen werden auf die gleiche Stufe mit der organisierten Kriminalität gestellt

Das „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ ist in weiten Teilen die Kopie eines Gesetzes, das 2012 unter Putin in Russland in Kraft gesetzt wurde. Auch dieses sieht vor, dass sich alle Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen. Die Regierung Ortega rechtfertigt die Gesetzgebung damit, dass so die Einmischung ausländischer Institutionen oder Personen in die inneren Angelegenheiten Nicaraguas unterbunden werde: So werden ausländische Regierungen und Unternehmen, Geheimdienste, Terrorist*innen, Stiftungen, Aktivitäten der Geldwäsche und des Waffenhandels sowie gemeinnützige Solidaritätsorganisationen auf die gleiche Stufe gestellt. In der Praxis kann damit jede unabhängige Regung der Bevölkerung staatlich erfasst, kontrolliert und verhindert werden.

Im Sekretariat der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (SONGI) sind 32 Organisationen zusammengeschlossen, die sich seit mehr als 30 Jahren solidarisch für die Entwicklung Nicaraguas einsetzen. Diese Organisationen haben in den vergangenen Jahren Solidaritätsprojekte mit jährlich etwa 25,5 Millionen Dollar unterstützt, die rund 550.000 Menschen – bis in die entlegensten Winkel des Landes hinein – zugute gekommen sind. SONGI drückt in einem offenen Brief an die Regierung Nicaraguas seine Befürchtung aus, dass das Gesetz „diese solidarischen Aktivitäten paralysieren könnte“, weil es unmöglich sei, alle vorgesehenen Vorschriften in die Praxis umzusetzen. Ohne diplomatische Floskeln heißt dies, dass dieses Gesetz einen Frontalangriff auf alle gemeinnützigen Projekte darstellt, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden.

Die Gesetze stellen eine allumfassende Bedrohung für jegliche Äußerung oder Aktivität der Bevölkerung dar

Bereits zuvor, am 24. September, hatte Ortega den Präsidentenerlass zur „Cyber-Sicherheit“ verkündet, der die Verbreitung unerwünschter Äußerungen über das Internet verbieten soll. Dieser Erlass verpflichtet das dafür zuständige Außenministerium und die Telekommunikationsbehörde TELCOR, hierzu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Am 28. September brachten die Abgeordneten der FSLN eine entsprechende Initiative ins Parlament ein, welche die Verbreitung regierungskritischer Meinungen, Nachrichten oder Karikaturen über Facebook, E-Mail, Twitter, Instagram, WhatsApp, Nachrichtenportale, private Internetseiten oder sonstige elektronische Medien unter Strafe stellt. Das von Kritiker*innen als Knebelgesetz bezeichnete Gesetz wurde am 27. Oktober mit der sandinistischen Parlamentsmehrheit verabschiedet.

Schon am 15. September hatte Ortega den Obersten Gerichtshof Nicaraguas dazu aufgefordert, durch eine Verfassungsänderung ein „Gesetz gegen den Hass“ vorzubereiten, das die bisherige Höchststrafe von 30 Jahren auf lebenslange Haft ausdehnt. Als Begründung dient die brutale Vergewaltigung und Ermordung von zwei zehn und zwölf Jahre alten Mädchen. Aber es scheint, dass Ortega die neue Höchststrafe vor allem auf die politische Opposition anwenden will. In seiner Rede zum Unabhängigkeitstag am 15. September bezeichnete er die Opposition als „Kriminelle“, „Terroristen“ und „Söhne des Teufels“, die mit „dauerhafter Haft“ für „ihre Hassverbrechen bestraft“ werden müssten.

Alle drei Gesetze stellen allein wegen der Fülle der durch sie erfassten Vergehen und Verbrechen eine allumfassende Bedrohung für jegliche Äußerung oder Aktivität der gesamten Bevölkerung dar. Laut Menschenrechtsorganisationen erleichtern sie durch ihre schwammigen Formulierungen staatliche Willkür und sollen der bereits praktizierten Repression eine legale Basis verleihen. Angesichts der für November 2021 vorgesehenen Wahlen solle der internationalen Öffentlichkeit vorgegaukelt werden, dass in Nicaragua ein Rechtsstaat herrsche. In ihrem Kern haben die Gesetze jedoch das Ziel, die oppositionellen Kräfte einzuschüchtern, sie zur Selbstzensur zu zwingen und sich durch die Registrierung als „ausländische Agenten“ selbst zu kriminalisieren. Die angekündigten Strafen sind sehr ernste Drohungen, die von Geldstrafen über Konfiskationen von Privateigentum bis zu lebenslanger Haft reichen.


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„DER KÖRPER DER GESELLSCHAFT IST ANFÄLLIGER GEWORDEN“

Guillermo Martínez Pinillo bei der Arbeit (Foto: Instituto Natura)


Im Jahr 1991 war Chimbote eine der ersten Städte, die den Ausbruch der Choleraepidemie erlebte. Seither hat Ihre NGO Präventionsarbeit im Bereich der Gesundheitserziehung geleistet. Was ist heute, wo sich das Coronavirus verbreitet, anders?

1991 waren die Bedingungen andere als heute – sozial und politisch. Chimbote war eine viel besser organisierte Stadt, die Parteien und politischen Strömungen waren in den barrios präsent. Die Stadt befand sich im Wachstum, marginalisierte städtische Räume entstanden. Die Besiedlung verlief ungeplant, Bauern kauften Brachflächen oder Grundstücke und nutzten sie als Wohnraum. In diesem Prozess wurden Nachbarschaftsverbände organisiert, die um ihre städtischen Rechte kämpfen mussten, etwa um Nutzungsänderungen oder um die Einrichtung der Grundversorgung. Sie mussten die Besiedlung bestmöglich organisieren. Damals waren diese Verbände vorhanden und wurden von der Bevölkerung organisiert und gestärkt, heute existieren sie schlichtweg nicht mehr. Die Ansiedlungen, die pueblos jóvenes Chimbotes, haben es im Laufe der Zeit geschafft: Sie haben ihr Trinkwasser, die meisten verfügen über eine Kanalisation, sie sind prekär, aber sie existieren.

Heute haben wir die Räume und Bedingungen für die Organisation verloren. Es gibt weder eine dauerhafte Organisation in den Vierteln, noch gibt es Vertretungen, die durch den Willen der Bevölkerung der Gemeinden legitimiert sind. Das hat auch damit zu tun, dass der Staat diese Prozesse nicht gestärkt hat. Heute gibt es zwar ein Büro und eine Abteilung für Bürgerbeteiligung und die Gemeindeverwaltungen. Aber diese Räume für die Beteiligung der Gemeinde sind nicht genutzt worden.

Damals wurde die Ausbreitung der Cholera durch die massive Verschmutzung der peruanischen Küste begünstigt. Sehen Sie heute einen Zusammenhang zwischen den Umweltzerstörungen und der Ausbreitung von Covid-19?

Damals gab es in Chimbote günstige Voraussetzungen für eine Epidemie: die hohe Umweltverschmutzung, der Mangel an Grundversorgung, die Prekarität der Arbeit, das Fehlen von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen und von staatlichen Dienstleistungen. Es ist eine Tatsache, dass das Immunsystem der Bevölkerung anfälliger ist, wenn der Körper gegen den Smog ankämpfen muss, gegen die Probleme im Zusammenhang mit Erkrankungen der Atemwege. Und ja, ich denke, dass aufgrund der Sorge um die Umwelt, also der Tatsache, dass wir nicht über eine gesunde Umwelt verfügten, der Körper nicht angemessen gegen die Cholera ankämpfen konnte. Das gilt auch für andere Krankheiten: Wenn ein Körper anfällig ist, ist es wahrscheinlicher, dass er sich infiziert und die Krankheit sich im Körper entwickelt.

Wenn wir von Körper sprechen, meinen wir den Körper einer Person, aber auch den Körper der Gesellschaft. Wenn der gesellschaftliche Körper in gleicher Weise anfällig ist, wird er auch leichter betroffen sein. In diesem Moment ist der Körper von Chimbotes Gesellschaft verwundbarer. Es stimmt, dass früher ein Großteil der Grundversorgung nicht existierte. Nun wurde dieser Mangel weitgehend aufgehoben. Doch damals gab es einen organsierteren, kompakteren, kohärenteren gesellschaftlichen Körper, der heute völlig zerstört daliegt. Wir müssen uns fragen, ob dieser ganze Prozess der Zerlegung der gesellschaftlichen Organisierung – ein Phänomen, das sich aus oder zusammen mit der Fujimori-Diktatur entwickelte – heute nicht auch eine Rolle spielt.

Seit die Regierung am 15. März den nationalen Notstand ausgerufen hat, ruht auch die Fischerei- und Stahlindustrie. Nun befürworten einige Institutionen die Wiederaufnahme der Fischereitätigkeit…

Ja, vor allem die Unternehmensgruppen tun sich schwer mit dem, was sie als „Verlust” bezeichnen. Es ist normal, einen Unternehmer sagen zu hören, dass er „Geld verliert”, wenn nicht gearbeitet wird. Das ist nicht gerade schlüssig, es ist doch eher so, dass sie keinen Profit verdienen.

In Peru wurden einige Tätigkeiten als essenziell eingestuft, nämlich diejenigen, die mit Transport, Nahrung, Gesundheit und deren Versorgung zu tun haben. Diese essenziellen Wirtschaftszweige, und auch einige andere, darunter die Textilindustrie wegen des Bedarfs an Sicherheitskleidung, laufen und produzieren weiter. Die handwerkliche Fischerei arbeitet weiter, denn es handelt sich um eine Versorgungstätigkeit. Bei anderen Wirtschaftszweigen ist dies nicht der Fall. Dennoch hat die Regierung im Bergbau einige Lockerungen erlassen und die Arbeit in den Bergbaugebieten zugelassen. Wir wissen mittlerweile, dass mindestens 70 bis 80 Bergarbeiter im Land infiziert sind.

Trotzdem besteht in der CONFIEP, dem größten Unternehmensverband des Landes, weiterhin ein Interesse daran, dass andere Wirtschaftstätigkeiten wieder anlaufen – eine davon ist die Fischerei (Stand  28. April 2020, Anm. der Redaktion).* Vor diesem Hintergrund hat sich die Nationale Fischereigesellschaft (SNP), die Teil der CONFIEP ist, dahingehend geäußert, dass es notwendig ist, auch die Aktivitäten der industriellen Fischerei wiederaufzunehmen.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Diese nicht essenziellen Tätigkeiten können erst wiederaufgenommen werden, wenn Protokolle für die Aufhebung der Quarantäne vorliegen. Auch dann dürfen sie ihre Tätigkeiten nur unter strengen und rigorosen Protokollen der Gesundheitskontrolle aufnehmen. Es muss gezielt getestet werden, die Unschädlichkeit der Lebensmittel muss gesichert werden. Es braucht außerdem zeitversetzte und variable Zeitpläne, um Menschenanhäufungen innerhalb und außerhalb der Fischereianlagen und während des Transportes zur Industrieanlage zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Schiffe ebenso wie sämtliche Einrichtungen ordnungsgemäß desinfiziert werden müssen.

Vor Beginn der Pandemie war das Institut Teil eines Netzwerks gegen den Extraktivismus von Erdöl im Norden Perus. Wie wirkt sich der Ausnahmezustand auf Ihren überregionalen Aktivismus aus?

Das Jahr 2018 war der Beginn unseres verstärkten Aktivismus gegen die Erdöl-Aggression. Wir arbeiten an dem Thema bereits seit 2010/11, als das Interesse an der Ausbeutung der Ölvorkommen in den Küsten- und Meeresgebieten wieder zunahm. Seit 2018 sind wir kontinuierlich aktiv und widmen uns der Arbeit mit viel mehr Nachdruck und im Austausch mit den Küstengemeinden und den sie vertretenden Organisationen. Diejenigen aus der nördlichen Makro-Region, mit denen wir einige Treffen hatten, haben sich zu einem Zusammenschluss entwickelt, der über das Thema Öl hinausgeht. Es geht darum, Kritik und Lösungsvorschläge für das Problem des Extraktivismus in seiner Gesamtheit zu entwickeln. Das konnte nun nicht stattfinden.

Wieso kam der Prozess ins Stocken?

Der Organisationsprozess kam ab März aufgrund der Einschränkung der Bewegungsfreiheit zum Erliegen. Unsere Treffen müssen persönlich stattfinden, weil dort eine Vielzahl an Menschen in Anwesenheit diskutieren und debattieren müssen. Außerdem kommen die Vortragenden aus fünf verschiedenen Regionen des Landes: aus Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Ancash. Es ist also, trotz der Vertrautheit der Beteiligten mit den digitalen Medien, nicht möglich, eine solche Debatte zu führen, die einige Besonderheiten aufweist. Obwohl das letztendliche Ziel mehr oder weniger klar ist – nämlich, dass es ein Moratorium gibt, dass es keine weiteren Lizenzen gibt – so gibt es doch ungeklärte Aspekte wie etwa die Frage nach den politischen Strategien. Konzepte für die Form des Zusammenschlusses müssen beispielsweise über Steuerungsinstrumente, wie vorherige Konsultationen, verfügen.

Die Strategie besteht darin zu erreichen, dass die Gemeinden als solche anerkannt und damit von der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zum Schutz der Rechte der indigenen Völker erfasst werden. Damit der Staat sie als solche anerkennt, müssen mehrere Ministerien durchlaufen werden, nicht nur das Ministerium für Energie und Bergbau, sondern auch das Ministerium für Kultur, für Bildung und das der gesellschaftlichen Inklusion. Es muss also vieles diskutiert werden, es ist ein langer Prozess und wir wollen einen kleinen Beitrag leisten.

*Basierend auf dem Ministerialerlass vom 7. Mai wurde der industrielle Fischfang von Sardellen ab dem 13. Mai zugelassen. Die industrielle Fischerei zählt damit zu einer der Sektoren der ersten Phase der Reaktivierung der Wirtschaft. Von Arbeitnehmer*innenverbänden wird bezweifelt, ob die sektoralen Gesundheitsprotokolle, insbesondere die darin vorgesehenen Abstandsregeln, in der Praxis einhaltbar sind.


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KRIEGSERKLÄRUNG AN UMWELTORGANISATIONEN

Bolsonaro am Ziel Auch Faschist*innen werden manchmal zu Präsident*innen gewählt (Senado Federal, Marcos Brandão/Agência Senado/ Flickr, CC BY 2.0)

Brasiliens neuer Umweltminister, Klimawandel-Leugner und Lobbyist der Agrarindustrie, Ricardo Salles, begann bereits in den ersten vierzehn Tagen nach der Amtsübernahme Bolsonaros, das von diesem geforderte Ende des Aktivismus im Umweltschutz einzuleiten. Am 15. Januar setzte er alle Partnerschaften und Vereinbarungen mit Umweltschutzorganisationen für 90 Tage aus, um die Zusammenarbeit „neu zu evaluieren“. Dies erlaube es zu beurteilen, ob die Verträge fortgesetzt werden könnten sowie mögliche Veränderungen und Anpassungen durchzuführen. Zunächst betrifft dies 47 Kooperationen, eine Anzahl, die sich laut Salles „noch ändern werde“. Dazu gehört auch der Fundo Amazônia, der von der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES verwaltet wird und vor allem Mittel von der deutschen und der norwegischen Regierung erhält.

“Wenn ich Präsident werde, wird es kein Geld für NGOs geben. Diese nutzlosen Leute werden arbeiten gehen müssen.“

Am 17. Januar bestätigte Salles bei der Amtseinführung des neuen Direktors des Instituto Chico Mendes de Conservação da Biodiversidade (ICMBio) die Aussetzung der Verträge und Zahlungen. Er kündigte außerdem „Überraschungsbesuche“ bei den Nichtregierungsorganisationen an, mit denen staatliche Institutionen kooperieren. „Ich werde die Orte besuchen, an denen die Projekte durchgeführt werden. Ich möchte gerne mehr über die Erfahrungen mit der Verwendung öffentlicher Mittel herausfinden.“ Während seiner Wahlkampagne hatte Bolsonaro versprochen: „Ihr könnt sicher sein, wenn ich Präsident werde, wird es kein Geld für NGOs geben. Diese nutzlosen Leute werden arbeiten gehen müssen.“
Acht Netzwerke von Umweltorganisationen kritisierten die Aussetzung der Verträge als „nicht gerechtfertigt“ und nicht verfassungskonform: Kooperationen zwischen der Regierung und NGOs können nur durch ein formales Prozedere ausgesetzt werden, nachdem Unregelmäßigkeiten in der Arbeit der Organisationen dokumentiert wurden. Selbst die Zeitung O Globo kommentierte, die Ankündigung „höre sich an wie eine Kriegserklärung an Umweltschutzorganisationen“.

Auch Carlos Rittl, Direktor des Klima-Observatoriums, kritisierte die Aussetzung als unbegründet. Weil Kooperationen zwischen Regierung und NGOs auf der Grundlage langer, klar geregelter Verfahren geschlossen würden und letztere ständig über die Fortschritte der Projekte berichteten, sei der Minister bereits im Besitz aller Informationen, die zur Evaluierung der bestehenden Verträge notwendig seien. „Der Minister hat deutlich mehr Interesse gezeigt, die Organisationen zu attackieren, die die Umwelt schützen, als Umweltverbrechen zu bekämpfen“, sagte er. Die Schäden der dreimonatigen Aussetzung könnten irreversibel sein. „Der Umweltschutz wird attackiert. Alle Anzeichen zeigen, dass Entwaldung und Gewalt gegen Indigene ansteigen werden.“

Auch internationale Nichtregierungsorganisationen geraten unter politischen Druck. Per Dekret verfügte Bolsonaro, dass der Minister des Präsidialamts, der Militär Carlos Alberto dos Santos Cruz, die Aufgabe übernimmt, die Aktivitäten internationaler Organisationen zu beobachten und zu koordinieren. Die Direktorin von Amnesty International in Brasilien, Jurema Werneck, äußerte sich besorgt über diese Maßnahme: Nichtregierungen seien entscheidend, um die Arbeit der demokratischen Institutionen zu kontrollieren.

 


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BLUTIGE BANANEN

Das investigative Nachrichtenportal VerdadAbierta.com veröffentlichte kürzlich zahlreiche Auszüge aus Gerichtsakten, welche beweisen, dass das Unternehmen Chiquita Brands L.L.C. jahrzehntelang unter anderem paramilitärische Gruppen finanzierte, die zur gleichen Zeit schwe­­re Gewalttaten und Menschrechtsverletzungen begingen. Die Dokumente wurden dem Gericht im Zuge eines Verfahrens von der US-Börsenaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt. Sie zeigen, dass Chiquita seit Ende der 1980er Jahre bis Anfang der 2000er regelmäßig Zahlungen an verschiedene bewaffnete Akteure des kolumbianischen Konflikts leistete. Insgesamt gingen mehrere Millionen Dollar sowohl an linke Guerillagruppen als auch an rechte Paramilitärs und zivile Milizen sowie an Brigaden der kolumbianischen Armee. Die Zahlungen konzentrierten sich auf die Bananenanbauregionen der Bundesstaaten Antioquia und Magdalena. Insbesondere die Zeug*innenaussagen einiger Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer*innen des zu den größten Bananenexporteuren der Welt zählenden Unternehmens bieten einen Einblick in die Vorgänge. So beschreiben die befragten Personen die getätigten Zahlungen an bewaffnete Akteure in Kolumbien wiederholt als „ganz normale Ausgaben“, die sich nicht von Zahlungen für Düngemittel oder Insektenvernichtungsmittel unterschieden hätten.

Sieben Jahre lang kämpfte das National Security Archive, eine Forschungs- und Archivierungseinrichtung an der George Washington University in Washington D.C., für die Freigabe der mehr als 9.000 Seiten an Informationen in den Händen der US-amerikanischen Börsenaufsicht. Diese hatte zahlreiche Mitarbeiter*innen von Chiquita Brands International unter Eid aussagen lassen. Die gesammelten Protokolle zeigen das Bild eines routinierten Systems geheimer Transaktionen auf allen Seiten des Konflikts. Und sie zeigen das Kalkül und die Skrupellosigkeit der hinter den Zahlungen stehenden Verantwortlichen.

Robert F. Kistinger war über 27 Jahre lang in leitenden Managementpositionen bei Chiquita tätig und berät das Unternehmen bis heute. In seiner Aussage vor der Börsenaufsicht im Jahr 2000 bestätigte er, seit den 1980er Jahren über die Zahlungen informiert gewesen zu sein. Diese Vorgänge hätten jedoch kaum spürbare Auswirkung­en auf die Gesamtumsätze des Un­ter­neh­mens gehabt: „Wissen Sie, wir hören doch nicht auf, in Kolumbien Geschäfte zu machen, nur, weil wir 25.000 Dollar extra ausgeben müssen“, so Kistinger. Die Kosten wurden von Chiquita demnach als „notwendig, aber zu verschmerzen“ betrachtet und sollten offenbar eine mög­lichst störungsfreie Bananenproduktion im Land ga­rantieren.

Die Manager*innen zeigen sich von der Tatsache, dass dabei kontinuierlich für Verbrechen an der Zvilbevölkerung verantwortliche Gruppen finanziert wurden, wenig beeindruckt.

Die verantwortlichen Manager*innen zeigen sich von der Tatsache, dass dabei kontinuierlich unter anderem terroristische und paramilitärische Gruppen finanziert wurden, die zur gleichen Zeit für Massaker an der Zivilbevölkerung, Auftragsmorde, gewaltsames Verschwindenlassen von Personen, Vergewaltigungen sowie Vertreibungen ganzer Gemeinden verantwortlich waren, wenig beeindruckt. So berichtete Jorge Forton, der ab 1995 für Chiquita in Kolumbien ein standardisiertes Zahlungsmodell einführen sollte, dass das Geld zunächst gewaltsame Übergriffe der bewaffneten Gruppen auf Mitarbeiter*innen von Chiquita verhindern sollte. Er sei sich jedoch auch bewusst gewesen, dass damit Gruppen finanziert wurden, die zu einer Intensivierung des gewalttätigen Konflikts in der Region beigetragen hätten. Das habe seine Chefs in den USA jedoch kaum interessiert, so Forton.

Bereits 2007 wurde Chiquita als erster multinationaler Konzern in den USA dafür verurteilt, einer internationalen terroristischen Organisation Geld gezahlt zu haben. In dem Verfahren ging es um Zahlungen von rund 1,7 Millionen Dollar zwischen 2001 und 2004 an den nationalen Dachverband der rechtsgerichteten ko­lum­bianischen Paramilitärs (AUC). Chiquita wurde in diesem Verfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Millionen Dollar verurteilt. Allerdings wurden bis heute keine Angestellten des Unternehmens zur Verantwortung gezogen. Dies fordert nun ein Zusammenschluss kolumbianischer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Mindestens 14 ehemalige und aktuelle Mitarbeiter*innen von Chiquita wurden von den NGOs als Personen mit Verantwortung in den beschriebenen Vorgängen identifiziert. Als Begründung für die Anrufung des IStGH führen die Organisationen an, dass der Geltungsbereich der kolumbianischen Justiz für ein solches Verfahren nicht ausreiche, da unter anderem die USA die verantwortlichen Personen nicht ausliefern wollen.

“Chiquita war nicht dazu gezwungen, 15 Jahre lang in Kolumbien zu bleiben und die Akteure des Konflikts zu bezahlen.”

In ihrem Schreiben an den IStGH beschreiben die NGOs, dass es sich bei den Zahlungen schon auf Grund ihrer Regelmäßigkeit und ausgeklügelten Abrechnung nicht um einzelne „Fehler“, sondern um absichtliche Zuwendungen gehandelt habe. Sprecher*innen von Chiquita haben immer wieder argumentiert, die Zahlungen an den AUC hätten auf Grund von Erpressung stattgefunden. Dieser Darstellung wiedersprach jedoch bereits ein US-Richter, der 2007 an dem Verfahren gegen Chiquita teilnahm: „Als multinationales Unternehmen war Chiquita nicht dazu gezwungen, 15 Jahre lang in Kolumbien zu bleiben und gleichzeitig die drei wesentlichen Akteure des Konflikts zu bezahlen, die währenddessen das kolumbianische Volk terrorisierten.“ Auch der damalige stellvertretende Oberstaasanwalt, Michael Chertoff, äußerte in dem Zusammenhang: „Das Unternehmen hatte eine legale Alternative: Kolumbien verlassen.“

Bezüglich der Zahlungen an die Guerillagruppen FARC, ELN und ELP wurden bisher weder in den USA noch in Kolumbien Verfahren eingeleitet. In dem Verfahren um die Zahlungen an den Dachverband der Paramilitärs (AUC) gab Chiquita auch Zahlungen von mehr als 850.000 US-Dollar an die linken Guerillas zu, jedoch nur im Zeitraum von 1989 bis 1997, als diese von den USA noch nicht als terroristische Gruppen deklariert wurden. In diesem Zeitraum wurden, nach Informationen der kolumbianischen Beobachtungsstelle für Erinnerung und Konflikt, in den Bananenanbauregionen 181 Menschen bei 21 Massakern getötet. 15 dieser Massaker werden der FARC zugeschrieben. Nach einem Treffen zwischen Vertreter*innen von Chiquita und dem Anführer des AUC, Carlos Castaño Gil, 1997, wurden die meisten Zahlungen an linke Guerillagruppen eingestellt und von da an vor allem paramilitärische Gruppen und rechtsgerichtete Milizen bezahlt.

Die nun von dem Zusammenschluss kolumbianischer NGOs angestrebte juristische Auf­arbeitung auf internationaler Ebene wird unter dem Stichwort „Ende der Straflosigkeit“ vorangetrieben. Ziel ist es, so die Organisationen in ihrem Schreiben, auch auf nationaler Ebene klare strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Zudem sei das Handeln des Internationalen Strafgerichtshofs entscheidend für die mögliche Verhinderung ähnlicher von multinationalen Konzernen finanzierter Verbrechen, so der Brief.


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