STRAFLOSIGKEIT UND WENIG HILFE

Vermisst: Chilen*innen suchen noch immer nach ihren in der Colonia ermordeten Angehörigen / / Foto: Zazil-Ha Troncoso, wikimedia, (CC BY-SA 4.0)
Es war ein herber Schlag für die Opfer: Am 6. Mai 2019 gab die Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt, dass das Verfahren gegen Hartmut Hopp eingestellt wird. Nach fast acht Jahren Ermittlungen seien „weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht mehr vorhanden“, auch wären einige Taten mittlerweile verjährt, so die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Der heute 75-jährige Hartmut Hopp war enger Vertrauter des Sektenführers Paul Schäfer und leitete das Krankenhaus, in dem Patient*innen zum Teil zwangssterilisiert, mit Schlägen und Elektroschocks gefoltert oder durch Psychopharmaka für die tägliche Arbeit in der Colonia gefügig gemacht wurden. Auch war Hopp derjenige, der die von Deutschen in Chile gegründete Sektensiedlung nach außen repräsentierte und die Kontakte zum Pinochet-Regime pflegte. In Chile wurde Hopp 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Wie auch weiteren Colonia=Führungsmitgliedern gelang es ihm jedoch, vor dem drohenden Strafvollzug nach Deutschland zu fliehen.
Die Ersuche Chiles, Hopp auszuliefern oder die Haftstrafe in Deutschland antreten zu lassen, wurden von der deutschen Justiz abgelehnt. Die konkreten Vorwürfe gegen Hopp, die seit 2011 in Krefeld untersucht wurden, umfassten die Beteiligung am Mord von drei chilenischen Oppositionellen, Beihilfe zu Sexualstraftaten sowie gefähr- liche Körperverletzung.

Viele Zeug*innen wurden niemals vernommen, sondern ignoriert

Hartmut Hopp war das letzte Führungsmitglied der Colonia Dignidad, gegen das in Deutschland noch Ermittlungen liefen. Und so war das Verfahren wahrscheinlich die letzte Chance, die Verbrechen der Colonia Dignidad in Deutschland nicht nur mit Worten zu verurteilen.
Hinter der Einstellung von Hopps Verfahren steht bezeichnenderweise eine ganze Reihe von langwierigen und erfolglosen Ermittlungen: Auch die Verfahren gegen Reinhard Döring und weitere führende Köpfe der Sekte waren ergebnislos eingestellt worden (s. LN 465/536). Kein einziges Mal wurde in Deutschland Anklage gegen eines der Colonia-Führungsmitglieder erhoben. Dies macht die Bundesrepublik für sie zu einem sicheren Hafen der Straflosigkeit, in dem sie ungestört ihren Lebensabend verbringen können.Jan Stehle, Experte für die Colonia Dignidad beim Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL), nennt die Straflosigkeit „unglaublich frustrierend“. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Stehle, Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Opfer-Anwältin Petra Schlagenhauf werfen sie der Krefelder Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Viele Zeugen, die für eine Aussage bereit gewesen wären, seien niemals vernommen, sondern schlicht ignoriert worden. Dem Vorwurf der Körperverletzung mit Psychopharmaka sei zudem nicht genug nachgegangen worden. Anwältin Schlagenhauf kündigte bereits Beschwerde gegen die Einstellung an, doch die Aussichten sind wenig erfolgsversprechend.

Quelle: Interpol

Auch bei der UN stieß der Umgang der deutschen Justiz mit den Colonia-Dignidad-Verbrechen auf Kritik. Der UN-Antifolterausschuss bekundete in seinem sechsten periodischen Bericht zu Deutschland ernsthafte Besorgnis, dass die derzeitige Situation Straflosigkeit begünstige. Für die Opfer und ihre Angehörigen ist Hopps Fall eine bittere Enttäuschung. Fassungslos zeigte sich zum Beispiel ein Angehörigenverband aus der Maule-Region. Der deutsche Staat mache sich durch die Straflosigkeit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden, stellten sie in einem offenen Brief fest, den die Sprecherin der Verbände, Myrna Troncoso, auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Nur eine Woche nach dem Schock gab es weitere Neuigkeiten für die Opfer, diesmal auf politischer Ebene. Eine gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung präsentierte am 17. Mai ein Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad. Das Konzept sieht eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro vor, sowie einen zusätzlichen Fonds „Pflege und Alter“. Die Hilfe solle „rasch und unbürokratisch“ verlaufen, auch durch Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten für die Opfer.
Eine verstärkte politische Aufarbeitung des Kapitels Colonia Dignidad war in Deutschland 2016 langsam ins Rollen gekommen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bekannte eine „moralische Verantwortung des Auswärtigen Amtes“ und die Bereitschaft, „Maßnahmen zur Aufarbeitung zu ergreifen“. Deutsche Diplomaten hatten jahrelang freundschaftliche Kontakte zur Colonia gepflegt und Vorwürfe gegen die Sekte, unter anderem von Amnesty International, ignoriert. Im Jahr 2017 wurde schließlich in einem Bundestagsbeschluss festgehalten, die Verbrechen aufzuarbeiten.

Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet

Die Einsicht und auch die Hilfe kommt spät, besonders wenn man das fortgeschrittene Alter der Betroffenen bedenkt. Viele der Opfer waren nach Auflösung der Sekte zurück nach Deutschland gekommen und leben seit Jahren am Existenzminimum, da sie meist keine Rentenansprüche geltend machen können. Außerdem sind psychische und gesundheitliche Leiden nach Jahren der Repression und Zwangsarbeit keine Seltenheit – auch bei den Opfern der Sekte, die bis heute auf dem Gelände der ehemaligen Colonia Dignidad leben. Staatliche Hilfe ist also dringend notwendig. Zudem gibt es weitere Opfergruppen, vor allem in Chile, die keine Erwähnung im Hilfskonzept finden. Jan Stehle vom FDCL äußert sich kritisch zum Konzept der Kommission: Eine Einmalzahlung sei keine nachhaltige Hilfe für die Opfer. Das Vorgehen vermeide vielmehr einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den andere Opfergruppen, die ebenfalls Entschädigung vom deutschen Staat fordern, sich berufen könnten. Es müsse nun genau beobachtet werden, so Stehle, wie mit dem zweiten, nicht klar umrissenen Fonds „Pflege und Alter“ zukünftig verfahren werde und wer letztendlich Hilfe erhält. Zum Teil ist es keine leichte Aufgabe, Täter und Opfer klar voneinander zu unterscheiden, da einige ehemalige Bewohner*innen sich in einer Grauzone befinden.
Das Hilfskonzept ist zwar fraglos eine Verbesserung, doch bleibt die Aufarbeitung insgesamt nur symbolisch, besonders weil viele Forderungen des Bundestagsbeschlusses, wie die strafrechtlichen Ermittlungen voranzutreiben, nicht oder enttäuschend umgesetzt wurden: Die Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet. Obwohl diese Vermögen, wie es im Beschluss hieß „teilweise durch Sklavenarbeit, Rentenbetrug, Waffenproduktion und -handel und andere Straftaten“ angehäuft werden konnten, wurden sie von der Justiz immer noch nicht umfassend untersucht oder beschlagnahmt. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen werden derweil mit dem schmalen Hilfskonzept abgespeist. Die strafrechtlichen und politischen Bemühungen wirken wie ein später und eiliger Schlussstrich, der unter das Kapitel Colonia Dignidad gesetzt werden soll. Ein bitterer Geschmack bleibt nach den jüngsten Ereignissen zurück.

 


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EIGENE ERMITTLUNGEN UNNÖTIG

Verbrechen in der Colonia Dignidad Der deutsche Staat war mitverantwortlich (Foto: AFDD Talca/FDCL)

Das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte im April 2018 Strafanzeige gegen Reinhard Döring erstattet und der Staatsanwaltschaft Münster Hinweise auf dessen mögliche Beteiligung an Mordtaten vorgelegt. Aussagen ehemaliger Bewohner*innen der Sektensiedlung Colonia Dignidad aus vorherigen Gerichtsverfahren in Chile belegen, dass nach dem Militärputsch vom 11. September 1973 in der Colonia dutzende Gegner*innen der Pinochet-Diktatur erschossen und ihre Leichen verscharrt wurden. Wenige Jahre später wurden die Leichen wieder ausgegraben und verbrannt. Die betreffenden Aussagen stammen zu großen Teilen aus der Zeit nach März 2005, als der Sektenführer Paul Schäfer festgenommen wurde und die chilenischen Strafverfolgungsbehörden unter hohem Ermittlungsdruck standen. Der Beschuldigte Döring hatte sich jedoch bereits im Jahr 2004 nach Deutschland abgesetzt, sodass er in Chile nicht vernommen werden konnte. Deshalb seien die Informationen über ihn aus den chilenischen Ermittlungen spärlich, erklärt Jan Stehle vom Berliner Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), der seit Jahren zu dem Fall Colonia Dignidad forscht. Verschiedene Beschuldigte deckten sich in diesem Verfahren bis heute gegenseitig, so die Einschätzung Stehles. 2005 wurde Döring von der chilenischen Justiz international zur Fahndung ausgeschrieben. Die deutschen Justizbehörden ignorierten das chilenische Festnahmeersuchen allerdings und leiteten bis 2016 auch keine eigenen Ermittlungen gegen Döring ein.

In einem anderen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn hatte Reinhard Döring im Jahr 2009 als Zeuge ausgesagt und Straftaten wie die Bewachung von Gefangenen zugegeben, jedoch eine Beteiligung an Mordhandlungen verneint. Obwohl es Hinweise darauf gebe, so der Wissenschaftler Stehle, dass Döring Gefangene zu Erschießungen führte, wurden diese von der Staatsanwaltschaft Münster nicht als ausreichend relevant erachtet, um einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zum Mord zu begründen. „Der Beschuldigte war nach den vorliegenden Erkenntnissen lediglich als Bagger- und Kraftfahrzeugführer beschäftigt […]“, so lautet nun die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster. Paul Schäfer habe niemals eine Person „von Anfang bis Ende“ in die Verbrechensbegehung eingeweiht, so will es die Münsteraner Staatsanwaltschaft aus einer Aussage eines weiteren, nicht näher benannten Colonia-Mitglieds, das Gefangene bewacht hat, erfahren haben. Die Staatsanwaltschaft Münster habe diese Aussagen eines Beschuldigten nicht durch eigene Ermittlungen überprüft und mit anderslautenden Aussagen kontrastiert, kritisiert Jan Stehle vom FDCL. Stattdessen zitiere sie in der Einstellungsmitteilung einen Brief des Beschuldigten Döring und erwähne, dass dieser „unwiderlegbar angegeben“ habe, in der Colonia Dignidad selbst Opfer einer nicht näher bezeichneten Straftat geworden zu sein. „Dies ist ein düsterer Tag für die Angehörigen der in der Colonia Dignidad Ermordeten und für alle, die sich seit Jahrzehnten für eine Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad einsetzen“, resümiert Stehle. Die Staatsanwaltschaft Münster habe es nicht für notwendig erachtet, den Beschuldigten zu vernehmen, so sein Fazit. Allem Anschein nach seien keine eigenen Ermittlungsschritte unternommen worden, obwohl viele Ansätze dazu vorlägen, sagt der Mitarbeiter des FDCL. Stattdessen würde der Version des Täters unhinterfragt übernommen. „Kann es tatsächlich sein, dass in zweieinhalb Jahren sogenannter Ermittlungen nur einige Altakten gelesen und Briefe nach Chile geschrieben wurden? Wer so handelt, kapituliert vor einer Verbrechensgeschichte, die Hunderten von Menschen immenses Leid zugefügt hat“, urteilt Stehle. Die Begründung für die Einstellung lasse vermuten, dass sich die Staatsanwaltschaft entweder mit der Komplexität des Sachverhalts überfordert sehe – oder kein wirkliches Aufklärungsinteresse habe.

„Dass es nicht einfach ist, vier Jahrzehnte zurückliegende Verbrechen in einem anderen Land aufzuklären, steht außer Frage. Wer jedoch nach jahrzehntelanger Untätigkeit – wie die nordrhein-westfälische Justiz im Fall Colonia Dignidad – heute Ermittlungsansätze ignoriert und stattdessen die Täterdiskurse salonfähig macht, arbeitet eher einer Aufklärung zuwider als sie zu befördern. Dies ist traurig und in einem Rechtsstaat ein Skandal“, stellt Stehle fest. Auch die Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf, Anwältin von Opfern der Colonia Dignidad, kritisiert das Münsteraner Gericht scharf. „Diese Entscheidung reiht sich ein in die lange Reihe von Versagen der deutschen Justiz im Umgang mit den Verbrechen, die in der Colonia Dignidad geschehen sind“, so die Berliner Anwältin. Die Exekution dutzender Personen sei durch mehrere Aussagen von Zeug*innen belegt. Dies gelte ebenso für die Tatsache, dass die Leichen der Menschen in Massengräbern vergraben und nach Jahren wieder ausgegraben wurden. „Wie man dies als nicht gesichert darstellen kann, ohne überhaupt die Zeugen, die hierzu aussagen können – und auch teilweise in anderen Verfahren dazu ausgesagt haben – zu vernehmen, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft Münster“, so Schlagenhauf. Dass die Colonia Dignidad in der Diktaturzeit ein Folterzentrum des Geheimdienstes beherbergte, und dass dort politische Gefangene umgebracht wurden, wird nicht ernsthaft bestritten. Aber auch zum Verdacht gegen den in diesem Verfahren Beschuldigten hätte man nach Ansicht von Schlagenhauf und Stehle weitere sinnvolle Ermittlungen anstellen können. „Dies ist scheinbar aber nicht gewollt“, so deren bitteres Resümee.

 

 


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ENDLICH AUFARBEITUNG?

Besuche im Knast lohnen sich wohl doch manchmal. Mario Carroza, seines Amtes Richter in der chilenischen Hauptstadt Santiago besuchte am 25. August 2017 das Gefängnis von Cauquenes, etwa 300 Kilometer südlich von seinem Arbeitsplatz. Dort verhörte er die Funktionäre der ehemaligen Sektensiedlung Colonia Dignidad Kurt Schellenkamp (90), Gerd Mücke (87) und Gunter Schafrik (62), die alle drei wegen Sexualdelikten gegen Kinder zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Obwohl bereits in den 1960er Jahren einzelne Colonos (Siedler*innen) entkommen konnten, die von den Grausamkeiten in der Siedlung berichteten, hielt sich die Siedlung, die heute Villa Baviera (Bayerisches Dorf) heißt, bis Mitte der 1990er. Möglich war dies unter anderem aufgrund der Verbindungen hochrangiger Sektenmitglieder zu deutschen Politiker*innen und Diplomat*innen und weil die deutsche Botschaft in der Hauptstadt Santiago de Chile sich taub stellte, wenn über die Verbrechen der Colonia berichtet wurde.

Sektenführer Paul Schäfer war im Jahr 2006 in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden und starb 2010 im Gefängnis. Und auch wenn mittlerweile einige ehemalige Funktionäre der Sekte in Haft sind, gibt es noch einiges an Aufarbeitung zu tun. Unter anderem sind noch immer Gräber von gewaltsam Verschwundenen der Militärdiktatur unentdeckt. Eben wegen der Suche nach einem dieser Gräber machte sich Carroza auf den Weg zum Gefängnis von Cauquenes, um dann direkt weiter zu fahren, um Hinweisen von Willy Malessa (68), einem ehemaligen Colono nachzugehen. Dieser berichtete von einem Grab, circa zwölf Kilometer vom Eingang der Colonia entfernt. Die Ermittlungen und Ausgrabungen dazu sind noch im Gange, Myrna Troncoso von der Vereinigung der Angehörigen der verhafteten Verschwundenen und politisch Hingerichteten in Talca, mahnt aber trotzdem, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben: „Es gibt eine neue Spur, einen neuen Hoffnungsschimmer dafür, dass diese Erde einen oder mehrere unserer geliebten Angehörigen versteckt. „Wir dürfen keine Erwartungen aufbauen, die über das hinausgehen, was die Wissenschaft und das korrekte Handeln von Herrn Mario Carroza uns sagt.“ Man müsse nun vorsichtig und behutsam sein.

Während in Chile also zumindest etwas Hoffnung besteht, dass die sterblichen Überreste einiger der im Auftrag der Militärdiktatur gewaltsam Verschwundenen gefunden werden können, wurden in den letzten Sitzungswochen des Bundestages die Weichen dafür gestellt, dass auch in Deutschland Aufarbeitung stattfinden kann. Nach monatelangem Hin und Her und den üblichen unwürdigen parteipolitischen Spielchen wurde am 29. Juni ein von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Grünen eingebrachter Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad“ einstimmig beschlossen. Auch die Linkspartei, die bei der Antragsausarbeitung ausgeschlossen wurde, unterstützte den Antrag. „Leider konnte die Union auch in diesem Fall nicht über ihren ideologischen Schatten springen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jan Korte.

Neben einem Hilfsfond für die Opfer der Sekte, soll eine Begegnungs- und Gedenkstätte eingerichtet, sowie eine deutsch-chilenischen Expertenkommission eingesetzt werden.

Neben einem Hilfsfond für die Opfer der Sekte, soll eine Begegnungs- und Gedenkstätte eingerichtet, sowie eine deutsch-chilenischen Expertenkommission eingesetzt werden. Die Opfer sollen psychosozial betreut und gegebenenfalls finanziell unterstützt werden. Dafür sollen nach dem Willen der Parlamentarier auch Mittel aus dem Vermögen der Sekte herangezogen werden. Bemerkenswert an dem Antrag ist, dass die Opfer der chilenischen Militärdiktatur ausdrücklich erwähnt werden.

Vor allem aber verpflichtet der Antrag die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 „ein Konzept für Hilfsleistungen zur Beratung vorzulegen und dessen Finanzierung zu prüfen.“ „Durch die konkrete Frist ist sichergestellt, dass Fragen mit finanziellen Konsequenzen nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden“, so Christian Flisek (SPD) gegenüber den LN. „Im vorliegenden Antrag wird jede eindeutige Zusage für die Förderung der Aufarbeitungs- und Gedenkarbeit sowie einer Hilfe für die Opfer vermieden“, kritisiert hingegen Jan Korte.

Laut Jan Stehle vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika (FDCL) ist der Antrag ein wichtiges und Hoffnung gebendes Signal. „Zum Feiern ist es aber noch zu früh. Es gab ja schon 2002 einen Bundestagsbeschluss mit dem Titel ‘Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad’, der nicht angemessen umgesetzt wurde“. Stehle erinnert zudem daran, dass auf chilenischer Seite auch noch viel passieren muss, da viele der im Antrag beschlossenen Maßnahmen nur bilateral umgesetzt werden könnten.

Die Entwicklungen in Deutschland werden auch in Chile kritisch begleitet. „Das ist das erste echte Signal dafür, dass die Schäden, die die Sekte von Paul Schäfer angerichtet hat, beglichen werden“, sagte Myrna Troncoso von der Vereinigung der Angehörigen gegenüber den LN.
Tatsächlich scheinen dieses Mal den Ankündigungen und Willensbekundungen des Bundestages Taten zu folgen. Der Regionalbeauftragte für Lateinamerika und Karibik, Botschafter Dieter Lamlé, und der Botschafter der Republik Chile, Patricio Pradel, haben schon am 12. Juli Absprachen über die Einsetzung einer chilenisch-deutschen Kommission unterschrieben. Klar ist bis jetzt, dass diese Kommission die Vergangenheit der Colonia aufarbeiten, deren Vermögen untersuchen, sowie eine Gedenkstätte einrichten soll.

Unklar ist allerdings wer in der Kommission vertreten sein wird. „Wir hoffen, dass zivilgesellschaftliche Organistionen und Experten nicht nur angehört, sondern in die Arbeit der Kommssion von Beginn an mit eingebunden werden. Im besten Fall ist dies der erste Schritt für die Schaffung einer Wahrheitskommission, die zur umfassenden Aufklärung aller Verbrechen der Colonia beitragen kann“, so Jan Stehle. Zum ersten Treffen der Kommission im Oktober in Chile sollen nach jetzigem Stand allerdings nur Regierungsvertreter*innen kommen. Immerhin wird aber schon vor den im November und Januar anstehenden Wahlen die Arbeit aufgenommen. Sollte nämlich der Konservative Sebastian Piñera als Sieger aus den Präsidentschaftswahlen in Chile hervorgehen, dürfte dies die Arbeit der Kommission noch schwerer und langsamer machen, als sie sowieso schon ist.

Erstaunliche Geschwindigkeit aufgenommen hat wiederum das Vollstreckungsersuchen gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp, der in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Dieses lag dem Landgericht Krefeld seit 2015 vor. Es geht dabei um die Frage, ob Hopp die gegen ihn verhängte Haftstrafe in Deutschland verbüßen muss. Das Gericht war wiederholt für seine langsame Vorgehensweise kritisiert worden. Am 14. August erklärte es überraschenderweise das chilenische Urteil für in Deutschland vollstreckbar. Petra Isabel Schlagenhauf, Kooperationsanwältin des European Center for Constitutional and Human Rights sagte dazu in einer Presseerklärung: „Die Entscheidung des Landgerichts Krefeld gegen Hartmut Hopp wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch in der Colonia Dignidad begrüße ich sehr. Sie lässt darauf hoffen, dass in diesem Teilbereich der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht. Sie bestätigt außerdem, dass die Verurteilung von Hartmut Hopp in Chile in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt ist.” Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Hopp, der unbehelligt in Krefeld lebt, Rechtsmittel eingelegt hat. Zumindest aber ist es nun im Bereich des Möglichen, dass mit ihm ein weiterer Colonia-Funktionär für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird.


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