„DROGENREGIME DURCH URTEIL GESCHWÄCHT“

(Foto: Honduras Delegation)

Joaqin A. Mejias ist Anwalt und Menschenrechtsexperte der honduranischen Organisation Equipo de Reflexión, Investigación y Comunicación (ERIC). Er vertritt Opfer von Menschenrechtsverbrechen vor der Interamerikanischen Kommission und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschnerechte. Er lehrt an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universidad Atónoma de Couahila in Mexiko


Was bedeutet das Urteil gegen Tony Hernández?
Das Urteil gegen ihn wiegt schwer, denn was durch die New Yorker Staatsanwaltschaft ans Licht gekommen ist, steht für die Regierung von Honduras. Es zeigt, dass Tony Hernández nur mit Komplizenschaft der gesamten staatlichen Institutionen Drogen in solch großem Ausmaß schmuggeln konnte. Die US-Staatsanwaltschaft hat bestätigt, was alle schon lange wussten.
Das Urteil gibt auch Oberst Julian Aristides Gonzáles und dem Sicherheitsexperten Alfredo Landaverde Recht. Sie wurden in den Jahren 2009 und 2011 aufgrund ihrer Hinweise, dass die Drogenkriminalität den Staat kooptiert habe, ermordet. Oder Kommandant Santos Orellano, der unehrenhaft aus der Armee entlassen wurde, weil er einen Drogentransport mit einem Hubschrauber von Tony Hernández aufdeckte. Neben Tony Hernández beschuldigte Orellano auch den aktuellen Innenminister Julián Pacheco in das Drogengeschäft involviert zu sein. Und was geschah mit dem ehemaligen Polizeidirektor Sabillón? Er setzte mit Hilfe der US-Drogenbehörde (DEA) die Anführer des Kartells “Valle-Valle” fest. Diese Operation führte Sabillón durch, ohne vorher seine Vorgesetzten im Innenministerium informiert zu haben. Es folgte seine Entlassung durch eine Kommission, die zur „Säuberung“ der Polizei eingesetzt worden war.
Nun ist das Drogenregime durch das Urteil geschwächt, denn während des Prozesses wurde es mehr als hundert Mal erwähnt und als Mitverschwörer entlarvt.
Vor allem werden die Doppelmoral Washingtons, die stillschweigende Komplizenschaft der Europäischen Union und die Heuchelei des Sekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten deutlich, die alle das Drogenregime unterstützen.

Wieso interessiert sich die US-Regierung für die Regierung Hernández?
Washington interessiert die Migration sowie einen Verbündeten zu haben, der exakt das macht, was Washington anordnet. Und Juan Orlando Hernández ist nun in ihren Händen, weil sie wissen, dass er ein Drogenregime führt. Es fehlt ihnen an Alternativen in der Region. Sie werden weiterhin auf ihn setzen, weil er ihnen eine gewisse Stabilität garantiert. Juan Orlando Hernández hat der Verlegung der Botschaft nach Jerusalem zugestimmt, er militarisiert die Grenzen und unterzeichnet ein Abkommen, das Honduras als sicheren Drittstaat ausweist, was ein Wahnsinn und absolut absurd ist! Solange die USA beispielsweise in Nayib Bukele, dem Präsidenten von El Salvador, noch keinen vertrauenswürdigen Verbündeten sehen, werden sie weiterhin auf Juan Orlando Hernández setzen. Das ist die Doppelmoral.
Erinnern wir uns an Manuel Noriega in Panama. Obwohl die USA von seinen Verbindungen zum Drogenhandel wussten, unterstützten sie ihn solange, bis er für sie nicht mehr von Nutzen war.
Honduras ist für die USA geopolitisch wichtig um zu beobachten, was in den Nachbarländern und der Region passiert. In den 1980er Jahren wurden US-Militärbasen errichtet, um gegen die revolutionären Bewegungen in den Nachbarländern vorzugehen. Heute werden die Militärbasen mit dem angeblichen Kampf gegen den Drogenhandel gerechtfertigt. Die USA wollen den Drogenhandel kontrollieren oder regulieren. Mit dem Putsch im Jahr 2009 und dem Zusammenbruch der staatlichen Institutionen hat die DEA diese Kontrolle verloren.
Gemäß einem Bericht des US-Außenministeriums ist Honduras nun nicht mehr nur ein Land, durch das Drogen geschmuggelt werden. Es hat sich zu einem Land gewandelt, in dem Kokain gelagert und produziert wird.

Warum wurden zwei Tage vor dem New Yorker Urteilsspruch elf führende Militärs abgesetzt?
Die Säuberung in der Armee beruht darauf, dass die Offiziere in den mittleren Rängen mit der Rolle der Armee in den Drogengeschäften und mit der Diktatur nicht einverstanden sind. Es gab Gerüchte über einen möglichen militärischen Aufstand, daher hat die Regierung diese elf Offiziere abgesetzt. So behalten Juan Orlando Hernández und seine Truppe die absolute Kontrolle.

In welchem Zusammenhang steht der Mord an Magdaleno Meza, mutmaßlicher Partner des Drogenhändlers Tony Hernández, im Hochsicherheitsgefängnis „El Pozo“ am 26. Oktober 2019?
Der Mord an Magdaleno Meza, dem Autoren der Notizbücher, die dem New Yorker Gericht als Beweismittel gegen Tony Hernández vorgelegt wurden (siehe Infokasten, Anm. d. Red.), zeigt, dass die Gefängnisse in der Hand der Drogenkriminalität sind.
Allem Anschein nach sind Militärs und andere hohe Funktionäre der Regierung in die Ermordung des Drogendealers involviert. In einem Video, dass schnell in Umlauf gebracht wurde, wird gezeigt, wie Mithäftlinge auf Meza schießen und mit Messern auf ihn einstechen. Es enthält eine klare Botschaft: Das passiert denen, die mit der DEA kooperieren. Also seid still!
Die Nationale Strafvollzugsanstalt (INP) hatte einst einen zivilen Charakter. Sie wurde jedoch 2018 per Dekret unter die Koordination des Sicherheitskabinetts gestellt. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission veröffentlichte in ihrem jüngsten Bericht, dass die Gefängnisse von Militärs geführt und bewacht werden. Das Militär trägt die Verantwortung dafür, was in den Gefängnissen passiert. Das Hochsicherheitsgefängnis hat verschiedene Sicherheitsschleusen. Dass Schusswaffen oder große Messer da durchkommen ist eigentlich unmöglich.

Nach dem Urteil kam es zu Protesten an den Universitäten und durch die Oppositionspartei Libre. Wie verhält sich die Bevölkerung?
Die politische und zivilgesellschaftliche Opposition ist geschwächt. Trotz des Ausmaßes des New Yorker Urteilsspruches reagiert die Bevölkerung immer noch nicht. Ganz einfach, weil sie Angst hat. Bisher hat das Narcoregime auf die protestierenden Leute geschossen um zu töten. Von daher ist es normal, dass die Leute Angst haben. Die Proteste halten landesweit an, sind in den Regionen jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. Das Problem ist, dass sie so zerstreut sind. Bisher hat kein Sektor diese verschiedenen Proteste einen können.
Es zeichnet sich ein ziemlich trostloses Panorama ab. Alles deutet darauf hin, dass Juan Orlando Hernández alles in seiner Macht Stehende tun wird um im Präsidentenamt zu bleiben.


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DOCH DIE WAFFEN EXISTIEREN WEITER

Ein enttäuschtes Seufzen geht durch Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts. Soeben hat Frank Maurer, vorsitzender Richter der 13. Großen Wirtschaftskammer, sein Urteil verlesen: zwei Bewährungsstrafen und drei Freisprüche für ehemalige Mitarbeiter*innen des Waffenherstellers Heckler & Koch (H&K). Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 Tausende Sturmgewehre vom Typ G36 in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben ­– ohne die nötigen Exportgenehmigungen. Maurer sieht es als erwiesen an, dass ein ehemaliger Vertriebsleiter sich der banden­­­­mäßigen Ausfuhr von Waffen mit erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Der Mann bekommt vom Gericht eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten und eine Geldstrafe über 50.000 Euro. Eine Sachbearbeiterin wird wegen Beihilfe zu 17 Monaten auf Bewährung und 250 Stunden Sozialdienst verurteilt. Der Vorsitzende bleibt damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen. Doch das Seufzen im Gerichtssaal gilt vor allem den Freisprüchen. Besonders pikant ist der für Peter B., früherer Landgerichts-Präsident, der später bei H&K zuständig für Kontakte zu den Behörden war. Verächtliches Gelächter kommt auf, als Maurer die Begründung für den Freispruch verliest: der Ex-Geschäftsführer habe lediglich „Formulierungsvorschläge unterbreitet“, die Indizien würden nicht für eine Verurteilung ausreichen. Darum, was die Mordwerkzeuge in Mexiko angerichtet haben, ging es in dem Prozess nicht. Das stellt Maurer noch einmal klar. Diesen Part haben andere übernommen.

 

Im Namen der Opfer deutscher Waffen Friedensaktivist*innen vor dem Stuttgarter Landgericht (Fotografin: Kerstin Hasenkopf)

Vor dem Gericht machen Friedensaktivist*innen mit einer Mahnwache auf die Opfer der Praktiken von H&K aufmerksam. Wieder. Schon zu Prozessbeginn im Mai 2018 erinnerten sie an den Fall Iguala im September 2014. Damals verschwanden 43 Lehramtsstudent*innen spurlos, nachdem sie von Polizist*innen und Kriminellen angegriffen worden waren, auch mit H&K-Gewehren. Sechs Menschen starben bei dem Angriff. Der Verbleib und das Schicksal der Verschwundenen sind bis heute ungewiss. Iguala liegt in Guerrero, einem der vier mexikanischen Bundesstaaten, in die keine Waffen exportiert werden dürfen. So will es die Bundesregierung – eigentlich.

Die Opfer der Waffen in Mexiko fanden keine Beachtung bei dem Prozess

Die Aktivist*innen in Stuttgart singen kurz vor der Urteilsverkündung von einer Gitarre begleitet Lieder, präsentieren Transparente und entzünden Kerzen. Unter ihnen ist Jürgen Grässlin, der 2010 die Strafanzeige gegen H&K stellte. Carola Hausotter, Koordinatorin der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, verliest einen Brief von Leonel Gutiérrez Solano. Seinem Bruder, einem Studenten der Universität Ayotzinapa, wurde von Polizisten in der Nacht des 26. September 2014 in den Kopf geschossen. Seitdem liegt er im Koma. In dem Brief steht: „Wir wissen, dass die Polizisten des Staates Guerrero, die auf die Studenten schossen und meinen Bruder mit einem Schuss in den Kopf lebensgefährlich verletzten, Waffen aus Deutschland besaßen. Es waren Waffen der Firma Heckler & Koch, die sie nie hätten erhalten dürfen.“
Hausotter sagt, dass die Familie gerne am Prozess beteiligt gewesen wäre, das Gericht dies jedoch nicht zugelassen habe. In seinem Brief formuliert Gutiérrez Solano deutlich seine Erwartung, „die Schuldigen“ zu bestrafen und den Opfern und ihren Angehörigen wenigstens etwas Gerechtigkeit widerfahren zu lassen – auf die sie nach wie vor warten (siehe LN 533). Das Urteil wenig später erscheint vielen Beobachter*innen sehr milde. Von einer „Zwei-Klassen-Justiz“ spricht Grässlin. „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“, konstatiert er. Grässlins Anwalt Holger Rothbauer kritisiert die Rolle des Staates: „Mit diesem Urteil ist die gesamte Rüstungsexportkontrolle in diesem Land ad absurdum geführt, weil klar wird, dass Endverbleibserklärungen überhaupt keine sinnvolle Funktion haben und beliebig ausgetauscht und gefälscht werden können, ohne dass die Genehmigungsbehörden irgendetwas prüfen“, sagt er. In den Endverbleibserklärungen steht normalerweise, für welche Region die Waffen bestimmt sind. Das Gericht hat die Endverbleibserklärungen für Waffenexporte nicht als Bestandteil von Waffenexportgenehmigungen von Seiten des deutschen Staates gewertet. Deshalb sind die Waffenlieferungen in die verbotenen Bundesstaaten Mexikos nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern ausschließlich nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, das weniger harte Strafen vorsieht.

Auch Cristina Valdivia vom Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit bedauert, dass die Opfer in Mexiko keine Beachtung im Prozess fanden. Außerdem seien keine Menschenrechtsverletzungen verhandelt worden, sondern lediglich Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Trotzdem erkenne sie einen „ersten kleinen Schritt zur Gerechtigkeit“, sagt Hausotter. Sie sei zuversichtlich, dass sich in Mexiko etwas tue. Der neue Präsident Andrés Manuel López Obrador hat nach dem Machtwechsel im Dezember 2018 eine neue Wahrheitskommission für Iguala eingesetzt. Das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Oberndorf wird vom Richterspruch aus Stuttgart empfindlich getroffen. Im Jahr 2017 machte es 13,4 Millionen Euro Verlust, in den ersten neun Monaten 2018 vier Millionen Euro. Das Urteil sieht eine Strafe von 3,7 Millionen Euro vor, der Gegenwert der Waffen, die der Prozess behandelte. Das Geld würde an den deutschen Staat gehen, die Familien von Opfern in Mexiko werden nicht berücksichtigt. H&K findet „die Einziehung des gesamten Kaufpreises nicht nachvollziehbar“. Man habe die Aufklärung „aktiv unterstützt und nachhaltig Konsequenzen gezogen“, teilte die Firma mit. Der Waffenhersteller hat, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die verurteilten Mitarbeiter*innen Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren vor den Bundesgerichtshof.

Der Stuttgarter Prozess ist nicht das einzige Verfahren bei dem gegen einen deutschen Hersteller wegen illegalen Waffenexports nach Lateinamerika geurteilt wird. Auch im Prozess gegen drei Ex-Manager vom in Eckernförde ansässigen Waffenhersteller SIG Sauer vor dem Landgericht Kiel (siehe Kurznachrichten) zeichnen sich Strafen ab. Doch die Waffen existieren auch nach den Urteilen weiter.

 


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„WIR MACHEN DAS NICHT, WEIL WIR ES WOLLEN”

Natividad Llanquileo (Foto: David Rojas Kienzle)

Die im Luchsinger-Mackay-Fall angeklagten Mapuche wurden wegen Brandstiftung mit Todesfolge in zwei Fällen zu je 18 und im dritten Fall zu fünf Jahren Haft verurteilt. Welche Beweise veranlassten das Gericht zu diesem Urteil?
Der einzige Beweis war die Aussage eines Polizisten, der angab, dass der Verurteilte José Peralino 2016 ein Geständnis abgelegt und darin auch die anderen Verurteilten beschuldigt hatte. In der Folge wurde ein Prozess gegen insgesamt elf Personen eröffnet, von denen jetzt drei verurteilt wurden. Dabei hat José Peralino diese Aussage, die unter Folter erfolgte, widerrufen.

Der einzige Beweis ist also die Erinnerung eines Polizisten an das Verhör eines Angeklagten vor zwei Jahren?
Genau. Das ist nur möglich, weil der Fall zunächst nach dem Antiterrorgesetz behandelt wurde. Demnach ist die Aussage eines einzelnen Polizisten für eine Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen ausreichend. Der terroristische Charakter der Straftat wurde vom Obersten Gerichtshof zwar aberkannt, aber alle Ermittlungen wurden entsprechend des Antiterrorgesetzes geführt.

Kann man gegen das Urteil noch vorgehen?
Auf nationaler Ebene haben wir mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Es bleibt noch die Anzeige bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Die Anwälte von José und Luis Tralcal befassen sich derzeit damit und CIDSUR versucht, sie dabei zu unterstützen. Wir haben außerdem wegen Beschaffung falscher Beweismittel durch Folter Strafantrag gegen die Polizei gestellt, aber der Fall wurde bis heute nie richtig ermittelt.

Hat es während des Prozesses Unregelmäßigkeiten gegeben?
Ja. Eine kritische Richterin hat Beschwerde eingereicht, weil sie von einem anderen Richter durch Mobbing unter Druck gesetzt worden ist. Sie wurde durch einen weniger kritischen Richter ersetzt, der in der Karriereleiter aufsteigen wollte. Der Präsident von Chile entscheidet über die Besetzung hoher öffentlicher Ämter. Während also Piñera im Wahlkampf das Ende des Terrorismus versprach, bewarben sich viele am Prozess beteiligte Richter auf solche Stellen. Piñeras Wahlkampf wurde dabei auch von den Kindern des bei dem Brandanschlag getöteten Ehepaars Luchsinger-Mackay finanziell unterstützt. Doch der Terrorismus ist in Wirklichkeit natürlich nur erfunden. Diverse internationale und nationale Organisationen haben das mehrfach festgestellt. Noch nie wurde ein Mapuche wegen Terrors verurteilt.

Liegt das größte Problem in den bestehenden Gesetzen, mangelnder Rechtsstaatlichkeit oder geht es schlicht um Rassismus?
Ich denke, es ist vor allem Ignoranz bezüglich der internationalen Normen und der Realität der Indigenen in Chile, insbesondere der Mapuche. Dabei ist z.B. die ILO-Konvention 169 (Übereinkommen über indigene Völker der Internationalen Arbeitsorganisation, siehe LN 435/436, Anm. d. Red.) klar – aber sie wird nicht respektiert. Der chilenische Staat wurde auch bereits mehrfach für seine Kriminalisierungspolitik verurteilt, aber der Modus Operandi bleibt gleich. Die Gerichte halten sich an vorangegangene Fälle, um sich nicht mit dem eigentlichen Konflikt um die indigenen Gebiete auseinandersetzen zu müssen und folgen einfach der Politik. Ich möchte glauben, dass das mit Unwissen und Ignoranz zu tun hat, aber natürlich spielen auch die kolonialen Besitzverhältnisse eine Rolle. Viele Juristen oder ihre Familien haben Land, auf das Mapuche Anspruch erheben. Außerdem existiert ein sehr schlechtes Bild der Mapuche. Früher galten sie als faule Trinker, heute als Terroristen.

Lassen sich denn internationale Verurteilungen so leicht ignorieren?
Da geht es immer um sehr spezifische Fälle. Wenn Chile verurteilt wird, weil Mapuche nach dem Antiterrorgesetz verfolgt werden, dann heißt es in dem Urteil, das sei Diskriminierung. Damit einher gehen dann zwar auch konkrete Anweisungen, manchmal gibt es sogar Entschädigungen. Aber die Regierung bezieht das immer nur auf die Opfer dieses einen Falls. Und die Medien berichten nur solange, wie Mapuche unter Anklage stehen. Wenn aber die Anklage fallengelassen oder der Staat sogar international verurteilt wird, berichten sie nicht mehr. Im kollektiven Gedächtnis bleibt das Bild des kriminellen Mapuche. In diesem Zusammenhang spielen die alternativen Medien heute eine wichtige Rolle, denn sie bleiben bis zum Schluss an den Fällen dran.

Denken Sie, dass sich trotz der Kriminalisierung auch radikale Mittel des Protestes lohnen?
Es ist schwer zu sagen, wo der richtige Weg liegt, um diesen Konflikt zu lösen. Die Entscheidung über die Art des Protests liegt letztendlich bei den einzelnen Mapuche-Gemeinden. Wir als Verteidigung entscheiden da nicht mit, auch wenn wir selbst Mapuche sind. Meine Arbeit sehe ich als ein politisches Mittel, das dringend nötig ist. Wir machen das nicht, weil wir das wollen, sondern weil wir es müssen. Gäbe es keine kritische Organisation wie CIDSUR, wären wahrscheinlich schon mehrere Mapuche nach dem Antiterrorgesetz verurteilt worden.

Wie finanziert CIDSUR die juristische Arbeit?
Das ist ein schwieriges Thema. Natürlich hat jeder Angeklagte in Chile das Recht auf eine juristische Verteidigung. Aber die Angeklagten brauchen besonders in unseren Fällen nicht nur irgendeinen Anwalt, sondern jemanden, dem sie vertrauen. Denn die Unterwerfung unter das chilenische Rechtssystem stellt für viele Familien und Gemeinschaften der Mapuche einen ernsthaften Konflikt dar. Aus dieser Not heraus ist CIDSUR überhaupt erst entstanden. Die finanziellen Mittel für die Verteidigung kommen zum größten Teil von den Angeklagten selbst, die so viel zahlen, wie sie können. Das ist meist nur ein Bruchteil von dem, was ein Anwalt für die juristische Arbeit fordern würde, denn die Mapuche gehören zum ärmsten Teil der Bevölkerung in Chile.

Haben Sie als Anwältin von Mapuche-Angeklagten schon selbst Diskriminierung erfahren?
Fast alle Anwälte, die Mapuche vor Gericht verteidigt haben sind schon fälschlich irgendeiner Straftat beschuldigt worden oder waren Schikanen seitens der Polizei ausgesetzt. Im Anwaltsteam von CIDSUR gibt es drei Mapuche, von denen ich am längsten dabei bin, seit 2016. Gegen mich persönlich wird schon seit längerer Zeit immer wieder wegen irgendetwas ermittelt, das ist für mich kein Thema mehr. Allerdings bedeuten solche Ermittlungen für uns, dass wir nicht nur unsere Klienten, sondern auch unsere Kollegen verteidigen müssen.

Unterscheidet sich die jetzige Regierung unter Sebastián Piñera von der vorherigen von Michelle Bachelet hinsichtlich der Verfolgung und Repression der Mapuche?
Leider sehe ich da kaum einen Unterschied. Aber der Diskurs von Piñera ist sehr viel schärfer und das hat auch die Polizei entfesselt. Sie macht, was sie will, da sie um die Rückendeckung der Regierung weiß.

Was denken Sie über den “Plan Impulso Araucanía” der Regierung Piñera, der unter anderem 16 Millionen Dollar privater Investitionen in der Region Araucanía vorsieht?
Ich glaube, er wird die vorhandene Krise noch weiter vertiefen. Es wird viel von wirtschaftlichen Projekten und Investitionen gesprochen, aber diese Projekte werden das Leben in den Gemeinden zerstören. Alles hängt mit wirtschaftlichen Themen zusammen, alles soll gekauft werden. Durch die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Entschädigung von angeblichen Opfern des Terrorismus rechtfertigt der Plan außerdem den verheerenden Terrorismusdiskurs.

Berücksichtigt der Plan die Hauptforderung der Mapuche-Bewegung nach der Rückgabe des ehemaligen Territoriums?
Durch Änderungen des Indigenengesetzes soll zukünftig der Verkauf indigener Gebiete erlaubt sein. Durch die große Armut unter der indigenen Bevölkerung würde das dazu führen, dass viele Mapuche ihr Land verkaufen. In dieser Hinsicht führt der Plan zu einer Verschlechterung.

Lässt sich wenigstens den geplanten Quoten für indigene Parlamentarier*innen etwas Positives abgewinnen? Oder der vorgesehenen konstitutionellen Anerkennung der indigenen Bevölkerung?
Der Plan kündigt eine Anerkennung der indigenen Völker in der Verfassung an, allerdings nicht, wie genau diese aussehen soll. Wahrscheinlich wird dabei nichts Wesentliches herauskommen. Wenn zukünftig nur in der Verfassung steht: “In Chile gibt es verschiedene Kulturen”, ist damit nichts gewonnen, denn das ist eine bekannte Tatsache. Die Nutznießer von Quoten werden nicht die indigenen Völker sein, sondern die Parteien. Es wird am Ende vielleicht mehr indigene Abgeordnete geben, aber sie werden eher die Interessen der Parteien vertreten als die ihres Volkes. So ist es jetzt schon bei mehreren im Parlament vertretenen Mapuche.

Wenn es trotz wechselnder Regierungen keine Veränderungen zum Besseren gibt, sehen Sie dann eine Zukunft für die Mapuche als Teil des chilenischen Staats?
Ich bin Optimistin, für die Mapuche sehe ich trotz der aktuellen schwierigen Situation eine Zukunft. Das Wichtige ist, dass daran gearbeitet wird: Solange es Bewegung gibt, sieht man auch eine Zukunft. Es gibt eine Tendenz unter den Mapuche, sich wieder stärker als solche zu identifizieren. Die neuen Generationen sind jetzt stolz darauf, wer sie sind, das gab es früher nicht. Heute lernen die Jugendlichen die Sprache Mapuzungun und die Geschichte und Medizin der Mapuche. Viele Künstler eignen sich das wieder an, was die Mapuche ausmachte, bevor es den Staat Chile gab. Eine Zukunft gibt es also. Wie genau wir sie erreichen, das wissen wir leider noch nicht.

Beeinflussen solche Entwicklungen auch Ihre Arbeit als Juristin?
Wir Juristen müssen immer erst das Feuer löschen (lacht). Uns bleibt leider wenig Zeit, uns mit solchen Dingen auseinander zu setzen. Dafür braucht es mehr Leute, die sich damit beschäftigen, wie wir Mapuche-Traditionen mit unserer juristischen Arbeit verbinden können. Doch zum Glück fangen einige gerade damit an.


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GEGENWIND FÜR LULA

„Wer denkt, mich mit diesem Urteil aus dem Rennen zu werfen, muss wissen, dass ich noch immer im Rennen bin.“ Kämpferisch gab sich Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio „Lula“ da Silva, auf einer Medienkonferenz in São Paulo. Er wertet die Ermittlungen gegen ihn als Versuch, seine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr zu verhindern. Die Ermittlungen hätten in Brasilien quasi einen „Ausnahmezustand“ ausgelöst, in dem „Grundrechte in den Mülleimer geworfen“ würden. Tags zuvor war Lula am 12. Juli wegen Korruption zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Lula wird passive Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen.

Lula wird passive Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Baukonzern OAS den einst sehr populären Staatschef mit umgerechnet rund einer Million Euro geschmiert haben, um als Gegenleistung lukrative Aufträge des halbstaatlichen Ölkonzerns Petrobras zu ergattern. OAS soll Lula und seiner Familie ein Strandapartment auf der Insel Guarujá im Bundesstaat São Paulo überlassen und eine aufwendige Renovierung finanziert haben. Den Anklagepunkt, dass OAS auch die Aufbewahrung von Präsidentengeschenken aus Lulas Amtszeit (2003–2010) finanziert habe, ließ Richter Sérgio Moro mangels Beweisen fallen.
Zwei Mitangeklagte OAS-Manager wurden am 12. Juli ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt, vier weitere freigesprochen. Lula, der sich in drei weiteren Korruptionsprozessen verantworten muss, bestreitet, jemals Eigentümer der Immobilie gewesen zu sein.

Lulas Arbeiterpartei PT sprach von einem „Angriff auf die Demokratie und die Verfassung“. Richter Moro sei voreingenommen und stehe im Dienst der Massenmedien, die seit Langem gegen Lula hetzen würden. „Das Urteil basiert ausschließlich auf abgekarteten Kronzeugenaussagen geständiger Krimineller, die nur die Version der Staatsanwälte bestätigten“, erklärte die PT.

Die Beweislage ist dürftig. Dokumente über Lulas Eigentümerschaft wurden nicht vorgelegt. Die Verteidigung moniert zudem das Zustandekommen der Aussage der mitverurteilten früheren OAS-Managers Léo Pinheiro. Dieser änderte offenbar seine Aussage und kam erst dann in den Genuss der Kronzeugenregelung, als er nach einer ersten Verurteilung Lula beschuldigte. Die Verteidigung kündigte Berufung an. Lula führt in Umfragen mit großem Abstand vor all seinen potenziellen Mitstreiter*innen um die Präsidentschaft 2018.

Die riesige Korruptionsaffäre um Petrobras und inzwischen auch andere Großunternehmen hat Brasilien in eine tiefe politische Krise gestürzt. Viele ranghohe Politiker*innen der abtrünnigen Koalitionspartner, die Mitte 2016 Lulas Nachfolgerin Dilma Rousseff in einem höchst umstrittenen Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt jagten, und dann mit Übergangspräsident Michel Temer die Macht übernahmen, sind inzwischen selbst schwerer Korruptionsverbrechen beschuldigt. Einige sitzen bereits hinter Gittern. Temer selbst wird vom Obersten Gerichtshof der Prozess gemacht. Allerdings hat sich der Justizausschuss des brasilianischen Parlaments am 14. Juli mit einer Mehrheit von 40 zu 25 Stimmen gegen eine Anklage ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Anklage wird nun vom Kongress am 2. August getroffen. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit ist eher nicht in Sicht. Und ein wichtiges Ziel hat die neue konservative Regierungskoalition ohnehin erreicht: Am Vortag des Urteils gegen Lula segnete der Kongress eine Arbeitsrechtsreform ab, die viele Errungenschaften der vergangenen 30 Jahre zurücknimmt.


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STRAFE TROTZ MACRI

Buenos Aires, 20. September 2016. Das Gerichtsgebäude mit seiner bürokratischen Nüchternheit nimmt einen ganzen Häuserblock ein. Gleich hinter ihm beginnt das Hafenviertel. Vom Stadtzentrum ist es durch mehrspurige, vom Schwerlastverkehr beherrschte Avenidas abgeschnitten. Wer das Gebäude betritt, gelangt in ein zentrales Hauptportal, das von hohen Eisengittern umgeben ist. Ob man zu den Kläger*innen oder den Angeklagten gehört, will das Personal wissen, dann erst gibt es die Zutrittserlaubnis. Der Verhandlungssaal liegt im Keller. Er ist fensterlos und in ein schummriges künstliches Licht getaucht. Der allgemeine Publikumsbereich, der durch eine Glaswand vom Innenbereich getrennt ist, ist an diesem Tag prall gefüllt. Unter den vielen Köpfen stechen zwei hervor, bedeckt mit den weißen Tüchern der Madres de la Plaza de Mayo. Darüber befindet sich die Galerie. Dort sitzen – außerhalb des Sichtbereichs aller anderen – die Angehörigen und Sympathisant*innen der Angeklagten.

Fotos: Christian Dürr

Dann betreten die Richter den Saal und ein mehrminütiges Blitzlichtgewitter beginnt. Von den Angeklagten dürfen keine Fotos gemacht werden, was zu einem ablehnenden Raunen im Publikum führt. Die neun älteren Herren, die Minuten später den Saal betreten, sind halb formell, halb leger gekleidet. Das Haar ist bereits schütter. Ihre Namen sind: Gerardo Jorge Arráez, Juan Carlos Mario Chacra, Eduardo Ángel Cruz, Alfredo Omar Feito, Raimundo Oscar Izzi, Carlos Alberto Lorenzatti, Héctor Horacio Marc, Juan Miguel Méndez und Ricardo Valdivia. Im Dienste der staatlichen Repressionsorgane waren sie Schergen der argentinischen Militärdiktatur, die von 1976 bis 1983 rund 30.000 Personen gewaltsam „verschwinden“ ließ. Konkret wird ihnen zur Last gelegt, an Entführungen, Folterungen und Morden in drei geheimen Internierungszentren im Großraum Buenos Aires mit den Namen „Club Atlético“, „Banco“ und „Olimpo“ – kurz: „ABO“ – beteiligt gewesen zu sein.

Die Verlesung der Anklageschrift dauert mehr als zwei Stunden. 352 Einzelfälle müssen in den kommenden Monaten verhandelt werden. In allen lautet die Anklage auf illegale Freiheitsberaubung und Folter, in einigen wenigen auch auf Mord. Die Militärs wollten möglichst keine konkreten Spuren ihrer Verbrechen hinterlassen, auch nicht in Form der Körper der Ermordeten. Eine der Methoden sich ihrer zu entledigen war, die Gefangenen noch lebend aus Flugzeugen über dem Rio de la Plata abzuwerfen. Doch der Fluss hatte oft seinen eigenen Willen und spülte die Toten wieder zurück ans Ufer. Die Behördenermittlungen führten im Fall solcher Leichenfunde nie zu einem Ergebnis, waren die Behörden selbst doch für das Verbrechen mitverantwortlich. Die Körper wurden als NN –„Identität unbekannt“– in den nächstgelegenen Friedhöfen bestattet. So vergingen Jahre und Jahrzehnte. Erst mittels der modernen forensischen Methoden der Argentinischen Arbeitsgruppe für forensische Antropologie (EAAF), einer Vereinigung von Gerichtsmediziner*innen im Dienste der Menschenrechte, konnten in den letzten zwei Jahrzehnten eine beträchtliche Zahl unbekannter Opfer identifiziert und ihre Angehörigen verständigt werden. Auch im Fall des Olimpo leistete die EAAF entscheidende Aufklärungsarbeit. Im Jahr 2007 wurden zehn als NN begrabene Leichen als die sterblichen Überreste einer Gruppe von Gefangenen identifiziert, die am 6. Dezember 1978 auf einen „Todesflug“ geschickt worden war. Heute kann daher in diesen Fällen wegen Mordes angeklagt werden.

Der erste Verhandlungstag wird für beendet erklärt. Die Angeklagten im Saal erheben sich von ihren Stühlen und strecken ihre Beine durch. Die Zuseher*innen hinter der Glasscheibe machen dasselbe. Dann beginnen einige von ihnen zu singen und spontan stimmen alle anderen mit in den Chor ein: „Cómo a los nazis les va a pasar: a donde vayan los iremos a buscar“ („Wie den Nazis wird es ihnen ergehen: Wo immer sie sich auch verkriechen, wir werden sie uns holen“). Die Angeklagten tun so, als würden sie davon keine Notiz nehmen.

Im Publikum befindet sich auch Isabel Fernández Blanco. Isabel war Gefangene in den Folterlagern Banco und Olimpo. Es wird zumindest noch ein Jahr dauern, bis sie als eine der letzten Zeug*innen im Prozess aussagen wird. Bis dahin wird sie sich mental intensiv darauf vorbereiten. Wenn Überlebende im Gerichtssaal ihren Folterern gegenübersitzen, öffnet sich die Vergangenheit in ihnen oft wie ein Strudel, der sie zurück in die Opferrolle kippen lässt. Isabel dagegen will, so wie in den Prozessen davor, Fassung bewahren und so viele Informationen wie möglich liefern, die zur Verurteilung führen. Sie hat viele Erinnerungen, etwa an ihren ersten Folterer im Internierungszentrum Banco, Julio Héctor Simón, alias „Turco Julián“: „Eines Tages holte er mich aus meiner Zelle und brachte mich in ein kleines Zimmer. Dort brachte er mich mit seinen Schlägen halb um. Aber irgendwann kommt der Moment, an dem du aufhörst, Schmerzen zu empfinden. Er konnte mich weiter schlagen, aber mein Körper war von den vielen Schlägen wie betäubt. Ich konnte nicht mehr vom Boden aufstehen, und da begann ich zu heulen. Ich erinnere mich noch, was er mir sagte: ‚Was für ein Glück du hast, dass du heulen kannst.‘ Dann half er mir auf die Beine, setzte mich in einen Stuhl und bot mir eine Zigarette an.“

„Turco Julián“, war einer der berüchtigtsten Folternden im Komplex ABO. Dennoch konnte er nach dem Ende der Diktatur jahrelang frei herumlaufen. In den 1990er-Jahren absolvierte er Auftritte in Fernsehshows, in denen er sich öffentlich seiner Taten brüstete. Die Schergen der Diktatur waren lange Zeit vor jeglicher rechtlicher Verfolgung sicher – und das obwohl die erste Phase der Aufarbeitung mit der Einsetzung einer „Nationalen Kommission über das Verschwindenlassen von Personen“ (COANDEP) im Jahr 1983 und dem Prozess gegen die Mitglieder der Militärjuntas im Jahr 1985 vielversprechend begann. Unter dem demokratischen Präsidenten Alfonsín wurden 1986 und 1987 zwei Gesetze verabschiedet, die die weitere Strafverfolgung praktisch zum Erliegen brachten: das erste setzte für das Einbringen von Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen ein zeitliches Ultimatum; das andere machte Gehorsamspflicht gegenüber Vorgesetzten geltend und gewährte damit den tatsächlichen Folterern, die oft niedrigeren militärischen Rängen entstammten, praktisch Straffreiheit. Alfonsíns Nachfolger Carlos Menem erließ Amnestiegesetze, mit welchen die bis dahin Verurteilten wieder auf freien Fuß gelangten. Doch im Jahr 2003, zwei Jahre nach dem argentinischen Volksaufstand, wurden diese Gesetze vom Kongress für ungültig erklärt. Dies öffnete den Weg für neue Verfahren, und es war just Julio Héctor Simón alias „Turco Julián“, der als erster verurteilt wurde: im Jahr 2006 zu 25 Jahren Haft, im Jahr 2010 wegen weiterer Delikte schließlich zu lebenslang.

“Hier lebt ein Massenmörder”: Escrache gegen Alfredo Omar Feito

 Der Soziologe Daniel Feierstein analysierte für ein 2015 erschienenes Buch sämtliche seit 2006 geführten Diktatur-Prozesse. Bis Jahresende 2013 ergingen demnach 110 Urteile zu mehr als 3.000 individuellen Fällen. Von etwa 600 Angeklagten wurden mehr als 550 verurteilt – eine Bilanz die weltweit ihresgleichen sucht, wenn es um die juristische Verfolgung staatlicher Verbrechen geht. Die Prozesse waren unter den Regierungen von Néstor Kirchner (2003-2007) und Cristina Fernández de Kirchner (2007-2015) als staatspolitische Priorität vorangetrieben worden. Mit dem Regierungswechsel und dem Amtsantritt des konservativen Staatspräsidenten Mauricio Macri Ende 2015 hegten viele die Befürchtung, dass die Verfahren zum Stillstand kommen würden. Doch zeigt sich, dass diese mittlerweile eine soziale Dynamik erreicht haben, die auch die gegenläufigen politischen Interessen der neuen Regierung nicht mehr zu stoppen vermögen. Unter dem Präsidenten Macri wurden Budgets und Personal gekürzt, weswegen sich die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen verzögern und die dringend notwendige psychologische Betreuung der Zeug*innen immer dürftiger wird. Doch auch wenn die Umstände, unter denen sie stattfinden, prekärer werden, die Prozesse selbst gehen weiter. Die von Feierstein erhobenen Zahlen werden in Zukunft weiter nach oben korrigiert werden müssen.

Seit Macris Amtsantritt häufen sich außerdem Fälle, in denen Militärs Hausarrest gewährt wird. Anstatt wie jede*r gewöhnliche Verbrecher*in die Haft in einem öffentlichen Gefängnis abzusitzen, können sie es sich zu Hause, umgeben von Familie und Dienstpersonal, gemütlich machen. Dieses Privileg wurde auch einem Angeklagten des aktuellen Verfahrens um den Komplex ABO zuteil: Alfredo Omar Feito, in einem früheren Prozess bereits rechtskräftig zu 28 Jahren Haft verurteilt. Die Organisation H.I.J.O.S., gegründet von Nachkommen von während der Militärdiktatur „verschwundenen“ Personen, hat daher zu einem sogenannten Escrache gegen Feito aufgerufen. Der Escrache ist eine während der Epoche der Straffreiheit in den Neunzigern entstandene Form des sozialen Protests, der in einer Mischung aus Volksfest und politischer Demonstration nach wie vor in Freiheit lebende Täter*innen öffentlich outet und die gesellschaftliche Sanktion durchsetzt, wo die staatliche Sanktion versagt. Treffpunkt ist das ehemalige Folterlager Olimpo, vormals Feitos „Dienststelle“. Die physischen Überreste des Olimpo sind heute ein Ort der Erinnerung, aber auch des Community Building im Zeichen der Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Gegenwart. In dem angeschlossenen Seminarzentrum finden etwa Workshops statt, die sich mit der ökonomischen und politischen Geschichte und Gegenwart Argentiniens befassen. Am 14. Dezember spätnachmittags dominieren Plakate mit den Gesichtern der „Verschwundenen“ das Gelände.

Die Verlesung der Anklageschrift dauerte mehr als zwei Stunden.

Dazu wehen die Fahnen von politischen Organisationen und Menschenrechtsgruppen. Eine Murga – die für die Region des Rio de La Plata typische Form der karnevalesken Musik- und Tanzensembles – lässt ihre Trommeln und Trompeten ertönen. Der Demonstrationszug bewegt sich vorbei an neugierigen bis gleichgültigen Anrainer*innen durch ein Mittelschichtsviertel am südwestlichen Rand von Buenos Aires. Julián Athos ist Fotograf und Mitglied von H.I.J.O.S. Er hält diesen historischen Moment mit seiner Kamera fest. Der letzte Escrache, an den er sich erinnern kann, fand im Jahr 2006 gegen niemand geringeren als den Ex-General Jorge Rafael Videla statt. Durch die Wiederaufnahme der Prozesse wurde diese Form des Protests in den folgenden Jahren obsolet. Doch nun sei die Zeit reif, sie wieder aufleben zu lassen. Nach etwa einer Stunde erreicht der Zug eine größere Straßenkreuzung und kommt zu einem Halt. Ordner versuchen Struktur in das Chaos zu bringen. Die Menge singt im Rhythmus der Murga das unvermeidliche „Como a los nazis les va a pasar…“. Eine Gruppe junger Leute malt quer über die Fahrbahn mit gelber Farbe und in breiten Lettern die Worte: „Acá vive un genocida“ („Hier wohnt ein Völkermörder“). Der dazugehörige Pfeil zeigt auf ein unscheinbares, graues, zweistöckiges Haus. Es sieht aus, als sei es lange verlassen. Sämtliche Rollläden sind heruntergelassen, und nicht ein Lichtschimmer ist zu sehen. Hier wohnt Alfredo Omar Feito. Doch heute hat er es vorgezogen, sich an einen anderen Ort zu begeben. Zum Abschluss der Veranstaltung gibt es Reden. Sie erinnern an Feitos Rolle während der Diktatur. Sie betonen die Bedeutung der Gerichtsprozesse. Sie kritisieren die aktuelle Regierung für ihren Unwillen, diese konsequent weiterzuführen. Und sie prangern die sich zuletzt mehrenden Vorfälle von Polizeigewalt und Einschüchterungsversuchen gegenüber Regierungs­gegner*innen an.

Neue Prozesse werden folgen, wenn im Prozess ABO ein Urteil gefällt worden sein wird. Etwa gegen die ökonomischen Profiteure der Diktatur: Leute wie den Unternehmer Carlos Pedro Blaquier, der seine eigene Belegschaft verfolgen und auf seinem Firmengelände ein Folterzentrum errichten ließ. Die Justiz unter Macri sträubt sich, dieses Kapitel der gerichtlichen Aufarbeitung anzugehen. Doch die Gesellschaft verlangt danach. Und so lange dem nicht entsprochen wird, wird es in Zukunft noch den einen oder anderen Escrache mehr geben.


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