WEGEN „AUFSTANDS“ IM GEFÄNGNIS

Die Anfrage datiert vom 19. November. Da fragte die Lateinamerika-Abteilung des Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) formell an, ob und wie viele Minderjährige sich in kubanischen Haftanstalten befinden. Eine offizielle Antwort der kubanischen Regierung steht zwar noch aus, aber sie könnte brisant sein. Es geht darum, ob Kuba, das die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, sie verletzt hat.

Für die revolutionäre Regierung in Havanna käme das einem Gesichtsverlust gleich, denn immer wieder hat sich Kuba zu den Menschenrechten bekannt – auch mit laut kritischen Stimmen vor allem für die zweiten und dritten Grades. Also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die im Land traditionell weitaus besser umgesetzt werden als andernorts.

45 Fälle von Minderjährigen unter 18 Jahren, die am Tag der und nach den Protesten vom 11. Juli inhaftiert wurden, haben die beiden Organisationen Cubalex und Justicia 11J dokumentiert – über die Angaben der Eltern und anderer Verwandter. Während Cubalex in den USA, genauer von Pennsylvania aus arbeitet, ist Justicia 11J im Land selbst aktiv und sammelt Daten, die wiederum an Cubalex gehen. Letztere Organisation, die juristisch berät und lange in Kuba arbeitete, wird von Laritza Diversent geleitet. Die Anwältin hat 2010 die unabhängige Organisation gegründet. Als im September diesen Jahres Beamte des Innenministeriums 2.016 Computer und Unterlagen beschlagnahmten und das Team um Diversent darauf aufmerksam machte, dass freiberufliche juristische Beratung in Kuba illegal sei, emigrierte das Team in die USA, so Diversent. „Wir sind eine Nichtregierungsorganisation, die direkt mit den Familien von in Kuba verhafteten und angeklagten Menschen arbeitet. Die kubanische Regierung hat bisher keine offiziellen Angaben über die Anzahl der Verhaftungen am und nach dem 11. Juli gemacht, deshalb stützen wir uns auf Angaben der Familien, veröffentlichen die Daten (Foto, Ausweisnummer, Alter, Personalangaben) auf unserer Homepage und ergänzen diese Daten mit Informationen aus den sozialen Netzwerken.“

Von den bereits genannten 45 Minderjährigen sind 30 aus der Haft entlassen worden. Neun von ihnen warten unter Auflagen in Freiheit auf ihren Prozess. Vierzehn Minderjährige im Alter von 15 bis 18 Jahren befinden sich weiterhin in Haft. Darunter etliche, denen langjährige Haftstrafen drohen, wie etwa Brandon David Becerra Curbelo, der im Gefängnis 18 Jahre alt wurde und dem eine 18-jährige Haftstrafe droht. Seine Mutter ist an die Öffentlichkeit gegangen, hat protestiert und kritisiert, dass sich ihr Sohn in der Haft mit Covid-19 infiziert habe.

Mehreren Minderjährigen drohen hohe Haftstrafen

Sedición – Aufstand, lautet der Anklagepunkt, der nicht nur gegen ihn, sondern gegen eine ganze Reihe Jugendlicher ins Feld geführt wird, die auf ihre Prozesse warten. Für die Angehörigen, wie Yanaisy Curbelo, gilt: eine politische Anklage. Zudem ist es kein Einzelfall, denn mehreren der 15 Minderjährigen, die in Gefängnissen einsitzen, drohen langjährige Haftstrafen. Alle waren zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung noch keine 18 Jahre alt, weshalb Justicia 11J sie weiterhin als minderjährig einstuft. Das sehen die Behörden anders, denn sie betrachten alle Jugendlichen ab 16 Jahren als strafmündig.

Die Prozesse deuten darauf hin, dass nach Erwachsenenstrafrecht agiert und rigoros sanktioniert werden soll.

Damit befindet sich die kubanische Gesetzgebung im Widerspruch mit internationalen Standards, was auch schon länger einen Kritikpunkt seitens UNICEF darstellt. International sind Jugendliche erst ab 18 Jahren strafmündig und werden oft nach Jugendstrafrecht be- und verurteilt. In Kuba deuten die anberaumten, aber auch die bereits durchgeführten Prozesse, darunter mehrere Sammelverfahren, daraufhin, dass nach Erwachsenenstrafrecht agiert und rigoros sanktioniert werden soll. Darauf weisen die von dem Staatsanwalt geforderten Haftstrafen von 13-23 Jahren hin, die fast alle mit dem Straftatbestand des „Aufstands“ begründet werden.

80 Fälle gibt es laut den beiden Organisationen allein in Havanna, doch es werde landesweit ähnlich agiert. Glenda de la Caridad Marrero Cartaya heißt die 15-jährige, die in Jovellanos, nahe Matanzas die Proteste angeführt haben soll. Wie hoch ihr Strafmaß dafür sein wird, ist unklar. Dabei ist die 15-jährige selbst nach kubanischem Recht nicht strafmündig, was auch für mehrere andere Kinder gilt, die nach dem 11. Juli teilweise über Wochen inhaftiert waren. Der Jüngste, gerade erst 14 Jahre alt, ist Christopher Lleonart Santana.

Zwei Wochen nach den inselweiten Protesten hatte Außenminister Bruno Rodríguez noch bestritten, dass es Verhaftungen von Minderjährigen gegeben habe. Dass ist genauso unstrittig, wie die Tatsache, dass in mehreren Fällen kubanisches Recht verletzt wurde, so Laritza Diversent. „Es gibt mehrere Fälle, in denen Angeklagte in Sammelprozessen das Recht auf einen Anwalt vorenthalten wurde. Der bekannte Fotograf Anyelo Troya wurde, seiner eigenen Aussage zufolge, in einem Sammelprozess ohne Rechtsbeistand zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen ‚Störung der öffentlichen Ordnung‘ verurteilt.“

Gründe, weshalb die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) bereits an die kubanische Regierung appelliert, neuerliche Menschenrechtsverletzungen wie nach dem 11. Juli zu unterlassen. Doch darauf deutet derzeit wenig hin, denn zum einen laufen die Prozesse weiter, zum anderen kam es auch rund um den 15. November, dem „Tag des friedlichen Marsches für den Wandel“ auf der Insel zu Festnahmen und zu etlichen Hausarresten. „Unserer Einschätzung zufolge wenden die Behörden die Gesetze selektiv an und sie verletzten das Recht zu demonstrieren, welches in der Verfassung garantiert ist. Es gibt in Kuba aber keine Regelungen, wie sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit, das Recht zu demonstrieren wahrnehmen können“, moniert die Juristin Diversent. Sie hat mit ihrem Team mehrfach Aktivist*innen und Jurist*innen bei der Auslegung der kubanischen Gesetze beraten, aber ohne großen Erfolg.

„Die Behörden wenden Gesetze selektiv an und verletzen das Recht zu demonstrieren“

Nun ist es das Kinderhilfswerk UNICEF, das mit seiner Anfrage die Initiative ergreift. Diese ist unbequem für die kubanische Regierung, aber kommt auch reichlich spät. Vier Monate hat sich die UN-Organisation Zeit gelassen, obwohl die Listen der Verhafteten mit allen nötigen Daten öffentlich zugänglich im Internet stehen. 1.292 Verhaftete beiderlei Geschlechts sind es derzeit, davon befinden sich 673 weiterhin im Gefängnis. Von den Freigelassenen sind 91 mit einer Geldstrafe davongekommen, für 314 fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen einem und 30 Jahren. Darunter ist 122-mal der Anklagepunkt „Aufstand“ aufgeführt – siebenmal allein bei den vierzehn noch inhaftierten Minderjährigen, so schreibt die in Madrid lebende international prämierte Journalistin Mónica Baró.

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