ZENSUR IM EILTEMPO

Menschenrechtsverletzung Die Gesetzesreform greift in Meinungsfreiheit und Privatsphäre der mexikanischen Bürger*innen ein (Foto: Cloud Income (CC BY 2.0), Flickr)

Am 1. Juli 2020 wurden in Mexiko im Schnellverfahren und ohne Diskussion von Senat und Abgeordnetenkammer verschiedene Reformen des Urheberrechts (Ley Federal del Derecho de Autor) und des nationalen Strafgesetzbuches (Código Penal Federal) verabschiedet. Das geschah im Zusammenhang mit der Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen Mexiko, Kanada und den USA (T-MEC), das am selben Tag in Kraft getreten ist. Dieses wurde von US-Präsident Donald Trump als persönlicher politischer Erfolg deklariert, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA im November. Kurz nach Inkrafttreten des Abkommens stattete der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador dem Weißen Haus einen Besuch ab und US-amerikanische Unternehmer*innen kündigten Investitionen in Mexiko an.

Die Zivilgesellschaft war weder in den Verhandlungsprozess zu T-MEC, noch in den des Gesetzgebungsverfahrens einbezogen worden. In einer Analyse erklärten die Organisationen Article 19 Oficina México y Centroamérica, Creative Commons Capítulo México, Derechos Digitales América Latina und die Anwaltskanzleien Kalpa Protección.Digital und Pérez Johnston Abogados, S.C., dass die Reformen verfassungswidrig seien, den internationalen Menschenrechtsstandards widersprächen und schwerwiegend die fundamentalen Rechte von Millionen Technologienutzer*innen in Mexiko angriffen.

Durch die Reformen des Urheberrechts wird ein außergerichtlicher Zensurmechanismus im Internet geschaffen. Dieser ist bekannt als „Meldung und Entfernung“ und zwingt Anbieter*innen von Online-Diensten, jegliche Veröffentlichungen oder Inhalte ihrer Nutzer*innen zu entfernen, wenn eine Person behauptet, dass ihr Urheberrecht dadurch verletzt wird. Für die Entfernung der Inhalte sind weder Beweise noch eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Die hierdurch geschaffene Möglichkeit für Privatpersonen, Äußerungen im Internet ohne ein rechtliches Verfahren, das den Verstoß gegen das Urheberrecht feststellt, zu zensieren, stellt einen außergerichtlichen Mechanismus dar. Dieser verletzt ganz klar das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 6 und 7 der mexikanischen Verfassung und internationaler Abkommen wie Artikel 13 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, von denen Mexiko Teil ist.

Menschenrechtskommission reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die verabschiedeten Gesetzesreformen stellen den schwerwiegendsten legislativen Rückschritt für das Recht auf Meinungsfreiheit in der Geschichte Mexikos dar. Die Legalisierung der Zensur vollzieht sich in einem Moment, in dem die Meinungsfreiheit und die journalistische Arbeit in Mexiko ständigen Angriffen ausgesetzt sind. Ganze Seiten journalistischer Berichterstattung wurden aufgrund angeblicher Verletzung des Urheberrechts aus dem Internet entfernt. Verschiedene politische und wirtschaftliche Akteur*innen machen von dem Mechanismus Gebrauch, um unliebsame Inhalte zu zensieren. Die journalistische Arbeit in Mexiko wird dadurch weiter gefährdet.

Vertreter*innen der mexikanischen Zivilgesellschaft befinden sich seit einigen Monaten in Verhandlungen mit Abgeordneten verschiedener parlamentarischer Gruppen, um ein Reformpaket voranzutreiben, das das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert.

Die verabschiedeten Reformen kriminalisieren das Umgehen von technologischen Sicherheitssperren (digitale Verschlüsselung), ohne Ausnahmen zu berücksichtigen, die in den USA existieren – im Rahmen des T-MEC erlaubt – und die für die Ausübung der Menschenrechte fundamental sind. Das Unterlaufen digitaler Verschlüsselung zur Inspektion, zum Reparieren, zur Instandhaltung oder für Änderungen an einem elektronischen Gerät oder Fahrzeug, sind somit illegal und werden zum Straftatbestand. Es können Geldstrafen von bis zu 1,7 Millionen Pesos (64.965 Euro) und Gefängnisstrafen von bis zu 6 Jahren folgen.

„Hinter den Reformen verbergen sich vor allem kommerzielle und politische Absichten, die Interaktion der Leute zu kontrollieren, sowohl im Internet als auch auf elektronischen Geräten. Die Kriminalisierung, elektronische Geräte zu reparieren, zu verändern oder zu verbessern, kommt nur wirtschaftlichen Interessen zu Gute, da es uns zwingt, neue Geräte zu kaufen“, sagt Pirra Israel vom Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas (CDH Frayba) in San Cristóbal de Las Casas in Chiapas. Die Reformen des Urheberrechts dienten der mexikanischen Regierung dazu, nur Inhalte im Internet zu autorisieren, denen sie zustimmen. „Dies ist ein Angriff auf die Neutralität des Internets und ein Versuch der Privatisierung, basierend auf neoliberalen Abkommen wie T-MEC“, äußert sich Pirra.

Zivilgesellschaft setzt sich für Garantie der Meinungsfreiheit ein

Neben der Verletzung der Meinungsfreiheit haben die Reformen auch Auswirkungen auf die Privatsphäre im Internet. „Die Digitalen Rechte, als Teil der Menschenrechte, sichern uns Anonymität im Netz zu, das offen und inklusiv sein soll. Die Menschen sind nicht nur Nutzer*innen, sondern auch Gestalter*innen des Internets, mit der Garantie auf Entscheidungsfreiheit. Die Gesetzesreformen sind ein heftiger Angriff auf die Freie Software-Bewegung, die im Gegensatz zu den großen Monopolen der Firmen Microsoft und Apple, Änderungen der Nutzer*innen an der Software erlaubt“, sagt Pirra und erklärt: „Die freie Zirkulation von Informationen, auf der die Freie Kultur-Bewegung basiert, ist eine Bedingung für den Nutzen für den Menschen und sollte für alle zugänglich sein. Auf diese Art und Weise Informationen, Literatur, Multimedia, etc. zu teilen, ist eine globale kulturelle Bereicherung.“

Mexiko ist seit einigen Jahren Schauplatz von Gewaltverbrechen und Menschenrechtsverteidiger*innen erleben sowohl digital als auch physisch Überwachung und Spionage durch den Staat. Die Gesetzesreformen des Urheberrechts und des nationalen Strafgesetzbuchs greifen erheblich in ihre Arbeit ein. „Das Verbreiten von Informationsmaterial, das der Dokumentation von Aktivitäten für die Menschenrechte dient, läuft nun Gefahr, Gegenstand von Prozessen der „Meldung und Entfernung“ zu sein. Vielleicht ist es schwierig und zu einem gewissen Grad unmöglich, die ganze Zeit die Nutzer*innen des Internets zu überwachen. Doch in einem speziellen Fall kann die Gesetzesänderung auch als Vorwand genutzt werden, um politische Verfolgung zu legalisieren. Die Reformen sehen bereits Gefängnis- und Geldstrafen in Millionenhöhe vor“, erläutert Pirra in Bezug auf die Gesetzesreformen und deren Auswirkungen auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen wie die des CDH Frayba in Chiapas.

Als Reaktion auf die Reformen des Urheberrechts und des nationalen Strafgesetzbuchs deckt die Kampagne #NiCensuraNiCandados die Verletzung der Menschenrechte durch den mexikanischen Kongress und das Wirtschaftsministerium, das für die Verhandlungen des T-MEC-Abkommens verantwortlich ist, auf. In der ersten Phase der Kampagne wurden Unterschriften gesammelt, die bei der nationalen Menschenrechtskommission mit der Forderung eingereicht wurden, eine Verfassungsbeschwerde beim Obersten Mexikanischen Gerichtshof einzuleiten. Daraufhin reichte die nationale Menschenrechtskommission am 3. August 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Nun liegt die Entscheidung in den Händen des Obersten Mexikanischen Gerichtshofes.

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