WAHL OHNE KANDIDATINNEN

Zur Wahl nicht zugelassen Staatsanwältin Aldana hat sich viele Feind*innen gemacht (Foto: Martin Reischke)

Auch wenn die Festnahme von Mario Estrada schon einige Tage zurückliegt, hat das durch seinen Fall ausgelöste politische Erdbeben gerade erst begonnen. Estrada, Präsidentschaftskandidat der rechten und regierungsnahen Partei UCN, wurde von den US-Behörden am 17. April in Miami festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, mit dem mexikanischen Sinaloa-Kartell eine millionenschwere Unterstützung für seinen Wahlkampf ausgehandelt zu haben. Außerdem soll er das Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen.

Als gewählter Präsident, so der Plan, hätte Mario Estrada sich dann nach Kräften revanchiert, unter anderem durch den unbegrenzten Zugang zu Häfen und Flughäfen des Landes sowie die Versorgung des Drogenkartells mit einflussreichen Regierungsposten. Dass der Deal am Ende platzte, ist der US-amerikanischen Anti-Drogenbehörde DEA zu verdanken, die Estrada über verdeckte Ermittler auf die Spur kam. „Der Fall zeigt exemplarisch, wie Politik und Wahlkampffinanzierung in Guatemala seit Jahrzehnten funktioniert“, sagt Demian Regehr, Büroleiter der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralamerika und der Karibik.

Diktatorentochter: Auch die Teilnahme von Zury Ríos an der Wahl ist unklar (Foto: Carlos Sebastían/Wikimedia Commons, ICC-BY-SA-4.0)

In einem offenen Brief an das oberste Wahlgericht des Landes fordert Manfredo Marroquín, früherer Direktor der guatemaltekischen Antikorruptions-NGO Acción Ciudadana und aktueller Präsidentschaftskandidat der Partei Encuentro por Guatemala, dass das Gericht nun seine Wahllisten bereinigen müsse, um all diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen zu streichen, die der Korruption, des Drogenhandels und anderer Delikte beschuldigt werden. „Das oberste Wahlgericht muss jetzt endlich seine Arbeit machen“, sagt Marroquín. „Wahlen sollen ja eigentlich frischen Wind in die Politik bringen – stattdessen sorgen sie in Guatemala dafür, dass die Drogenmafia die Politik immer weiter unterwandert.“

Obwohl diese Unterwanderung der Politik durch die organisierte Kriminalität alles andere als neu ist in Guatemala, hat die Verhaftung von Präsidentschaftskandidat Mario Estrada Folgen, die weit über den eigentlichen Fall hinausreichen – lässt sie doch die Rolle von Staatspräsident Jimmy Morales sowie von der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras in einem zweifelhaften Licht erscheinen. Präsident Morales musste zugeben, für Regierungsgeschäfte mindestens einmal auf den Privathelikopter von Estrada zurückgegriffen haben, außerdem traf er sich nach Angaben des guatemaltekischen Online-Mediums Soy502 Anfang April mit Estrada auf dessen Finca in der Provinz Jalapa im Osten des Landes. Details über das Zusammentreffen sind bisher nicht bekannt.

Mario Estrada soll das Sinaloa-Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen

Im Fall der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras ist die Situation nicht weniger delikat. In einem Interview mit CNN bestätigte die Präsidentschaftskandidatin Thelma Aldana, dass die DEA sie schon vor Wochen darüber informiert habe, dass sie eine der Personen sei, die Estrada per Auftragsmord umbringen lassen wollte. Aldana kritisierte die Staatsanwaltschaft, weil diese erst mit der offiziellen Untersuchung des Falles begonnen hatte, als er längst öffentlich war, obwohl auch die Staatsanwaltschaft schon lange vorher von der DEA über die Vorgänge informiert worden war.

Die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras widersprach der Version von Aldana. Laut Porras habe die Staatsanwaltschaft in der Tat von der DEA Informationen zu den Anschuldigungen gegen Mario Estrada erhalten, Aldana gehöre jedoch nicht zu den Personen, die dem Mordkomplott zum Opfer fallen sollten. Die US-Behörden haben die Namen der zwei betroffenen Personen noch nicht offiziell veröffentlicht.

Mit der Festnahme Mario Estradas ist nun ein weiterer Kandidat aus dem Präsidentschaftsrennen ausgeschieden. Die Wahlkampagne in Guatemala wird bisher vor allem von der Abwesenheit zweier Kandidatinnen bestimmt, die zu den aussichtsreichsten Anwärterinnen auf die Präsidentschaft zählen. Eine von ihnen ist Thelma Aldana. Die ehemalige Generalstaatsanwältin konnte sich zwar am 19. März als Kandidatin der neu gegründeten, bürgernahen Partei Semilla einschreiben. Am selben Tag wurde jedoch bekannt, dass gegen Aldana ein Haftbefehl vorliegt. Sie wird beschuldigt, während ihrer Amtszeit als Generalstaatsanwältin mit einem externen Berater einen Scheinvertrag geschlossen zu haben, der zwar bezahlt, aber nie erfüllt worden sei. Konkret geht es um einen Vertrag zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsanwalt Gustavo Bonilla, der Personal der Staatsanwaltschaft weiterbilden sollte. Aldana hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.

Die Drogenmafia unterwandert die Politik immer weiter

Der Haftbefehl gegen Aldana hat eine Debatte ausgelöst, da Präsidentschaftskandidat*innen in Guatemala normalerweise politische Immunität genießen. “Seit sie als Kandidatin eingeschrieben ist, wird sie vom Gesetz geschützt, der Haftbefehl darf also gar nicht ausgeführt werden”, erklärt Andy Javalois, Anwalt der guatemaltekischen Menschenrechtsstiftung Myrna Mack. Andere Expert*innen sind jedoch der Meinung, dass der Haftbefehl, einmal ausgestellt, auch umgesetzt werden müsse.

Zurzeit befindet sich Thelma Aldana im Nachbarland El Salvador, während ihr Wahlkampfteam mögliche Strategien für ihre Rückkehr nach Guatemala analysiert. Für ihren Kampf gegen die Korruption in ihrer Zeit als Generalstaatsanwältin wurde Aldana im vergangenen Jahr mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet, sie hat immer noch einen starken Rückhalt in der guatemaltekischen Bevölkerung. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) wurde während ihrer Amtszeit gegen zwei Präsidenten und einen Ex-Präsidenten wegen Korruptionsvorwürfen ermittelt, im Jahr 2015 führten diese Ermittlungen sogar zum Sturz der Regierung. So hat sich Aldana mit den Jahren auch viele – oft sehr einflussreiche – Feind*innen gemacht, die ihre Kandidatur und eine mögliche Präsidentschaft um jeden Preis verhindern wollen. Der aktuelle Fall ist deshalb mehr als eine normale strafrechtliche Untersuchung. “Ich habe den Eindruck, dass es um etwas ganz Anderes geht als um die rechtlichen Fragen – und zwar darum, die Teilnahme von Aldana an den kommenden Präsidentschaftswahlen zu behindern”, meint der Anwalt Javalois.

Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort

Auch die Einschreibung als Kandidatin ist für Aldana noch nicht abgeschlossen, da gegen ihre Registrierung Widerspruch eingelegt worden war, wogegen wiederum Aldanas Partei Semilla rechtlich vorgegangen ist. Nun muss das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Kandidatur entscheiden.

Ähnlich ist es bei der Kandidatin Zury Ríos, wenngleich unter völlig anderen politischen Vorzeichen. Der oberste Gerichtshof des Landes hatte gegen ihre Kandidatur für die von ihr gegründete konservative Partei Valor Einspruch erhoben, da Ríos als Tochter des früheren Regierungschefs und Diktators Efraín Ríos Montt laut Verfassung von der Wahl ins Präsidentenamt ausgeschlossen sei. Auch hier muss nun das Verfassungsgericht entscheiden.

Aufgrund der ungeklärten Kandidaturen von Thelma Aldana und Zury Ríos, die sich bei einer möglichen Teilnahme beide gute Chancen auf das Erreichen der Stichwahl ausrechnen dürfen, bleibt der Ausgang der Wahlen auch wenige Wochen vor dem Urnengang noch völlig ungewiss: „Die Menschen wissen nicht, wer zur Auswahl steht und mit wem sie rechnen können“, sagt Demian Regehr von der Hanns-Seidel-Stiftung. „Das führt in der Bevölkerung zu einer großen Frustration.“

 


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