Agentur der Globalisierung
Die Welthandelsorganisation WTO in den Fußstapfen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
Unter dem Motto des Wiederaufbaus der Weltwirtschaft und der Förderung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum wurde 1944 auf der UN-Konferenz von Bretton Woods (USA) die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank beschlossen. Der IWF sollte die internationale Kooperation auf dem Gebiet der Währungspolitik gewährleisten und somit die Währungsstabilität und die Abwicklung von Finanztransaktionen sichern.
Zu diesem Zweck sollte bei Ländern mit kurzfristigen Zahlungsbilanzschwierigkeiten in Form von Krediten Überbrückungshilfe geleistet werden. Auf längerfristige Ziele orientierte sich hingegen die Schwesterorganisation Weltbank. Vergab sie in ihren Anfängen langfristige Kredite für den Wiederaufbau in Westeuropa, verlagerte sich ihr Aufgabengebiet ab den fünfziger Jahren auf die Durchsetzung westlicher Politik in den Staaten der Dritten Welt. Bei beiden Organisationen hängen die Stimmrechte von den Einzahlungen ab, das UN-Prinzip „ein Land, eine Stimme“ ist folglich außer Kraft gesetzt.
Souveräne USA
Die finanzpolitische Ebene um IWF und Weltbank wurde durch das „Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen“ (GATT) auf handelspolitischer Ebene ergänzt. Das GATT war am 30.10.1947 lediglich als Übergangslösung zu einer geplanten umfassenderen International Trade Organisation (ITO) verabschiedet worden. Die umfassende Havanna-Charta der ITO wurde jedoch nie verabschiedet. Sie hatte internationale Wettbewerbsregeln, Schutzklauseln im Investitionsbereich, eine Förderung der Dritten Welt und Arbeitsschutzrechte zum Inhalt. Dadurch sahen die USA ihre Souveränität bedroht und blockierten deshalb die Inkraftsetzung.
Realisiert wurde nur Teil IV der ITO-Charta, eben das GATT, das mit Beginn des Jahres 1948 wirksam wurde. Das GATT erhielt den Status eines multilateralen Abkommens mit einem Sekretariat, das in erster Linie die Umsetzung von Verträgen zu überwachen hatte.
Oberstes Ziel des GATT war die Handelsliberalisierung. Zu diesem Zweck sollten nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie zum Beispiel Importbegrenzungen in Zölle, also tarifäre Handelshemmnisse, umgewandelt werden und diese dann sukzessiv gesenkt werden. In diesem Zusammenhang wurden zwischen 1947 und 1994 acht mehrjährige Verhandlungsrunden durchgeführt. Trotz der formalen grundsätzlichen Verpflichtung auf einen generellen Freihandel und der Regel „ein Land, eine Stimme“ entschied letztlich jeweils die Verhandlungsmacht über die Gestaltung der Abkommen.
Massive Zollsenkungen gab es daher nur auf jene Waren, die die Industrieländer unter sich tauschen (verarbeitete Industrieprodukte), und auf solche, die sie selber nicht produzieren können (Rohstoffe und tropische Produkte). Güter, bei denen die Entwicklungsländer konkurrenzfähig sind beziehungsweise sein könnten, wie Textilien, Bekleidung und verarbeitete Primärgüter wie etwa Stahl, wurden weiter mit starken Handelshemmnissen belegt – zum Beispiel durch mit der Verarbeitungsstufe ansteigende Zölle, die sogenannte Zolleskalation oder Importquoten.
Unsouveräne Dritte Welt
Mit der Gründung der UNCTAD (UN-Konferenz für Handel und Entwicklung) im Jahre 1965 versuchten die Entwicklungsländer ihre Position im GATT zu stärken und benutzten die UNCTAD als Plattform für gemeinsame Interessen, so zum Beispiel der Forderung nach einer Neuen Weltwirtschaftsordnung in den siebziger Jahren. Gewisse Erfolge wie das Durchsetzen der enabling-clause in den siebziger Jahren, mit der ein Abweichen vom Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) und somit eine präferentielle Behandlung der Entwicklungsländer ermöglicht wurde, konnten verzeichnet werden.
Mit Beginn der Schuldenkrise am Anfang der achtziger Jahre wurde der Einfluß der Entwicklungsländer wieder zurückgedrängt. Als Gegenleistung für Stützungskredite wurden den Schuldnerländern Strukturanpassungsprogramme aufgebürdet, mit denen die Ökonomien fit für den Weltmarkt gemacht, insbesondere aber für die Interessen der Transnationalen Konzerne (TNCs) aufgeschlossen werden sollten.
Die vielbeschriebenen Folgen der Strukturanpassungsprogramme wie soziale Verelendung, geringere Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, verstärkte Exportkonkurrenz unter den Entwicklungsländern mit entsprechendem Preisverfall erklären das Interesse der Entwicklungsländer an einer Lösung der im GATT bestehenden Probleme. Die Industrieländer machten jedoch Zugeständnisse von der Einbeziehung neuer Bereiche in das GATT abhängig. So wurden bei der letzten GATT-Runde, der sogannten Uruguay-Runde, die 1986 in Montevideo begann und 1994 im marokkanischen Marrakesch ihren Abschluß fand, die neuen Themen Dienstleistungen, Investitionen und Patente integriert und die lange außen vor gelassenen Bereiche Landwirtschaft und Textilien/Bekleidung reintegriert.
Die zunehmenden Unterschiede innerhalb der Dritten Welt schlugen sich bei den Verhandlungen in uneinheitlichen Verhandlungspositionen nieder. Im Zuge der Verhandlungen gerieten die Interessen der Entwicklungsländer in den Hintergrund, während sich der Streit zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) in punkto Agrarbereich zum beherrschenden Thema entwickelte.
WTO als Räterepublik
Im Rahmen der letzten GATT-Runde wurde schließlich die Gründung der World Trade Organisaton (WTO) zum 1.1.1995 beschlossen. Mit der WTO wurde das GATT institutionalisiert und damit in seiner Bedeutung aufgewertet, da die WTO-Regelungen die Mitglieder weit stärker unter Druck setzen, als es das provisorische GATT mangels Sanktionsmöglichkeiten konnte.
Das höchste Organ der WTO ist die alle zwei Jahre tagende Ministerkonferenz aller Mitgliedsstaaten. Halbjährlich tritt der Allgemeine Rat (General Council) zusammen, der die Umsetzung der Abkommen überwachen soll. Der Rat besteht aus der Streitschlichtungsstelle (Dispute Settlement Body) und dem Organ zur Überprüfung nationaler Handelspolitiken (Trade Policy Review Body). Drei weitere Räte kontrollieren die Einhaltung dreier Einzelabkommen in bezug auf den allgemeinen Handel (GATT ‘94), den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und handelsbezogenen Aspekten geistigen Eigentums (TRIPS).
Das Streitschlichtungsverfahren soll die Akzeptanz von Schiedssprüchen gewährleisten und so einseitige Vergeltungsmaßnahmen von Einzelstaaten verhindern. Daß die Akzeptanz dennoch auf tönernen Füßen steht, hat zumindest der US-Kongreß bereits kundgetan: er hat sich vorbehalten, über eine weitere WTO-Mitgliedschaft neu zu befinden, wenn zum dritten Mal ein Schiedspruch gegen die USA ausgesprochen werden sollte. So gilt trotz des Prinzips „ein Land, eine Stimme“ für die WTO bisher dasselbe wie für den Vorläufer GATT: die tradierte internationale Arbeitsteilung zwischen Nord und Süd wird fort- und das Recht auf „Entwicklung“ abgeschrieben.
Quelle: Heiko Wegmann: “Vom GATT zur WTO”. In: Sonderheft der iz3w; Kuhhandel des Jahrtausends?, November 1999. Bezug: iz3w, Postfach 5328, 79020 Freiburg, Tel.: 0761/740 03, Fax: 0761/709866.