“Ein Volk, das hungert, ist ein Volk ohne Frieden“
Endeckt die EU die Landfrage in Guatemala?
Neue Töne aus Straßburg: „Das Europäische Parlament fordert die Regierung von Guatemala auf, eine nationale Politik der Ernährungssicherheit und der ländlichen Entwicklung zu formulieren und in Gang zu setzen, die eine der Hauptverpflichtungen der Regierung im Rahmen der Friedensabkommen ist.” Erstmals hat im April diesen Jahres das Parlament in einer Menschenrechtsresolution zu Guatemala das Menschenrecht auf Nahrung und die Landfrage in den Mittelpunkt gestellt.
Die Erklärung resümiert die wesentlichen Ergebnisse einer Konferenz über „Land und Frieden in Guatemala“, die einige Monate zuvor im Brüssler Quartier der Abgeordneten stattgefunden hatte. Bei dieser Gelegenheit sahen sich die vier angereisten Minister der guatemaltekischen Regierung einer breiten und fundierten Kritik ihrer Versäumnisse gegenüber. Wenig konnten sie den Vorwürfen der guatemaltekischen Bauern- und Indígenaorganisationen entgegensetzen. Und so bekundet das Parlament in seiner Erklärung seine „Besorgnis über die Schwächen der zur Beilegung von Landstreitigkeiten geschaffenen Einrichtung CONTIERRA“, und fordert von der Regierung Guatemalas die „Anerkennung, Rückgabe und Gewährleistung der angestammten Rechte der indigenen Bevölkerung auf ihr Land“ sowie das „Recht auf Miteigentum an Land“ und die volle Anerkennung der Arbeitsrechte der indigenen BäuerInnen und LandarbeiterInnen.
Keine Forderung ohne Angebot
Doch es bleibt nicht bei der bilanzierenden Kritik. Neben die Forderungen tritt die Offerte. Das Europäische Parlament „bekräftigt seine Unterstützung für den Friedensprozess in Guatemala und fordert, dass bei der künftigen Zusammenarbeit EU – Guatemala der Ernährungssicherheit, der ländlichen Entwicklung, der Reform von Landbesitz und -nutzung Vorrang eingeräumt wird“. Die Landfrage als Priorität der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala? Das wäre neu, ist doch das konfliktive Thema im Memorandum der EU mit Guatemala, das bis 2005 gilt, ausgespart. Auch die Europäische Kommission scheint sich auch für das Thema zu erwärmen.
Beim Treffen der Konsultativgruppe der „Geber“ des Friedensprozesses im Mai in Guatemala erklärte die EU-Delegation, dass die Politik für ländliche Entwicklung und die Annahme des vorliegenden Landgesetzes „prioritäre Felder“ der zukünftigen europäischen Kooperation seien. Victor Andrés Maldondado, in der Brüssler Kommission zuständig für Mittelamerika, hatte bereits auf der Guatemala-Konferenz EU-Mittel für ländliche Entwicklung inklusive Agrarreform angeboten und hat dafür mit der Resolution parlamentarische Rückendeckung erhalten. Das Europäische Parlament „stützt die Haltung der Kommission, wirtschaftliche Zusammenarbeit für Programme zur ländlichen Entwicklung und Agrarreform anzubieten, unter der Voraussetzung, dass die Regierung Guatemalas einen mit den Sektoren der Zivilgesellschaft abgestimmten Plan vorlegt und nachweist, dass sie in angemessenem Umfang eigene Mittel für die Durchführung dieses Plans bereitstellt.“ Natürlich hilft es für die Enttabuisierung des Agrarreformthemas in Guatemala, wenn die EU als wichtigster Finanzier des Friedensprozesses davon spricht und Mittel dafür in Aussicht stellt. Sechseinhalb Jahre nach dem Ende des Krieges ist die Lage der Landbevölkerung, verstärkt noch durch die Kaffeekrise, zum Verzweifeln. „Ein Volk, das hungert, ist ein Volk ohne Frieden“, heißt es dazu in Guatemala. In so einem Kontext erfreut schon allein das politische Signal aus Straßburg und Brüssel. Ob und wie die EU die neue Linie umsetzen wird, wird sie in den kommenden Monaten unter Beweis stellen müssen.
Der Autor arbeitet als Referent für Zentralamerika und Mexiko im FIAN-Sekretariat in Heidelberg.