Editorial | Nummer 539 - Mai 2019

// Schlachtfeld Frauenkörper

Vergewaltigung als Vergeltung, als Foltermethode, als Mittel zur Unterdrückung und als Ausdruck militärischer Macht: Millionen Frauen und Mädchen sind im Kontext von bewaffneten Konflikten und Kriegen zu Opfern sexualisierter Gewalt geworden. In Kongo, Sudan, Bosnien und auch in Lateinamerika. Die Zahlen nehmen weltweit besorgniserregend zu. Im April verabschiedete der UN-Sicherheitsrat auf Initiative Deutschlands eine Resolution, die sexualisierte Gewalt in Krisengebieten bekämpfen und die Opfer stärken soll. Die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney sprach vor dem Rat von einem „Nürnberg-Moment” in Anspielung auf die Nürnberger Prozesse gegen führende Nazionalsozialisten nach dem Zweiten Weltkrieg.

Tatsächlich kann von Prozessen oder gar Verurteilungen in den meisten Fällen keine Rede sein. Im internationalen Strafrecht ist sexualisierte Gewalt zwar als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit kodifiziert. Doch in der Praxis spiegelt sich das Ausmaß dieser Verbrechen weder in Prozessen noch in den Urteilen wider – die Straflosigkeit ist immens. „Kollektives Versagen” bescheinigte die jesidische Aktivistin Nadia Murad aus dem Irak der internationalen Gemeinschaft in ihrer Rede vor dem Sicherheitsrat. Murad wurde 2014, wie hunderte andere jesidische Frauen, vom sogenannten Islamischen Staat verschleppt und in ihrer Gefangenschaft vielfach vergewaltigt. Bisher, so Murad, sei kein einziger Täter verurteilt worden; bei der UN würden Reden gehalten, aber keine konkreten Maßnahmen ergriffen.

Es braucht mehr als Lippenbekenntnisse, um die unsäglichen Gräueltaten zu beenden.

Es sind auch staatliche Akteure, die − wie derzeit in Nicaragua − auf das Mittel sexualisierter Gewalt in Konfliktsituationen zurückgreifen (siehe Interview ab Seite 14). Aus zahlreichen Berichten von Opfern wissen wir, dass die Frauen nach ihrer Verhaftung mit der Integrität ihres Körpers den Preis dafür zahlen, dass das Aufbegehren der Zivilgesellschaft das Regime ins Wanken bringt. Wir wissen von Vergewaltigungen durch Paramilitärs und Polizei, von Wärtern, die Gefangene zwingen, sich vor ihnen nackt auszuziehen, von grabschenden Polizisten und von der Verweigerung medizinischer Hilfe bei durch Folter provozierter Fehlgeburten. Für diese Taten werden weder das Präsidentenpaar Ortega-Murillo noch ihre Befehlsempfänger vor einem Internationalen Strafgerichtshof landen.

Und auch die mindestens 24.000 kolumbianischen Frauen, die während des bewaffneten Konflikts Opfer sexualisierter Gewalt durch Paramilitärs, FARC-Guerilla und Soldaten der staatlichen Armee geworden sind, haben von der neuen Resolution nicht viel zu erwarten. Nachdem Präsident Iván Duque angekündigt hat, die Übergangsjustiz, die als Teil des Friedensabkommens geschaffen wurde und über eine eigene Ermittlungsgruppe zu sexualisierter Gewalt verfügt, in ihren Zuständigkeiten zu beschneiden, fürchten die Frauen um die erhoffte Aufarbeitung. Der normale Rechtsweg bei solchen Verbrechen führt in Kolumbien in 90 Prozent der Fälle zu Straflosigkeit.

Die UN-Resolution ist ein wichtiges Signal, doch es braucht mehr als Lippenbekenntnisse, um die unsäglichen Gräueltaten, die im Kontext von Kriegen und bewaffnet ausgetragenen Konflikten an Frauen begangen werden, zu beenden. Das zeigen auch bisherige UN-Resolutionen zum Thema, denn viel hat sich seitdem nicht geändert. Ein Strafgerichtshof für sexualisierte Gewalt, wie ihn Amal Clooney vorschlägt, wäre eine konkrete Maßnahme. Da die USA und Russland den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für „tot” befinden und als gescheitertes „Experiment” ansehen, müssten andere Länder gemeinsam ein eigenes Gericht zur Aufarbeitung von Sexualverbrechen in Konflikten gründen.

Ob die Opfer von der Resolution die Anerkennung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit erhoffen dürfen, wird davon abhängen, ob die UN tatsächlich wirksame Instrumente schafft, die zur Verurteilung der Täter führen können.

 

// Die Redaktion

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