Aktuell | Bolivien | Nummer 548 - Februar 2020 | Wahlen

DEMOKRATIEFREIE WAHLEN

De-facto-Regierung und MAS-Anhänger*innen bringen sich für die Neuwahlen in Stellung

Der Termin für die Neuwahlen in Bolivien steht fest: Am 3. Mai wählen die Bolivianer*innen ein neues Staatsoberhaupt. Ex-Präsident Evo Morales von der Bewegung zum Sozialismus (MAS) wird nicht zur Wahl antreten. De-facto-Präsidentin Jeanine Áñez kündigte jedoch überraschend ihre Kandidatur an. Während die Repressionen gegen seine Partei zunehmen, versucht Morales aus dem argentinischen Exil die Wahlkampagne seiner Partei zu steuern.

Von Ina Friebe

Nach wochenlangen Mutmaßungen hat das Oberste Wahlgericht Boliviens den Termin für die Präsidentschaftswahlen auf den 3. Mai festgelegt. Die Partei von Morales, dem die neue argentinische Regierung seit Mitte Dezember Asyl in Buenos Aires gewährt, einigte sich am 19. Januar auf ihren Präsidentschaftskandidaten: Luis Arce, ehemals Wirtschaftsminister unter Morales, soll die MAS an die Regierungsspitze Boliviens zurückführen. Seine zahlenmäßig erfolgreiche Wirtschaftspolitik in den drei Amtszeiten von Morales und sein moderates Image als Mann aus der Mittelklasse stehen für wirtschaftliche Stabilität, mit der Arce bei breiten Bevölkerungsschichten punkten soll. Als Vizepräsident kandidiert mit ihm Ex-Außenminister David Choquehuanca, der als Aymara die Stimmen der indigenen Bevölkerung einfangen soll. In MAS-Kreisen wurde er zunächst als wahrscheinlicher Präsidentschaftskandidat gehandelt, doch angeblich setzte sich Morales letztlich mit einem Votum für Arce durch. Der Gegenwind aus den eigenen Reihen ließ nicht lange auf sich warten: MAS-nahe soziale Organisationen ließen verlauten, sie fühlten sich von dem Entschluss gegen einen indigenen Kandidaten an der Spitze verraten.

Auch im ultrarechten Spektrum gab es einigen Wirbel um die Ernennung der Kandidat*innen. Luis Camacho, der ehemalige Vorsitzende des Bürgerkomitees von Santa Cruz, und Marco Pumari, Präsident des Bürgerkomitees Potosí, überraschten mit der Ankündigung, nach öffentlich ausgetragenen Streitereien nun doch gemeinsame Sache machen zu wollen. Camacho, der als einer der Strippenzieher des Putsches gegen Morales gilt, hatte sich zuerst im Alleingang als Kandidat deklariert. Für die größte Überraschung sorgte jedoch Áñez: Nach monatelangen Beteuerungen, neutral zu bleiben und keine*n Kandidat*in unterstützen zu wollen, kündigte sie kurz vor dem Stichtag doch ihre Kandidatur mit Luis Revilla, dem Bürgermeister von La Paz, an. Zuvor hatte sie vor einer Zersplitterung der Stimmen und einer Rückkehr der „Wilden“ an die Macht gewarnt. Durch Áñez’ Teilnahme wird die wiederholt angekündigte Transparenz der Wahlen offensichtlich untergraben. Kritik an ihrer Entscheidung kam unter anderem von Kommunikationsministerin Roxana Lizágarra, die umgehend zurücktrat. Daraufhin forderte Áñez alle ihre Minister*innen zum Rücktritt auf, um das Kabinett neu zu strukturieren.

Unter den weiteren Präsidentschaftskandidat*innen befindet sich neben Ex-Präsident Jorge ‚Tuto‘ Quiroga (2001-2002) auch der für das Bündnis Bürgergemeinschaft kandidierende Carlos Mesa, der sich im Oktober 2019 erfolglos gegen Morales zu behaupten versucht hatte.

Die Wiederwahl von Morales und seinem Vize Álvaro García Linera ist hingegen faktisch unmöglich. Das Gesetz zur Durchführung der Neuwahlen, das beide Kammern des Parlaments im November letzten Jahres verabschiedet hatten, sieht vor, dass kein*e Kandidat*in mehr als zwei Mal zur Wahl antreten darf. Unter Morales war ebendiese Klausel durch das Verfassungsgericht ausgesetzt worden. Daran hatte sich im Vorlauf der letzten Wahlen eine kritische Debatte über die Legitimität Morales‘ als Präsidentschaftskandidat entzündet (siehe LN 541/542).

Morales selbst sowie García Linera dürfen nicht nur nicht kandidieren, auch eine Teilnahme als Wähler wird ihnen verwehrt. Denn das Oberste Wahlgericht hat entschieden, die dafür nötige aktualisierte Eintragung ins Wählerverzeichnis nur den im Inland lebenden Bolivianer*innen zu ermöglichen, obwohl im Ausland lebende Bürger*innen ebenso wahlberechtigt wären. Nur wer bereits bei den letzten Wahlen am 20. Oktober 2019 im Ausland abgestimmt hat, kann das wieder tun. Außerdem haben die Wähler*innen nur neun Tage Zeit, um eine Aktualisierung vorzunehmen – eine ungewöhnlich kurze Zeit, die das Oberste Wahlgericht mit zeitlichen Zwängen begründet. Dahinter könnte allerdings vielmehr der Versuch stehen, exilierte MAS-Politiker*innen von einer Wahlbeteiligung abzuhalten.

Die Repression hat System

Damit nicht genug der Diffamierungsversuche: Erst Ende Dezember hatte das Oberste Wahlgericht mehrere Klagen abgelehnt, die zum Ziel hatten, die MAS als politische Partei komplett aufzulösen. Gegen Morales wurde ein Haftbefehl wegen Aufruhr und Terrorismus erlassen – auf Basis eines umstrittenen Audiomitschnitts, in dem er angeblich zur Blockade von Städten aufruft. Und Anfang Januar hatte Arturo Murillo, Minister der De-Facto-Regierung, auf einer Pressekonferenz mit Handschellen in der Hand behauptet, es wäre von Interpol ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgegeben worden. Dies wurde allerdings kurz darauf von der bolivianischen Staatsanwaltschaft dementiert.

Die Repression hat System. Zu den ersten Verhaftungswellen nach dem Putsch kommen gezielte Korruptions-Ermittlungen gegen ehemalige Regierungspolitiker*innen wie Ex-Innenminister Carlos Romero. Romero wurde am 14. Januar im Krankenhaus festgenommen, da er aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nicht zur Aussage vor Gericht erschienen war, und kurzerhand präventiv ins Gefängnis gebracht. Auch das harte Vorgehen gegen Demonstrant*innen und besonders Indigene, das von der Interimsregierung nicht nur gebilligt, sondern auch angestachelt wurde, erschreckt (siehe LN 547). Kurz vor dem 22. Januar zeigte das Militär erneut massiv Präsenz auf den Straßen, angeblich um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. MAS-nahe Organisationen hatten zu Protesten an diesem Tag aufgerufen, an dem traditionellerweise Feierlichkeiten zur Gründung des „plurinationalen Staates“ stattfinden. Sie protestierten damit auch gegen eine Verlängerung des Mandates der De-facto-Präsidentin, da an diesem Tag die Mandate der Abgeordneten und der Ex-Regierungsmitglieder abgelaufen wären. Um dieses theoretische Machtvakuum zu füllen, hatten Verfassungsgericht und Parlament jedoch einer Mandatsverlängerung bis zu den Neuwahlen zugestimmt und nach heftigen Diskussionen offiziell den Rücktritt von Morales und García Linera akzeptiert.

Von einem fairen Wahlkampf kann keine Rede sein

Tatsächlich ändert dies nichts an der Tatsache, dass Morales‘ Rücktritt erzwungen wurde. Vor diesem Hintergrund und den mannigfaltigen Repressionen gegen seine Partei kann keine Rede von einem fairen oder gar demokratischen Wahlkampf sein. Dazu trägt auch die Zensur in den Medien bei: Die TV-Sender Telesur und Russia Today wurden bereits kurz nach Morales‘ Rücktritt abgeschaltet, im neuen Jahr widerfuhr den 53 kommunitären, mehrheitlich MAS-nahen Radiostationen das gleiche Schicksal. Inwieweit es der De-facto-Regierung mit ihrer gezielten Diffamierungs-Strategie gelingen wird, die MAS nachhaltig zu schwächen, ist schwer abzusehen. Zumindest in den Wahlumfragen liegt Arce noch weit vor seinen Konkurrenten Mesa und Camacho. Zu De-facto-Präsidentin Áñez lagen aufgrund der späten Anmeldung ihrer Kandidatur bei Redaktionsschluss noch keine Umfragewerte vor.

Die turbulenten politischen Ereignisse der letzten Wochen scheinen die Kritik an Morales und an den Unstimmigkeiten der letzten Wahlen teilweise zu übertünchen. Währenddessen inszeniert sich die De-facto-Regierung als demokratische Instanz, die das Land in die Normalität zurückführen will – nun auch mit eigener Präsidentschaftskandidatin. Dabei greift sie allerdings massiv in die bolivianische Politik ein und überschreitet dadurch weit ihre eigentlich einzige Aufgabe, Neuwahlen zu organisieren. Wer von Freiheit und Transparenz spricht und gleichzeitig das Militär auf die Straßen schickt, kann nicht ernsthaft an einer demokratischen Lösung des aktuellen politischen Konflikts interessiert sein.

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