Asylrecht | Nummer 245 - November 1994

“Europa gehört mit seiner Asylpolitik auf die Anklagebank”

Basso-Tribunal zum Asylrecht in Europa vom 8. bis 12. Dezember 1994 in Berlin

El Salvador, Guatemala, Ost-Timor, Philippinen, Afghanistan, Zaire … Die Li­ste der Länder, mit denen sich das “Ständige Tribunal der Völker” der italieni­schen Basso-Stiftung seit seiner Gründung im Jahr 1979 beschäftigt, ist lang. Das Thema der bislang 18 Tribunalsitzungen blieb – bei allen Unterschieden im Detail – jedoch immer dasselbe: Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen die vielfältigen Verletzungen fundamentaler Menschenrechte. In diesem Jahr sit­zen erstmals die EU- und EFTA-Staaten auf der Anklagebank eines Basso-Tri­bunals. Vom 8. bis 12. Dezember verhandelt eine international besetzte Jury in Berlin über das europäische Asylrecht. Kernpunkt der Anklage: Die Asylpolitik der europäischen Staaten verletzt grundlegende Menschenrechte und verstößt gegen internationale Rechtskonventionen, zu deren Einhaltung sich die EU- und EFTA-Staaten verpflichtet haben.

Johannes Zerger

Das “Ständige Tribunal der Völker” wurde von dem italienischen Senator und un­dogmatischen Sozialisten Lelio Basso ge­gründet und versteht sich als Nachfolge­organisation der Bertrand-Russell-Tribu­nale. In Form einer symbolischen Ge­richtsverhandlung bieten die Basso-Tribu­nale den Opfern von Menschenrechtsver­letzungen ein quasi-juristisches Forum, bei dem konkrete Fälle von Verstößen ge­gen (inter)nationale Rechtsnormen unter­sucht und die damit verbundenen politi­schen Zusammenhänge analysiert werden. In der Bundesrepublik wurde das Basso-Tribunal vor allem durch seine Verhand­lung zur Politik von IWF und Weltbank bekannt, die 1988 parallel zur IWF- und Weltbanktagung in Berlin stattfand.
Die Vorgeschichte
Die Idee eines Tribunals zum europäi­schen Asylrecht entstand im Juni 1993 auf einem Seminar verschiedener Berliner Flüchtlings- und Antirassismusgruppen, in dem es um die Weiterarbeit nach der Grundgesetzänderung beim Asylrecht ging. Schnell war klar, daß sich ein sol­ches Tribunal nicht nur mit der bundesre­publikanischen Asylpolitik beschäftigen sollte, sondern daß die Einschränkung des Artikels 16 GG in Zusammenhang mit der gesamteuropäischen Abschottungspolitik analysiert werden muß. Nachdem sich die Basso-Stiftung bereit erklärt hatte, die of­fizielle Trägerschaft des Tribunals zu übernehmen, gründeten die Mitglieder verschiedener Berliner Asyl- und Antiras­sismusgruppen einen Vorbereitungskreis, der die organisatorischen Vorarbeiten für die fünftägige Veranstaltung übernahm. Inzwischen wird das Tribunal von einem breiten Bündnis bundesrepublikanischer und europäischer Gruppen und Organisa­tionen unterstützt. Da trotz der breiten Unterstützung nach wie vor rund 50.000 DM zur Finanzierung des Tribunals feh­len, ist der Vorbereitungskreis dringend auf weitere Spenden angewiesen.
Das Tribunal
Im ersten Teil der öffentlichen Verhand­lung des Tribunals werden die verschie­denen Problemfelder der Asylrechtspraxis der europäischen Staaten, wie zum Bei­spiel Einreisehindernisse, Abschiebung, Anerkennungspraxis, “Rück­führungs­ab­kom­men”, Lebensbedin­gungen während des Verfahrens, Flugha­fenregelung, Kon­zept der “verfolgungsfreien Länder” und der “sicheren Drittstaaten” oder die po­lizeili­che Behandlung von Asylsuchenden un­tersucht. Neben Berichten zur allgemeinen Situation von Flüchtlingen in diesen Län­dern, werden im Zuge der Beweiserhe­bung exemplarische Fall­bei­spiele aus den genannten Staaten vor­ge­stellt und die be­troffenen Asylsuchenden zu ihren kon­kreten Problemen mit den zuständigen Stellen angehört. Obwohl die im Rahmen des Tribunals untersuchten Fälle längst nicht die gesamte Bandbreite der mit der europäischen Asylpolitik ver­bun­denen Probleme abdecken können, gibt ein Aus­zug aus der derzeit vor­liegenden Liste einen Eindruck von den Aus­wirkungen der Abschottungspolitik der europäischen Staaten: Neben Flücht­lings­schicksalen aus dem Iran, Senegal, Rumänien, Kurdistan und Haiti ist da der Fall eines Flüchtlings aus Zaire, der nach der Ablehnung seines Asylantrags (in der Schweiz) abgeschoben und in seinem Hei­mat­land gefoltert wurde, oder der Fall eines peruanischen Flüchtlings, der von der spanischen Poli­zei mißhandelt wurde.
Im zweiten Teil des Tribunals wird der politische Kontext von Flucht und Ab­schottungspolitik analysiert. Hierbei ste­hen Fragen nach den Fluchtursachen ebenso auf dem Programm wie der Zu­sammenhang zwischen der Einschränkung des Asylrechts und des Abbaus von De­mokratie und sozialen Rechten oder die systematische Illegalisierung von Flücht­lingen.
Ausgehend von einer umfassenden Ana­lyse der Problematik von Flucht und Ab­schottungspolitik ist von dem abschlie­ßenden Urteilsspruch der Jury des Tribu­nals nicht nur eine moralische Bewertung der Asylpraxis der europäischen Staaten, sondern auch eine Reihe von Vorschlägen für eine humane Asylpolitik und die Wei­terentwicklung der Genfer Flüchtlings­konvention zu erwarten.
Johannes Zerger

Das Basso-Tribunal findet vom 8. bis 12.12.94 statt. Um das Gelingen des Tribu­nals sicher­zustellen, ist die Vorberei­tungs­gruppe dringend auf per­sonelle und fi­nan­zielle Unterstützung angewie­sen. Nä­here Informationen gibt es beim Se­kretariat des Basso-Tribunals, c/o AStA TU; Marchstr. 6, 10587 Berlin, Tel.: 314 24437. Steuerlich absetzbare Spenden werden erbe­ten auf das Konto der Antiras­sistischen Initia­tive: Bank für Sozialwirt­schaft (BLZ 100 205 00), Konto-Nr.: 303 96 05, Stichwort: Basso-Tribunal

Programm
Donnerstag, 8.12.:
I. Eröffnung, Anklage und rechtlicher Rahmen
1. Offizielle Begrüßung
2. Vorstellung der Hauptanklagepunkte
3. Allgemeiner Bericht über den aktuellen Stand des Flüchtlingsrechts
II. Länderbericht zur Beweiserhebung aus den europäischen Staaten BRD, Frankreich, Schweiz und Spanien mit An­hörung der ZeugInnen
Freitag, 9.12.
Länderberichte (Fortsetzung)
III. Expertenberichte zu Fluchtursachen und restriktiver Asylpolitik
1. Menschenrechtsverletzungen und Flucht (Vortrag und Befragung)
2. Ökonomische Fluchtursachen (Vortrag und Befragung)
Samstag, 10.12.
3. Restriktive Asylpolitik und Demokratie (Vortrag und Befragung)
4. Restriktive Asylpolitik und Abbau sozi­aler Rechte (Vortrag und Befragung)
IV. Plädoyer von Anklage und Verteidi­gung
Sonntag, 11.12.
V. Nichtöffentliche Ausarbeitung des Ur­teilsspruchs durch die Jury des Tribunals
– Politisches und kulturelles Rahmen­programm
Montag, 12.12.
VI. Verkündung des Urteilsspruchs der Jury des Tribunals und Pressekonferenz

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren