Nummer 420 - Juni 2009 | Sachbuch

Kein Vergessen. Nirgends

Knut Rauchfuss und Bianca Schmolze stellen das Engagement der Einzelnen in den Vordergrund

Anette Lang

Bringt ein Mensch böswillig einen anderen um, so ist der Tatbestand des Mordes gegeben. Kann ihm oder ihr die Tat nachgewiesen werden, wird der oder die MörderIn nach geltendem Recht verurteilt. Dass dieser Grundsatz umso schwieriger einzufordern ist, je gravierender die begangene Menschenrechtsverletzung ausfällt, zeigen Knut Rauchfuss und Bianca Schmolze anhand von zwölf Beispielen in ihrem Buch Kein Vergeben. Kein Vergessen. Der internationale Kampf gegen Straflosigkeit.
Alfredo Astiz ist einer der wenigen lateinamerikanischen Militärverbrecher, die man auch in Europa namentlich zuordnen kann. Dabei gehörte er keineswegs zu der absoluten Führungsriege der argentinischen Militärdiktatur, die das Land von 1976 bis 1983 regierte und die für Entführung, Folter und Mord von bis zu 30.000 Zivilpersonen verantwortlich ist.
Alfredo Astiz’ traurige Berühmtheit gründet sich auf einen Auftrag, dessen späteren Symbolcharakter er damals, im Jahr 1977, noch gar nicht abschätzen konnte. Der Geheimdienstler sollte sich als Spitzel in eine Angehörigenorganisation einschleusen, die öffentlich für die Herausgabe der Entführten demonstrierte. Astiz erfüllte seinen Auftrag derart gut, dass die Frauen und Mütter ihn schon bald den „blonden Engel“ nannten.
Er konnte zehn der Frauen an die Entführungskommandos denunzieren, bevor man ihn entdeckte. Und obwohl die Mütter der Plaza de Mayo heute zu Recht zur vielleicht berühmtesten NRO der Welt avanciert sind, sollte es fast 30 Jahre dauern, bis Astiz schließlich auch in Argentinien 2006 rechtskräftig verurteilt werden konnte.
Bis dahin war es ein weiter Weg, der sich über Knut Rauchfuss’ detaillierte Ausführungen nachvollziehen lässt. Denn viele der lateinamerikanischen Militärdiktaturen erließen Gesetze, welche die begangenen Menschenrechtsverletzungen unter Straffreiheit stellten, sodass es bis heute oftmals nicht möglich ist, die Täter von Verbrechen wie Entführung, Folter oder Mord juristisch zu belangen. Rauchfuss beschreibt, welcher juristischen Leistungen es bedarf, um in der verfahrenen Situation der Straffreiheit in Lateinamerika den Einzelerfolg einer Verurteilung oder gar einen nationalen Prozess wie die Wiederaufnahme der Verhandlungen in Argentinien in Gang zu setzen.
In fünf dicht recherchierten Kapiteln führt er aus, wie die zumindest formaldemokratischen Nachfolgeregierungen in Argentinien, Chile, Uruguay, Paraguay und Guatemala mit dem Erbe der Diktatur umgehen. Anhand der beiden Instrumente Amnestiegesetz und Wahrheitskommission zeigt Rauchfuss das Ringen um Strafverfolgung zwischen Regierung und Zivilbevölkerung, das nun schon mehrere Dekaden andauert.
Rauchfuss’ Ausführungen bleiben dabei immer basisorientiert, und der Autor hat mit seiner Gewichtung völlig Recht. Denn in vielen Fällen sind es gerade Einzelne, kleine Zusammenschlüsse von Angehörigen und Überlebenden des Staatsterrors, die sich dem staatlichen Willen zum Vergeben und Vergessen entgegenstellen.
Wie der Fall des paraguayischen Anwalts Martín Almada, der Anfang der 70er Jahre verdächtigt wurde, ein „Linker“ zu sein. Er teilte das Schicksal von vielen, er wurde entführt und gefoltert. Seine Frau musste sich zu Hause seine Schmerzensschreie über das Telefon anhören. Mit der Nachricht seines angeblichen Todes konfrontiert, starb sie an einem Herzinfarkt. Martín Almada jedoch überlebte und widmet seither sein Leben der Verfolgung der Militärverbrecher. Denn da, wo alle Bestrebungen des Staates und seiner Organe darauf hinauslaufen, abzuwiegeln und zu vergessen, kann die Forderung nach Gerechtigkeit nur von Zivilpersonen kommen. Mit erstaunlichem Mut, mit Beharrlichkeit und Kreativität fanden einige sogar Möglichkeiten, die Straflosigkeit zu unterwandern. Die Abuelas de Plaza de Mayo (Großmütter des Platzes der Mairevolution) etwa entdeckten mit dem Tatbestand der Kindesentführung ein Verbrechen, das nicht von der argentinischen Amnestieregelung gedeckt wurde. Heute gibt es sogar einen Paragraphen in der Internationalen Kinderrechtskonvention, der nach ihnen benannt ist.
Bianca Schmolze beschäftigt sich im zweiten Teil des Buches mit Ländern aus anderen Teilen der Welt wie Ruanda, Sierra Leone oder Osttimor, die ebenfalls eine Tragödie in der jüngeren Landesgeschichte aufzuarbeiten haben. Ein deutlicher Unterschied zu den Nachfolgeregierungen in Lateinamerika besteht jedoch darin, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen in den von Schmolze betrachteten Beispielen meist jüngeren Datums sind und ein überstaatliches Strafgericht zu deren Aufklärung eingriff.
Schmolze gelingt es, auch bei der Betrachtung der Internationalen Strafgerichtshöfe den basisorientierten Ansatz des Buches weiterzuverfolgen. Weniger als für die Täter interessiert sich Schmolze dafür, was die Tribunale für die oftmals stark traumatisierte Gesellschaft bedeuten können. Die Autorin zeigt, dass die Verurteilung einiger weniger Schlüsselfiguren von der Bevölkerung als zu abstrakt abgelehnt wird. Aufbauend auf den Erfahrungen aus den Internationalen Strafgerichtshöfen für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda spannt Schmolze einen Bogen zum neueren Modell der gemischten Tribunale, wie sie etwa in Sierra Leone eingesetzt wurden. In diesen Hybridtribunalen, die auch auf nationale Belegschaft und Rechtsprechung zurückgreifen, sieht die Autorin zumindest eine Möglichkeit, der Bevölkerung erneut Vertrauen in ihre Regierung zu vermitteln.
Überraschend ist deshalb, dass in den letzten beiden Kapiteln, die sich ausschließlich mit dem ICTY beschäftigen, der basisorientierte Ansatz beinahe gänzlich aufgegeben wird. Wie es um die Glaubwürdigkeit des ICTY bei der Bevölkerung bestellt ist, wird hier nur gestreift.
Beide AutorInnen bemühen sich, dem Leser größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Was auffällig ist und unter dem Hinweis der „besseren Lesbarkeit“ fehlt, ist, neben einem vernünftigen Lektorat, das wohl der gebotenen Eile zum Opfer gefallen ist, ein Literaturverzeichnis. Zwar kann man auf der Website der NGO Gerechtigkeit heilt, bei der die AutorInnen auch Mitglieder sind, Bücher einsehen, aber natürlich fehlen auch hier die Verweise. Rauchfuss/Schmolze haben mit Kein Vergeben. Kein Vergessen einen wichtigen Beitrag zu einem wichtigen Thema vorgelegt, der ganz bewusst das Engagement der Einzelnen in den Vordergrund stellt, was in den „offiziellen“ Betrachtungen ja gerne etwas zu kurz kommt. Aber mit dieser Herangehensweise haben sie ihre eigene Abhandlung auch ins Niemandsland katapultiert: Vielleicht etwas zu detailreich für NormalleserInnen sind die Texte wissenschaftlich kaum weiter zu verwenden. Was schade ist, denn für dieses „Nirgends“ ist das Buch einfach zu gut.

Bianca Schmolze, Knut Rauchfuss (Hg.) // Kein Vergeben. Kein Vergessen. Der internationale Kampf gegen Straflosigkeit // Assoziation A // Berlin/Hamburg 2009 // 422 Seiten // 20 Euro // www.assoziation-a.de

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