Marketing der Menschenrechte
Ein Sieg für Land und Freiheit
Aus den Morgennebeln, die über dem Latifundium wallen, stürmen Frauen, Kinder und Männer, mit Gabeln, Hämmern, Sensen und Sicheln bewaffnet, im juristischen Dreischritt (respect, protect, provide) auf das im Volksmund Winterpalais genannte Herrenhaus derer zu Pozzomaggiore los. Das Publikum weiß Bescheid: die Rainbow Warrior ist gelandet, german watchdogs sind, den Finger im Südwind, durch Unterholz und weed heran gepirscht und FIAN stürmt.
In Wirklichkeit waren und sind es natürlich Landlose und Landarme, LandarbeiterInnen, BäuerInnen, die das Land der Fürsten und Bischöfe, der Großgrundbesitzer besetzten und besetzen, aber seit 1986 steht ihnen FIAN (Food First International Informations- und Aktions-Netzwerk) zur Seite, eine Menschenrechtsorganisation mit lokalen Gruppen, die sich das „Recht, sich zu ernähren,“ auf die Fahnen geschrieben hat. Mit dem Recht auf Wohnung bildet das Recht, sich zu ernähren, eine von 16 Menschenrechtsgruppen, die zu gleichen Teilen in den internationalen Pakten über die zivilen (bürgerlichen) und politischen beziehungsweise über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (WSK-Rechte) kodifiziert sind.
Verbindlicher Sozialstaat
Beide Pakte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) 1966 verabschiedet und traten 10 Jahre später in Kraft. Von Klassikerinnen wie der Versammlungsfreiheit bis zum Recht auf soziale Sicherheit wird damit alles abgedeckt, wobei die WSK-Rechte nicht nur auf alle Aspekte der sozialen Frage eingehen, sondern den Staat auch als Sozialstaat begreifen und ihn für drei Dimensionen der sozialen Menschenrechte verantwortlich machen. Er muß sie respektieren (respect), muß sie gegen mögliche Verletzungen durch Dritte schützen (protect) und muß gewährleisten (provide), daß sie fortschreitend für die ganze Bevölkerung verwirklicht werden. Das ist der juristische Dreischritt, den FIAN in bezug auf seine Spezialität, „das Recht, sich zu ernähren“, jeder und jedem schriftlich und mündlich gerne erläutert.
Die WSK-Rechte sind nicht ganz so jung wie FIAN, aber sie werden oft auch als „zweite Generation“ von Menschenrechten bezeichnet, während die zivilen und politischen Menschenrechte die erste sind. Das bedarf einiger kurzer und daher vereinfachender Erläuterungen. Ethische Normen und gesellschaftliche Regeln gab es schon lange vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Menschenrechte entstanden erst in der Auseinandersetzung des aufstrebenden und dann revolutionären Bürgertums mit dem absolutistischen Staat, wobei es seine Rechte zu allgemeinen Menschenrechten erklärte. Dabei handelte es sich um die Rechte der Individuen gegenüber dem Staat. Rechte von Gruppen kamen ins Spiel, als im Gefolge der Weltkriege das humanitäre Völkerrecht geschaffen wurde. Sie nahmen in Form der Genfer Konventionen Gestalt an, welche die Rechte der Zivilbevölkerung, von Kriegsflüchtlingen und Kriegsgefangenen gegenüber kriegsführenden Parteien schützen. Neben innerstaatlichen wurden nun also auch zwischenstaatliche Verhältnisse geregelt.
Recht auf Entwicklung
Auch die WSK-Rechte (und die dritte Generation von Menschenrechten, das „Recht auf Entwicklung“) haben einen konkreten Hintergrund. Ihre Diskussion und Kodifizierung fallen in die Zeit der Entkolonialisierung, als die neuen Länder mit dem Ruf nach einer gerechten Weltwirtschaftsordnung, mit dem Höhenflug der heute fast vergessenen UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), mit dem Aufbruch in die erste Entwicklungsdekade in den siebziger Jahren ihren Anteil am Weltreichtum und am Nachkriegsaufschwung einforderten. In jener Zeit konnte die Welternährungskonferenz von 1974 noch vollmundig formulieren: „In zehn Jahren wird kein Mann, keine Frau und kein Kind mehr hungrig zu Bett gehen.“
Um diese Zeit herum gingen aber der Nachkriegsboom und die importsubstituierende Industrialisierung (ISI) zu Ende. Beide hatten für die weltweite soziale Frage schlicht dieselbe Antwort angeboten wie für die nationale: kapitalistische Modernisierung. Die neoklassischen Wirtschaftsliberalen kamen aus den Büschen und begannen ihren Feldzug im Innern der Industriemetropolen gegen den Keynesianismus und weltweit gegen den Kommunismus und die nationalen Befreiungsbewegungen.
Instrument Menschenrechte
Die Menschenrechte, die bereits im Kalten Krieg instrumentalisiert wurden, indem die einen die zivilen und bürgerlichen Rechte in den staatssozialistischen Ländern einklagten und die anderen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den kapitalistischen Ländern, wurden vollends in den Dienst des Kampfes gegen den „Totalitarismus“ gestellt. Aus einer Waffe freier Bürgerinnen und Bürger gegen staatliche Willkür und einer Fahne der neuen Länder gegen die alten Kolonialherren wurde ein Instrument im Dienste der herrschenden Weltwirtschaftsordnung – abwechselnd neue Weltordnung, Neoliberalismus, Globalisierung genannt.
Der kurze Abriß zeigt, daß die Menschenrechte ein politisches Institut sind. Deshalb gelten sie immer nach Maßgabe der jeweiligen Kräfteverhältnisse – zum Beispiel für Kuba ganz heftig und für China ein bißchen. Eben weil sie als politisches Instrument funktionalisiert werden, muß, wer sie im Schilde führt, behaupten, sie seien unteilbar. Was dabei herauskommt, darüber entscheiden – siehe oben – die politischen Kräfteverhältnisse. In diesem Sinne könnte man zum Beispiel wetten, daß es eher unabhängige Gewerkschaften auf Kuba als eine radikale Agrarreform in Brasilien geben wird.
Man kann FIAN genauso wenig wie seinen „Müttern“ „amnesty international“ und der „Food First!“-Bewegung die existierenden Machtverhältnisse vorhalten, wohl aber die Frage stellen, welchen Sinn es unter solchen Bedingungen hat, das „Die Menschenrechte sind unteilbar“ nachzubeten, statt zu unterscheiden zwischen einem gerechten Anspruch auf gleiches Recht für alle und dem als Tatsachenfeststellung daher kommenden politischen Totschlag- und Disziplinierungsinstrument. Oder ist etwa dasselbe gemeint, wenn Bill Clinton und FIAN-AktivistInnen von unteilbaren Menschenrechten sprechen?
In einer jüngeren Selbstdarstellung hat die FIAN-Vertreterin Sabine Jecht angedeutet, aus welchen Quellen sich der Kampf von FIAN in den Papierkörben des WSK-Ausschusses des VN-Wirtschafts- und Sozialrates im Palais des Nations zu Genf speist (nachzulesen in iz3w, Nr.232). Aus der Diskussion über die US- und EG-Nahrungsmittelhilfe und ihre schädlichen Folgen für die bäuerlichen Landwirtschaften in der Dritten Welt (deshalb das etwas mühselige „Recht, sich zu ernähren“, und nicht einfach Recht auf Nahrung) ist FIAN entstanden, gegründet vor allem von dissidenten ai-Gruppen, welchen die Selbstbeschränkung der Mutterorganisation auf die zivilen und politischen Rechte zu wenig geworden war.
Weizen als Waffe
Hintergrund für diese Entwicklung waren erstens die Agrarüberschüsse in den Industriemetropolen, die sich aufzutürmen begannen, nachdem die Binnennachfrage durch den Nachkriegswiederaufbau gedeckt war und die technischen Fortschritte in der Agrotechnik und -chemie durchschlugen. Zweitens die nicht ganz neue Tradition von „Weizen als Waffe“: die italienische Christdemokratie gewann die ersten Nachkriegswahlen nach dem Einlaufen von US-Weizen-Frachtern in den Mittelmeerhäfen – eine, verglichen mit den Methoden sudanesischer Kriegsherren, milde Form der Kriegsführung. Drittens gehörten Agrarreformen verschiedenster Couleur – von solchen klassischen, mit denen aus Feudalherren Agrarkapitalisten gemacht werden sollten, wie jener der „weißen Revolution“ des Schahs von Persien, bis zu solchen modernen, die Landlosen Land geben wollen, wie der sandinistischen in Nicaragua – zu den Inhalten des Nationbuilding und der nationalen Befreiung in den Jahrzehnten der Entkolonialisierung. Viertens war in den USA die „Food First!“-Bewegung entstanden, deren erster Grundsatz lautete: „Die Selbstversorgung mit Lebensmitteln erfordert die Zuteilung der Kontrolle über Agrarressourcen an örtliche, selbstversorgte Einheiten, die demokratisch organisiert sind.“ (Collins/Lappé, Vom Mythos des Hungers, 1980)
Polemik gegen amnesty
Aus der ai-Tradition ist die Polemik gegen die vormalige Mutterorganisation geblieben, die abwechselnd als mittelständisch oder intellektuell kritisiert wird. Das mag stimmen, aber das macht die FIAN-AktivistInnen nicht weniger mittelständisch und intellektuell, es sei denn sie wollten sich in alter KBW-Manier (Kommunistischer Bund Westdeutschland) zu „Arbeitern und Bauern“ stilisieren, weil diese die Objekte ihrer Zuwendung sind).
Aus der „Food First!“-Tradition ist die Liebe zur Agrarreform geblieben. Jecht übersetzt sie etwas gequält in das neue Schema der professionellen NRO, die – Gott bewahre! – „jede politisch-programmatische Einbindung“ ablehnt. Das liest sich dann so: „FIAN legt … vor allem Wert auf die Umsetzung der alten Forderung nach einer Agrarreform und damit einer Umverteilung des Landes von den riesigen Farmen an die landlose Bevölkerung (bemerkenswert die Übersetzung von facendas und haciendas in das angelsächsische farms, deren Land zur Zeit niemand umverteilt haben will, statt in das vermutlich zu ideologische Großgrundbesitz). Damit wird eine politisch formulierte Forderung (Land und Freiheit! – so das Motto der mexikanischen Revolution von 1918) von sozialrevolutionären Vorstellungen in eine nüchterne menschenrechtliche Argumentation verwandelt.“
Motto mit Logo
Die Frage der Effektivität ist im ersten Fall geklärt, im zweiten noch offen, aber wir lernen schon mal: Erstens: SozialrevolutionärInnen haben Vorstellungen, nüchterne MenschenrechtlerInnen Argumente; zweitens: schrei nicht nach Land und Freiheit, sondern mach ein policy paper, eine feasability study; drittens: ein Motto ist immer gut, aber die alten ZapatistInnen hatten kein Logo – FIAN hat eines. Kollektive Ideale wiederum, welche die Agrarreform-Bewegungen hatten, trägt FIAN „argumentativ … nicht mit“, tritt in der Praxis aber für die Stärkung bäuerlicher Gemeinschaften und die Anerkennung von Gruppenrechten ein. So wird in der abgespeckten Form bei Jecht die „Umwandlung von Privatbesitz in genossenschaftlich geführte Betriebe“ gefordert – durchaus kompatibel mit dem Grundgesetz. Allerdings geböte der „Trend, in juristischen Kategorien zu argumentieren“, die genossenschaftlichen den privaten Eigentumsformen zuzuordnen, wie die entsprechenden JuristInnen das tun. Und das – hier wieder die Abgrenzung von ai und vielleicht von der eigenen Vergangenheit, in der man „kollektive Ideale“ nicht nur im stillen Kämmerlein bejahte, sondern auch „argumentativ“ mit- oder gar vortrug – „geht … über die bürgerliche Vorstellung vom individuellen Rechtssubjekt hinaus“. Anstelle der zivilen und politischen Rechte, die von FIAN wegen ihrer Fixierung auf das individuelle Rechtssubjekt als beschränkt kritisiert werden, benutzt FIAN den Begriff bürgerliche und politische Rechte. An solchen Stellen wird die Konfusion amüsant: FIAN, ganz und gar einen zivilgesellschaftlichen Diskurs pflegend, setzt sich an die Spitze der Menschenrechtsbewegung, indem es die Rechte der Citoyens und Citoyennes (BürgerInnen) als bourgeoise (bürgerliche) Vorstellungen bezeichnet, über die es hinaus zu gehen gilt – man darf vermuten in Richtung Volk. En passant werden die Bourgeois und die Sozialrevolutionäre in denselben Topf geschmissen, jenen, in dem man Vorstellungen (vulgo Ideologien – Gott bewahre!) hat.
Respektable Verwirrung
Wie kommt es zu solchen Konfusionen, wo doch die Ursprünge recht respektabel waren: konsequenter, wenngleich mittelständischer Einsatz für die zivilen und politischen Rechte; „Food First!“ (certainly); Kritik der Nahrungsmittelhilfe (in Zeiten, da die Liberalisierung die bäuerlichen Landwirtschaften auch ohne Nahrungsmittelhilfe ruiniert, nicht mehr so brandheiß, aber immer noch „Weizen als Waffe“); inzwischen eher heimliche, nämlich im iz3w, nicht aber in der Lobby offenbarte Liebe zu sozialrevolutionären Vorstellungen und kollektiven Idealen? Fast möchte man meinen wegen der Marketing-Strategien, die zu einer Geburt der achtziger Jahre, zur NGOisierung, zum Paradigmenwechsel gehören, wie die Empörung über die Nahrungsmittelhilfe in den siebziger Jahren. Marketing verlangt, eine Ware positiv von anderen Waren abzuheben, sie zu qualifizieren und sie offensiv auf den Markt zu werfen.
Die Ware sind die politisch heißen Menschenrechte. Die WSK-Rechte, um deren eines sich FIAN intensiv kümmert, gehen unlogischerweise trotz der vielbeschworenen Unteilbarkeit der Gesamt-Menschenrechte über die zivilen und politischen Rechte hinaus. Die Ware wird qualifiziert, indem man „Süd-Partner“ auf die eine oder andere Weise dazu bringt, nicht nur ihr natürliches Recht auf Leben, ihr in den meisten nationalen Verfassungen verbrieftes Recht auf Land (über die dort übliche Konstruktion der sozialen Bindung des Privateigentums) und ihr Klasseninteresse realisieren zu wollen, sondern darüber hinaus ihre WSK-Rechte. Diese sollen über ein weitverzweigtes System von Vertretern und selbsternannten Vertretern alle Jahre wieder an geeigneter Stelle angemahnt werden. Lassen diese sich darauf ein, wird die Ware erst wirklich: die WSK-Rechte sind keine bloße Marktnische mehr, sie sind etwas, was die „Verdammten dieser Erde“ wirklich wollen – und sich nicht mehr altmodisch direkt im Winterpalais holen, sondern im bereits zitierten Palais des Nations auf moderne Art, wenn auch hundertfach mediatisiert vortragen lassen. Zum Marketing der relativ neuen Ware WSK-Rechte gehört also zum einen ihre ständige Qualifizierung, zu dessen Zweck man unermüdlich bei allen hausieren gehen muß, die mit mehr oder weniger naiven, womöglich sozialrevolutionären „Vorstellungen“ um Land kämpfen, für die neue Möglichkeit, das „Recht, sich zu ernähren“ durchzusetzen, und zum anderen die Produktdiversifizierung. Diesbezüglich haben die acht von 16 Menschenrechtsgruppen, die sich FIAN gegenüber ai ohne konkrete Absprache ausbedungen hat, ein großes Potential. Deshalb hat sich FIAN via Blumenkampagne in die Domäne der Gewerkschaften begeben, weil im Bereich der voll-flexibilisierten Arbeit die Gewerkschaften kaum Fuß fassen können und mit ihren traditionellen Fixierungen auf fest angestellte ArbeiterInnen oft auch gar nicht wollen. Deshalb hat sich FIAN zur Novellierung des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes zu Wort gemeldet. Einerseits erweisen sich die Trennung von ai, die inzwischen in einer Krise stecken, und die Spezialisierung auf die WSK-Rechte als glücklicher Griff. Andererseits müssen Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO) im Waren produzierenden System auf Gedeih und Verderb innovative Produkte auf den Markt bringen und so oder so in der Medienöffentlichkeit präsent sein.
Nach der herben Schelte abschließend ein Wort zur Güte: für erfolgreiche Landbesetzungen brauchen Landlose sehr viele Dinge. Ob sie dafür unbedingt auch eine Stimme in der Hauptstadt ihrer Nation und in Genf brauchen, das sollen sie selber entscheiden. Eine Stimme, die außer Argumenten auch noch die Erinnerung an Vorstellungen und Ideale hat, ist eine befreundete Stimme.