Nummer 507/508 - Sept./Okt. 2016 | Uruguay

SIEG FÜR DAVID

URUGUAY KONNTE SEINE TABAKKONTROLLMASSNAHMEN GEGEN PHILIP MORRIS INTERNATIONAL VERTEIDIGEN

Von Dinah Stratenwerth

Das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat im Fall der Klage des Tabakkonzerns Philip Morris International gegen Uruguay zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Verbote von Tabaksorten wie „mild“ oder „blue“ sind zulässig und Warnhinweise dürfen einen Großteil der Zigarettenschachteln einnehmen. Ein Sieg für die Tabakkontrolle. Die Schiedsgerichte jedoch bleiben ein Problem für regulierende Gesetzgebungen, die allzu stark in Unternehmensinteressen eingreifen.

Philip Morris geschlagen: keine 25 Millionen Dollar Entschädigung für den Tabakkonzern (Foto: Lionel Fernandez Roca CC BY-NC-ND 2.0)
Philip Morris geschlagen: Keine 25 Millionen Dollar Entschädigung für den Tabakkonzern und Warnhinweise bleiben (Foto: Lionel Fernandez Roca CC BY-NC-ND 2.0)

Durch die sozialen Netzwerke ging ein begeisterter Aufschrei. Am 8. Juli 2016 lehnte das Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) die im Jahr 2010 eingereichte Klage des Tabakkonzerns Philip Morris International (PMI) gegen Uruguay aufgrund schärferer Tabakkontrollgesetze ab. PMI hatte aufgrund der 2006 und 2010 verschärften Gesetzgebung Schadensersatz von mindesten 25 Millionen US-Dollar gefordert. Nach dem Sieg für den südamerikanischen Staat muss das Tabakunternehmen diesem insgesamt sieben Millionen Dollar für Prozess- und Verwaltungskosten zahlen. Präsident Tabaré Vasquez rief anlässlich des gewonnenen Prozesses jedoch zur Mäßigung auf, da die vielen Toten, die der Tabakkonsum schon gefordert habe keinen Anlass zum Feiern gäben.
Dabei dürfte gerade Vasquez sich besonders über den Sieg freuen, denn dank ihm ist Uruguay auf dem lateinamerikanischen Subkontinent Vorreiter in der Tabakkontrolle. Vasquez, der vor seiner Berufung als Präsident als Krebsspezialist gearbeitet hat, brachte in seiner ersten Amtszeit (2005-2010) strenge Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen auf den Weg. Bereits ab 2006 war es verboten, in geschlossenen öffentlichen Räumen zu rauchen. 2010 traten weitere Bestimmungen in Kraft: Werbung für Zigaretten ist seither nur noch an Kiosken erlaubt, nicht mehr auf Plakaten, im Fernsehen oder im Radio. Zigarettenautomaten gibt es nicht mehr. Auch Werbeaktionen, bei denen Zigaretten verschenkt werden, sind seither verboten. 80 Prozent der Vorder- und Rückseite der Schachteln sind mit einem Warnhinweis bedeckt. Verharmlosende Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“ sind ebenso verboten wie die Diversifizierungen von Marken durch Bezeichnungen wie „Blue“ oder „Gold“. Mit den Bestimmungen orientiert sich Uruguay an den Vorgaben des Tabakkontrollabkommens der Weltgesundheitsorganisation. Das Abkommen haben bisher 180 Staaten unterzeichnet. Es sieht umfassende Einschränkungen von Werbung und Rauchverbote in der Öffentlichkeit vor.
Als Reaktion auf die Tabakkontrollmaßnahmen der Regierung schloss PMI im Oktober 2011 das Werk seiner uruguayischen Tochterfirma Abal Hermanos und verlegte die Produktion nach Argentinien. Die Produktion in Uruguay lohne sich nicht mehr, so der Konzern. PMI hatte in Uruguay einen Marktanteil von 25 Prozent, 70 Prozent des Zigarettengeschäfts wickelt das uruguayische Unternehmen Tabacos Monte Paz ab.
Bereits 2010 hatte PMI Klage gegen den Staat Uruguay erhoben. Philip Morris Products und die PMI-Tochterfirma FTR Holding, beide mit Sitz in der Schweiz, klagten zusammen mit Abal Hermanos vor dem Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten der Weltbank auf der Basis eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay vom 22.4.1991. Dabei betonte das Unternehmen in einer Stellungnahme im Oktober 2010, dass es grundsätzlich sowohl Rauchverbote als auch Warnhinweise und das Verbot von Werbung unterstütze. PMI ginge, laut eigener Aussage, nur gegen drei Einschränkungen vor: Erstens gegen das Verbot der Diversifizierung von Marken, da die Sorten Marlboro Blue, Green und Gold nicht mehr verkauft werden dürfen. Das habe dazu geführt, dass von zwölf
Marken sieben vom Markt genommen werden mussten. Der zweite Klagegrund waren die Warnhinweise, die 80 Prozent der Schachtel bedecken sollten. Dies hielten die Kläger*innen für „übertrieben“. Mit demselben Argument wollte das Unternehmen gegen die drastischen Warnhinweise auf den Schachteln vorgehen: Diese bauten auf Emotionen und würden „Abwehr und Ekel, sogar Horror“ hervorrufen. Durch diese Maßnahmen würden die Geschäfte des Unternehmens auf unangemessene Weise beschädigt und der Wert ihrer im Land getätigten Investitionen ersatzlos gemindert. Zudem vermisste das Unternehmen eine faire, gleichberechtigte Behandlung. PMI verlangte eine Entschädigung und eine Rücknahme der drei Bestimmungen.
In Bezug auf die Tabakkontrolle waren die Maßnahmen der uruguayischen Regierung erfolgreich. Die 2009 von der WHO herausgegebene weltweite Studie zum Rauchverhalten Erwachsener (Global Adult Smoking Survey, GATS) zeigt, dass die Zahl der Raucher*innen in Uruguay zwischen 25 und 64 Jahren von 2005 bis 2009 um sieben Prozent gesunken war. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation rauchten 2013 etwas weniger als ein Viertel der erwachsenen Uruguayer*innen. Tabaré Vasquez berichtete zudem in einem Vortrag bei einer Konferenz der uruguayischen Ärztekammer zur Tabaksucht im Oktober 2011, dass der Tabakkonsum unter Jugendlichen im selben Zeitraum sogar um 14 Prozent gefallen war. Dies schrieb er den während seiner Amtszeit verabschiedeten strengeren Gesetzen zu.
Im Konflikt mit dem Tabak-Multi bekam Uruguay internationale Rückendeckung. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation WHO lobte das Land für seine Gesetze und sicherte ihm Unterstützung zu. Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg, der das Rauchen in sämtlichen Parks und an Stränden verboten hatte, gewährte 500.000 Dollar Prozesskostenbeihilfe. Und die Schweizer Bundesrätin Marina Carobbio stellte im Dezember 2010 eine Anfrage an den Bundesrat, um die Haltung der Regierung zu dem Verfahren kennen zu lernen und herauszufinden, ob das Investitionsschutzabkommen (ISA) zu Gunsten Uruguays geändert werden könne. Diese Möglichkeit hatte auch Vasquez in einem Interview mit der Schweizer Tageszeitung Le Courrier zur Sprache gebracht. Seiner Ansicht nach sollten gesundheitsschädliche Produkte aus dem Abkommen ausgenommen werden. Am 16.2.2011 veröffentlichte das Volkswirtschaftsdepartement im Namen des Bundesrates die Antwort: Zu Vasquez und Carobbios Vorschlag hieß es, „Regulatorische Maßnahmen zur Verfolgung öffentlicher Interessen per se oder um ganze Wirtschaftssektoren von den Verpflichtungen eines ISA auszunehmen, würde dem Vertragszweck nicht entsprechen, der darin besteht, ausländische Investitionen in allen Sektoren vor völkerrechtswidrigem Handeln zu schützen.“
Der Präzedenzfall, der nun geschaffen wurde, wird sicher andere Regierungen ermutigen, Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Tabakkontrolle durchzusetzen. Tabaré Vasquez verschärft die Tabakkontrolle in Uruguay in seiner zweiten Amtszeit: Die Steuern auf Tabakprodukte wurden erneut erhöht und neben den großen Warnhinweisen soll auch „Plain Packaging“ für die Schachteln eingeführt werden – also eine einheitliche, braune Verpackung, auf der der Name der Marke in kleinen, ebenfalls einheitlichen Buchstaben steht.
Auch wenn mit dem Urteil im Fall PMI/Uruguay ein Sieg für David gegen Goliath gelungen ist, sind die Schiedsgerichte nach wie vor besonders für Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihre Interessen durchzusetzen. Am 24. März 2016 registrierte das Schiedsgericht eine weitere Klage gegen Uruguay, diesmal von der US-Telekommunikationsfirma Italba. Sie klagt, weil ihr 2011, während der Amtszeit Pepe Mujicas, von der Telekommunikation-Aufsichtsbehörde Ursic (Unidad Reguladora de Servicios de Comunicaciones) Frequenzen entzogen worden waren. Nachdem es in Uruguay vor Gericht gezogen war, bekam das Unternehmen die Frequenzen im April dieses Jahres wieder. Die Klage vor einem internationalen Schiedsgericht scheint ihm dennoch attraktiver zu sein.

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