Brasilien | Nummer 593 - November 2023

Stich gegen Stichtagsregelung

Juristischer Erfolg von Indigenen vor dem Obersten Gerichtshof gegen den “Marco Temporal”

Mit deutlicher Mehrheit lehnte Brasiliens Oberster Gerichtshof am 21. September die Stichtagsregelung des Gesetzes „Marco Temporal“ ab. Nach dieser hätten alle indigenen Völker beweisen müssen, dass sie am 5. Oktober 1988, dem Tag des Inkrafttretens der aktuellen brasilianischen Verfassung, auf ihrem historisch angestammten Territorium gelebt haben. Andernfalls hätte es keine Aussicht auf die juristische Anerkennung der Gebiete gegeben. Trotz des Grundsatzurteils arbeitet der vom Agrobusiness dominierte Kongress an noch weitergehenden Gesetzen sowie an einem Antrag auf Verfassungsänderung, um Indigenen auch zukünftig ihre Territorien streitig zu machen.

Von Christian Russau
Demo in Brasilia Indigene verteidigen ihre Rechte (Foto: Hellen Lourdes, mit freundlicher Genehmigung des CIMI, CC BY-ND2.0 DEED))

„Das ist ein großer Sieg für uns. Unser Land repräsentiert das Leben und die Kultur unseres Volkes“, kommentierte Keli Regina Caxias Popó von der indigenen Gemeinschaft der Xokleng öffentlich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Brasiliens (STF) zur Stichtagsregelung des Gesetzes „Marco Temporal“. Die Entscheidung des STF war mit allergrößter Spannung erwartet worden. Seit 2021 hatte der Gerichtshof mehrmals zum „Marco Temporal“ getagt. Wiederholt wurde die finale Entscheidung durch mehrmonatige Vertagungen verzögert, nachdem einzelne der Obersten Richter*innen ihr Urteil abgegeben hatten. Doch auf der Doppelsitzung am 20. und 21. September fiel dann ein überraschend deutliches Grundsatzurteil, das politischen und sozialen Sprengstoff für ganz Brasilien birgt: Mit neun zu zwei Stimmen wiesen die Richter*innen des STF die These der Stichtagsregelung „Marco Temporal“ zurück.

Diese besagte, dass nur jene indigenen Territorien das verfassungsgemäße Recht auf juristische Anerkennung (Demarkation und Homologation) hätten, bei denen bewiesen werde, dass Indigene auf dem Gebiet zum Tag des Inkrafttretens der brasilianischen Verfassung – dem Stichtag 5. Oktober 1988 – lebten. Dieser Nachweis hätte bei vielen der indigenen Territorien und vor allem bei vielen der noch nicht juristisch anerkannten Gebiete nicht beigebracht werden können. In der Konsequenz – so Kritiker*innen des „Marco Temporal“ – hätte die Gefahr bestanden, dass rückwirkend 500 Jahre Landraub und Vertreibung erneut legalisiert würden.

Unter dem Motto „Unsere Geschichte begann nicht erst 1988!“ versuchen die Zusammenschlüsse der indigenen Völker Brasiliens seit Jahren, in der Öffentlichkeit auf die Absurdität der Stichtagsregelung hinzuweisen. So schätzt der nationale Zusammenschluss der indigenen Völker (APIB) die juristische These des „Marco Temporal“ als verfassungswidrig ein, da dieser die Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen und die Gewalt, die Angehörige verschiedener indigener Gemeinschaften vor 1988 erlitten haben, ignoriert. Darüber hinaus gab es bis zum Inkrafttreten der Verfassung von 1988 für Indigene gar keine rechtliche Grundlage, um eigenständig ihre Rechte vor Gericht einzufordern. Denn qua Gesetzbuch standen Indigene unter staatlicher Vormundschaft, der sogenannten tutela, was erst die neue Verfassung von 1988 beendete. Hinzu kommt, dass der Nachweis der Nutzung eines Gebietes am 5. Oktober 1988 für viele indigene Gemeinschaften schwierig ist. In ihrer besonderen Beziehung zu ihrem Territorium ist nicht nur das Land identitätsstiftend, auf dem sie tatsächlich leben, sondern auch Gebiete, die nicht bewohnt werden, aber eine besondere kulturelle und spirituelle Bedeutung haben.

Im Urteil des STF ging es konkret um das Gebiet Ibirama La Klãnõ der indigenen Xokleng im Bundesstaat Santa Catarina, aus dem diese – infolge der massiven deutschen Einwanderung in den Süden Brasiliens – gewaltsam, äußerst brutal und menschenverachtend ab den 1850er Jahren bis in die 1930er Jahre vertrieben wurden. Die Landesumweltbehörde des Bundesstaates Santa Catarina forderte ab 2009 vor Gericht die Räumung eines 80.000 Quadratmeter großen Gebietes, auf dem heute indigene Xokleng, Kaingang und Guarani leben. Es grenzt an das im Jahre 1958 vom Staat ausgewiesene (aber noch nicht abschließend demarkierte) Gebiet der Terra Indígena Ibirama La Klãnõ an. Dieses historisch von den Xokleng einerseits sowie von den Kaingang und Guarani andererseits bewohnte Gebiet wurde Ende der 1980er Jahre zusätzlich durch den Bau des Staudamms Barragem Norte beeinträchtigt, so dass die Indigenen wiederum nur ein kleineres Gebiet als ihr traditionelles Territorium beanspruchen konnten.

Die Landesumweltbehörde von Santa Catarina argumentierte in der Klage, das Gebiet stehe unter Naturschutz und müsse daher von den Indigenen geräumt werden. Auf dem Gelände befinden sich heute aber auch Tabakfarmer*innen und es sind dort Holzfirmen aktiv. Laut der Behörde hielten die Indigenen das Gebiet illegal besetzt und die Anerkennung sei als indigenes Territorium nicht rechtens, da die Indigenen am Stichtag, dem 5. Oktober 1988, nicht in dem Gebiet lebten. Daher gelte die Stichtagsregelung des „Marco Temporal“. Im Jahr 2013 wandte das Bundesgericht der 4. Region (TRF-4) im Bundesstaat Santa Catarina das Kriterium der Stichtagsregelung an, indem es der Landesumwelt- behörde die Entscheidungshoheit über das Gebiet Ibirama La Klãnõ zusprach. Gegen die Entscheidung des TRF-4 legte die Indigenenbehörde des Bundes, FUNAI, beim STF Berufung ein. Im Jahr 2019 entschied der Oberste Richter Alexandre de Moraes, dass dieser Fall „strahlende Rechtskraft grundlegender Natur“ habe, so dass das vom STF zu entscheidende Urteil Grundsatzcharakter für die bis zu 200 noch anstehenden Rechtsentscheidungen in Bezug auf indigene Territorien Brasiliens entfalte.

Die Vertreter*innen der Xokleng argumentieren stets, dass sie gewaltsam aus ihren Gebieten vertrieben wurden, viele ihrer Vorfahren ermordet wurden und ihnen erst die Verfassung von 1988 das Recht auf ihr angestammtes Gebiet garantierte. Erst ab diesem Zeitpunkt konnten sie ihre historischen Territorien einfordern. „Wenn wir 1988 nicht in einem bestimmten Gebiet waren, dann heißt das nicht, dass es Niemandsland war oder dass wir nicht dort waren, weil wir es nicht wollten. Die Stichtagsregelung verfestigt eine historische Gewalt, die bis heute ihre Spuren hinterlässt“, sagte Brasílio Priprá, Sprecher der Xokleng, im Jahr 2020. Dieser Ansicht folgte nun der Oberste Gerichtshof Brasiliens.

Der Agrobusiness wird sich Enteignungen nicht gefallen lassen

„Wir haben gesiegt!“, jubelte es am 21. September in den sozialen Medien, nachdem beim Stand 5:2 der Oberste Richter Luiz Fux ebenfalls gegen die Stichtagsregelung votierte und damit mit sechs Stimmen die Mehrheit erreicht war.Doch selbst mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung sind die Konflikte nicht beigelegt – vielleicht verschärfen sie sich noch weiter. Denn der STF entschied eine Woche später, dass der Staat Entschädigungen an jene zu enteignenden Grundbesitzer*innen zahlen muss, die in der Vergangenheit in „gutem Glauben“ die Grundstücke von Vorbesitzenden erworben haben. Zudem soll sich die Entschädigung insofern eher am Marktwert orientieren, als nicht nur der bloße Grundbesitz, sondern auch die auf diesem im Lauf von Generationen geleisteten „Aufwertungen“ honoriert werden sollen. Und diese Entschädigungszahlungen sollen sofort und vor der Räumung des Gebietes erfolgen. So befürchten vor allem Indigene, dass es in der Praxis kaum zu Enteignungen kommen wird. Denn wenn es dem brasilianischen Staat im Moment an einem fehlt, sind es finanzielle Spielräume, die durch die große Haushalts- und Schuldenbremse massiv eingeschränkt werden.Dass vor allem Brasiliens Agrobusiness sich eine Enteignung – selbst bei Entschädigung – nicht so einfach gefallen lassen wird, zeigte sich genau am Tag der höchstrichterlichen Entscheidung. Denn bereits wenige Stunden bevor der STF zu seiner entscheidenden Sitzung zum „Marco Temporal“ zusammenkam, debattierte im brasilianischen Senat die Kommission für Verfassung, Justiz und Teilhabe von Bürger*innen über die Gesetzesinitiative PL 2903. Diese war unter dem Kürzel PL 490 im brasilianischen Abgeordnetenhaus am 30. Mai verabschiedet worden und definiert die Stichtagsregelung „Marco Temporal“ nicht nur in Bezug auf künftige Demarkationen, sondern könnte rückwirkend auch bestehende Demarkationen juristisch angreifbar machen. Zudem beinhalten die PL 2903/PL 490 explizit die Möglichkeit, indigene Territorien gegen die Zahlung von Konzessionen an Indigene wirtschaftlich auszubeuten.

Angesichts der im STF anberaumten Abstimmung beeilten sich die dem Agrobusiness nahestehenden Senator*innen, um möglichst noch vor dem STF zu einer legislativen Entscheidung zu kommen. Dies gelang ihnen zunächst jedoch nicht, da auch im Senat Verzögerungstaktiken wie die Beantragung von Vertagungen üblich sind. Senator Randolfe Rodrigues von der an der Regierungskoalition beteiligten Partei Rede verurteilte diesen Versuch einer legislativen Hauruckaktion scharf: „Nichts rechtfertigt diese Eile, die im Widerspruch zu dem steht, was zwischen den indigenen Anführern und den Senatoren besprochen wurde. Zumal der Oberste Gerichtshof bereits über die Angelegenheit urteilt”, sagte Rodrigues in der Sitzung. Die Entscheidung in der Senatskommission wurde durch den Antrag auf Vertagung seitens der Senatorin Eliziane Gama von der Partei PSD, die ebenfalls der Regierungskoalition Lulas angehört, für sieben Tage unterbrochen. „Es besteht kein Zweifel, dass dieses Gesetz nicht in Kraft treten wird. Wir könnten über ein Gesetz abstimmen, das verfassungswidrig ist”, sagte sie im Hinblick auf die am Nachmittag anstehende Entscheidung im STF.

Doch etliche Senator*innen ließen in der Debatte in der Kommission keinen Zweifel daran, dass sie weiter mit allen Mitteln dafür kämpfen werden, dass es eine Gesetzgebung des Nationalkongresses zu einer Stichtagsregelung indigenen Landes geben werde. So stimmten im Senat genau eine Woche später (wiederum am gleichen Tag wie der STF) sowohl die zuvor vertagte Kommission als auch im Schnellverfahren das Plenum, dass die PL 2903 zum „Marco Temporal“ als Gesetz Gültigkeit habe. Dazu verhalf ihnen die große Mehrheit, die agrobusinessfreundliche Abgeordnete und Senator*innen im Nationalkongress haben. Die parteiübergreifende Fraktion der sogenannten ruralistas der FPA (Frente Parlamentar da Agropecuária) stellt 300 der 513 Abgeordneten im brasilianischen Abgeordnetenhaus und im Senat zählt die FPA nach eigenen Angaben 47 der 81 Senator*innen. Die ruralistas sind damit die mächtigste parteiübergreifende Fraktion im Nationalkongress.

Nun muss Präsident Lula entscheiden, ob er das Gesetz PL 2903 zum „Marco Temporal“ unterzeichnet oder ob er sein Veto einlegt. Übt er sein Veto aus und kann der Kongress in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern das präsidentielle Veto überstimmen, dann würde der „Marco Temporal“ gelten. Etliche Senator*innen erklärten in der Debatte um die PL 2903, dass sie – und nicht der Oberste Gerichtshof – die Herrschaft über die Legislative ausübten. Es scheint, dass die konservativen Abgeordneten und Senator*innen eine schwere Verfassungskrise zwischen den drei Gewalten herbeiführen wollen: Trotz des Grundsatzurteils haben konservative Senator*innen eine Verfassungsänderung eingereicht, die explizit den „Marco Temporal“ mit Stichtag 5. Oktober 1988 als Basis für die Demarkation indigener Territorien in die Verfassung schreiben soll. Allerdings bräuchten sie dafür eine Dreifünftelmehrheit im Nationalkongress. So geht der Kampf der drei Gewalten weiter – aber die indigenen Völker Brasiliens haben gezeigt, dass sie nicht länger nur Zuschauende sein wollen.

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