Lateinamerika | Nummer 246 - Dezember 1994 | USA

Verraten und verkauft

Seit Monaten warten 30.000 kubanische Flüchtlinge auf eine Einreiseerlaubnis in die USA

Seit acht, zehn, teilweise sogar zwölf Wochen sitzen rund 30.000 kubanische Bootsflüchtlinge in US-amerikanischen Internierungslagern – die meisten auf der Flottenbasis Guantánamo Bay im äußersten Südosten Kubas, die bereits seit dem Frühjahr auch haitianische Boat People beherbergt (LN 234/244). Je län­ger die “Balseros” dort festgehalten werden, desto mehr steigt die Spannung in den Camps. Das Flüchtlingsproblem droht auch den für Dezember in Miami geplanten “Amerika-Gipfel” zu überschatten. Mitte Oktober besuchte Hinnerk Berlekamp Guantánamo. Seine Eindrücke schildert er im folgenden Artikel.

Hinnerk Berlekamp

Am 6. November versuchten etwa 100 der in Guantánamo internierten KubanerInnen die Flucht Richtung Heimat. Sie überwan­den den doppelten Stacheldrahtverhau, von dem alle Camps umgeben sind, und sprangen von den nahen Klippen ins Meer. 39 gelang es, schwimmend kubani­sches Hoheitsgebiet zu erreichen, die an­deren wurden von den Wachposten wieder eingefangen. Ob sie anschließend abge­straft, in die berüchtigten “Gefängnisse im Gefängnis” gesteckt wurden, ist nicht be­kannt. Bereits eine Woche zuvor waren 21 KubanerInnen aus der “Howard Base” in der Panamakanalzone entwichen, wo in vier Lagern ebenfalls Tausende Flücht­linge interniert sind.
Nimmt man die wiederholten Hunger­streiks von “Balseros” hinzu, ergibt sich ein Bild, das die Nachrichtenagenturen mit “wachsende Unzufriedenheit mit der Lage in den Camps” beschreiben. Die Diagnose stimmt – und doch ist die Situa­tion weit verwickelter. Schon die beiden äußerlich so ähnlichen Fluchtversuche las­sen sich keineswegs miteinander verglei­chen. Aber gehen wir etappenweise vor.
Handschellen für HaitianerInnen?
Verweilen wir zunächst noch bei den “längstgedienten” Lagerinsassen in Guantánamo: den haitianischen Boat Peo­ple, von deren Schicksal die internationale Öffentlichkeit spätestens nach der An­kunft der kubanischen Flüchtlinge kaum noch Notiz nahm. Ihre Zahl, die zeitweilig über 20.000 lag und in der Woche vor der Rückkehr von Präsident Aristide nach Port-au-Prince noch 11.700 betrug, ist mittlerweile auf unter 6.000 gesunken. State Department und Lagerbehörden er­klären übereinstimmend, die Rückführung der HaitianerInnen in die Heimat erfolge ausschließlich freiwillig.
Im scharfen Gegensatz dazu stehen Aus­sagen von Flüchtlingen selbst, denen zu­folge die US-Militärs gedroht haben sol­len, jedem Handschellen anzulegen, der nicht von sich aus an Bord der Rück­kehrer-Schiffe gehen wollte. Auch wenn ich diese Berichte bei einem Besuch vor Ort nicht überprüfen konnte: Für mich be­steht kein Zweifel daran, daß zumindest ein Teil der haitianischen Boat People lie­ber noch eine Zeitlang in Guantánamo bleiben würde, als sofort in die Heimat zu­rückzukehren, wo auf sie eine ungewisse Zukunft wartet.
Gleichbehandlung angestrebt
Von haitianischen Exilgruppen war in den letzten Monaten wiederholt der Verdacht geäußert worden, die Flüchtlinge aus Haiti müßten unter schlechteren materiellen Bedingungen leben als die KubanerInnen. Dafür konnte ich keinen Beleg finden, im Gegenteil: Die Zelte der HaitianerInnen stehen “privilegiert” auf dem Beton des McCalla-Flugfeldes, die der Kubaner­Innen auf (nicht weniger ödem) planier­tem Boden, der von Steinen übersät ist. Dort schwebt aber ständig eine riesige rötliche Staubwolke über den Lagern, die die ohnehin prekären hygienischen Bedin­gungen zusätzlich verschlimmert und zu zahlreichen Erkrankungen der oberen Atemwege geführt hat, wie Ärzte unter den “Balseros” berichten.
Zumindest die oberen Chargen in der Mi­litärhierarchie der Basis achten meinen Beobachtungen nach streng auf die Gleichbehandlung von HaitianerInnenn und KubanerInnenn. So ist die Verpfle­gung für beide Flüchtlingsgruppen gleich gut bzw. gleich schlecht (zumeist Fer­tignahrung aus Armeebeständen oder “Humanitärer Hilfe”, zumindest für die mehreren hundert Kleinkinder ungenießbar). Eintreffende Spenden werden pro­portional aufgeteilt. Davon profitieren wiederum eher die HaitianerInnen, da die (vermögende) kubanische Exilgemeinde in den USA größere Mittel für ihre inter­nierten Landsleute aufbringen kann als die (ungleich ärmere) haitianische.
Und damit zu den KubanerInnenn in Guantánamo. (Da ich mich strikt auf das beschränken will, was ich selbst gesehen bzw. gehört habe, lasse ich Panama bei­seite. Ich gehe allerdings davon aus, daß dort prinzipiell die gleichen Probleme herrschen dürften.)
Heimkehrwillige diskriminiert
Zunächst ist eine strikte Unterscheidung nötig zwischen dem Camp “November 2” einerseits und den übrigen 19 Lagern an­dererseits. In “November 2” waren Mitte Oktober 647 Flüchtlinge untergebracht, (647 von 26.471, um die Größenordnun­gen im Auge zu behalten) und zwar Män­ner, die explizit den Wunsch geäußert hatten, zu ihren Familien nach Kuba zu­rückzukehren. Ihre Diskriminierung durch die Behörden der Basis war nicht zu über­sehen. Nur um ihr Lager marschierten die Wachposten mit der MPi auf dem Rücken (überall sonst praktisch unbewaffnet) und nur hier waren bis zum Zeitpunkt meines Be­suchs weder feste Waschplätze noch Du­schen noch Telefonapparate für R-Ge­spräche in die USA installiert worden.
Die Verantwortung dafür, daß den Insas­sen von “November 2” die Heimkehr ver­wehrt wird, liegt eindeutig nicht auf Seiten der kubanischen Regierung. Sie hat allen Flüchtlingen die Rückkehr in die Heimat und sogar ihren alten Arbeitsplatz ange­boten. Mag man an letzterem auch seine Zweifel hegen: Schon allein der Sinn der Führung in Havanna für propagandistische Effekte scheint Bürgschaft genug, um jede Gefahr der Heimkehrer für Leib und Le­ben auszuschließen.
Die Chancen der Bewohner von “November 2” auf baldige Heimkehr er­hielten jedoch mit einem Gerichtsurteil vom 31. Oktober einen Dämpfer. Bundes­richter Clyde Atkins aus Miami stellte sich hinter den Antrag einer Gruppe von Anwälten um Xavier Suarez, Ex-Oberbür­germeister von Miami, um jede Rück­führung von “Balseros” nach Kuba zu verbieten. Begründung: Es könne nicht ausgeschlos­sen werden, daß die Flücht­linge zu diesem Schritt genötigt würden, was den Men­schenrechten widerspräche. (Verschiedene Indizien weisen darauf hin, daß der ein­gangs geschilderte Flucht­versuch von “November 2” ausging und eine Reaktion auf genau dieses Urteil darstellte.)
Schatten des Gipfels
Das Rückführungsverbot wurde wenig später wieder aufgehoben, ohne daß den Insassen von “November 2” eine Frist für die – wie ich bezeugen kann: von ihnen aus freien Stücken angestrebte – Heimkehr gesetzt wurde. Der Grund dafür, daß Washington sich querstellt, dürfte im be­vorstehenden “Amerika-Gipfel” zu suchen sein, zu dem Kuba als einziges Land des Kontinents nicht eingeladen wurde. Viel­mehr soll die Insel dort wegen ihrer Men­schenrechtspolitik an den Pranger gestellt werden. Herausragendes Beweisstück der Anklage: die Massenflucht vom Au­gust/September. Was könnte da den USA ungelegener kommen als die Zeugenaus­sagen ehemaliger Bootsflüchtlinge, die sich über ihre Erlebnisse unter dem Sternen­banner beschweren und gar die Rückkehr ins “Gefängnis Kuba” den spärlichen Seg­nungen der “freien Welt” in Guantánamo vorziehen?
Völlig anders als in “November 2” ist die Stimmung in den übrigen Camps. Dort ist die Bereitschaft, nach Kuba zurückzukeh­ren, gleich Null. Die Euphorische Hoff­nung, vielleicht schon morgen zu den Ver­wandten nach Miami zu gelangen, wech­selt mit tiefer Verzweiflung über die als Haft empfundene Internierung in diesem (Originalton) “Konzentrationslager”. Die “Balseros” weigern sich zu begreifen, daß sie plötzlich in den USA nicht mehr will­kommen sein sollen, nachdem doch jahr­zehntelang jeder Castro-Gegner mit offe­nen Armen aufgenommen wurde.
Kaum jemand ist bereit oder fähig, sich in die Logik der US-amerikanischen Migra­tionspolitik hineinzudenken. Die Flücht­linge fühlen sich verraten und verkauft. Sie wollen nicht wahrhaben, daß sie nicht nur von der kubanischen Regierung, son­dern selbstverständlich auch von den USA als Schachfiguren in einem größer ange­legten Spiel mißbraucht werden.
Nur Einreise wäre eine Lösung
Clintons Angebot, die Flüchtlinge sollten von Havanna aus einen Antrag auf ein Einreisevisum für die USA stellen, stößt hier auf taube Ohren. Schon die Verle­gung nach Panama, wo die Lebensbedin­gungen dem Vernehmen nach besser sein sollen als in Guantánamo, lehnen die mei­sten strikt ab. Nur die Einreise in die USA wird von den “Balseros” als Lösung ak­zeptiert. Auch ihre einhellige, durch wie­derholte Hungerstreiks untermauerte For­derung, als politische und nicht etwa als Wirtschaftsflüchtlinge anerkannt zu wer­den, zielt in diese Richtung.
Überraschende Hilfe hat diese (gegenüber den Bewohnern von “November 2” unver­gleichlich größere) Gruppe von Balseros vom bereits genannten Richter Atkins er­halten. Er stellte im erwähnten Urteil die Behauptung auf, Guantánamo sei souver­änes Gebiet der USA, auf dem US-ameri­kanische Gesetze gälten. Nun ist diese These zwar völkerrechtlich unhaltbar und widerspricht auch Artikel 3 des von den USA erzwungenen “Pachtvertrages” für Guantánamo aus dem Jahre 1903. Doch ehe ein Gericht in nächster Instanz genau dies feststellt, hat sich auch Washington an das Urteil zu halten. Daraus aber erge­ben sich unabsehbare Konsequenzen.
Wäre die Flottenbasis tatsächlich US-Ge­biet, träten sofort verschiedene Gesetze zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge in Kraft. Um beim primitiv­sten zu beginnen: Sie hätten dann An­spruch auf anwaltliche Betreuung, wo­durch sie endlich stabilen Kontakt zur ein­flußreichen kubanischen Exilgemeinde und deren Organisationen erhielten und weit effektiver als “pressure group” einge­setzt werden könnten. Zweitens dürften sie nur eine begrenzte Zeit festgehalten werden und müßten danach freigelassen werden – in die USA, versteht sich.
Doch Anspruch auf Asyl?
Drittens könnten die “Balseros” politi­sches Asyl beantragen, wenn sie mit Guantánamo bereits US-Territorium er­reicht hätten. Damit ließe sich ihre Ein­reise nur noch minimal verzögern, aber nicht mehr aufhalten. Und viertens träte der “Cuban Adjustment Act” von 1967 in Kraft. Dieses Gesetz aus dem Kalten Krieg stuft alle KubanerInnen, welche die USA erreichen, automatisch als politische Flüchtlinge ein und verschafft ihnen inner­halb kürzester Zeit Aufenthalts- und Ar­beitsgenehmigungen, ja sogar die Staatsbür­gerschaft.
Daß Atkins’ Entscheidung auch den recht­lichen Status der haitianischen Flüchtlinge grundlegend verbessern würde, sei hier nur am Rande bemerkt. Schon was die KubanerInnen betrifft, stellt jede der ge­nannten Optionen für Washington ein Horrorszenarium dar. Die Regierung will aus innenpolitischen Zwängen heraus un­bedingt vermeiden, der generalisierten Angst vor einer unkontrollierten Einwan­derung neue Nahrung zu geben. (Das Anti-Einwanderungs-Referendum in Kali­fornien am 6. November zeigt, welche Sprengkraft in dieser Frage steckt.) Und außenpolitisch hat sie kein Interesse daran, abermals Zehntausende unzufrie­dene KubanerInnen zur selbstmörderi­schen Flucht gen Norden zu ermutigen – Regimegegner, die sie viel lieber als poli­tische Manövriermasse gegen Fidel Castro auf der Insel selbst einsetzen würde.
Wie also wird die US-Regierung auf die Herausforderung durch Richter Atkins re­gieren? Und viel dringlicher als dieser “sportliche” Wettstreit: Wann wird das menschliche Leiden der Internierten ein Ende haben? Das Schicksal der von (fast) allen Seiten (fast) beliebig zu instrumen­talisierenden “Balseros” in Guantánamo ist eine Zeitbombe, die größere Aufmerk­samkeit verdient – gerade im Vorfeld des Dezember-Gipfels in Miami.

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