Editorial | Nummer 228 - Juni 1993

Editorial Ausgabe 228 – Juni 1993

Der deutsche Kanzler weilt dieser Tage in der Türkei, plauscht mit Präsidenten, Ministern und Industriellen. Für VertreterInnen türkischer und kurdischer Menschenrechtsgruppen hat er keine Zeit. Die systematische Verletzung von Menschenrechten durch das türkische Militär wird – wenn überhaupt – hinter vorgehaltener Hand angesprochen. Wozu auch? Machtpolitik macht eben grobe Unterschiede: Menschenrechtsverletzungen im sozialistischen Kuba wiegen ungleich schwerer als die beim NATO-Partner Türkei.
Dieses aktuelle Beispiel der Menschenrechtspolitik erhellt die Doppelzüngigkeit, mit der die Delegationen der westlichen Industrieländer Anfang Juni auf der UN-Menschenrechtskonferenz in Wien auftreten werden. Die Delegierten werden dabei individuelle Grundrechte in den Vordergrund stellen, und das sind bürgerliche Freiheiten, ohne die eine moderne kapitalistische Gesellschaft nicht mehr reibungslos funktioniert. Wenn es im Interesse dieser Gesellschaft liegt, dieselben Freiheiten abzubauen, zählt die Unteilbarkeit der Menschenrechte wenig. Dies wird deutlich anhand der momentanen Flüchtlingspolitik, die in der de facto-Abschaffung des Asylrechts ihren vorläufigen traurigen Höhepunkt erreicht hat. Mit dem individualistischen Menschenbild des Kapitalismus ist die Absage an Kollektivität verbunden.
Auf internationaler Ebene werden durch ungleiche Handelsbeziehungen und aufgezwungene Wirtschaftsmodelle kollektive Menschenrechte verletzt: das Recht auf wirtschaftliche Entwicklung und auf eine saubere Umwelt. Die Regierungen des Südens klagen die Verwirklichung dieser Menschenrechte ein und weisen die Position ihrer VerhandlungsgegnerInnen aus dem Norden zurück. Sie wittern zu Recht die Gefahr, daß Menschenrechte für die militärische Interventionspolitik im Rahmen der neuen Weltordnung instrumentalisiert werden könnten. Das Beharren auf den unterschiedlichen Positionen – individuelle Menschenrechte contra kollektive – hat die letzte Vorbereitungskonferenz für Wien vor wenigen Wochen scheitern lassen.
Unübersehbar sind die Parallelen zur Umwelt- und Entwicklungskonferenz in Rio vor einem Jahr. Auch damals hätte der Umbau internationaler Beziehungen auf der Tagesordnung stehen müssen, um den Ländern des Südens eine Perspektive wirtschaftlicher Entwicklung zu öffnen, ohne den globalen Öko-Kollaps zu provozieren. Doch damals wie heute benutzt der Norden diese Konferenzen, um die eigene Vormacht auszubauen.
Wie in Rio werden aber auch die Regierungen des Südens in Wien nur scheinbar im Recht sein. Was da unter dem Deckmantel nationaler Souveränität und kultureller Besonderheiten nur allzu häufig verborgen wird, ist die brutale Mißachtung individueller Rechte Oppositioneller und kollektiver Rechte ganzer Völker.
Auch in Wien wird es eine Gegenkonferenz von Nichtregierungsorganisationen mit unterschiedlichsten politischen Zielen geben. Nur aus diesem Kreis ist eine legitime Kritik sowohl an dem hegemonialen universalistischen Menschenrechtsbegriff des Nordens als auch an der Regierungspolitik in den Ländern des Südens zu erwarten. Und diese Kritik ist wohl nötig. Denn die Durchsetzung individueller Freiheitsrechte würde zwar einen Fortschritt darstellen – ohne die Umsetzung kollektiver Menschenrechte entbehrten sie jedoch der Substanz.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren