Nicaragua | Nummer 390 - Dezember 2006

Gesetzesreform mit Todesfolge

Parlament stellt therapeutische Abtreibung unter Strafe

Wenige Wochen vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Nicaragua brachte Enrique Bolaños eine Petition ins Parlament ein, die die seit über 100 Jahren erlaubte therapeutische Abtreibung unter Strafe stellen soll. Ein Thema, das als Wahlkampfthema eigentlich tabu sein sollte, wurde innerhalb kürzester Zeit eingebracht und letztlich verabschiedet – ungeachtet zahlreicher (inter)nationaler Proteste. Seit dem müssen auch Frauen, deren eigenes Leben bedroht ist, bei Abtreibung mit einer Haftstrafe rechnen – ebenso die beteiligten ÄrtzInnen, denen zudem die Lizenz entzogen wird. Eine Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen.

Wolf-Dieter Vogel

Als Yasmina Bojorge in der Nacht ins Krankenhaus Fernando Vélez País von Managua kam, hätte man ihr noch helfen können. Mit einem Kaiserschnitt hätten ihr die ÄrztInnen den wahrscheinlich toten Embryo aus dem Bauch holen können, und die 18-Jährige würde noch leben. Doch die MedizinerInnen weigerten sich, ihr den fünf Monate alten Fötus abzutreiben. Sie hatten Angst, bestraft zu werden. Am frühen Morgen des 3. November 2006 starb die junge Frau an den Folgen ihrer Schwangerschaft.
Yasmina Bojorge war das erste Opfer einer Gesetzreform, die das nicaraguanische Parlament nur eine Woche zuvor verabschiedet hatte. Am 26. Oktober, wenige Tage vor den Präsidentschaftswahlen, beschlossen die Abgeordneten, das Recht auf therapeutische Abtreibung abzuschaffen. Gewöhnliche Schwangerschaftsabbrüche sind in Nicaragua ohnehin verboten. Doch bislang war der Eingriff erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter bedrohte oder schwere psychische Schäden als Folge einer Vergewaltigung zu befürchten waren. Durch die jetzige Annulierung des 1893 in Kraft getretenen Artikels 165 des Strafgesetzbuchs ist damit Schluss. Künftig wird jede Frau, der nachgewiesen werden kann abgetrieben zu haben, mit einer Gefängnisstrafe von vier bis acht Jahren bestraft. Bis zu sechs Jahren Haft sowie der Entzug ihrer Lizenz droht den ausführenden ÄrztInnen.

Klare Mehrheit

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: 52 Abgeordnete unterstützten den Antrag, neun enthielten sich, die restlichen 29 hatten sich der Abstimmung ferngehalten. Es ist nahe liegend, dass die ParlamentarierInnen der liberale ALN (Alianza Liberal Nicaragüense) des amtierenden Präsidenten Enrique Bolaños den Antrag unterstützten. Schließlich hatte der konservative Staatschef den Vorschlag eingebracht und in seiner Radikalität sogar noch die katholische Kirche übertroffen. Die Vertreter des Klerus hatten eine Strafe von 20 Jahren gefordert, Bolaños votierte für 30 Jahre. Auch die Mehrheit der Abgeordneten der liberalen PLC (Partido Liberal Constitucionalista) stimmte für das Abtreibungsverbot.
Die größte Unterstützung kam allerdings von der Sandinistischen Befreiungsfront (FSLN). Alle anwesenden FSLN-ParlamentarierInnen gaben der Reform grünes Licht. Wie kein anderer hatte sich deren Präsidentschaftskandidat Daniel Ortega für eine „Versöhnung” mit der Kirche stark gemacht. Auf Wahlveranstaltungen nutzte er jede Gelegenheit, seine neu erkannte Liebe zu Gott zur Schau zu stellen. Die familieneigene Wahlkampfhelferin, Ortegas Ehefrau Rosario Murillo, stellte im August klar: „Der Glaube ist die Art und Weise, wie wir Menschen den Frieden finden.” Deshalb stimme man mit der Kirche darin überein, dass die Unterbrechung einer Schwangerschaft die Frauen sehr fundamental angreife. Ihre Konsequenz: „Nein zur Abtreibung, ja zum Leben, ja zum religiösen Glauben.”
Dieser Haltung wollte niemand unter den FSLN-ParlamentarierInnen widersprechen. Zwar schickten elf Abgeordnete ihre Adjudanten, und mussten so nicht persönlich ihr „Ja-Wort” geben, doch zugleich ließen selbst sandinistische ParlamentsvertreterInnen aus dem Gesundheitswesen (Fetsalud) keine Zweifel an ihrer Zustimmung. Die Präsidentin der FSLN-Frauenkommission Albertina Urbina blieb der Abstimmung vorsorglich fern, während Fraktionschef Edwin Castro erklärte, man habe eine „rechtliche Grundlage zum Schutz des Lebens verabschiedet”. Mit den Wahlen habe die Entscheidung nichts zu tun.
Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Die Kriminalisierung der therapeutischen Abtreibung sei zum „großen Abschlussakt der Kampagnen der Frente, der PLC und der ALN geworden”, erklärte der ehemalige Chef der sandinistischen Zeitung La Barricada, Carlos F. Chamorro. José Miguel Vivanco von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) resümierte: „Die politischen Parteien haben den Körper der Frauen als Schlachtfeld der Wahl benutzt.” Weder die Parteien noch die Öffentlichkeit hätten vorher ernsthaft über die schwerwiegenden Konsequenzen dieser Entscheidung debattiert.
Genau darauf hatten die Kirchenpatriachen spekuliert, als sie am 6. Oktober einen Marsch zum Parlament organisierten, an dem auch führende PolitikerInnen der drei Parteien beteiligt waren. Der von der Frente gestellte Parlamentspräsident Rene Núñez stellte daraufhin zwei mögliche Vorgehensweisen vor: entweder man setze auf eine kurzfristige Abschaffung des Artikels 165 oder man bringe den Vorschlag in die Debatte um das neue Strafgesetzbuch ein, womit sich die Entscheidung jedoch um zwei Jahre verzögern könnte. Die KirchenvertreterInnen entschieden sich für den schnellen Weg. Dem Abgeordnetenhaus übergaben sie eine Petition mit 200.000 Unterschriften, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Als sich wenige Tage später Feministinnen vor den ParlamentarierInnen gegen den Vorschlag aussprechen wollten, wurden sie erst gar nicht empfangen.

Wahlkampfthema

„Sie haben 200.000 Wählerstimmen gegen das Leben von drei Millionen nicaraguanischen Frauen getauscht”, kritisierte die Sprecherin Juana Jímenez von der Autonomen Frauenbewegung (MAM) die Gesetzesreform. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Entscheidung in der streng religiösen nicaraguanischen Gesellschaft wesentlich größere Zustimmung fand. Innerhalb des Parteienspektrums hatte sich einzig die Sandinistische Erneuerungsbewegung (MRS) für das Recht auf Abtreibung eingesetzt. Der Kandidat der sandinistischen Dissidenten, Edmundo Jarquín, sprach sich deutlich gegen die Reform aus. Er konnte jedoch bei der Präsidentschaftswahl nur 6,3 Prozent der Stimmen für sich verbuchen, obwohl ihm Umfragen zwei Wochen zuvor noch mindestens das Doppelte versprochen hatten. Sicher ist dieser Absturz nur begrenzt auf die ablehnende Haltung gegenüber dem Abtreibungsbeschluss zurückzuführen. Offensichtlich jedoch ist, dass sich über 93 Prozent der wählenden Bevölkerung für die große Koalition der AbtreibungsgegnerInnen von FSLN, ALN und PLC entschieden haben. Der Einsatz der MRS für einen laizistischen Staat kam bei den Wenigsten gut an.
Für die Frauenbewegung stehen der zunehmende Einfluss der Kirche und der „klerikale Autoritarismus” schon lange im Zentrum ihrer Kritik. Die wohl stärkste soziale Bewegung des Landes hatte Ende der 1980er Jahre begonnen, sich autonom von der FSLN zu organisieren. Mit der Abwahl der SandinistInnen 1990 und der Zeit der liberalen Regierung von Violeta Chamorro begann eine Restauration konservativer Werte: Kondomwerbung an Schulen wurde verboten, die katholische Kirche ging gegen Lehrmaterial zur Sexualerziehung vor. Gegen diese Tendenz stand in erster Linie die feministische Bewegung und ihr Kampf gegen „religiösen Fundamentalismus”. Zunehmend mehr Frauen sagten sich von der Frente und ihrem Führer Ortega los. „Die FSLN ist zu einer Partei der traditionellen Rechten, zu einer autoritären und regressiven Karft verkommen”, meint die MAM-Sprecherin Sofía Montenegro.
Bereits 1999 begann der damalige Präsident Arnoldo Alemán (PLC), sich für eine Abschaffung des Rechts auf therapeutische Abtreibung stark zu machen. Doch noch 2003 trug die Frauenbewegung einen wichtigen Sieg davon. Die Feministinnen konnten damals durchsetzen, das die neunjährige Rosa abtreiben durfte. Das Mädchen war in der Folge einer Vergewaltigung schwanger geworden. „Rosa” wurde zum Präzedenzfall für den Kampf um sexuelle und reproduktive Rechte von Mädchen und Frauen – und zum Startschuss für KirchenvertreterInnen für einen weiteren Vorstoß gegen diese Rechte. Es war die Zustimmung der FSLN, die frühere Versuche dieser Art blockiert hatte, durch die es möglich wurde, das langjährige Vorhaben am 26. Oktober endlich durchzusetzen.

Proteste gegen das Gesetz

Während die Abgeordneten ihre Entscheidung fällten, demonstrierten Aktivistinnen der Frauenbewegung und Mitglieder anderer Gruppen vor dem Parlamentsgebäude. Steine und Flaschen flogen, die Eingangstür ging zu Bruch. Zahlreiche weitere (inter)nationale Organisationen schlossen sich der Kritik an: die UN-Frauenorganisation UNIFEM, Netzwerke feministischer Projekte, Gruppen aus dem medizinischen Bereich. Die Ärztin Ana María Pizarro von der Nicaraguanischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erklärte, das Gesetz sei „ein Verbrechen gegen die ärmsten Frauen und ein offenes Vergehen gegen die Menschenrechte”.
Nun werde sich die Situation der Frauen weiter verschlechtern, befürchten die MenschenrechtlerInnen von Human Rights Watch (HRW): „Die Verhinderung einer legalen Abtreibung wird dafür sorgen, dass illegale und unsichere Praktiken zunehmen, und diese sind die Hauptursache für die Müttersterblichkeit.” Georgina Muñoz von der NGO Coordinadora Civil kritisierte, dass der Staat die Frauen zwinge, in anderen Ländern abzutreiben. „Oder sie müssen ihre toten Kinder im Hinterhof ihrer Häuser verstecken.”
Bislang finden in Nicaragua aus medizinischen Gründen zwischen 800 und 1.000 Abtreibungen jährlich statt. Ginge es der konservativ-klerikalen Koalition tatsächlich „um das Leben”, so die MAM-Feministinnen, müssten sie dafür sorgen, dass dieser Eingriff sicher durchgeführt werde. Doch im Gegenteil führe ein „autoritärer und absolutistischer Diskurs” dazu, dass die Rechte der Frauen im Namen der „Tradition“, der „Kultur“ und der „christlichen Werte“ geopfert würden. Zum einen verweigere der Staat seinen BürgerInnen eine adäquate Gesundheitsversorgung und Mittel zur Empfängnisverhütung, erklären die MAM-Frauen, zum anderen etabliere er „eine Zwangsmutterschaft und die Todesstrafe für jede Frau, deren Schwangerschaft mit großen Risiken verbunden ist”.

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