El Salvador | Nummer 473 - November 2013

Vom Krankenhaus in den Knast

Der 18-Jährigen Xiomara drohen wegen einer Fehlgeburt 30 bis 50 Jahre Haft

In El Salvador stehen auf Abtreibung drakonische Strafen. Oft stehen auch Frauen vor Gericht, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Die jüngsten Fälle zeigen die ganze Frauenfeindlichkeit der Gesetzeslage und Rechtspraxis.

Christa Rahner-Göhring

Seit elf Monaten ist die 18-jährige Xiomara nun in Untersuchungshaft, getrennt von ihrer Familie und ihrer 4-jährigen Tochter. Ihre gerichtliche Anhörung fand am 25. September vor dem Strafgericht in Usulután statt. Sollte das Gericht der Anklage auf Antreibung folgen, droht der jungen Frau eine Haftstrafe zwischen 30 und 50 Jahren.
Am 30. Oktober 2012 hatte Xiomara am frühen Morgen starke Bauchschmerzen und blutete heftig, so dass sie in die Klinik in Jiquilisco im Osten El Salvadors eingeliefert werden musste. Aufgrund des starken Blutverlustes musste sie 16 Tage stationär behandelt werden. Die Ärzte diagnostizierten eine Abtreibung, was sie aber heftig bestritt – sie habe noch nicht mal gewusst, dass sie schwanger gewesen sei. Gemäß der gesetzlichen Vorschriften in El Salvador informierte die Klinik die Staatsanwaltschaft und setzte so ein Gerichtsverfahren in Gang: Xiomara wurde des schweren Mordes angeklagt. Der zuständige Richter in Jiquilisco ließ die Anklage trotz großer Verfahrensfehler zu.
Mit diesem Schicksal ist sie nicht alleine. In der Untersuchung „Vom Krankenhaus ins Gefängnis“ im Sommer 2013 bilanzierte die Frauenorganisation Staatsbürgerliche Gruppe für die Entkriminalisierung von Abtreibung, dass zwischen 2000 und 2011 insgesamt 129 Frauen, die Fehlgeburten erlitten hatten, fälschlicherweise wegen Abtreibungen vor Gericht gestellt wurden. 49 von ihnen wurden sogar zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie sind jung, arm und wenig gebildet, haben also wenig Möglichkeiten, sich gegen falsche Anklagen, unfaire Prozesse und Diskriminierung zur Wehr zu setzen.
El Salvador gehört zu den Staaten mit dem rigorosesten Abtreibungsrecht der Welt. Die rechtsgerichtete Regierung El Salvadors hatte die Verfassung 1998 und 1999 noch verschärft, um sich die Sympathien der katholischen Kirche bei den bevorstehenden Wahlen zu sichern. Seitdem ist Abtreibung grundsätzlich und in allen Situationen verboten, selbst wenn das Leben der werdenden Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Ärzte oder andere Menschen, die eine Abtreibung durchführen, machen sich ebenso strafbar wie die betroffenen Frauen selbst.
Schon einmal im Jahr 2013 machte El Salvador Schlagzeilen, weil der chronisch kranken Beatriz, die mit einem nicht lebensfähigen Kind schwanger war, durch das Verfassungsgericht die medizinische Indikation verweigert wurde. Erst ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte machte den Weg für die Gesundheitsministerin frei, einen Kaiserschnitt (inzwischen im siebten Schwangerschaftsmonat) zu genehmigen; die Mutter konnte so gerettet werden, das Kind starb – wie erwartet – wenige Stunden später.
Das totale Abtreibungsverbot ist im Kontext der Lebenssituation von Frauen in El Salvador zu sehen. Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen sind weit verbreitet. El Salvador hat eine der höchsten Frauenmordraten der Welt; nur in sehr seltenen Fällen wird ein Täter vor Gericht gestellt. Nach einer Studie des staatlichen Frauenentwicklungsinstituts ISDEMU aus dem Jahr 2010 ereignen sich Morde, Vergewaltigungen und Mißhandlungen von Frauen vor allem im familiären Umfeld.
Die Frauenorganisation ORMUSA berichtet von ca. 25.000 vergewaltigten und misshandelten Frauen jährlich – und auch Schwangerschaften aufgrund von Vergewaltigungen unterliegen dem Abtreibungsverbot.
Natürlich entstehen ungewollte Schwangerschaften nicht nur aus Gewaltsituationen heraus. Von den Frauen in El Salvador wird immer wieder auf fehlende oder ungenügende Aufklärung über Sexualität und Verhütungsmöglichkeiten, auf fehlende Bildung und fehlende Ressourcen zur Beschaffung von Verhütungsmitteln hingewiesen. Auch die große Zahl alleinerziehender Mädchen und Frauen, deren Partner ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht wahrnehmen stellt ein Problem dar.
Während Frauen der Mittel- und Oberschicht ungewollte Schwangerschaften mit einem Klinikaufenthalt in einem Land mit liberalem Abtreibungsrecht lösen können, kann sich das die große Mehrheit der Frauen El Salvadors nicht leisten. Weil ihnen Abtreibung legal nicht zur Verfügung steht, sehen viele von ihnen die Lösung in einer heimlichen und unsachgemäßen Abtreibung, mit teilweise schweren bis tödlichen Gesundheitsrisiken. Allein im Jahr 2009 registrierte das Gesundheitsministerium 5.567 Frauen, die nach einer Abtreibung im Krankenhaus behandelt werden mussten; die Sterblichkeit nach unprofessionell ausgeführten Abtreibungen ist die höchste in der Region. „Die Frauen wollen nicht in die Krankenhäuser gehen, weil sie riskieren, dass die Ärzte sie beschuldigen, eine Abtreibung vorgenommen oder selbst provoziert zu haben,“ sagt Angélica Rivas, Sprecherin der Staatsbürgerlichen Gruppe für die Entkriminalisierung von Abtreibung
Die entscheidende Ursache aber, dass Frauen die Selbstbestimmung über ihr Leben und ihre Gesundheit verweigert wird, ist in dem von Macho-Denken und patriarchalen Strukturen geprägten Rollenverständnis zu suchen. Die überholten Moralvorschriften der einflussreichen katholischen Kirche sind die Grundlage der von Männern gemachten Gesetze, die das ungeborene Leben schützen, ohne sich um Gesundheit und Wohlergehen der Frauen zu kümmern. Die Verantwortung für Schwangerschaften wird ausschließlich den Frauen und Mädchen zugeschrieben, denen vorsorglich in Schulen auch noch die gesundheitliche und sexuelle Aufklärung verweigert wird. So kann eine ungewollte Schwangerschaft moralisch verurteilt und ein Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geahndet werden.
Was das in El Salvador heißt, beschreibt Mónica Arango, Regionaldirektorin des Programms für Lateinamerika und die Karibik im Zentrum für Reproduktive Rechte: „Die Kriminalisierung von Abtreibung in El Salvador und die Institutionen, die sie aufrechterhalten, sind schuld an brutalen Menschenrechtsverletzungen an Frauen im ganzen Land. Dieses Verbot hat Krankenhäuser zu Überwachungsorten gemacht statt Orte für medizinische Hilfe zu sein – auch für die Frauen, die natürliche Komplikationen erleiden. Viele der Frauen finden sich plötzlich grundlos im Gefängnis wieder, ohne rechtlichen Beistand zur Verteidigung. Den Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten für Frauen an solche Bedingungen zu knüpfen, sie vor Gericht zu stellen, ist ein Akt der Grausamkeit und widerspricht den internationalen Verpflichtungen der Menschenrechte.“
Die Situation ist in vielen lateinamerikanischen Ländern ähnlich und es sind die Frauen, die sich verstärkt dagegen zur Wehr setzen. Bereits 1990 stellte die Versammlung der Feministischen Bewegung Lateinamerikas fest, dass Komplikationen nach heimlichen und unsachgemäßen Abtreibungen die Hauptursache für die Sterblichkeit von Frauen in der Region ist. Die Versammlung bestimmte den 28. September zum Internationalen Aktionstag für die Entkriminalisierung der Abtreibung in Lateinamerika und der Karibik. Am diesjährigen Aktionstag machten Frauenorganisationen in El Salvador auf den Fall von Xiomara aufmerksam und forderten ihre unmittelbare Freilassung.
Die Entkriminalisierung von Abtreibungen wäre die notwendige Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die Androhung von Strafen nicht die Zahl der Abtreibungen verringert, sondern gesundheitliche Schäden und Sterblichkeit durch heimliche und unsachgemäße Schwangerschaftsabbrüche vergrößert. Sie ist außerdem erforderlich für eine Gleichbehandlung, denn internationale Organisationen haben empirisch nachgewiesen, dass Frauen mit indigener oder afrikanischer Herkunft und Frauen, die in Armut leben und nur geringe Bildung haben, überproportional häufig unsichere Abtreibungen vornehmen.
Seit 1990 haben einige Staaten ihre Gesetzgebung etwas reformiert; Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten drei Monate sind in Kuba, Mexiko-Stadt und Uruguay legal möglich. In den meisten Staaten benötigen legale Abtreibungen besondere Begründungen, z. B. wenn das Leben der Mutter bedroht ist oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam. Lediglich in Chile, der Dominikanischen Republik, El Salvador und Nicaragua sind Abtreibungen noch immer komplett verboten. Allerdings könnte sich auch die rigide Haltung dieser Staaten lockern. Im August dieses Jahres fand in Uruguay die erste Sitzung der Regionalkonferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik statt, an der auch ca. 260 Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Auf der Konferenz einigten sich die Vertreter_innen der 38 Staaten im Konsens von Montevideo darauf, ihre Gesetze zu reformieren. Dazu zählen Vorsorgemaßnahmen wie Aufklärung über sexuelle und reproduktive Gesundheit, der Zugang zu modernen und wirksamen Verhütungsmethoden und die Schaffung von Voraussetzungen für sichere Abtreibungen.
Die bei der Regionalkonferenz anwesenden Frauenorganisationen bejubelten diesen Konsens als Meilenstein, um Leben und Gesundheit von Frauen zu schützen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Bis zur Umsetzung des Konsens von Montevideo in nationale Gesetzgebungen ist jedoch noch viel zu tun.

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