Guatemala | Nummer 276 - Juni 1997

Abschied von den Bergen

Die Guerilla hat ihre Waffen abgegeben

Ohne größere Probleme verlief die Demobilisierung der Unidad Revolucionaria Na­cional Guatemalteca (URNG). Die ersten Guerilleros und Guerilleras haben be­reits die Camps verlassen, in denen sie sich während einer zweimonatigen Über­gangs­pha­se aufhielten. Ob auch ihre Reintegration ins zivile Leben so einfach ver­laufen wird, ist jedoch unsicher.

Hermann Werle

Den Beginn für die Waffen­abgabe und den Eintritt ins zivile Le­ben der URNG-Mitglieder stell­te der sogenannte Tag “D” (für Demobilisierung) dar. Die­ser Tag war zugleich Fixpunkt al­ler die Demobilisierung betref­fenden Maßnahmen und Zeit­punkt des definitiven Waffen­stillstands. Seit dem D-Tag, dem 3. März, überwachten 155 Blau­helme aus 17 Staaten den Frie­den. Die größten Kontingente kamen aus Spanien mit 43 Soldaten, Uruguay mit 20, Bra­silien und Kanada mit je 15; Deutschland war mit vier Mili­tärärzten an der Mission betei­ligt.

Sammeln für den Tag “D”

Den Einheiten der URNG blieben vor dem Tag “D” drei Wo­chen, um sich in den acht vorbe­reiteten Sammelpunkten einzu­finden. Die Gesamtzahl der Kämpfer und Kämpferinnen in­klusive ihrer Kinder lag mit 2959 un­ter der ursprünglich von der URNG angegebenen Zahl von 3614. Die Guerilla erklärte die­sen Umstand damit, daß viele aus Mißtrauen zunächst nur ihre Pseu­donyme angegeben hätten, wo­durch Doppelregistrierungen ent­standen seien. Desweiteren sei­en etwa 400 KämpferInnen nicht in den Sammelpunkten er­schie­nen, da sie sich entschieden hät­ten, direkt zu ihren Familien zu gehen bzw. bei ihnen zu blei­ben.
Die eigentliche Demobilisie­rung erfolgte in vier Etappen. Zu­nächst mußte die URNG ihre ge­samte militärische Ausrüstung mit Ausnahme der persönlichen Waf­fen bis zum Tag “D+42”, dem 14. April, den Vereinten Na­tionen übergeben, bzw. in be­reit­gestellte Container ablagern. Diese wurden durch zwei Schlös­ser gesichert – eines unter der Verantwortung der UNO, das an­dere unter der der URNG. Au­ßer­dem mußte die Guerilla bis zu die­sem Termin alle Waffenver­stecke bekannt gegeben haben. In drei weiteren Etappen von je­weils fünf Tagen gaben bis zum Tag “D+60”, also dem 2. Mai 1997, je ein Drittel der Kämpfe­rInnen ihre persönlichen Waffen ab.
Insgesamt handelte es sich nach Angaben der URNG um 1818 Schußwaffen, 100 Kilo­gramm Sprengstoff, 409 Minen, sowie eine nicht genannte Zahl von Mörsern und Raketen. Die Dis­krepanz zwischen Anzahl von KämpferInnen und Waffen schür­te Gerüchte, die Guerilla habe nicht alle Waffen abgege­ben. Zweifel gab es zum Bei­spiel. bei der Südfront Santos Salazar der FAR, die 150 Kämp­ferIn­nen zählte, jedoch lediglich 70 Waffen abgab.

Mehrstufige Demobilisierung

Verwiesen sei aber darauf, daß im August 1994 während ei­ner Militäraktion drei Mitglieder der FAR festgenommen und 600 Ge­wehre des Typs AK-47 si­cher­gestellt worden waren. Diese im Verhältnis zur Gesamtstärke der FAR und zur Anzahl der ins­ge­samt von der URNG abgege­be­nen Waffen nicht unerhebliche Men­ge, wurde von einem Kom­man­danten der FAR damit er­klärt, daß die Waffen für die Ge­samt­struktur der URNG gedacht waren und durch die Mili­tär­ak­tion der Guerilla ja auch nicht mehr zur Verfügung gestanden ha­ben. Sowohl der Chef der UNO-Mission in Gua­temala, Jean Arnault, als auch die gua­te­mal­tekische Regierung wider­sprachen denn auch den Speku­la­tionen, die Guerilla würde einen Teil ihrer Waffen zurückhalten.
Anläßlich eines Besuches von RepräsentantInnen ziviler Bau­ern- und Indígenaorganisationen im Lager der Guerillaeinheit Luis Ixmatá umriß Capitán Héc­tor in einer kurzen Rede die neu­en Aufgaben der URNG: “Nach 36 Jahren bewaffneter Ausein­an­der­setzungen beginnt eine neue Pha­se des Kampfes. Für den po­li­tischen Kampf und die Schaf­fung einer Partei, die sich grund­sätzlich von allen an­deren Par­tei­en Guatemalas un­terscheidet, ist es unabdingbar, zunächst eine große politische Einheit zu schaf­fen.”
Angegangen wurden die neuen Aufgaben zunächst in den internen Strukturen der URNG. Zur Überwindung der histori­schen Differenzen der Teilorga­nisationen wurde eigens eine “Ho­mogenisierungskommission” ge­schaffen. Zudem wurden im September 1996 in allen Gue­rillafronten “Politische Schulen” eingerichtet, in denen die Kämp­fer und Kämpferinnen seitdem Un­terweisungen in der neuen strategischen Ausrichtung der URNG erhalten. Den Kämpfe­rInnen wurden ihre möglichen zukünftigen Arbeitsfelder erläu­tert, die sich grob in zwei Berei­che unterscheiden lassen: In den politischen Kampf der URNG (Aufbau der Parteistrukturen, politische Allianzen, Wahlen, parlamentarischer Kampf) und in den Kampf des “organisierten Vol­kes” (Unterstützung von For­de­rungen auf lokaler Ebene wie Was­ser, Elektrizität etc. und so­zia­le Kämpfe auf nationaler Ebe­ne wie Gleichstellung der Frauen und Schaffung von Ko­ope­ra­ti­ven).

Wiedereingliederung in die zivile Gesellschaft

Im Februar diesen Jahres führte die URNG Interviews an allen Fronten durch. Anhand der Ergebnisse sollen Fortbildungs­maßnahmen, wie sie in dem Ab­kom­men über die Eingliederung der Guerilla vorgesehen sind, vor­bereitet werden. Zur Durch­füh­rung dieser Projekte und Pro­gram­me gründete die URNG eine Stiftung, über die interna­ti­o­na­le und nationale Hilfsgelder ka­na­lisiert werden sollen. Die Phase der Eingliederung der Guerilla in die Gesellschaft be­gann mit dem Tag “D+60”, dem 2. Mai, und endet ein Jahr später. In dieser Zeit sollen den ehema­ligen KämpferInnen ausreichend Verpflegung, Bildungspro­gram­me und Dienstleistungen ge­währ­leistet werden sowie die Ein­gliederung ins Arbeitsleben be­ginnen. Danach beginnt die Pha­se der definitiven Eingliede­rung, während der langfristige Lei­stungen, die von der Regie­rung angeboten werden sollen, in An­spruch genommen werden kön­nen. Dabei handelt es sich laut Abkommen um finanzielle Un­terstützung, technische, juri­sti­sche und berufliche Beratung, so­wie um Erziehungs-, Bildungs- und produktive Projekte. Diese sollen dazu dienen, “die Einglie­derung in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben des Landes unter den gleichen Be­dingungen zu gewährleisten, wie sie die restliche guatemalteki­sche Bevölkerung hat.”
Nach Meinung der Teniente (Leut­nant) Victoria der Frente Luis Ixmatá sind Schwierigkei­ten, wie sie in El Salvador nach Frie­densschluß aufgetreten sind, nicht zu erwarten. Ein großes Problem im südlichen Nach­bar­land sei die Gespalten­heit der re­vo­lutionären Organi­sationen in­ner­halb der damaligen FMLN ge­wesen. Diese hätte viel Un­zu­frie­denheit und Ungerech­tig­kei­ten verursacht. Die URNG hin­ge­gen sei sehr geeint und werde in dieser Hinsicht keine Pro­ble­me bekommen. Desweite­ren sei die Anzahl der URNG-Ange­hö­ri­gen geringer als seiner­zeit in El Sal­vador.
Alfonso Bauer Paiz, Wirt­schaftsminister der fortschrittli­chen Regierung Arbenz zu Be­ginn der fünfziger Jahre und heute juristischer Berater der im me­xikanischen Exil lebenden bzw. in den vergangenen Jahren zu­rückgekehrten guatemalteki­schen Flüchtlinge, äußerte sich in ähnlicher Weise: “Mit der Ein­gliederung der Guerilla wird es kei­ne Probleme geben, da es nicht sehr viele KämpferInnen sind. Im Gegensatz dazu wird es mit den Flüchtlingen große Schwie­rigkeiten geben, da allein aus Chiapas noch Tausende Fa­mi­lien zurückkehren werden.”

Landverteilung als Knackpunkt

Im Rahmen des Abkommens über die Eingliederung der URNG in die Gesellschaft ist keine direkte Landverteilung an ehemalige Kämpfer und Kämp­ferinnen der URNG vorgesehen. Dies ist ein substantieller Unter­schied zu den Vereinbarungen in El Salvador und auch gegenüber der Situation der guatemalteki­schen Flüchtlinge. Viele Kämp­ferInnen der FMLN mußten drei, vier Jahre oder gar vergebens auf ein Stück Land warten und sehen sich heute als eindeutige Verlie­rer eines Krieges, der laut Frie­densabkommen keine Verlierer kennen sollte. Den guatemalteki­schen Flüchtlingen im mexikani­schen Exil ergeht es ähnlich: Vertraglich zugesicherte Bedin­gungen, die den schnellen, unbü­rokratischen Zugang zu Land einschließen, geraten im befrie­deten Guatemala zusehends in Vergessenheit.
Insgesamt er­scheint die Integration der Gue­rilleros und Guerilleras in Gua­temala mit in erster Linie vom Aus­land finanzierten Ausbil­dungs- und Eingliederungspro­gram­men als durchaus über­windbare Hürde der Entwicklung zum Frieden. Die Führung der URNG verspricht ihren Kämpfe­rInnen außerdem Projekte, wel­che die politische und kulturelle Differenzen überwinden helfen und die persönliche Sicherheit der KämpferInnen gewährleisten sol­len. Gerade diese beiden Aspekte, die zunächst weniger relevant erscheinen, bzw. bezüg­lich der Sicherheit lediglich als ein Problem der höheren Kader an­gesehen werden, machen vie­len der KämpferInnen mehr Sor­gen als die materielle Zu­kunft.
“Ich weiß noch nicht, wohin ich gehen werde und was ich ar­bei­ten werde. In mein Dorf kann ich aus Sicherheitsgründen nicht zu­rückkehren.” Befragt nach den in­dividuellen Zukunftsplänen, ka­men häufig diese oder ähn­li­che Ant­worten von den Kämpf­er­In­nen. Tania Palencia, Re­prä­sen­tan­tin der “Versammlung der zi­vilen Gesellschaft” (ASC), for­mu­lierte die Problematik sehr tref­fend: “Die Demobilisierung wird ein sehr komplexer Prozeß sein, denn das Überleben muß nicht nur wirtschaftlich abgesi­chert werden. Die Demobilisier­ten müssen aber auch in eine für sie neue Kultur integriert wer­den. Angesichts der Erinnerung an den Krieg, des Fehlens eines Dia­loges, der Greueltaten des Mi­litärs und der Repression der 80er Jahre bedürfen gerade die Ex-Compas eines Raumes, damit sie in einen Dialog mit ihrer ei­genen Geschichte treten können. So müssen sie alle Kommunika­tionsmittel nutzen können, ohne daß sie Angst haben müssen. Das kann die Gesellschaft aber zur Zeit nicht gewährleisten.” In An­betracht wachsender “allge­mei­ner” Kriminalität, von Entfüh­rungen und Lynchjustiz läßt sich die Angst vieler Gue­rilleros/as, nach der Demobilisie­rung Frei­wild zu sein, auch durch die edelsten Bekundungen der Frie­densabkommen nicht ba­gatellisieren.

Schleppende Demobilisierung der Armee

Die Waffenabgabe der Gue­rilleros und Guerilleras ist mitt­lerweile ohne größere Probleme abgeschlossen. Auf Seiten der Regierungsarmee verläuft dieser Prozeß jedoch äußerst unbefrie­digend. Der unzureichende De­mobilisierungswille der Armee zeigte sich bereits Ende Januar durch einen Aufstand der Policía Militar Ambulante (PMA), einer Spezialeinheit der Armee, und durch einen Winkelzug der Mi­litärführung: Durch ihren Spre­cher Verhandlungsführer Coro­nel Otto Noack ließ die Armee verlauten, daß die in den Frie­densabkommen festgelegte 33 prozentige Reduzierung der Hee­resstärke von der Sollstärke von 46.000 Soldaten ausginge. Da die derzeitige Ist-Stärke jedoch lediglich 35.000 sei, müßten nur 4.180 statt 11.900 Soldaten de­mobilisiert werden, um auf 66 Prozent von 46.000 zu gelangen. Demnach wäre die Stärke der Armee nach der Demobilisierung also 30.820 gegenüber rund 23.100 Soldaten, wenn von der Ist-Stärke ausgegangen würde. Außerdem solle es in den oberen Rängen der Armee zu keinerlei Reduzierung kommen.
Sowohl die Reduzierungsde­batte als auch der PMA-Aufstand mögen sich in den kommenden Jahren als Nebensächlichkeiten he­rausstellen, in der derzeitigen Situation können sie jedoch auch als Warnsignale an die sich neu konstituierende Opposition Gu­a­te­malas verstanden werden. De­ren wichtigste Gruppe – die URNG – hat mit der Waffenab­ga­be ein wichtiges Faustpfand aus den Händen gegeben.

KASTEN

36 Jahre Guerillakrieg

Die erste guatemaltekische Guerillabewegung geht auf das Jahr 1960 zurück. In die­sem Jahr rebellierte eine Gruppe junger Offiziere ge­gen das korrupte Regime unter Ydígoras Fuentes, wel­ches den USA erlaubt hatte, Guatemala als Basis einer In­vasion Kubas zu nutzen. Der Aufstand wurde niederge­schla­gen. Die jungen Rebel­len kamen in Kontakt mit der Kommunistischen Partei Gu­atemalas, die im Jahre 1961 den bewaffneten Kampf als not­wendig für eine revo­lu­ti­o­nä­re Entwicklung erklärt hat­te. 1963 entstanden aus die­sem Bündnis die Fuerzas Ar­ma­das Rebeldes (FAR). Nach ei­ner groß angelegten Mi­li­tär­offensive hatte diese Gue­ril­la Ende 1967 jedoch prak­tisch aufgehört zu exi­stieren.
Einige ihrer Anführer flohen nach Mexiko, von wo aus sie den Widerstand reorgani­sier­ten. Aufgrund politischer Dif­ferenzen gab es jedoch kei­ne einheitliche Organisa­tionsstruktur mehr. Während die FAR im nordöstlichen De­partement Péten einen Guerilla-Focus aufbauten, wurden zwei weitere Grup­pen im westlichen, indigen ge­prägten Hochland des Landes aktiv. Dieses waren die Nueva Organización Re­vo­lucionaria de Combate, die am 19. Januar 1972 mit einer ersten Aktion und unter dem Namen Ejército Guerrillero de los Pobres (EGP) an die Öffentlichkeit trat, und die Regional de Occidente, die sich seit 1979 Organización del Pueblo en Armas (ORPA) nannte.
Beginnend mit wenigen Ak­tivisten und Aktivistinnen und ohne finanziellen und materiellen Rückhalt, gelang es der guatemaltekischen Guerilla bis zu Beginn der 80er Jahre eine militärische Stärke zu entwickeln, die – kombiniert mit dem Druck der Bauern-, Arbeiter- und Stu­dentenorganisationen – ei­nen nahen Umsturz der Mi­li­tär­diktatur Romeo Lucas Gar­cía möglich erschienen ließ. Es folgte jedoch eine ge­wal­tige, von den USA un­ter­stütz­te, Terrorwelle, unter der in erster Linie die Zivil­be­völkerung zu leiden hatte, die aber auch für die Guerilla ei­nen schweren Rück­schlag be­deu­tete. Ein revolu­tionärer Um­sturz rückte in weite Fer­ne, und damit be­gann 1991 die Verhand­lungsphase zwi­schen den je­weiligen Re­gie­run­gen und der URNG, dem 1982 gebil­deten Zusam­men­schluß der einzelnen Gue­ril­la­organisa­tionen. Das Er­geb­nis ist der am 29. Dezember 1996 un­terzeichnete feste und dau­er­hafte Frieden, dessen zu­vor ver­handelten Teil­ab­kom­men auch die De­mo­bi­li­sie­rung und Wie­der­ein­glie­de­rung der Kämpfer und Kämp­fer­innen der URNG regeln.

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