Chile | Nummer 239 - Mai 1994

Aus(zeit) für Stange

Chiles kompromittierter Polizeichef tritt nicht zurück, sondern nimmt Urlaub

“Präsident Frei fordert öffentlich den Rücktritt General Stanges.” Die Schlag­zeile überraschte, denn kaum jemand hatte dem blassen Christdemokraten ein solches Vorgehen zugetraut. Frei wollte zeigen, wer das Sagen im Chile nach der Diktatur haben sollte: der von der überwältigenden Mehrheit seiner Lands­leute gewählte Präsident. Da kam die Möglichkeit, den ohnehin angeschlage­nen Polizeichef Stange zu attackieren, gerade recht. Daß der oberste Carabi­nero schließlich seinen Urlaub antrat, ist nur auf den ersten Blick als ein Erfolg Freis zu werten. Ohne die Spannungen zwischen Militär- und Polizeiführung würde Stange auch heute noch sein Amt führen. Er wurde von seinen ehemali­gen Spezies fallengelassen, die jedoch auf die Autorität Freis pfiffen.

LN

Noch keinen Monat im Amt, sah sich Freis Regierung unerwartet vor einem heiklen Problem: den Abgang des schwer angeschlagenen Polizeichefs, General Stange, zu erreichen, ohne über brauch­bare verfassungsmäßige Instrumente dafür zu verfügen. Eigentlich hatte sich die Re­gierung vorgenommen, das Thema der unter der Diktatur begangenen Menschen­rechtsverletzungen nicht offensiv anzuge­hen, um nicht die eigene Ohnmacht ange­sichts der von Pinochet hinterlassenen Verfassung vor Augen geführt zu be­kommen. Als jedoch Stange die Behinde­rung eines Strafverfahrens zweifelsfrei nachgewiesen wurde, sah Frei die Gele­genheit für gekommen, im Konflikt mit der Polizei an Profil zu gewinnen.
Anlaß der Krise waren die Urteile in ei­nem gegen Polizisten geführten Terrori­stenprozeß (s. Beitrag “degollados”). Der zuständige Richter erhob schwere Vor­würfe gegen die chilenische Polizeifüh­rung. Sie habe unter der Verantwortung Stanges die Ermittlungen gegen die uni­formierten Mörder gezielt sabotiert. Eine Tonbandaufnahme belastet den obersten Carabinero persönlich. Richter Juica for­derte ein Verfahren gegen Stange und ge­gen weitere inzwischen pensionierte Polizeigenerale vor einem Militärgericht wegen “schwerer Verletzung militärischer Pflichten”.
Die von Pinochet hinterlassene Verfas­sung verwehrt dem chilenischen Präsi­denten bis 1997 das Recht, die Oberkom­mandierenden der Streitkräfte oder den Polizeichef zu entlassen. Der Appell der Regierung, Stange solle aus freien Stük­ken zurücktreten, blieb erfolglos. In de­monstrativer Provokation erklärten die obersten Generale Stange gegenüber ihre uneingeschränkte Loyalität sowie die des gesamten Polizeikorps.

Freis Schlappe

Angesichts dessen brachte Präsident Frei seine persönliche Autorität und die seines Amtes ins Spiel. In einer eineinhalbstün­digen Audienz versuchte er vergeblich, Stange von der moralisch-politischen Notwendigkeit seines Rücktritts zu über­zeugen. Trotzig trat Stange noch im Re­gierungspalast vor die Fernsehkameras und erklärte, er denke nicht an Rücktritt.
Nach Stanges Weigerung befand sich die Regierung in der Zwickmühle. Zwei ver­fassungsrechtlich mögliche Wege, die Einberufung des Nationalen Sicherheits­rates oder eine Verfassungsklage, wären voraussichtlich am Widerstand der extre­men politischen Rechten gescheitert, die sich um Stange scharte. Ein Verfahren vor einem Militärtribunal wäre nicht nur langwierig gewesen. Darüber hinaus wa­ren ernsthafte Zweifel an der Bereitschaft der Militärrichter angebracht, Stange zu verurteilen. War es typisch chilenisch, daß zwei Tage später zwischen Regierung und Polizeiführung doch noch eine Lösung ausgehandelt wurde?
Auf Antrag der Polizeiführung wird die Militärjustiz, aber unter einem zivilen Richter, nun die Vorwürfe gegen Stange und Konsorten untersuchen. Stange hat Urlaub genommen – ob dieser dreißig Tage dauert, wie er selbst erklärt hat, oder unbegrenzt ist, wie dies die Regierung verlauten ließ, ist ungewiß. Derselbe Stellvertreter Stanges, der noch am Kar­freitag provozierend die Loyalitätsadresse an seinen Chef verlesen hatte, unter­schrieb das Urlaubsgesuch seines Vorge­setzten und spricht inzwischen von “null Problemen” mit der Regierung.
Wie es dem Verteidigungsminister nach dem Affront gegenüber Frei gelungen ist, die Polizeiführung doch noch davon zu überzeugen, daß sie um ihres eigenen Images willen Stanges Abgang zustimmen müßte, ist bislang nicht bekannt gewor­den. Die Streitkräfte verhielten sich in der Öffentlichkeit zurückhaltend. Vermutlich hätten sie sich im Nationalen Sicherheits­rat, in dem sie über vier von acht Stimmen verfügen, auf die Seite der Carabineros geschlagen. Dennoch hat das Militär of­fenbar mit der – wenn auch geringen – Möglichkeit gerechnet, daß sich einer ih­rer Vertreter im Sicherheitsrat gegen Stange wenden könnte. Immerhin waren es Informationen aus militärischen Ge­heimdienstkreisen gewesen, die zu den Verurteilungen im degollado-Prozeß ge­führt hatten. 1985 hatte sich die Militär­junta von der Ermordung Manuel Guerre­ros, Santiago Nattinos und José Paradas distanziert. Pinochet hatte seinerzeit sogar den für das Terrorkommando verantwort­lichen Polizeichef Mendoza geschaßt. Zu­dem hat das Militär anscheinend kein großes Interesse an einer Konfrontation mit der Regierung. Das vordringliche In­teresse des Militärs besteht in der Auf­rechterhaltung des gegenwärtigen Zu­stands der kontrollierten Demokratie. Allzu großer Wirbel um den angeschlage­nen Polizeichef käme also durchaus un­gelegen.
Mehrere Zeitungen spekulieren, wann und wo Pinochet seinen Kollegen getroffen habe, um diesen umzustimmen. Da das gespannte Verhältnis zwischen beiden all­gemein bekannt ist, ist es eben nicht so, als würde ein Mann Pinochets geopfert. Der Urlaub Stanges, der ein erster Schritt zur Amtsniederlegung sein könnte, ist demnach in erster Linie als das Ergebnis interner Auseinandersetzungen innerhalb des Repressionsapparates zu werten.

Frei wird von der Presse gerügt

Das Krisenmanagement der Regierung er­hielt in den Medien weitgehend schlechte Noten. Die zunächst gewählte Form der öffentlichen Auseinandersetzung, der Ap­pell an Stanges Gewissen, die Tatsache, daß Frei ihm Bedenkzeit eingeräumt hatte: all das wurde als Fehler, als falsche Stra­tegie gerügt. Doch zweifelsohne hat die öffentlich ausgetragene Debatte Stanges Position geschwächt und letztendlich dazu beigetragen, daß Polizei- und Militärfüh­rung ihn zu seiner Entscheidung drängten.
Es erscheint paradox, daß Pinochet als Präsident im August 1985 den damaligen Polizeichef und Putschkomplizen Men­doza zum Rücktritt zwingen konnte, der demokratisch gewählte Präsident heute je­doch machtlos bleibt und auf die Unter­stützung der “Sicherheitskräfte” angewie­sen ist. Frei hat den Versuch unternom­men, aus der unter legalen Aspekten aus­sichtslosen Position politisch-moralischen Druck wirken zu lassen, mußte sich je­doch seine Grenzen zeigen lassen. Nun tritt der kompromittierte Polizeichef zwar nicht zurück, aber seinen Urlaub an.
Es wird sich jetzt zeigen, ob wichtige Fra­gen zwischen Regierung und Polizei ge­klärt werden können: die Entwicklung ei­ner Politik der inneren Sicherheit, die mit demokratischen Zuständen vereinbar ist. Bislang entscheidet die Polizei autonom über ihre Einsatzpraxis – kein Minister ist weisungsbefugt. Zu klären wäre auch die eindeutige Zuordnung der Polizei unter das Innenministerium. Die doppelte Ab­hängigkeit von Verteidigungs- und In­nenminister, Erbschaft der Diktatur, be­deutet in der Praxis Autonomie. Ange­sichts der herrschenden Verhältnisse kann die Regierung diese Fragen nur im Ein­vernehmen mit jener Polizeiführung lösen, mit der sie sich im Konflikt befindet.

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