Manchmal gibt es Gerechtigkeit
Über den Fall Sonia Tabora, die in El Salvador vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen wurde – ein großer Erfolg für die Frauenbewegung
Schon immer steht für mich Gerechtigkeit über der Gesetzestreue, die Ethik über der Moral sowie eigenständiges Denken über Dogmen jedweder Art. Darum fällt es mir auch so schwer, diese neue nationale Versessenheit auf Gesetzestreue, Moral und Dogmen zu verstehen. Lieber wäre es mir, wenn dieser Eifer sich in eine nationale Versessenheit auf Gerechtigkeit, Ethik des Allgemeinwohls und vor allem für kritisches Denken verwandeln würde, das sich so sehr von den Dogmen unterscheidet, die gerade feierlich zu einem Zeichen „gesunden Menschenverstandes“ erhoben werden.
Natürlich ist mir bewusst, dass Wünsche allein nichts bewirken und dass wir jeden Tag für diesen Wandel arbeiten müssen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Weg zu Veränderungen schwieriger ist als er auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn es gilt dabei zahlreiche Hürden zu überwinden. Die Rückschläge, die wir immer wieder erleiden, können in uns das SDSA („Syndrom der sozial erlernten Verzweiflung“) auslösen und/oder verstärken. Auf diese Weise verlieren wir allmählich den Glauben daran, dass wir diese Welt tatsächlich verändern können. Und ganz plötzlich, beinahe unbemerkt, verfallen wir in Apathie, Zynismus oder Mittelmäßigkeit.
Und dennoch geschieht in dieser scheinbaren Ausweglosigkeit hin und wieder etwas Unerwartetes, etwas, das uns wieder hoffen lässt und unser Vertrauen in das menschliche Potenzial weckt, begangene Fehler wieder gut zu machen. Das Potenzial, solidarisch für eine gerechte Sache zu kämpfen und/oder dafür, dass diese Welt zu einem besseren Ort wird.
In dieser Woche gab es ein solches Ereignis. Drei Richterinnen des Gerichts von Sonsonate, hatten den Auftrag, den Fall Sonia Tabora noch einmal zu überprüfen. Die junge Frau war 2005 zu einer Gefängnisstrafe von 30 Jahren verurteilt worden, weil sie ihre Tochter während einer Frühgeburt ermordet haben sollte. Die Richterinnen kamen nun jedoch einstimmig zu dem Schluss, dass es bei der Auswertung der Beweismittel, auf der die Anklage basierte, zu einem Justizirrtum kam.
In anderen Worten, es ist nun offiziell, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Richter, die sie verurteilten, Beweise dafür hatten, dass Sonia ihre Tochter bei der Geburt getötet hat, indem „sie ihr die Pflege verweigerte, zu der sie verpflichtet gewesen wäre“, trotz ihres eigenen prekären gesundheitlichen Zustandes und den extremen Bedingungen, unter denen sich die Geburt ereignete. Wie die amtliche Untersuchung nun ergab, befand sich Sonia allein in einer ländlichen Gegend und ohne medizinische Versorgung als es zu der Frühgeburt kam. Es setzten starke Blutungen ein, woraufhin sie einen Schock erlitt und das Bewusstsein verlor. In diesem Zustand fand ihre Familie sie und brachte sie zur einzigen nahe gelegenen öffentlichen Klinik, wo sie medizinisch versorgt werden sollte. [Wegen des Verdachts der Kindstötung zeigte das Krankenhauspersonal sie an; Anm. d. Red.]
In der Folge verurteilte sie das Gericht ohne jegliche Beweise zu einer Gefängnisstrafe, einzig auf der Annahme ihrer Schuld basierend. Denn allein die Tatsache, dass Sonia jung, arm und allein stehend war, genügte den Richter_innen als Beweis dafür, dass sie das Kind „selbstverständlich“ abgetrieben haben musste. Weder obduzierte die Gerichtsmedizin das tote Neugeborene noch machte sich der Pflichtverteidiger der Mutter die Mühe, ein Sachverständigengutachten anzufordern, welches ihre Unschuld bewiesen hätte. Letztendlich wurde sie für das „Verbrechen“ bestraft, eine Frau, arm und aus einem ländlichen Gebiet zu sein, in einem Land von Gesetzesliebhabern, in dem jedoch Ungerechtigkeiten gegen Menschen wie Sonia Tabora toleriert werden, weil sie als Bürger_innen zweiter Klasse gelten.
Die Wendung, die dieser Fall nun genommen hat, wäre ohne die unermüdliche Arbeit der Bürgervereinigung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Bewegung für den legalen Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen (MILES) und natürlich der drei Richterinnen, die sich diesem Verfahren mit all ihrem Wissen und ihrer Erfahrung gewidmet haben, nicht möglich gewesen. Auch die zahlreichen nationalen und internationalen Solidaritätsbekundungen für Sonia Tabora in Form von Briefen, E-Mails, Unterschriften, Stellungnahmen, Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude von Sonsonate und/oder finanzielle Unterstützung möchte ich nicht unerwähnt lassen.
Während Sonia sich auf ihr Leben in Freiheit vorbereitet, warten weitere 26 mittellose Frauen (mehrheitlich Dienstmädchen, die von ihren Arbeitgeber_innen angezeigt wurden) in den Gefängnissen von El Salvador darauf, dass auch ihnen Gerechtigkeit widerfährt. Sei es durch die Wiederaufnahme ihres Falles, in dem ihnen eine rechtliche Verteidigung zugestanden wird, die ihnen zuvor verweigert wurde, und/oder durch eine Begnadigung als Zeichen dafür, dass der salvadorianische Staat keine Ungerechtigkeiten mehr gegen mittellose Frauen in unserem Land duldet.
Monseñor Romero [der ermordete Befreiungstheologe Óscar Romero, Anm. d. Red.] hatte Recht als er sagte, das Gesetz sei „wie eine Schlange, sie beißt nur den Barfüßigen“. Genau so wahr ist es aber, dass die Solidarität mit und unter den Barfüßigen es hin und wieder schafft ein Wunder zu vollbringen. Ich danke allen, die dieses Wunder für Sonia ermöglicht haben. Denn damit haben sie vielen Menschen neuen Mut gemacht, um unsere kleinen und großen täglichen Kämpfe zur Verbesserung dieser Welt weiter zu führen.
Der Originaltext „Y se hizo justicia” erschien am 16.8.2012 in der Zeitschrift ContraPunto.