Dossier 18 - Vivas nos queremos | Nicaragua

GEWALT UND GESETZ: NICARAGUA

Gewalt und Gesetz. Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer 
Rechtsprechung in 19 Ländern

Von Jana Flörchinger

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren
Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

Zu Beginn der 1990er Jahre war der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen zentrales Thema der damaligen feministischen Bewegung, die im Laufe der Zeit nicht nur Aufmerksamkeit für das Thema generierte, sondern heute auch auf institutionelle Errungenschaften blicken kann. So wurden staatliche Kommissionen für Frauen und Kinder gegründet, Richter*innen für geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und 2012 trat schließlich auf Druck der Zivilgesellschaft ein umfassendes Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen, das Gesetz 779, in Kraft. Insgesamt ein vergleichsweises umfangreiches und progressives Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Das Gesetz 779 führt unter anderem Femizide als eigenen Straftatbestand, die mit bis zu 30 Jahren Haft geahndet werden können. Darin war ein Femizid zunächst definiert als die Ermordung von Frauen im Kontext asymmetrischer Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen sowie die Verletzung der physischen, sexuellen, psychischen und patrimonialen Integrität von Frauen. Somit ist es juristisch möglich, im Falle einer Tötung von einer Frau, die Umstände der Tat und den Kontext der Beziehung von Opfer und Täter stärker einzubeziehen.

Mit einer Gesetzesreform wurde die Definition von Femiziden 2014 geändert, in einen Mord an einer Frau durch ihren Ehemann oder Partner. Damit bezieht sich der Straftatbestand nur auf häusliche Gewalt, obwohl durchschnittlich bei etwa der Hälfte aller in Nicaragua registrierten Femizide kein persönliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer vorliegt. 2019 wurden in Nicaragua offiziell 63 Femizide registriert.Viele der Fälle wurden bisher nicht aufgeklärt. Straflosigkeit ist wie in vielen anderen Ländern das zentrale Problem bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt.
Das Gesetz 779 ist auch heute noch gültig, wenngleich es aufgrund einiger einschneidender Reformen deutlich regressiver ist als noch vor einigen Jahren. Feminist*innen kritisieren, dass seit der Wiederwahl des aktuellen Präsidenten Daniel Ortega und seiner Ehefrau, der Vizeministerin Rosario Murillo, im Jahr 2006 Initiativen für Schutz und Selbstbestimmung von Frauen deutlich geschwächt wurden.

Denn bereits 2013 kam es zu einer Gesetzesreform, die im Falle sexualisierter Gewalt in privaten Beziehungen eine Mediation vorsieht, bei der Betroffene ihren Tätern gegenübertreten müssen. Frauenorganisationen geben an, dass Mediationen heute ein zentraler Grund sind, dass Frauen keine Anzeige erstatten, wenn sie sexualisierte Gewalt erleben. Mediationen waren zuvor explizit verboten, da solche Situationen nicht nur zu einer Reviktimisierung führen können, sondern die Ursachen von sexualisierter Gewalt verkennen. Denn eine Mediation suggeriert, dass es einen individuellen Konflikt zu lösen gäbe, wohingegen sexualisierte Gewalt auf Machtstrukturen basiert, die nicht einfach durch Aussprachen zwischen Täter und betroffener Person überwunden werden können. Es scheint als diene das noch vor acht Jahren so fortschrittliche Gesetz weniger dem Schutz von Frauen vor Gewalt als der Stärkung der traditionellen Kleinfamilie, so die zentrale Kritik daran.

Dieser Text ist Teil der Übersicht Gewalt und Gesetz aus unserem Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.

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