Dossier 18 - Vivas nos queremos | Nummer 558 - Dezember 2020

GEWALT UND GESETZ

Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer 
Rechtsprechung in 19 Ländern

 

Feministische Awareness Nicht die Polizei, sondern meine Freund*innen beschützen mich (Illustration: Pilar Emitxin, @emitxin)

Als feministische Bewegung, die global denkt und lokal agiert, lernen wir auch von den feministischen Erfahrungen und Kämpfen jenseits unserer eigenen Kontexte. Um Gerechtigkeit für Verbrechen gegen Frauen und Queers einzufordern, kommen wir nicht umhin, auch die Gesetzeslage in den Blick zu nehmen. So unterschiedlich die Gesetze zu sexualisierter Gewalt, Gewaltschutz und Feminiziden auch sind, findet man in lateinamerikanischen Länder oft progressive Gesetzgebungen. In Deutschland zeichnet sich zunehmend eine Debatte über Feminizide ab, die auch auf juristischer Ebene geführt wird. Mit der folgenden Übersicht wollen wir einen Beitrag dazu leisten, feministische Perspektiven auf Feminizide zu stärken.

Im Folgenden findet ihr eine Einführung zu Gesetzen, Urteilen und Statistiken, die den juristischen Umgang mit sexualisierter Gewalt, insbesondere Feminiziden, in lateinamerikanischen Ländern dokumentiert. Diese Übersicht kann nicht komplett sein, gibt aber die nötigen Anhaltspunkte zu involvierten Institutionen und Organisationen, um weiter zu recherchieren. Die schlechte Informationslage und unvollständigen Daten legen offen, dass oft keine systematischen Erhebungen hinsichtlich sexualisierter Gewalt existieren und bislang kein offizielles Interesse daran besteht, dies zu ändern.

Häufig ist es die mühsame Arbeit feministischer Kollektive, durch die überhaupt Statistiken öffentlich werden, auch wenn die reellen Zahlen vermutlich noch weit höher liegen. Dafür werden häufig Meldungen und Presseberichte systematisch ausgewertet. Welche Opfer es jedoch überhaupt in die Medien „schaffen“, hängt allzu oft von rassistischen und klassistischen Kriterien wie Wohnort, Familienstand, Beruf oder Hautfarbe ab.

Die Dokumentation von Gewaltverbrechen ist zu einer politischen Praxis geworden. Wenn die Gewalt derart in den Alltag eindringt und kaum Hoffnung auf Gerechtigkeit besteht, wie es die Artikel in diesem Dossier eindrücklich darlegen, wird die Dokumentation zu einem politischen Instrument, das das Ausmaß der Gewalt sichtbar macht.

Die Gesetze einiger Länder Lateinamerikas lassen (mittlerweile) die Kategorie „Gender“ oder „Genderzugehörigkeit“ als spezifisches Tatmotiv für Mord zu. Dies lässt ein Bewusstsein für die Systematik des Verbrechens erkennen, die sich nicht nur gegen Frauen, sondern auch gegen Queers richtet. Im Falle Kolumbiens und Chiles wird hierbei von binären und biologistischen Auffassungen Abstand genommen, oft bildet jedoch der Umgang mit sexualisierter Gewalt jenseits binärer Geschlechterkategorien noch eine große Leerstelle.

Fast immer veränderten sich die Gesetzgebungen auf Druck der Bewegung. Auch wenn die Interamerikanische Konvention über Prävention, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 1994 im brasilianischen Belém do Pará von allen lateinamerikanischen und karibischen Staaten unterzeichnet wurde, sind die zentralen Errungenschaften auf feministische Kämpfe zurückzuführen. Meist muss erst eine besonders brutale Mordserie die nötige mediale Öffentlichkeit erzeugen, um ein Handlungsfenster zu öffnen. Nur so können Forderungen, die seit Jahren gestellt werden, für einen kurzen Moment die notwendigen politischen Mehrheiten erhalten, um zu Gesetzen zu werden. Was aber nützen Gesetze, wenn sie nicht angewendet werden?

In der folgenden Übersicht ist zu erkennen, dass die übergreifende Kritik an der Gesetzeslage die mangelnde Umsetzung ist. Denn Feminizide bleiben in den allermeisten Fällen straffrei. Dies verdeutlicht, dass Gerechtigkeit nicht von oben kommt, sondern auch von unten erkämpft werden muss. Die juristische Verankerung ermöglicht es jedoch, einen Bezugspunkt zu schaffen, um Maßnahmen gegen femizidale Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft zu fordern. Ein gutes Gesetz gegen Feminizide kann dabei nur wenig ausrichten, wenn die so notwendige Sensibilisierung der Behörden und Entscheidungsträger*innen ausbleibt und patriarchale und misogyne Strukturen weiter die gesamte Gesellschaft und ihre Institutionen durchziehen. Forderungen richten sich daher nicht nur an den Staat, sondern auch an die Gesellschaft.

 

LÄNDERÜBERSICHT

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Kolumbien

Kuba

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Nicaragua

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Peru

Uruguay

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Das Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt liegt der Dezember-Ausgabe der Lateinamerika Nachrichten bei, kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.

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