Argentinien | Dossier 18 - Vivas nos queremos

GEWALT UND GESETZ: ARGENTINIEN

Gewalt und Gesetz. Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer Rechtssprechung in 19 Ländern

Von Ulrike Geier

Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardila

Im Jahr 2012 wurde der Femizid in Argentinien als erschwerender Straftatbestand zum Mord eingeführt, der die Haftstrafe auf lebenslänglich erhöht. Vor dem Gesetzesprojekt hatten einige gravierende Fälle Schlagzeilen gemacht. So auch der Mord an Wanda Taddei, die 2010 von ihrem Ehemann, dem damaligen Schlagzeuger der bekannten Band Callejeros, verbrannt wurde. In einem ersten Urteil wurde ihm wegen des Umstands der sogenannten emoción violenta („aufbrausendes Gemüt“) Strafmilderung zuteil, die aber in einem zweiten Verfahren aufgehoben wurde.

Unter anderem die Möglichkeit einer solchen Strafmilderung wurde nach der Gesetzesänderung von 2012 in Zusammenhang mit Femiziden gestrichen. Dennoch wurden die Täter in den ersten drei Jahren des Gesetzes nur in 6,3 Prozent der Fälle verurteilt. Schon zuvor hatte es Kritik an der mangelhaften Umsetzung des Gesetzes 26.485 zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2009 gegeben: So fehlten Gelder und Frauenhäuser, die Abstimmung der verantwortlichen Behörden zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen für Betroffene sexualisierter Gewalt funktionierte nur unzureichend.

Da es bis dato keine öffentlichen Statistiken zu Fallzahlen von Femiziden gab, wurden diese ab 2008 von nichtstaatlichen Organisationen wie La Casa del Encuentro erhoben. Angesichts der anhaltenden Gewalt gegen Frauen entstand die feministische Bewegung Ni Una Menos und organisierte am 3. Juni 2015 die ersten Massendemonstrationen in verschiedenen Städten. Seitdem haben sich auf der ganzen Welt Ableger der Bewegung gebildet. In Argentinien erreichten die Proteste unter anderem, dass der Oberste Gerichtshof öffentliche Statistiken zu Fallzahlen von Femiziden anlegt. Für das Jahr 2019 zählte dieser 327 Fälle – fast alle 27 Stunden wurde eine Frau aufgrund ihres Geschlechts ermordet. Es wird angenommen, dass die tatsächliche Zahl noch höher liegt, da nicht alle Femizide rechtlich auch als solche klassifiziert werden.

Nachdem im Jahr 2016 drei Männer die 16-Jährige Lucía Pérez zu Tode vergewaltigten, wurde zum ersten Mal zu einem landesweiten Frauenstreik aufgerufen, der sich nun als Instrument des feministischen Widerstands etabliert hat. Dass die Angeklagten im Fall Lucía in einem Urteil von 2018 voller stereotyper machistischer Vorurteile von der Anklage des Femizids freigesprochen wurden, hat die patriarchalen Strukturen des Justizsystems einmal mehr offenbart. Die mediale Empörung auf das Urteil führte auch zur ausstehenden Verabschiedung des Gesetzes Micaela, das verpflichtende Schulungen für Staatsangestellte auf allen Ebenen vorsieht, um diese in Sachen Gender und geschlechtsspezifischer Gewalt zu sensibilisieren. Der Freispruch im Fall Lucía wurde auf den Druck der Bewegung im August 2020 revidiert, der Fall wird nun neu aufgerollt.

Dieser Text ist Teil der Übersicht Gewalt und Gesetz aus unserem Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.

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