Dossier 18 - Vivas nos queremos | Guatemala

GEWALT UND GESETZ: GUATEMALA

Gewalt und Gesetz. Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer 
Rechtsprechung in 19 Ländern

Von Irene Sommer

Das Patriarchat soll brennen!

Illustration: Agustina Di Mario, @aguslapiba

Seit 2008 gibt es in Guatemala das Gesetz gegen Femizide und andere Formen der Gewalt gegen Frauen. Laut diesem Gesetz begeht einen Femizid, wer „im Rahmen des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen eine Frau ermordet“. Als Anzeichen dafür gilt unter anderem, dass vorher erfolglos versucht wurde, eine Beziehung mit dem Opfer einzugehen oder eine „Verachtung des Körpers des Opfers zur Befriedigung sexueller Instinkte“ als Motiv vorliegt. Anders als in vielen anderen Ländern schließt das guatemaltekische Gesetz auch Taten, die außerhalb von Beziehungen begangen werden, mit ein. Ein Femizid wird mit 25 bis 50 Jahren Gefängnis bestraft. Dass diese Strafe nicht reduziert werden kann, wurde 2018 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer auf Gewalt gegen Frauen spezialisierte Staatsanwaltschaft, spezialisierte Rechtsprechungsorgane, Fortbildungsprogramme für Beamt*innen und Unter-*stützungsprogramme für Überlebende vor.

12 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes ist die Straflosigkeit immer noch hoch und die geplanten behördlichen Strukturen nehmen nur langsam Form an. In einer aktuellen Recherche legt das guatemaltekische Onlinemedium Agencia Ocote dar, dass es oft an Zufällen und der Arbeit Angehöriger liegt, ob ein Mord als Femizid verhandelt wird und ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Seit 2016 gibt es zwar eine auf Femizide spezialisierte Staatsanwaltschaft, doch deckt diese nur zwei der 340 Gemeinden ab. In acht der 22 Verwaltungsbezirke gibt es spezialisierte juristische Einrichtungen. Viele Fälle werden, wenn sie denn überhaupt vor Gericht kommen, von nicht spezialisierten Staatsanwaltschaften bearbeitet.

Die offiziellen Statistiken zu Femiziden und Verurteilungen sind uneindeutig und kaum vergleichbar. Laut dem Nationalen Institut für Forensik (INACIF) kamen von 2008 bis 2019 8.468 Frauen gewaltsam zu Tode. Die feministische Organisation GGM, die seit 1988 gegen geschlechtsspezifische Gewalt kämpft, wertet diese Daten jährlich aus und identifiziert meist 50 Prozent der Fälle als Feminizide, 2018 ganze 338 von 661 Fällen. Das für Strafverfolgung zuständige Ministerio Público eröffnete seit 2008 3.314 als Femizid geführte Ermittlungen. Laut der Recherche von Ocote kam es dabei in 572 Fällen zu Verurteilungen wegen eines Femizids.

Für 2020 beklagen Aktivist*innen einen Anstieg Verschwundengelassener und der Gewalt vor allem gegen Mädchen und Jugendliche. Gleichzeitig sei es für viele Betroffene durch die Corona-Pandemie besonders schwer, Gewalt zur Anzeige zu bringen. Die Ermordung der jungen Frauen Litzy Cordón und Laura Hernández Ende September und Anfang Oktober löste landesweite große Betroffenheit und Wut aus. Am 10. und 11. Oktober protestierten in vielen Städten Hunderte für ein Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt und der Straflosigkeit.

Dieser Text ist Teil der Übersicht Gewalt und Gesetz aus unserem Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.

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