Editorial | Nummer 356 - Februar 2004

Editorial Ausgabe 356 – Februar 2004

Fast gleichzeitig treten zwei nationale Regierungen mit ähnlichen Initiativen zur Legalisierung illegaler MigrantInnen in die Öffentlichkeit. Die traditionellen Einwanderungsländer USA und Argentinien, die in den letzten Jahren die Integration von MigrantInnen aus den Nachbarländern massiv erschwerten, kündigen Gesetzesprogramme zur Legalisierung von MigrantInnen ohne Papiere an. Ohne Frage, jede Legalisierung von Menschen, aus was für Gründen auch immer sie zugestanden sei, ist per se begrüßenswert und richtig. Denn die Illegalisierung von Menschen aufgrund fehlender Papiere stellt die Aufenthaltsrechte über die Menschenrechte und führt so zu einer gravierenden sozialen und politischen Entrechtung und psychischen Belastung von Menschen ohne Papiere.

Doch welche Motive verbergen sich hinter den aktuellen Legalisierungskampagnen der Regierungen? An wen richten sie sich und zu welchen Konditionen?

Zunächst ein Blick auf die USA: Die Gesetzesinitiative der Regierung Bush sieht eine Legalisierung von zunächst 300.000 MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus vor. Angesichts der mindestens acht Millionen „Illegalen“ in den USA kein umfangreiches Angebot. Aber auch diese Legalisierung ist nicht mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verbunden, sondern bleibt auf drei Jahre beschränkt, basiert also auf einer längst widerlegten „Gastarbeiter“-Vorstellung von Migration und beinhaltet mitnichten eine rechtliche Gleichstellung. Darüberhinaus wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn der oder diejenige einen Arbeitsplatz vorweisen kann, für den sich zuvor kein/e US-AmerikanerIn gefunden hat. Es wird also nur den MigrantInnen eine Erlaubnis erteilt, die wirtschaftlich nützlich sind.

Bush dürfte es mit dieser Initiative vor allem darum gehen, die Wählergunst der Hispanics qua ihrer sozialen Verbindungen zu Latinos, die von den Aufenthaltsgenehmigungen profitieren könnten, für die Präsidentschaftswahlen im November für sich zu gewinnen. Gerade in den Bundestaaten mit einer hohen Anzahl von wahlberechtigten Hispanics leistete sich Bush bei den letzten Wahlen mit den DemokratInnen ein Kopf-an-Kopfrennen. Dass sich die traditionellen rechtsnationalen Kräfte im eigenen Lager trotz ihrer grundsätzlichen Ablehnung von Legalisierungen so genannter „Delinquenten“ zurückhalten, mag der Voraussicht geschuldet sein, dass eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs vor den Wahlen kaum zu erwarten ist.

Auch in Argentinien steht trotz gegenteiliger Verlautbarung des Innenministers Aníbal Fernández wohl kaum der menschenrechtliche Aspekt der Legalisierung im Vordergrund, sondern die von ihm auch angeführte hohe Arbeitslosigkeit der ArgentinierInnen und eine bessere Kontroll- und Steuerungsfähigkeit der Einwanderung. Ihm schwebt die Regulierung von 700.000 MigrantInnen aus den Nachbarstaaten vor, die derzeit aufgrund ihrer rechtlosen Situation zu Niedrigstlöhnen angestellt sind, für die verständlicherweise kein/e ArgentinierIn arbeiten würde oder zumindest will. Mit dem Gesetz könnte die sich auf die Staatseinnahmen negativ auswirkende Schwarzarbeit bekämpft werden. Gleichzeitig würden die MigrantInnen, so der Innenminister weiter, wieder „in Konkurrenz mit den arbeitslosen Argentiniern treten“, da für alle dieselben Lohnkosten und Arbeitnehmerrechte gelten würden. Auf diese Weise würden mehr ArgentinierInnen Arbeit bekommen. Ist die Vergabe von Arbeitsgenehmigungen an MigrantInnen zu begrüßen, so ist doch ein Arbeitsmarktprogramm, dessen ganzer Zweck es ist, die einheimische gegen die ausländische Arbeitnehmerschaft auszuspielen, ein national-chauvinistisches Armutszeugnis. Ob die Unternehmen die Regulierung auch dafür nutzen werden, die Löhne allgemein zu drücken oder ob die Politik sie instrumentalisiert, um eine Senkung von Sozialstandards zu rechtfertigen, ist heute nur Spekulation. Was die MigrantInnen betrifft, so ist jedoch schon jetzt klar, dass die Aufenthaltsgenehmigung an Bedingungen geknüpft sein wird. Denn es ist vorgesehen, dass ein Verlust des Arbeitsplatzes – was in der derzeitigen Situation in Argentinien nicht selten vorkommen dürfte – mit dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis einhergeht.

Wie wichtig die positiven Effekte auch sind, die eine Legalisierung für die Betroffenen mit sich bringt, so wenig sind die aktuellen Gesetzesinitiativen der argentinischen und US-amerikanischen Regierung Ausdruck einer menschenrechtlich inspirierten Einwanderungspolitik.

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