Chile | Nummer 298 - April 1999

Sechs zu eins gegen Pinochet

Das erneute Pinochet-Urteil der britischen Lordrichter und die Chancen für eine Auslieferung nach Spanien

Am 24. März 1999 haben die britischen Lordrichter erneut entschieden:
Augusto Pinochet genießt im Vereinigten Königreich keine diplomatische Immunität für die ab 1988 unter seiner Herrschaft begangenen Menschenrechtsverletzungen. Dabei waren die Einschränkungen für eine Auslieferung nach Spanien umstrittener, als das Ergebnis vermuten läßt.

Claudius Prößer

Ein Reporter der chilenischen Presse hat sich die erschütternde Szene detailiert beschreiben lassen: Das Ehepaar Pinochet, drei seiner Kinder und einige enge Vertraute sitzen gebannt vor dem Fernseher, als im britischen Oberhaus der vorsitzende Lordrichter vor den Kameras das Urteil verkündet. Der alte Mann wird immer unruhiger: Was da verlesen wird, ist nicht ganz unkompliziert, und für eine differenzierte Übersetzung reicht das Englisch seiner Sprößlinge nicht aus.

Bei den Pinochets kippt die Stimmung

Als feststeht, daß trotz aller Einschränkungen ein Auslieferungsverfahren möglich und an eine spontane Heimkehr nicht mehr zu denken ist, kippt die Stimmung um. Lucía Hiriart, Pinochets Ehefrau, klagt über anfallartige Schmerzen ihres Reizdarms, ihr Mann hört sich noch verbittert die Kommentare seiner einbestellten Anwälte an und zieht sich wortlos zurück. Dabei sieht es so aus, als ob Augusto Pinochet selbst nicht ganz unverantwortlich für seine nun so mißliche Lage ist. Oder was hatte ihn dazu bewogen, damals, Ende September 1988, in seiner Funktion als chilenischer Souverän die Internationale Folterkonvention per Dekret zu ratifizieren? Wiegte er sich in Sicherheit, selbst niemals auf der Grundlage dieser völkerrechtlichen Vereinbarung belangt werden zu können? Das Urteil der sieben Lordrichter offenbart die Paradoxie der Unterschrift, die der Diktator seinerzeit unter das Dokument setzte, wohl um seinem Unrechtsstaat mit dieser Geste eine moderne und humanitäre Aura zu verleihen: Einerseits – so entschieden die Lawlords – genießt der greise Pinochet nun Immunität bezüglich der Anklagen wegen Folter, die vor 1988 verübt wurde, sowie der Anstiftung dazu. Andererseits, so ironisch ist nun einmal die Geschichte, setzte der General damals einen Vertrag für sein Land in Kraft, der ihm nun doch zum Verhängnis werden könnte – wegen eines Falles von Folter im Zeitraum zwischen 1988 und 1990, der im Auslieferungsbegehren des spanischen Untersuchungsrichters Garzón aufgeführt ist.
Von über dreißig Anklagepunkten, auf denen das Auslieferungsbegehren basierte, blieben nur zwei: der der Folter nach dem Inkrafttreten der Konvention, die auch Großbritannien und Spanien 1988 ratifizierten, aber auch der der kriminellen Konspiration außerhalb Chiles. Dieser Punkt bezieht sich auf ein Ereignis in den ersten Jahren von Pinochets Herrschaft: Am Rande der Begräbnisfeierlichkeiten des Generalísimo Franco 1975 hatten sich der Junta-Chef und sein Geheimdienstoberster Manuel Contreras in Spanien mit einem Mitglied der italienischen Ultrafaschisten getroffen. Dieser kolaborierte mit Contreras’ DINA, dem chilenischen Geheimdienst, und war zumindest eng in das Attentat auf Bernardo Leighton, den chilenischen Vorsitzenden der Christdemokraten im Exil, verwickelt.
Für die Verteidiger Pinochets und seine fanatischen UnterstützerInnen in der Heimat war das Urteil der Lords Grund zu spontanem Jubel. Auch wenn ihre Zuversicht auf den ersten Blick skurril anmutete, ist sie nicht ganz von der Hand zu weisen. Dafür spricht zweierlei: Die Lordrichter schmolzen die auslieferungsrelevanten Anschuldigungen nicht nur auf ein Minimum ein, sie sprachen zudem eine Empfehlung an die Adresse von Innenminister Jack Straw aus: Dieser möge sich gut überlegen, ob er angesichts der veränderten Situation noch einmal so entscheide wie nach dem später anullierten Bescheid der ersten Lordrichterrunde, und wieder grünes Licht für ein Auslieferungsverfahren gebe.
Das neue Urteil ist allerdings differenzierter, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Der gemeinsame Nenner der sechs Lords, die nicht – wie ihr einsamer siebter Kollege – Pinochet eine durchgängige und andauernde Immunität gewähren wollten, ist im Grunde der folgende: Ein einstiger Staatschef, dem man eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung wie Folter vorwirft, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Damit besiegelten sie auch den Untergang der unrühmlichen Strategie von Präsident Eduardo Freis Regierung, sich von der Person Pinochets höflich zu distanzieren, jedoch auf die vermeintliche „Staatsimmunität“ bzw. den Anspruch zu pochen, eine Verhandlung könne und solle in Chile geführt werden – wohlwissend, daß hierauf unter den gegebenen Umständen nicht die geringste Aussicht besteht. Darüber hinaus urteilten die sechs in unterschiedlichen Fraktionen: Drei von ihnen waren der Ansicht, daß die Immunität des Senators auf Lebenszeit mit dem förmlichen Inkrafttreten der Folterkonvention in Großbritannien, Spanien und Chile am 29. September 1988 galt. Ein weiterer datierte diesen Zeitpunkt geringfügig anders, nämlich auf den 8. Dezember des gleichen Jahres, als die Bestimmungen des Abkommens in das britische Recht aufgenommen wurden. Die übrigen zwei lehnten es hingegen grundsätzlich ab, Pinochet die beanspruchte Immunität zu gewähren.
Nach der Entscheidung im Oberhaus, die mehr als zwei Monate in Anspruch genommen hatte, könnte alles weitere nun doch schneller als erwartet vonstatten gehen. Durch die erfolgte drastische Reduzierung der formell zulässigen Anklagepunkte dürfte ein Auslieferungsverfahren sich nicht – wie bislang immer vermutet – über Monate oder gar Jahre hinziehen. Aber zuerst muß Innenminister Straw sich unverzüglich überlegen, ob er an seiner einstigen Einstellung festhält; eine Bedenkfrist steht ihm dabei offiziell nicht zu. Von ihm hängt wieder einmal das Schicksal des alten Diktators ab. Er könnte die scheinbar weitreichende Entlastung des Arrestierten elegant in eine Begründung für dessen humanitär motivierte Abschiebung ummünzen. Er dürfte aber auch wissen, welche Hoffnungen die Opfer des Generals in ihn setzen. Ihn, der in längst vergangenen Studententagen einmal ein flammendes Plädoyer für den Präsidentschaftskandidaten Salvador Allende gehalten hatte. Nach akribischen Recherchen wollte die chilenische Rechte anhand dieser Enthüllung kürzlich erneut mit dem Vorwurf der Befangenheit punkten. Im Gegensatz zu den Vertetern der Justiz ist diese bei PolitikerInnen aber durchaus legitim. Straw sollte sich ganz von ihr leiten lassen.

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