Abschiebungen à la Carte
Restriktive Ausländerpolitik der mexikanischen Regierung
Der Umgang mit AusländerInnen ist für einen Staat eine schwierige Sache. Einerseits sind sie mögliche Investoren und können in materieller Hinsicht nützlich sein. Andererseits sind sie potentielle Störenfriede, die den gewünschten Ablauf der Dinge durcheinanderbringen können. Zu letzteren gehören mit Sicherheit AusländerInnen, die sich aus politischen Gründen im Land aufhalten und/oder sich hier politisch betätigen. Diese AusländerInnen müssen gut überwacht werden.
In dieser Überwachung übten sich die mexikanischen Behörden in letzter Zeit wiederholt. Im Fall der Festnahme von vier Basken am 15. und 16. Januar in México D. F. gingen die Beamten der Einwanderungsbehörde noch einen Schritt weiter: Miguel Santiago Izpura García, Josu Gotzon Larrea Elorriaga, José Angel Ochoa de Eribe und Mikel Arrieta Yopiz wurden an den spanischen Staat ausgeliefert.
Derzeit erhärten sich die Hinweise darauf, daß die mexikanische Migrationsbehörde (INM) eng mit dem spanischen Geheimdienst zusammenarbeit. Im Vorfeld der Festnahmen waren die Aufenthaltsorte der vier Männer, denen von spanischer Seite Mitgliedschaft in der baskischen Separatistenorganisation ETA vorgeworfen wird, genau ausgeforscht worden. Wie Rafael Alvarez vom Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro beschreibt, werden AusländerInnen baskischer Herkunft in Mexiko verstärkt überwacht: „Die Aktivitäten der Basken in Mexiko werden andauernd kontrolliert. Ihre Aufenthaltsorte werden festgestellt, und sie werden auf der Straße fotografiert. Das macht die mexikanische Regierung nicht aus eigener Initiative, sondern auf Wunsch der Spanier.“
Erfolgreiche Auslieferung
Als mögliche Motive nennt Alvarez das Interesse der mexikanischen Regierung an einer festeren wirtschaftlichen Bindung an Spanien. Den Ausgelieferten war keinerlei Möglichkeit gegeben worden, sich juristisch zu verteidigen.
Nach der offiziellen mexikanischen Version wurden die vier Männer wegen illegalem Aufenthalt festgenommen und ausgewiesen. Das Außenministerium in México D. F. stritt ab, mit der Auslieferung aktiv in den Konflikt zwischen dem spanischen Staat und der ETA einzugreifen. Die Generalstaatsanwaltschaft verneint außerdem jegliche Zusammenarbeit mit ausländischen Agenten in Mexiko.
Demgegenüber stehen die Einschätzungen verschiedener Menschenrechtsorganisationen: Allein die Tatsache, daß seit der Amtsübernahme von Präsident Ernesto Zedillo 1996 zehn Bürger baskischer Herkunft an Spanien übergeben wurden, spricht nach Meinung von Miguel Agustin Pro eindeutig für eine Zusammenarbeit der mexikanischen und der spanischen Regierung. Und: Bei Unregelmäßigkeiten, die den Aufenthaltsstatus von AusländerInnen in Mexiko betreffen, sehen die Einwanderungsgesetze als letzte Maßnahme die Ausweisung in ein Drittland, keinesfalls aber die Abschiebung in das Herkunftsland, geschweige denn eine Auslieferung, vor. Zwischen Mexiko und Spanien besteht außerdem keinerlei offizielles Auslieferungsabkommen.
Den Abgeschobenen stehen Gerichtsverfahren wegen der angeblichen Teilnahme an verschiedenen Aktionen und Anschlägen der ETA in den achtziger Jahren bevor. Für Madrid bedankte sich der spanische Außenminister bei den mexikanischen Behörden für „die Hilfe im Kampf gegen den Terrorismus.“ Die Angeklagten gaben bekannt, sowohl von den mexikanischen als auch von den spanischen Behörden mißhandelt worden zu sein.
Zur gleichen Zeit startete die mexikanische Einwanderungsbehörde eine Kampagne zur „Humanisierung“ der Migrationspolitik. In einer Pressemitteilung der Behörde wurde allen Personen, die keinen gesicherten und ordentlichen Aufenthaltsstatus hätten, Unterstützung bei der Regulierung ihrer Situation angeboten. Die sonstigen bürokratischen Hindernisse einer Regulierung, wie Wartezeiten und das Verlangen schwer beschaffbarer Dokumente, sollten reduziert werden. Mit dieser Hilfe, so das INM, könnte für Betroffene das Risiko vermieden werden, sich „über zwielichtige Kontakte“ Dokumente beschaffen zu müssen. Das Angebot gilt für das ganze Land, sämtliche Amtsleiter der Distrikte haben bereits, so die Mitteilung, entsprechende Anweisungen erhalten.
Im Gegensatz zu diesen Ankündigungen zeigte die INM wiederum Härte, als sie Anfang des Monats 50 AusländerInnen, die im Umfeld von Menschenrechtsorganisationen im Bundesstaat Chiapas tätig waren, in ihre lokale Behörde nach Tuxtla Gutiérrez zitierte. Diese sollten zudem Vorwurf befragt werden, an der Jahresfeier der aufständischen EZLN (Nationale Zapatistische Befreiungsarmee) teilgenommen zu haben. Zu den Anhörungen erschien nur ein geringer Teil der Zitierten, die Mehrzahl reiste nach eigenen Aussagen aus Angst vor den mexikanischen Behörden direkt ab.
… mißglückter Abschiebungsversuch
Der US-Amerikaner Kerry Andrew Apple, Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation Global Exchange in Chiapas, wurde nach der Befragung durch die INM zur Ausreise aufgefordert. Zudem verhängte die Behörde ein dreijähriges Einreiseverbot gegen ihn.
Das jesuitische Menschenrechtszentrum Pro Juárez bezeichnete das Vorgehen der INM als „ausländerfeindliche Politik und legalisierte Repression“. Zahlreiche frühere Fälle, in denen MenschenrechtsaktivistInnen ausgewiesen wurden, sind bekannt. An die Öffentlichkeit kam in diesem Zusammenhang auch, daß einem anderen US-Amerikaner namens Tedford Lewis, der ebenfalls in den Diensten von Global Exchange steht, jüngst von der mexikanischen Botschaft in Washington das Einreisevisum verweigert wurde.
Die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen der mexikanischen Einwanderungsbehörde sind zumindest zweifelhaft. Der vielzitierte Artikel 33 der Verfassung – Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes -, oftmals gegen unliebsame AusländerInnen angewandt, gehört eigentlich nicht in das Instrumentarium der Behörde. Seine Anwendung ist dem Innenministerium selbst vorbehalten. Vielleicht aufgrund dieser Koordinierungsschwierigkeiten der Behörden gelang es Kerry Apple mit Unterstützung verschiedener humanitärer Organisationen schließlich, erfolgreich Widerspruch gegen seine Ausweisung einzulegen.
Die Aktivitäten der Einwanderungsbehörden erklärte Alejandro Carrillo Castro, Leiter der INM, in einem Interview mit der Tageszeitung La Jornada so: „Die Regierung hat generell größtes Interesse an der Überwachung. Die Aktivitäten von Ausländern werden nicht verboten, aber kontrolliert.“
Auch die Regulierung des Aufenthaltsstatus für AusländerInnen dient, unter diesem Aspekt betrachtet, in erster Linie der Erfassung möglicher Störenfriede. Ein willkommener Nebeneffekt dieser Einschüchterungsversuche könnte sein, daß die Zahl der BeobachterInnen der im Juli stattfindenden Präsidentschaftswahlen geringer wird und deswegen leichter unter Kontrolle zu halten ist.