Mexiko | Nummer 507/508 - Sept./Okt. 2016

AUS ALT MACH NEU

DIE EU UND MEXIKO WOLLEN IHR GLOBALABKOMMEN MODERNISIEREN

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko basieren auf dem Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit von 1997 (Globalabkommen). Auf dessen Fundament entstand im Jahr 2000 die Freihandelszone für den Warenverkehr (MEUFTA) und 2001 die Freihandelszone für Dienstleistungen. Im Mai dieses Jahres trafen sich die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische Wirtschaftsminister Ildefonso Guajardo Villarreal, um die kommenden Stationen auf dem Weg zu einem „Freihandelsabkommen entsprechend dem 21. Jahrhundert“ vorzubereiten, wie Guajardo bereits auf dem Weltwirtschaftsforum im Januar sagte.

Von Robert Swoboda

Freihandel folgt angeblich einem hehren Ziel. Er soll dem Wohlstand dienen – und zwar mehr als es von Marktinterventionen und Protektionismus zu erwarten ist. Mexiko hat die meisten Freihandelsabkommen der Welt und auf den ersten Blick scheinen die makroökonomischen Zahlen des Landes die Annahme über steigenden Wohlstand zu bestätigen. Das Bruttoinlandsprodukt, der Außenhandel und ausländische Investitionen befinden sich im Aufwärtstrend. Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens MEUFTA zwischen der EU und Mexiko vor 15 Jahren hat sich der Warenhandel zwischen den Vertragspartnern fast verdreifacht – und sich die EU zum wichtigsten Handelspartner neben den USA und China entwickelt. Trotzdem haben die USA mit einem Anteil von zwei Dritteln am gesamten Handelsvolumen den weitaus größten Anteil.
Laut der Mexiko-Delegation der EU ist der uneingeschränkte Marktzugang der wesentliche Grund für das Freihandelsabkommen. Denn seit NAFTA, dem Handelsvertrag zwischen Mexiko, USA und Kanada, verringerte sich der Marktanteil der EU in dem lateinamerikanischen Land. Mexiko als exportorientiertes Produktionsland wiederum will freien Zugang zu den beiden größten Weltmärkten. Für die EU ist Mexiko mittlerweile auf Platz 15 der wichtigsten Handelspartner aufgestiegen. Der Investitionsfluss aus europäischen Mitgliedstaaten in Mexiko beläuft sich seit 2014 auf insgesamt 119 Milliarden Euro, andersherum waren es 28 Milliarden Euro.
„Ich bin mir sicher, dass wir immer noch bessere Arbeit leisten können“, äußerte Guajardo mit Blick auf die gerade beginnenden Verhandlungen zur Erneuerung des Globalabkommens. Nach der bereits vollzogenen Abschaffung von Zöllen auf alle Industrie- und einige Landwirtschaftsprodukte sollen demnächst weitere Gütergruppen folgen. Auch Handelshemmnisse wie unterschiedliche technische Standards sollen bald der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus wird über den Handel mit Dienstleistungen, den Schutz geistigen Eigentums und Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung verhandelt. Die Neuauflage des Abkommens orientiert sich an TTIP und CETA, wodurch gemeinsame Normen geschaffen werden sollen. Bereits gegenwärtig ist die sogenannte NAFTA-Parität, wodurch US-Importzölle auf in Mexiko gefertigte Produkte niedriger sind als bei Direktimporten aus der EU. Aufgrund einer Reihe von Verträgen mit südamerikanischen Staaten, Israel und Japan, können in Mexiko hergestellte Produkte in 45 Staaten zollfrei exportiert werden. Noch einmal erweitert wird diese Zahl durch die Trans-Pacific-Partnership (TPP), nach deren Ratifizierung Unternehmen von Mexiko aus ihre Waren in mehr Staaten zollfrei exportieren können als von jedem anderen Land der Welt. Das kommt vor allem den großen transnationalen Konzernen zu Gute und wird Investitionen weiter begünstigen.
Ein Großteil des Wachstums des BIP und der Investitionen resultieren aus dem Export von Produkten, die durch europäische und US-amerikanische Firmen in Auftrag gegeben und durch mexikanische Unternehmen hergestellt werden. Dabei spielt die Automobilindustrie eine wichtige Rolle. Mexiko ist der größte Automobilproduzent Lateinamerikas und fünftgrößte der Welt. Einen Anteil daran haben auch deutsche Konzerne: Volkswagen, Audi, BMW und Daimler investieren viel Geld in den Produktionsstandort und Handelsdrehpunkt des mittelamerikanischen Landes.
Die Befürworter*innen des Globalabkommens sehen das Land unterm Strich als Gewinner. Neben den Profiteuren stehen die vom Profit ausgeschlossenen. Letztere haben in einer positiven Bilanz keinen Platz. Fast die Hälfte der 120 Millionen Mexikaner*innen lebt in Armut, davon 11,4 Millionen sogar in absoluter Armut. Außerdem sind gravierende soziale Unterschiede, eine dünne Mittelschicht und ein Anteil des informellen Sektors von 55 Prozent am Arbeitsmarkt kein Hinweis auf eine Teilhabe am Wohlstand. Im Falle Mexikos kommt noch eine vernachlässigte Gruppe hinzu: die Verschwundenen und Ermordeten. Die tatkräftige Behinderung oder Unterlassung der mexikanischen Regierung, derartige Verbrechen aufzuklären, steht im Zusammenhang mit dem Bestreben, für internationale Investoren attraktiv zu erscheinen. Bei einer effektiven Strafverfolgung würde nämlich offensichtlich werden, dass der Staat an solchen Verbrechen beteiligt ist – und das wäre wiederum schlecht für ausländische Investitionen.
Ähnlich sehen das 16 Europa-Abgeordnete, die in einem offenen Brief an den mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto und an das Europaparlament die Aussetzung der Neuverhandlung  des Globalabkommens fordern. Darin äußern sie ihre Besorgnis über die „konstante Zunahme schwerer Menschenrechtsverbrechen während der letzten zehn Jahre in Mexiko“, welche den Rechtsstaat aushöhlen und durch „die Straflosigkeit das Verbrechen zur Wiederholung einladen“. Konkret nehmen sie dabei Bezug auf das Massaker von Nochixtlan im Juni, das von Polizisten*innen an Lehrern*innen verübt wurde, die gegen eine geplante Bildungsreform protestierten (LN 505/506). Die Abgeordneten fordern die Regierung auf, die Repression friedlicher Proteste zu beenden. Erwähnung findet auch das Verbrechen von Ayotzinapa, bei dem im September 2014 in Iguala/Guerrero 43 Lehramtsstudent*innen verschwanden, sieben Menschen starben und viele weitere verletzt wurden (LN 485).
Eine Demokratie- und Menschenrechtsklausel steht zwar in Artikel 1 des bisherigen Globalabkommens, ist jedoch sehr allgemein formuliert, gesetzlich nicht bindend und enthält keine effektiven Mechanismen zu deren Überwachung und Evaluierung. Das sich das im erneuerten Vertrag ändern wird, ist nicht zu erwarten. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke antwortete die Bundesregierung Anfang August, dass die enthaltene Menschenrechtsklausel ihren Zweck erfülle und sich Außenminister Steinmeier bei seinem Mexikobesuch im Juni kritisch über die Menschenrechtslage geäußert hätte. In der kleinen Anfrage wird ebenfalls nach den geplanten Investor-Staat-Schiedsverfahren gefragt, wodurch Unternehmen mittels Klagen gegen den Staat ihre Interessen gegen das Allgemeinwohl durchsetzen könnten. Die Bundesregierung hat dabei keine Bedenken und bestätigt nur, dass das EU-Mandat eine „präzise Definition der Investitionsschutzstandards“ vorsieht.
Bei genauerem Hinsehen profitieren daher oftmals nur die großen Konzerne von dem Globalabkommen, nicht aber die mittleren und kleinen Unternehmen. Abgehängt werden vor allem die Kleinbäuerinnen und -bauern im Süden des Landes. Von den Förderprogrammen, die nur auf Export ausgelegt sind, werden sie ausgeschlossen. Damit wird die Spaltung der Gesellschaft verschärft und die Situation einiger Bevölkerungsgruppen sogar verschlechtert.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren