Brasilien | Nummer 491 - Mai 2015

Das Problem heißt Ungleichheit

Interview mit den Jugendrechtsexpert*innen Marcia da Silva und Fernando Braga über die geplante Senkung des Strafmündigkeitsalters

In Brasilien wird kontrovers über den Entwurf für eine Verfassungsänderung diskutiert. Durch die Änderung des Wortlauts von Artikel 228 der Bundesverfassung soll das Strafmündigkeitsalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Der Änderungsentwurf PEC 171/1993 wurde im März 2015 vom Ausschuss für Verfassung und Recht (CCJ) der parlamentarischen Abgeordnetenkammer als verfassungsgemäß bestätigt. Die LN sprachen mit der Sozialarbeiterin Marcia Cristina Ornellas da Silva und dem Juristen Fernando Goffredo Rocha Braga.

Interview: Ester Pons

In den letzten Wochen ist eine hitzige Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters entflammt. Ist dies ein neues Thema in Brasilien?
Nein. Dieses Thema wird schon seit der Anhebung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 18 Jahre durch das Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs im Jahr 1940 diskutiert. Das heißt, noch kurz vor und während der Diktatur (gemeint ist die Diktatur Getúlio Vargas‘ des sogenannten Estado Novo, Anm.d. Red.) wurden Kinder und Jugendliche strafgesetzlich als potentielle Täter behandelt. Dadurch wurden sie eher diskriminiert als geschützt. Erst Brasiliens Verfassung aus dem Jahre 1988 erwähnte Kinderrechte. Schließlich hat sich durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendlichenstatus ECA im Jahr 1990 diese diskriminierende Haltung gegenüber Minderjährigen verändert. Rechtlich gesehen dient das ECA als Beschützer der Kinder- und Jugendrechte. Es unterscheidet zwischen Kindern bis zwölf Jahren und Jugendlichen von zwölf bis 18 Jahren. Bei Kindern bis zwölf Jahren werden im Fall einer Straftat die Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen.

Welche Strafen können für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren heute vollstreckt werden?
In Brasilien wird die strafrechtliche Gesetzgebungskompetenz von der föderalen Ebene beansprucht. Das brasilianische Gesetzsystem basiert auf dem Ansatz, dass der Minderjährige (unter 18 Jahre, gemäß Artikel 27 des Strafgesetzbuchs und Artikel 228 der brasilianischen Verfassung, Anm. d. Red.) juristisch gesehen nicht als erwachsene Person gilt. Er darf also beispielsweise nicht Autofahren. Hinter der Schaffung dieser biologischen Regelung steht die Annahme, dass Kinder unter 18 Jahren nicht in der Lage sind, die Rechtswidrigkeit ihres Handelns zu verstehen. Für die Bestrafung von jugendlichen Straftätern werden nach Artikel 112 des ECA sozialpädagogische Maßnahmen angewendet. Das kann eine Warnung, eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung oder die Einweisung in eine sozialpädagogische Einrichtung sein. Die Strafe darf höchstens bis zu drei Jahre lang sein und maximal bis zum 21. Lebensjahr verhängt werden. Wenn also beispielsweise ein 16-Jähriger einen Totschlag begeht, wird er bis zum 19. Lebensjahr sozialpädagogischen Maßnahmen unterzogen und anschließend als Erwachsener verurteilt. Ein 18-Jähriger wird bis zum 21. Lebensjahr zu erzieherischen Maßnahmen verurteilt. Eine der größten Einrichtungen für jugendliche Straftäter ist die Fundação Centro de Atendimento Socioeducativo ao Adolescente, Fundação CASA, mit Sitz in São Paulo. Sie ist eine an das Ministerium angebundene Institution mit über 100 Erziehungszentren.

In der derzeitigen Debatte ist es vor allem die politische Rechte, die für die Verfassungsänderung mobilisiert. Welche direkten und indirekten Konsequenzen hätte die Herabsetzung?
Ein Beispiel: Heute gibt es eine Straftat, die „Anstiftung Minderjähriger zum Verbrechen“ heißt. Diese kommt zum Tragen, wenn ein Volljähriger einen Minderjährigen zu einer Straftat verleitet. In diesem Fall wird der Minderjährige nach dem aktuellen Strafrecht einer sozialpädagogischen Maßnahme unterzogen, während der Volljährige, der den Jugendlichen zu der Tat verleitet hat, zu einer geringeren Strafe verurteilt wird. Würde nun das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden, würden die jugendlichen Straftäter in einem neuen Prozess als voll strafmündig verurteilt werden können. Die „Anstifter“ jedoch würden dann mit sofortiger Wirkung freigesprochen oder zu viel geringeren Strafen verurteilt werden. Die Gesetze wurden nicht umsonst nach bestimmten Richtlinien, also beispielsweise orientiert an der Volljährigkeit, entworfen. Es ist eine Illusion, zu denken, dass Jugendliche, sobald sie als Erwachsene behandelt werden, automatisch eine schwerere Strafe bekommen als im heutigen Strafrecht bereits vorgesehen. Mittel- und langfristig kann diese Änderung zudem bewirken, dass die Straftäter immer jünger werden und dass das Strafmündigkeitsalter deshalb in den nächsten Jahren willkürlich weiter herabgesetzt wird. Außerdem würde durch diese Entscheidung das ohnehin schon überlastete Gefängnissystem mit den ehemaligen jugendlichen Straftätern überflutet werden, was eine weitere Verschlechterung der aktuellen Situation der Gefängnisse und somit der Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt bedeuten würde. Das Ergebnis wäre das Gegenteil von dem, was von den Autoren des Entwurfs versprochen wird.

Laut den Daten des Nationalen Justizrates CNJ saßen im Jahr 2014 etwa 0,28 Prozent aller Brasilianer*innen Gefängnisstrafen ab, gleichzeitig fehlten über 210.436 Gefängnisplätze. Brasilien hat nach den USA und Russland die weltweit drittmeisten Häftlinge. Die Tendenz ist steigend. Wie könnte ein sinnvolles Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt aussehen?
Es ist einfach zu sagen, umso früher man die Kriminellen festnimmt, umso schneller könne das Problem mit der Kriminalität gelöst werden. Das ist aber nicht richtig, denn das Problem ist viel komplizierter und tiefgreifender. Es ist ein moralisches Problem. Dieser Slogan ist lediglich ein populistischer Satz, den die konservativen Parteien nutzen und der durch das Verbreiten von Fehlinformationen, beispielsweise bei Facebook, enormen Zuspruch gewonnen hat, ohne der Wahrheit zu entsprechen. Wirkliche Lösungen wären höhere Investitionen in das Gefängnissystem, also zum Beispiel in die sozialpädagogischen Programme und die Modernisierung von Gefängnissen. Es muss vielmehr darum gehen, das Problem der fehlenden Bildung zu bekämpfen. Bildung und Demokratie sind in Brasilien noch nicht angekommen. Arbeiterrechte werden noch nicht ausreichend geschützt, der Mindestlohn ist noch zu niedrig. Eine Lösung mit sofortiger Wirkung wäre es, in die „Kindheit“ zu finanzieren. Also, den vielen jungen, sozial benachteiligten Menschen, deren Eltern keine finanziellen Mittel haben, eine staatliche Bildung zu garantieren, um sie so vor dem Weg in die Kriminalität zu schützen. Schließlich ist die Hauptursache für Kriminalität nicht das schlechte brasilianische Gefängnissystem, sondern die skandalös ungleiche Verteilung von Einkommen. Das Problem der Kriminalität kann nur durch die Bekämpfung der extremen sozialen Ungleichheit in Brasilien gelöst werden.

Gemäß einer Umfrage des Statistikinstituts Vox Populi und der Wochenzeitung Carta Capital im Jahr 2013 stimmen 89 Prozent der Bevölkerung für die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Warum findet der Verfassungsänderungsentwurf in so großen Teilen der Bevölkerung Unterstützung?
Mehrere Faktoren haben zu der Erstarkung dieser Idee bei einer breiten Bevölkerungsmehrheit geführt. Die sozialdemokratischen Kräfte, die sich nach der Militärdiktatur Anfang der 1990er Jahre herausbildeten, wurden insbesondere durch die Wirtschaftskrise in den letzten Jahren wieder geschwächt. Konservative Kräfte, unterstützt von der „vierten Gewalt“, den Medien, setzten sich zunehmend durch. Dies spiegelt sich nicht nur in einem der konservativsten Parlamente nach der Militärdiktatur wider, sondern auch in der Zunahme der aktuellen Amtsenthebungs-Demonstrationen gegen die Präsidentin. Die konservativen Parteien leben von ihren populistischen Versprechen, eben wie dem Vorschlag, Gewalt und Kriminalität durch die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters zu reduzieren. Ihr anscheinend stärkstes Argument lautet, dass die Kriminalitätsraten von schwerwiegenden Delikten bei Jugendlichen in den letzten Jahren enorm angestiegen seien. Dies entspricht nur bedingt der Wahrheit (gemäß Daten des Landesministeriums für Öffentliche Sicherheit begingen Jugendliche von 16-18 Jahren im Jahr 2014 nur 0,9% aller Straftaten, Anm. d. Red.). Die sozialdemokratische Regierungspartei PT, dagegen, ist historisch gesehen immer ein Verfechter der Kinder- und Jugendrechte gewesen. Sie gibt hauptsächlich zwei Argumente gegen die Herabsetzung des Strafalters an: Es wäre verfassungswidrig und könnte die gesamte Gefängnissituation verschlechtern, weil sich die Überbelegung in den Anstalten verschärfen würde, ohne dabei einen Beitrag zum Rückgang der Gewaltrate zu leisten. Der Entwurf hat mehr politische als tatsächlich soziale Bedeutung, weil es die Disparität zwischen Regierung und Opposition im Parlament deutlich verstärkt. Dort hat sich mittlerweile mit der Frente Parlamentar pela Redução da Maioridade Penal mit 213 Abgeordneten (darunter auch zwei PT-Politiker, Anm. d. Red.) eine Fraktion gebildet, die für den Verfassungsänderungsentwurf kämpft. Unterstützt wird die Idee beispielsweise auch von Angehörigen von Personen, die minderjährigen Straftätern zum Opfer gefallen sin. Sie erhoffen sich dadurch härtere Bestrafungen für junge Straftäter. Vor diesem politischen Hintergrund profitiert die Opposition von der Debatte um die PEC 171/1993, während die Regierung geschwächt wird. Sollte die Verfassungsänderung vom Kongress bestätigt werden, kann Präsidentin Rousseff nur noch ein Veto einlegen.

Fernando Goffredo Rocha Braga
ist Jurist im Justizministerium der Stadt Rio de Janeiro.

 

 

Marcia Cristina Ornellas da Silva ist Sozialarbeiterin im Bildungsministerium der Stadt Rio de Janeiro. Sie ist in einem interdisziplinären Team von Psycholog*innen, Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen tätig, das diverse Schulen in Erziehungsfragen betreut.

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