Kuba | Nummer 455 - Mai 2012

Der ungelöste Fall der „Cuban 5“

Aktivist_innen fordern Freilassung von kubanischen Gefangenen in den USA

Ramón Labañino, Antonio Guerrero, René González, Gerardo Hernández und Fernando González sind die so genannten Cuban 5. Die „Fünf“ wurden am 12. September 1998 in den USA unter Spionagevorwurf verhaftet. Tatsächlich beobachteten sie gewaltbereite Gruppen des kubanischen Exils und gaben Informationen über deren Aktivitäten nach Havanna weiter. In Washington D.C. wurde im April mit einer Solidaritätswoche auf den Justizskandal aufmerksam gemacht und die Freilassung der „Fünf“ gefordert.

Edgar Göll

„Fünf Tage für die Fünf“: Unter diesem Motto versammelten sich Aktivist_innen aus zahlreichen Staaten Ende April in Washington D.C., um auf den Fall der „Cuban Five“ aufmerksam zu machen. 272 US- und internationale Organisationen sowie 2.000 Personen unterstützten die vom Internationalen Komitee für die Freiheit der „Cuban 5“ initiierten Aktionen in der Solidaritätswoche. 25 ausgewählte Unterstützer_innen führten in zwei Dutzend der Kongress-Büros Gespräche über diesen Skandal. Sie erreichten dort allerdings nur Mitarbeiter_innen und keine Abgeordneten. Immerhin wurde der Fall der Cuban 5 damit erstmals im Kongress besprochen.
Hintergrund der Geschichte ist der Zusammenbruch der realsozialistischen Staatengruppe Osteuropas nach 1989. Damit brachen für Kuba von einem Tag auf den anderen 85 Prozent des Außenhandels weg, was zu einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um ein Drittel führte. Dies wiederum stimulierte bei den Konservativen in den USA und vor allem bei den reaktionären Kreisen der Exilkubaner_innen in Florida die Hoffnung, nun endlich auch Kuba bezwingen zu können. Um den Zusammenbruch und den Regimewechsel in Kuba zu fördern, wurden zwei wichtige Gesetze durchgesetzt („Torricelli-Gesetz“ 1992, „Helms-Burton-Gesetz“ 1996). Und einige Gruppen verstärkten ihre kriminellen und terroristischen Aktivitäten gegen Kuba. Dazu gehörten Bombenanschläge auf Tourismuseinrichtungen. Bei einem davon wurde 1995 ein italienischer Tourist getötet. Als alle Beschwerden der kubanischen Regierung an die US-Administration nicht zu einer stärkeren Kontrolle solcher von Florida ausgehenden Aktivitäten führten, schleusten sich mehrere Kubaner als Kundschafter in kubafeindliche Gruppen – wie Alpha 66, Brigade 2506, Brothers to the Rescue, Independent and Democratic Cuba, Comandos L, Cuban American National Foundation – in Miami ein. Sie sammelten dort Informationen, mit denen zahlreiche Anschläge gegen Kuba vereitelt und nachweislich Menschenleben gerettet werden konnten. Kubanische Behörden luden das FBI nach Havanna ein, legten die Erkenntnisse der Kundschafter offen und händigten meterweise Akten aus. Mit dieser Übergabe war die Hoffnung verbunden, dass nun die Anschläge gegen Kuba beendet und die Täter in den USA zur Verantwortung gezogen werden würden. Aber es wurden nicht etwa die Terroristen in Florida festgenommen, sondern die erwähnten fünf Kubaner.
Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Fernando González, René González und Ramón Labañino wurden 17 Monate in Isolationshaft in verschiedenen US-Hochsicherheitstrakten gehalten. Sie berichten, dass es dort kein Fenster gab, das Licht 24 Stunden lang gebrannt und die Schlafstelle aus einer schmalen Betonfläche und einem Laken bestanden habe. Strafmaßnahmen wie Isolationshaft dürfen in den USA jedoch nicht länger als 60 Tage andauern und nur bei Gefangenen angewendet werden, die gewalttätig wurden. Aber gegen die „Cuban 5“ dauerten sie 17 Monate und wurden nur aufgrund internationaler Proteste begrenzt.
Die „Cuban 5“ wurden schließlich angeklagt – wegen Spionage. Das Gerichtsverfahren wurde in Miami durchgeführt, obwohl dort eine aggressive antikubanische Atmosphäre herrscht und die Jury-Mitglieder eingeschüchtert wurden. Von NGOs in den USA wurde im Sommer 2011 mit Hilfe des „Freedom of Information Act“ aufgedeckt, dass die US-Regierung die feindselige Berichterstattung heimlich und illegal durch Zahlungen an prominente und einflussreiche Journalisten in Florida unterstützt hat. Der anfangs gegen die „Cuban 5“ erhobene Vorwurf der Spionage war nicht haltbar. Daher wurde die Anklage umformuliert zu einer „Verschwörung zu einem Verbrechen gegen die USA“. Dazu brauchten keine Beweise vorgelegt zu werden. Man bestrafte eine angenommene Absicht – in drei Fällen mit lebenslänglich. Die Strafmaße sind völlig unverhältnismäßig, denn Strafen bei vergleichbaren Anklagen betragen höchstens fünf bis zehn Jahre, bei Vergehen mit falschen Ausweispapieren wird zudem oft nur eine Ausweisung verfügt. Zu den inhumanen Haftbedingungen gehört auch, dass Familienmitgliedern, wie zum Beispiel der Ehefrau Gerardos, das garantierte Besuchsrecht vorenthalten wurde. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurden die Strafen geringfügig reduziert. Die „UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen“ hat das Vorgehen der US-Behörden gegen die „Cuban 5“ als „willkürlichen Freiheitsentzug“ eingestuft. Und Amnesty International forderte 2010, den Fall erneut zu prüfen und die Ungerechtigkeit durch Gnadenerlass abzumildern. Zahlreiche internationale Solidaritätsgruppen und Persönlichkeiten, darunter Nobelpreisträger wie Günter Grass, kritisieren diese Rechtsverstöße der USA und fordern die unverzügliche Freilassung der „Cuban 5“.
In Kuba wird deren Schicksal intensiv verfolgt, sie werden dort als Volkshelden, als „Cinco héroes“ bezeichnet. Es vergeht keine Konferenz oder Veranstaltung, auf der nicht ihrer gedacht und ihre Freilassung gefordert wird. Nach Auffassung von Kenner_innen des Falles sind die „Cuban 5“ in den USA Opfer eines politischen Prozesses geworden. Dies wird in einschlägigen Texten (zum Beispiel der Dokumentensammlung „Der Fall der Cuban 5, eine schwer vermittelbare Geschichte“, Hrsg. Josie u. Dirk Brüning) und dem Film des US-Politikwissenschaftlers Saul Landau („Will the real terrorist please stand up?“) deutlich. In den weltweit engagierten Solidaritätsgruppen wird dies so interpretiert wie vom Netzwerk Cuba: „Verurteilt wurden die fünf dafür, dass sie ihr Land vor terroristischen Anschlägen bewahrten, und sie werden dafür bestraft, dass sie aufrecht bleiben. Beispielhaft stehen sie für das Recht einer eigenständigen Entwicklung ihres Landes, für die Tatsache, dass Kuba sich seit nunmehr 50 Jahren von einem Hinterhof der USA in ein souveränes, sozialistisches Land verwandelt hat und dies trotz der umfassenden Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade durch die USA und ihrer europäischen Partner.“ (www.netzwerk-cuba.de). Einer der „Cuban 5“, René González, wurde am 7. Oktober 2011 nach Verbüßung seiner 13-jährigen Haftstrafe entlassen. Er muss sich jedoch noch drei weitere Jahre in Florida aufhalten, wo er aufgrund der gegen Kuba agierenden Gruppen mit Übergriffen zu rechnen hat und sich in Lebensgefahr befindet. Kürzlich wurde ihm gestattet, für zwei Wochen nach Kuba zu reisen, um seinen krebskranken Bruder zu besuchen.
Nachdem die juristischen Mittel für die „Cuban 5“ im Rechtssystem der USA ausgeschöpft sind, wird nun auf politischen Druck gesetzt. Ein Höhepunkt dieser Bemühungen war im Jahr 2011 eine internationale Unterschriftenkampagne, bei der circa 400.000 Unterschriften gesammelt werden konnten. Die Unterzeichner_innen appellierten an US-Präsident Barack Obama, die „Cuban 5“ freizulassen. Der Präsident der USA ist dazu befugt. Und die jüngste Solidaritätswoche in Washington, D.C. stellt einen neuen Höhepunkt dar. Neben den Gesprächen im Kongress fanden Buch- und Filmpräsentationen, Veranstaltungen mit Kirchen und weiteren Zielgruppen sowie eine spektakuläre Kundgebung vor dem Weißen Haus statt. Aus Deutschland nahm der Völkerrechtler Prof. Norman Paech teil, der sich seit Jahren mit dem Fall befasst. Er resümiert die Solidaritätswoche so: „Wir haben Aufklärungsarbeit geleistet, wobei man uns schnell zu verstehen gab, dass vor den Wahlen im Herbst mit keiner Initiative der Parlamentarier zu rechnen ist.“ Im Herbst wird in Berlin das Europatreffen der Solidaritätsgruppen stattfinden und über weitere Aktivitäten beraten.

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