Guatemala | Nummer 477 - März 2014

Gefährliche Kriminalisierung

Interview mit Anabella Sibrián von der Holländischen Plattform gegen Straffreiheit, Guatemala

In Guatemala hat die Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger_innen im Zuge des Verfahrens gegen den General Efraín Ríos Montt stark zugenommen. Die Angriffe zeigen, dass die alten politisch-militärischen Eliten noch immer nicht an Einfluss verloren haben (siehe LN 468 und 476). Über den Begriff der Kriminalisierung und die Situation von Menschenrechtsverteidiger_innen in Guatemala sprach die LN mit Anabella Sibrián.

Interview: Jutta Blume

Frau Sibrián, 2012 hat Ihre Organisation gemeinsam mit sieben weiteren Organisationen eine Begriffsbestimmung der Kriminalisierung vorgenommen. Was zählt außer einer illegitimen Verfolgung durch Polizei und Justiz noch zur Kriminalisierung und wer ist davon betroffen?
Grundsätzlich sind diejenigen betroffen, die die Menschenrechte verteidigen und mit der Ausübung ihrer Rechte die Interessen der politisch oder wirtschaftlich Mächtigen bedrohen. Dadurch werden sie Opfer einer Reihe von Aktionen von Seiten der Mächtigen: verbale und physische Aggressionen, öffentliche Stigmatisierung, die Zerstörung ihres Images und ihrer Person, oder eben die Eröffnung juristischer Prozesse.
Wenn wir von kriminalisierten Menschenrechtsverteidigern sprechen, sprechen wir von Menschenrechtsverteidigern, die man versucht, als Personen, die gegen das Gesetz verstoßen, erscheinen zu lassen. Und in vielen Ländern ist das Gesetz auf die Interessen derjenigen zugeschnitten, die die politische und oftmals auch die wirtschaftliche Kontrolle haben. Daher gibt es Länder, in denen die Gesetze sehr ungerecht und undemokratisch sind, und die Menschenrechtsverteidiger geraten in Widerspruch mit diesen Gesetzen.

Was wäre ein konkretes Beispiel dafür?
Es gibt das Beispiel des Widerstands von La Puya, ein Minenprojekt 18 Kilometer von der Hauptstadt entfernt. Die meisten, die sich im Widerstand organisiert haben, sind einfache Frauen aus der Gemeinde, Mütter, viele von ihnen aktiv in der Kirche. Sie haben einen tiefen Glauben an Gott und an die Gerechtigkeit. Manchmal kann man sie an der Zufahrt zur Mine stehen sehen und religiöse Lieder singen hören. Das ist sehr bewegend, weil es ein absolut friedlicher Protest ist. Trotzdem werden die sichtbaren Anführer juristisch verfolgt, einschließlich einer Frau, der bereits bei einem Attentat vor einigen Jahren in den Rücken geschossen wurde. Es gibt also diese Kombination von juristischen und nichtstaatlichen Angriffen.
Ein anderer Typ von Kriminalisierung betrifft diejenigen, die für das Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit in Guatemala eintreten. Es war ein großer Fortschritt in diesem Land, als 2012 das Verfahren gegen den General Efraín Ríos Montt eröffnet wurde. Aber mit dem Prozess begann auch die öffentliche Diskreditierung der indigenen Frauen, die als Zeuginnen in dem Prozess aussagten, und eine Diskreditierung all derjenigen, die Gerechtigkeit verlangten. Der Kern der Argumentation war, dass der Ruf nach Gerechtigkeit zu einer Spaltung des Landes führen würde, während doch in Wirklichkeit die Gerechtigkeit die beste Art sein kann, wie sich Menschen mit unterschiedlichen Positionen in Bezug auf diese Verbrechen wieder annähern können. Jemand, der keine Gerechtigkeit erfährt, kann sich nicht mit dem anderen an einen Tisch setzen und versuchen, das soziale Gewebe zu reparieren.

Welche Akteur_innen und welche Interessen stehen hinter der Kriminalisierung?
Ich werde ein weiteres Beispiel nennen. Am 10. Mai 2013 wurde ein historisches Urteil gegen den General Efraín Ríos Montt gefällt. Das Urteil betrifft indirekt auch das Militär, da mit dem Urteil explizit die Rolle des Generals und der Armee bei Menschenrechtsverletzungen anerkannt wurde. Zwei Tage nach dem Urteilsspruch organisierte der private Sektor eine Pressekonferenz, auf der die Unternehmer das Verfassungsgericht öffentlich zu einer Korrektur seines Urteils aufforderten. Und eine Woche später entschied das Gericht, den Prozess gegen Ríos Montt zu annullieren. Glücklicherweise traf das Gericht diese Entscheidung nur mit drei zu zwei Stimmen, das heißt, dass zwei Richter erkannten, dass die Entscheidung illegal war. Aber hier wird die starke Allianz zwischen der wirtschaftlichen Macht und der für die schweren Menschenrechtsverletzungen schuldigen, militärischen Macht deutlich.

Auch die Botschaften der EU haben die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen. Stimmt es, dass die EU-Botschaft in Guatemala dieser Aufgabe nicht nachkommt?
In der Botschaft der EU in Guatemala arbeitet nur eine Diplomatin, die Botschafterin. Der Rest des Personals kommt aus der Entwicklungszusammenarbeit. Das ist in Guatemala anders als in anderen EU-Botschaften. Die EU erreicht auf der diplomatischen Ebene nicht die Stärke, etwa um Besuche bei kriminalisierten Menschenrechtsverteidigern außerhalb der Hauptstadt zu machen. Wenn ich mich nicht irre, haben in den vergangenen zwei Jahren keine Besuche in Gemeinden stattgefunden. Manchmal schicken sie ihr Personal aus der Entwicklungszusammenarbeit, aber dieses hat nicht das gleiche Gewicht, wie wenn die einzige ranghohe Diplomatin, die Botschafterin, die kriminalisierten Gemeinden besuchen- und ein Interesse an ihren Problemen zeigen würde.

Im Jahr 2012 erklärte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte Guatemalas Regierung für die im Zusammenhang mit dem international finanzierten Staudammprojekt Chixoy begangenen Massaker von Río Negro Anfang der 80er Jahre für schuldig. Ein im Januar in den USA beschlossenes Gesetz sieht nun die Entschädigung der Betroffenen durch die Weltbank und die Interamerikanische Entwicklungsbank vor. Ist dies ein Erfolg im Kampf gegen Staudammprojekte?
Das ist vor allem ein Beispiel für Wiedergutmachung. Ein Erfolg wäre, wenn sich solche Verbrechen verhindern ließen. Die Guatemalteken und die internationale Gemeinschaft hätten jetzt die Möglichkeit, aus diesem Fall zu lernen und Maßnahmen zu ergreifen, damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Die Gemeinden und die Anwälte, die den Fall Chixoy begleitet haben, haben einen langen Kampf hinter sich. Es war für sie ein großer Triumph, als die Verantwortung des Staates bewiesen und er zur Entschädigung verpflichtet wurde. Vor einigen Jahren sind dieselben Menschenrechtsverteidiger von Chixoy noch kriminalisiert und verfolgt worden. Leider wurde die Verpflichtung zur Entschädigung bislang nicht umgesetzt. Und hier spielen die USA eine sehr wichtige und bewundernswerte Rolle, indem sie dem guatemaltekischen Staat Bedingungen stellen. Sie sagen, dass die militärische Hilfe nicht einfach als Blankoscheck erfolgen kann. Ich denke, dass sich andere europäische Staaten daran ein Beispiel nehmen könnten und den Ländern des amerikanischen Kontinents sagen: Es gibt Menschenrechtsabkommen und wenn ihr die daraus hervorgehenden Verpflichtungen nicht einhaltet, muss es eine Art von Sanktion geben. Politische Sanktionen haben immer weniger Bedeutung. Sanktionen müssen daher wirtschaftlich sein, und sie dürfen nicht nur Staaten betreffen, sondern auch nichtstaatliche Akteure, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.

Infokasten

Anabella Sibrián arbeitet bei der 2001 gegründeten Holländischen Plattform gegen Straffreiheit, Guatemala, einem Projekt mehrerer internationaler Menschenrechtsorganisationen. Sie begleitet die Arbeit guatemaltekischer Menschenrechtsverteidiger_innen und betreibt in der EU Advocacy für die Menschenrechtsverteidigung in Zentralamerika.

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