Kuba | Migration | Nummer 516 – Juni 2017

GEPLATZTE TRÄUME

Kubanische Migrant*innen verlieren Sonderrechte bei Einreise in die USA

Die Vorzugsbehandlung von Kubaner*innen, die es auf US-amerikanisches Festland schaffen, wurde von Barack Obama beendet. Dies führt zu deutlichen Änderungen der Migrationsbewegung.

Von Andreas Knobloch

Pavel Rodríguez’* Traum platzte im Januar. Vorerst. Wie so viele Kubaner*innen hatte er seinen Besitz verkauft, um mit dem Geld in die USA auszureisen, wo sein Bruder bereits auf ihn wartete. Nach dem 1966 verabschiedeten Cuban Adjustment Act gewährte Washington allen kubanischen Migranten umstandslos politisches Asyl und eine schnelle Einbürgerung. Im Jahr 1995 war dieses Gesetz durch die sogenannte „Wet foot, dry foot“-Bestimmung eingeschränkt worden. Demnach kamen nur noch Kubaner*innen, die es auf eigene Faust auf US-Boden schafften, in den Genuß dieser Regelung und erhielten dauerhaftes Bleiberecht. Diejenigen, die von der US-Küstenwache abgefangen wurden, mussten nach Kuba zurückkehren. Diese Einwanderungspolitik sorgte dafür, dass Jahr für Jahr einige tausend Kubaner*innen ihr Hab und Gut veräußerten und auf oftmals kaum seetüchtigen Vehikeln den gefährlichen Weg über die Meerenge zwischen Kuba und Florida wagten. Jahrzehntelang sorgten kubanische Bootsflüchtlinge, die auf Flößen und Autoreifen versuchten, die Südküste Floridas zu erreichen, für dramatische Bilder.

Dies hat sich deutlich geändert. „April war der erste Monat seit sieben Jahren, in dem wir keine kubanischen Migranten hatten, nicht einen“, so der Kommandeur der Küstenwache, Paul F. Zukunft, gegenüber der US-Tageszeitung Wall Street Journal. „An einem gewöhnlichen Tag in dieser Zeit des Jahres vor einem Jahr hätten wir zwischen 50 und 150 kubanische Migranten aufgegriffen.“ Insgesamt waren im vergangenen Jahr 5.396 kubanische Migrant*innen von der US-Küstenwache auf hoher See festgesetzt worden.

Der drastische Wandel hat vor allem mit einer der letzten Entscheidungen Barack Obamas als US-Präsident zu tun. Am 12. Januar, wenige Tage vor der Machtübergabe an seinen Nachfolger Donald Trump, hob Obama die Vorzugsbehandlung kubanischer Einwanderer auf, indem er die seit 1995 geltende Regelung für beendet erklärte. Ebenfalls hob Obama das 2006 vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush erlassene „Cuban Medical Professional Parole Program“ (CMPP) auf, wonach „desertierte“ kubanische Ärzt*innen und Mediziner*innen umstandslos in die USA einreisen durften und Aufenthaltsgenehmigungen erhielten. „Kubaner, die illegal in die Vereinigten Staaten kommen und die kein Anrecht auf humanitären Beistand haben, werden von nun an zurückgeschickt“, bekräftigte Obama.

Die kubanische Regierung hatte wiederholt die Beendigung dieser speziell für Kubaner*innen geltende US-Einwanderungspolitik gefordert. „Die Politisierung der Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten gegenüber Kuba muss sich ändern; sie muss aufhören, eine illegale, unsichere und ungeordnete Auswanderung anzufachen“, so ein Mantra der kubanischen Regierung.

Und sie scheint tatsächlich Recht zu behalten. „Es ist eindeutig, dass die Aufhebung der ‘Wet foot, dry foot’-Politik dafür verantwortlich ist“, stellt auch Paul F. Zukunft den kausalen Zusammenhang zum zahlenmäßigen Rückgang der Bootsflüchtlinge her.

Ein ähnliche Entwicklung lässt sich auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko ablesen. Im April wurden nur 191 Kubaner*innen registriert, deren Einreise von den US-Grenzbehörden als „unzulässig“ eingestuft wurden. Im Februar und März waren die Zahlen sogar noch niedriger.
Mit Beginn der Annäherung zwischen den USA und Kuba im Dezember 2014 war in Erwartung eines Endes der US-amerikanischen Vorzugsbehandlung die Zahl ausreisender Kubaner*innen sprunghaft angestiegen. Die Zahlen kubanischer Einwander*innen in die USA wuchsen von 23.740 im Jahr 2014 auf 54.000 im Jahr 2016. Der Großteil wählte die Route durch Zentralamerika beziehungsweise Mexiko.

Das wiederum sorgte Ende 2015 für eine Migrationskrise in der Region. Sichtbar wurde die Krise, als Nicaragua Mitte November 2015 seine Grenze zu Costa Rica für Kubaner*innen schloss und Tausende von ihnen plötzlich in dem zentralamerikanischen Land festsaßen (siehe LN 500). Nach wochenlangen Verhandlungen einigten sich die betroffenen Staaten auf einen Plan zur Bewältigung der Migrationskrise. Die kubanischen Migrant*innen wurden per Luftbrücken von Costa Rica und Panama nach El Salvador und Mexiko ausgeflogen, von wo sie weiter in die USA reisten. Gleichzeitig führte Ecuador ab 1. Dezember 2015 die Visapflicht für Kubaner*innen wieder ein. Bis dahin war das südamerikanische Land Ausgangspunkt der kubanischen Odyssee durch Zentralamerika. Rund 8.000-10.000 US-Dollar wurden für den Weg von Havanna über Ecuadors Hauptstadt Quito bis in die USA fällig. Von dem Geld wurden vor allem Schleuser*innengruppen bezahlt und Grenzbeamt*innen bestochen.

Kern der Migrationskrise war allerdings die unterschiedliche Behandlung kubanischer Migrant*innen gegenüber denen anderer Nationen durch die US-Einwanderungspolitik.

Kern der Migrationskrise war allerdings die unterschiedliche Behandlung kubanischer Migrant*innen gegenüber denen anderer Nationen durch die US-Einwanderungspolitik. Erstere wurden als politische Flüchtlinge eingestuft und erhielten großzügige Aufenthaltsgenehmigungen, während Migrant*innen aus den zentralamerikanischen Staaten nicht selten abgeschoben oder in die Illegalität gedrängt werden. Dabei unterscheiden sich die Auswanderungsmotive der Kubaner*innen – in der Regel wirtschaftlicher Natur – kaum von denen der zentralamerikanischen Migrant*innen.

Von der Entscheidung Obamas wiederum wurden Hunderte Kubaner*innen, die sich bereits „auf dem Weg“ Richtung USA befanden, überrascht und saßen plötzlich in Panama, Kolumbien, Costa Rica oder Mexiko fest.
Ein Großteil kubanischer Ausreisewilliger dürfte künftig bemüht sein, auf regulärem Wege in die USA zu gelangen. Mindestens 20.000 Kubaner*innen erhalten jedes Jahr dauerhafte Einreisegenehmigungen in die Vereinigten Staaten aufgrund von Familienzusammenführung oder wegen anderer Gründe. Auf diese Zahl hatten sich die Regierungen in Washington und Havanna während der Ausreisewelle 1994 geeinigt. Hinzu kommen jährlich rund 30.000 Besuchs- und Geschäftsvisa für Kubaner*innen. Oft handelt es sich dabei um Fünf-Jahres-Visa, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erlauben. Anfang 2013 hatte die Regierung Raúl Castro ihrerseits eine Migrationsreform beschlossen. Seitdem benötigen Kubaner*innen keine Ausreisegenehmigung (carta blanca) mehr. Auch dürfen sie nun zwei Jahre außer Landes bleiben (vorher elf Monate), ohne bestimmte Rechte auf Kuba, zum Beispiel ihren Immobilienbesitz, zu verlieren.

Auch Pavel Rodríguez hofft, dass sich sein Traum von den USA doch noch erfüllt. Immerhin hat er ein Visum für Mexiko erhalten. Vor Obamas Entscheidung wäre dies wohl das Sprungbrett gewesen, über die Grenze zu gelangen, in den USA „Asyl“ zu beantragen und die Vorzüge der „Wet foot, dry foot“-Regelung in Anspruch zu nehmen. Stattdessen hat er sich nun eine mexikanische Aufenthalthaltsgenehmigung „gekauft“. „Mit Geld lässt sich in Mexiko alles regeln“, sagt Rodríguez mit einem breiten Grinsen. Damit kann er nun immerhin zwischen Mexiko und Kuba hin- und herreisen. „In einigen Monaten beantrage ich dann ein Besuchsvisum für die USA. Ich will gar nicht dort bleiben. Die Leute denken, das da draußen wäre das Paradies; aber mir gefällt Kuba. Doch ich will meine Famile sehen – und ab und zu mal eine Luftveränderung tut auch gut.“

* Name geändert

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