Kuba | Nummer 345 - März 2003

Kein faires Verfahren in Miami

Professor Fernández über den Prozess, die Haft und Aktionen zur Freilassung der fünf Kubaner

Seit vier Jahren werden fünf Kubaner wegen des Vorwurfs der Spionage in den USA festgehalten. Sie wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Rodolfo Dávalos Fernández ist Professor für internationales Recht an der Universität Havanna. Er berät das Komitee zur Befreiung der fünf in den USA inhaftierten Kubaner. In Havanna ist er im Rahmen der Solidaritätskampagne zur Freilassung der fünf für die Informationsverbreitung zuständig.

Rainer Schultz

Fünf Kubaner, die so genannten »Miami five«, sind seit über vier Jahren wegen Spionagevorwurfs in US-Haft. Haben Sie die Gefangenen besuchen können?

Ich selber konnte sie bisher nicht besuchen. Aber wir haben Informationen von meinen US-amerikanischen Kollegen und anderen Personen, die sie besucht haben. Sie sind auf fünf verschiedene Gefängnisse über das ganze riesige Land verteilt. Diese Verlegung geschah absichtlich, um den Besuch und die konsularische Betreuung zu erschweren. Viele Besuchsanträge werden abgelehnt.
Ein Beispiel: John Walker Lindh, der US-amerikanische Taliban-Unterstützer, wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt und danach in ein Gefängnis in Wohnortnähe verlegt, damit er Kontakt zu seiner Familie haben könne. Ich habe überhaupt nichts dagegen. Aber wenn ein verurteilter Terrorist die bestmöglichen Bedingungen erhält, den Kubanern hingegen jeglicher Kontakt erschwert wird, zeigt dies den politisierten Charakter des Ganzen.

Kennen Sie die Haftbedingungen?

Ja. Unsere Landsleute wurden 17 Monate praktisch in Isolationshaft gehalten – ohne Tageslicht. In diesen Löchern befinden sie sich nun nicht mehr. Trotzdem sind sie sehr isoliert von den anderen Gefangenen und erhalten kaum Besuch.

Um 1999/2000 den kubanischen Jungen Elian Gonzalez aus Miami zu befreien, gab es eine massive Unterstützung in Kuba. Wie ist es bei den “Miami five”?

Natürlich war die Reaktion bei Elian viel spontaner und emotionaler. Trotzdem ist das Interesse groß. Es ist kein Sonnabend vergangen, an dem es nicht eine Großveranstaltung zu den fünf Gefangenen gegeben hat, in fast jeder Gemeinde Kubas. Es hat auch große Demonstrationen gegeben, beispielsweise vor der US-amerikanischen Interessenvertretung in Havanna. Die Presse begleitet das Thema systematisch, denn es besteht ein großer Wissensbedarf. Mich zum Beispiel kennen die Menschen schon aus dem Fernsehen. Wenn sie mich in Havanna auf der Straße sehen, fragen mich die Leute: »Wann werden sie endlich freigelassen? Wann wird die Neuverhandlung sein?«

Sie haben selber auch andere Länder besucht, um über die Lage der Fünf zu berichten. Mit welcher Resonanz?

Es gibt bereits 108 Komitees in aller Welt. In den USA hat die bekannte Friedens- und Gewerkschaftsaktivistin Gloria La Riva eine vorzügliche Arbeit geleistet. Sie hat eine Informationstour durch viele US-amerikanische Universitäten organisiert.
Hier in Europa war ich besonders beeindruckt von der Arbeit in Belgien, den Niederlanden und natürlich in Deutschland, wo im Dezember das Komitee “Basta ya!” aus der Taufe gehoben wurde. Auch in Argentinien wird sehr viel zum Thema gearbeitet, in Mexiko gibt es ein Komitee, bei dem Roberto Gonzalez mitarbeitet, der Bruder eines Inhaftierten. In den USA hat sich die Juristenvereinigung National Lawyer’s Guild auf ihrer nationalen Versammlung für die Freilassung der Fünf ausgesprochen.

Ein entscheidendes Ereignis hat die Verurteilung der fünf Kubaner geprägt: die Zusammensetzung der Geschworenen. Wie kam es dazu?

Hierin lag eines der großen Vergehen in diesem Prozess – neben der Tatsache, dass sie 17 Monate in Isolationshaft gehalten wurden. Sie haben kein faires Verfahren bekommen und keine unabhängigen Geschworenen. Diese wurden ausgewählt, als Elian in Miami war und eine ganz besonders feindselige Stimmung gegenüber Kuba herrschte. Im Dezember 1999 beantragten die Anwälte deshalb bereits, den Prozess aus Miami zu verlegen. Das wurde vom Gericht kategorisch abgelehnt.
In dieser Stadt herrscht eine unvorstellbare Feindseligkeit gegenüber Kuba, der Revolution und gegen Fidel Castro. Dort sitzen alle konterrevolutionären und terroristischen Organisationen. Deshalb ist es unglaublich schwierig, unabhängige und gegenüber Kuba objektive Menschen zu finden. Denn entweder sind sie irgendwie mit der Exilgemeinde verflochten oder sie haben Angst vor der Mafia.

Wäre es nicht ungewöhnlich, den Prozess an einen anderen Ort zu verlegen?

Als Gegenbeispiel haben wir den Fall von Timothy McVeigh angebracht, dessen Prozess wegen des Attentats in Oklahoma, das über hundert Menschenleben vernichtete, 1999 eben nicht in seiner Heimatstadt Oklahoma stattfand, sondern aus demselben Grund verlegt wurde. In den USA gibt es ein Gesetz, demzufolge der Gerichtsort verlegt werden muss, wenn man keine unvoreingenommenen Geschworenen findet. Daran sieht man, dass es sich in unserem Fall um einen politischen Fall handelt.

Alle fünf Gefangenen wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt, wie sie nur bei Spionagefällen üblich sind, die Staats- oder Militärgeheimnisse betreffen. Das Pentagon aber versichert, dass die Fünf keine Regierungsgeheimnisse entdeckt hätten. Wie also sind die hohen Strafen zu erklären?

Das Gericht hat dreimal lebenslänglich verhängt. Das geschieht eigentlich, wenn Menschen an Geheimdokumente gelangen, wodurch irreparabler Schaden für die Sicherheit der USA entsteht. Es ist unerklärlich, warum Männer wegen Spionage verurteilt wurden, die sie nicht begangen haben. Ihre Arbeit war es nicht, Geheimnisse der Regierung oder des Militärs zu erlangen; sie haben nur versucht, an Informationen der terroristischen Exilgruppen zu gelangen.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Wir kämpfen auf mehreren Ebenen: Erstens fechten wir das Urteil vor dem Bundesgericht in Atlanta an. Dort haben wir noch bis zum 11. April Gelegenheit, unsere Argumente vorzutragen. Zweitens arbeiten wir auch im Distrikt von Miami auf zwei Ebenen. Zum einen wollen wir die geheimen Unterlagen einsehen, die der Verteidigung vorenthalten wurden. Zum anderen beantragen wir ein neues Verfahren. In beiden Anliegen haben wir noch keine weiteren Termine.

Infos unter: www.miami5.de;
Spendenkonto: Netzwerk Cuba e.v., Postbank Berlin, BLZ: 10010010, Kto.-Nr.:32333100,
Stichwort Miami 5

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