Mexiko | Nummer 334 - April 2002

Verklärende Ermittlungen

Im Mordfall Digna Ochoa beweist Mexiko erneut fehlende Rechtsstaatlichkeit

Fünf Monate ist es her, seit Digna Ochoa, eine der bekanntesten MenschenrechtsanwältInnen Mexikos, in ihrer Kanzlei in Mexiko-Stadt von Unbekannten ermordet wurde und noch immer gibt es keine konkreten Verdächtigen. Fahrlässigkeit in den Ermittlungen und fehlendes Interesse an der Aufklärung des Mordes wird der Justizbehörde von vielen Seiten vorgeworfen. Die Meldung, die Staatsanwaltschaft ermittele verstärkt wegen Selbstmord, sorgte Mitte März für Entsetzen unter MenschenrechtlerInnen und Angehörigen von Digna Ochoa.

Anne Becker

Auf der Anhörung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte CIDH am 7. März in Washington stellte der Sonderbeauftragte für den Fall Ochoa und Kriminologe dieser Kommission, Pedro Díaz, die Ergebnisse seiner Prüfung der Ermittlungsakten vor. Diese veranlassten ihn, die Staatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt aufzufordern, Ermittlungen gegen Militär- und Staatsangehörige zu vertiefen. Obwohl die Staatsanwaltschaft dem zustimmte, rang eine Woche später die Nachricht in den Medien durch, dass die Version des Selbstmordes eine der Hauptermittlungslinien der Behörde sei. Staatsanwalt Bernardo Bátiz bestätigte die Aussage und fügte hinzu, die bisherigen Untersuchungen ließen die Version eines Selbstmordes zu, doch sei diese „nicht absolut überzeugend”. Es werde auch weiterhin auf den Verdacht eines Staatsverbrechens und nach persönlichen Motiven ermittelt. Zu Beginn der Ermittlungen im November hatte Bátiz von der Wahrscheinlichkeit eines politischen Mordes gesprochen.
Die Filtrierung von Information an die Medien sei ein Zeichen dafür, dass es keine Kontrolle und Ernsthaftigkeit in den Ermittlungen gäbe, glaubt hingegen der Präsident der Menschenrechtskommission der Hauptstadt. Schon früher waren Meldungen in die Presse gedrungen, die Mutmaßungen über die Umstände des Mordes verbreiteten. Aufgrund des „unseriösen und unverantwortlichen Vorgehens der Behörde” forderte unlängst der Senatsausschuss für Menschenrechte die Mitübernahme des Falles durch die Bundesstaatsanwaltschaft. Angehörige sowie MenschenrechtlerInnen lehnen dies jedoch kategorisch ab, da diese Institution unter der Leitung eines Generals stünde und somit weniger vertrauenswürdig sei.
Als „lächerlich“ und „unhaltbar“ kommentierten Familienangehörige den Selbstmordverdacht. Edgar Cortez, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums Pro Juárez (Prodh), für das Digna Ochoa lange gearbeitet hatte und das in diesem Fall als Nebenkläger auftritt, wies diesen Verdacht ebenfalls zurück und zeigte sich sehr besorgt über diese Wendung.
Digna Ochoa sei von ihrem Charakter her niemand gewesen, die sich selbst umgebracht hätte, verkündeten Angehörige und KollegInnen. Auch machen die Umstände einen Selbstmord extrem unwahrscheinlich beziehungsweise sogar unmöglich: So hatte Ochoa seit 1996 Morddrohungen erhalten. 1999 entkam sie nur knapp einem Attentat in ihrer Wohnung (siehe Interview mit Ochoa in LN 310) und ging im Sommer 2000 für mehrere Monate ins Exil. Wichtige der von ihr verteidigten Fälle hatten mit Menschenrechtsverletzungen zu tun, in die Militärs oder staatliche Sicherheitskräfte involviert waren. In diesem Zusammenhang erhob sie mehrmals Anklage gegen Militärangehörige. Zudem wurden keine Fingerabdrücke an der Tatwaffe gefunden, ein Knopf ihrer Bluse auf dem Boden weist auf Spuren eines Kampfes hin und neben der Leiche fand man einen Drohbrief an Mitglieder von Prodh.
Dennoch findet die Version des Selbstmordes viele Anhänger, die sich vor allem darauf berufen, dass die Waffe, aus der geschossen wurde, Ochoa gehörte. So erklärte ein Mitglied der Ermittlungskommission, es sei denkbar, dass sie den Selbstmord so inszeniert hätte, dass im Nachhinein Dritte verdächtigt werden würden. Ein Sicherheitsexperte und Wissenschaftler am Forschungsinstitut Colegio de México, Sergio Aguayo, erklärte, nach gut informierten Quellen der Bundesregierung sei die Hypothese des Selbstmordes sehr solide und werde von Spezialisten unterstützt.

„Die Wahrheit soll verschleiert werden“

„Mit dem Selbstmordargument wurden in Lateinamerika schon viele politische Morde verschleiert und ad acta gelegt“, mahnte hingegen die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú in einer öffentlichen Stellungnahme Mitte März. Die Ermittlungsarbeit schüfe zurzeit nicht mehr Klarheit, sondern mehr Straflosigkeit, kritisierte sie.
In der Tat sind die Ermittlungen seit dem Mord im Oktober sehr fahrlässig gehandhabt worden: Denn schon der Umstand, dass Digna Ochoa einige Tage vor ihrer Ermordung noch im Bundesstaat Guerrero Bauern interviewte, die unter Aggressionen staatlicher Autoritäten zu leiden hatten und sie auf dieser Reise selbst von Militärs eingeschüchtert wurde (s. Interview im Anschluss), hätte Grund genug gegeben, Nachforschungen vor Ort so schnell wie möglich aufzunehmen. Doch eine Ermittlungsexpedition nach Guerrero fand erst Anfang Dezember statt, sechs Wochen nach dem Mord. Die Untersuchungen verliefen dabei so erfolglos, dass der Staatsanwalt Bátiz gezwungen war, die gesamte Kommission neu zu besetzen. „Viel Zeit wurde verloren, die die Rekonstruktion des Geschehens immer mehr erschweren und es den Tätern erleichtern, Spuren zu verwischen“, erklärte ein Mitglied von Prodh.
Erst nach dem Wechsel des Personals erhielten die Angehörigen Digna Ochoas und von Prodh, die bis zu diesem Zeitpunkt nur formal als Nebenkläger akzeptiert worden waren, denen aber keine vollständige Einsicht in die Aktenlage ermöglicht worden war, Kopien aller Dokumente.

Sanftes Vorgehen gegen das Militär

Auch wurden bis Mitte Februar nur ein einziger Militär vernommen, obwohl Bátiz im November verlauten ließ, dass eine der Fährten im Zusammenhang mit den beiden von Ochoa verteidigten Bauern und Umweltschutzaktivisten Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrea nach Guerrero führen könnte. Diese wurden von Militärs gefoltert und im August 2000 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auf Intervention von Vicente Fox waren sie am 8. November letzten Jahres aus „humanitären Gründen“ wieder frei gekommen. Inzwischen ist Bátiz mit seinen Äußerungen gegen das Militär zurückhaltender geworden. „Der Fall ist so kompliziert geworden, dass er inzwischen ein Mysterium darstellt“, sinnierte Bátiz kürzlich. Man könne auch nicht von einer Verweigerung der Kooperation seitens des Militärs sprechen, auch wenn diese nur „nach und nach und eher langsam“ zu Stande käme. Zur Anzahl der verhörten Militärs wollte er sich nicht äußern. In ihrer Dreimonatsbilanz hatte Prodh vehement die fehlende Kooperation des Verteidigungsministeriums kritisiert.
Der wegen eines Aufsatzes über nationale Sicherheit und Menschenrechte vom Militär 1993 zu 28 Jahren Gefängnis verurteilte General José Francisco Gallardo stand im Kontakt mit Digna Ochoa. Er hatte sich unter anderem für eine Armeereform und die Einführung eines Militärobudsmann eingesetzt, um gegen die von Militärs begangenen Menschenrechtsverletzungen vorgehen zu können. Nach langem politischem Hin und Her und Interventionen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH wurde er vor wenigen Wochen freigelassen. Seiner Meinung nach ist der Mord auf die unterlassene staatliche Verfolgung von mindestens 30 Militärs hohen Ranges zurückzuführen. Seine Aussagen wurden zu Protokoll genommen. Es liegt jedoch am Innenministerium, ob sie in die Ergebnisse der Vorermittlungen mit aufgenommen werden.

Unzureichende Ermittlungen

Digna Ochoa hatte immer wieder Anzeige gegen Unbekannt wegen der Morddrohungen und Überfälle erstattet. Die staatlichen Schutzmaßnahmen, die die CIDH 1999 für Digna Ochoa angeordnet hatte, waren auf Gesuch der mexikanischen Regierung im August 2001 wieder eingestellt worden. Nach der Ermordung von Digna Ochoa eröffnete die CIDH auf Anfrage eines NGO-Netzwerks ein Verfahren gegen den mexikanischen Staat. In diesem Zusammenhang wurde die Regierung im November letzten Jahres aufgefordert, die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Geheimdienst und Polizei offen zu legen, die die Behörde in Hinblick auf die Anzeigen Ochoas unternommen hatte. Am 13. Januar musste die Staatsanwaltschaft einräumen, dass sie in zwei Fällen auf die Klagen hin gar nichts getan hatte. „Damit ist der mexikanische Staat direkt mitverantwortlich für die Ermordung von Digna Ochoa“, so Prodh.
Auch nach dem Mord wurden Schutzmaßnahmen für Mitglieder des Menschenrechtszentrums, MitarbeiterInnen der Anwaltskanzlei und Familienangehörige nur schleppend und zum Teil bis heute nicht eingerichtet. So mussten sie fast einen Monat warten, bis ihrer Bitte nach vernetzten Mobiltelefonen nachgekommen wurde.

Neue Morddrohungen

Schon im Februar mussten Familienangehörige und die MenschenrechtlerInnen neue Einschüchterungsversuche erleiden. Zeitgleich mit der Verbreitung der Selbstmord-Hypothese in den Medien, hat Bárbara Zamora, eine ehemalige Rechtsanwaltkollegin von Digna Ochoa und jetzige Anwältin der Angehörigen am 18. März Morddrohungen per E-mail erhalten, die sich in Form und Inhalt an jene anlehnen, mit denen Ochoa seit 1996 eingeschüchtert wurde. „Dieser zeitliche Zusammenhang ist sehr beunruhigend”, sagte Zamora und sah sich gezwungen, die Flucht nach Vorn zu ergreifen: „Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich nie daran gedacht habe und auch nicht daran denke, mich selbst umzubringen. Ich mache den Staat für die weitere Sicherheit meiner Person verantwortlich.“
Fünf Monate nach dem Mord an Digna Ochoa, bei dem alles auf eine politische Tat hinweist, muss eine andere Rechtsanwältin absurden Selbstmordunterstellungen für alle Fälle vorbeugen: Ein Vorfall, der nicht nur verrät, wie prekär die Situation für MenschenrechtlerInnen in diesem Prozess ist, sondern auch darauf schließen lässt, dass sich die Kreise, aus denen die Drohbriefe stammen, durch die Art und Weise der Ermittlungen bestärkt fühlen.

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