Wummen aus dem Ländle
Trotz Menschenrechtsverletzungen und offiziellem Verbot wurden Waffen von Heckler&Koch in mehrere Regionen Mexikos exportiert
Die Bestätigung kam von höchster Stelle: 2113 Sturmgewehre vom Typ G36 des deutschen Rüstungsproduzenten Heckler&Koch gingen in den Bundesstaat Chihuahua, 1924 nach Guerrero, weitere 753 nach Jalisco und Chiapas. So steht es in einem Schreiben des mexikanischen Verteidigungsministeriums, das jüngst veröffentlicht wurde. Damit ist bewiesen, wovon das Schwarzwälder Unternehmen nie etwas gewusst haben will: Mehr als die Hälfte von insgesamt 9652 Schusswaffen, die Heckler&Koch zwischen 2006 und 2009 an Polizeieinheiten in Mexiko geliefert hat, sind in Regionen gelangt, in die sie nie hätten kommen dürfen. Denn die Exportgenehmigung, die das Oberndorfer Unternehmen vom Bundesausfuhramt damals erhalten hatte, schloss wegen der schwierigen Menschenrechtslage explizit aus, dass die Waffen in diese Bundesstaaten geraten.
Bereits seit April 2010 ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in dem Fall. Damals hatte der Freiburger Rüstungsgegner Jürgen Grässlin Anzeige erstellt. Kurz zuvor hatte ein Angestellter von Heckler&Koch den Friedensaktivisten darüber informiert, dass die G36-Gewehre in die „verbotenen“ Bundesstaaten geraten seien. „Nach Angaben des Mitarbeiters haben Expert_innen der Firma sogar in Guerrero und Jalisco Polizist_innen an den Waffen ausgebildet“, sagt Grässlin. Auch einige Fotos zeigten Polizeibeamt_innen, die diese Gewehre widerrechtlich trugen. So sind etwa Sicherheitskräfte beim Einsatz gegen Studierende im vergangenen Jahr in der südmexikanischen Stadt Chilpancingo zu sehen. Im Dezember 2010 veröffentlichte das ARD-Magazin „Report Mainz“ Bilder von Polizeibeamt_innen, die in Ciudad Juárez in Chihuahua mit dem Sturmgewehr Streife fuhren. Daraufhin durchsuchte die Staatsanwaltschaft das Unternehmen, die Exportgenehmigung liegt seither auf Eis.
Doch viel mehr unternahmen die Strafverfolger_innen offenbar zunächst nicht. Erst jetzt, knapp zwei Jahre später, bestätigte Behördensprecherin Claudia Krauth: „Es sind Waffen dort aufgetaucht, wo sie nicht hätten auftauchen dürfen.“ Mit ein wenig mehr eigener Recherche hätten die Ermittler_innen das schon vor eineinhalb Jahren herausfinden können. Das mexikanische Verteidigungsministerium – immerhin der Vertragspartner in diesem Geschäft – hat das jetzt bekannt gewordene Dokument schließlich bereits am 15. März 2011 ausgestellt.
Bei dem schwäbischen Waffenbauer reagiert man einsilbig auf die Vorwürfe. Zu den laufenden Entwicklungen will sich das Unternehmen nicht äußern, die Pressesprecherin stellt jedoch regelmäßig klar: „Heckler&Koch hält sich an Recht und Gesetz.“ Das stellt inzwischen jedoch selbst die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in Frage. Derzeit werde geprüft, ob die deutschen Lieferanten oder die Mexikaner für den illegalen Verbleib der Gewehre verantwortlich seien, erklärt Strafverfolgerin Krauth. Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer sieht eindeutig Heckler&Koch in der Pflicht. „Der Exporteur muss die Verantwortung dafür tragen, dass die Ausfuhrgenehmigung eingehalten wird“, ist der Tübinger Jurist überzeugt. „Sonst werden Exportgesetze und politische Grundsätze zur Farce.“ Wenn künftig immer Regierungen der Importstaaten für den Endverbleib verantwortlich seien, wäre das ein Freibrief, alle Waffen in alle Welt zu liefern.
Die Zuständigen beim Bundesausfuhramt sehen das anders. Zunächst müsse geprüft werden, ob das exportierende Unternehmen vom mexikanischen Partner getäuscht worden sei oder beide „gemeinsame Sache“ gemacht hätten, ob Heckler&Koch also im Bilde darüber war, wohin die Waffen gingen. Für Grässlin ist diese Frage so gut wie geklärt. „Alles deutet darauf hin, dass die Geschäftsführung genau wusste, was in Mexiko vor sich ging“, kontert er und verweist auf seinen Informanten aus dem Innern des Betriebs. Um für Aufklärung zu sorgen, haben die Strafverfolger nun bei der mexikanischen Regierung um Rechtshilfe ersucht. Ob auf diesem Weg die Wahrheit ans Licht kommt, ist fraglich. Nur etwa zwei von 100 angezeigten Rechtsbrüchen werden in Mexiko aufgeklärt. Und ob die mexikanische Regierung ernsthaft gegen ihre eigenen Behörden ermittelt? Zweifel sind angebracht.
Wie aber kam es überhaupt dazu, dass das Bundesausfuhramt den Export der G36-Gewehre nach Mexiko genehmigt hat? Nicht nur in Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas verletzen Sicherheitskräfte die Menschenrechte. In fast allen Bundesstaaten werden Linke, kritische Indigene und andere Oppositionelle von Polizist_innen gefoltert und misshandelt. In Zusammenarbeit mit den Beamt_innen entführen und erpressen Mitglieder der Kartelle Migrant_innen. Folglich widerspricht die Ausfuhr der Waffen den im Jahr 2000 von der rot-grünen Regierung verabschiedeten Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen. Demnach dürfen die Behörden ein Rüstungsgeschäft nicht genehmigen, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die Waffen repressiv gegen die Bevölkerung eingesetzt oder für andere Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnten.
Dennoch gaben Bundesausfuhramt und wohl auch der Bundessicherheitsrat, in dem unter anderem mehrere Minister_innen sowie Kanzlerin Angela Merkel sitzen, grünes Licht. Und obwohl sich die Sicherheitslage mit dem Krieg gegen die Mafia in den letzten Jahren extrem verschlechtert hat und Mexikos Nationale Menschenrechtskommission zunehmend mehr Anzeigen gegen Polizist_innen und Soldat_innen erhält, stellte die schwarz-gelbe Koalition im Dezember 2011 in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken klar: „Eine vollständige Einstellung von Waffenlieferungen ist gegenüber Mexiko derzeit nicht beabsichtigt.“
Bei mexikanischen Aktivist_innen stößt diese Haltung auf Unverständnis. Wer verhindern wolle, dass Waffen in die falschen Hände geraten, dürfe einfach keine nach Mexiko liefern, meint der Menschenrechtsverteidiger Alejandro Cerezo und verweist auf die engen Seilschaften zwischen Kriminellen und Sicherheitskräften. „Die Polizisten sind das Organisierte Verbrechen“, so der 30-jährige, der in diesem Jahr mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet wurde.
„Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Gewehre bei den Drogenbaronen und der Mafia landen“, kritisiert auch Jürgen Grässlin. Der Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ erinnert daran, dass auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen General läuft, der für den Deal auf mexikanischer Seite verantwortlich war. Dieser soll von Heckler&Koch 20 bis 25 US-Dollar pro verkauftem G36 erhalten haben. Mit Blick auf das Verfahren in Stuttgart ist Grässlin sehr optimistisch. Mittlerweile habe sich eine weitere Verfolgungsbehörde eingeschaltet, erstmals spreche man von einem Strafverfahren gegen die schwäbischen Waffenbauer. Dieses Verfahren müsse aber ausgeweitet werden auf die deutschen Rüstungsexportkontrollbehörden, allen voran das Bundesausfuhramt und das Bundeswirtschaftsministerium. „Denn sollten sie nicht gezielt getäuscht worden sein“, so bekräftigt der Friedensaktivist, „haben diese Behörden offenbar zugeschaut, wie die Waffen in die ‚verbotenen‘ Regionen Mexikos geliefert wurden.“