Editorial | Nummer 275 - Mai 1997

Editorial Ausgabe 275 – Mai 1997

Ana García Rodriguez lebt seit sechs Jah­ren in San Fernando Valley nahe Los Ange­les. Sie ist 36 Jahre alt, Mutter von drei Kin­dern und hat einen mexikanischen Paß. Die zwei Söhne sind in Kalifornien geboren, die Tochter in Mexiko. Der Vater der drei hat sich vor längerer Zeit aus dem Staub gemacht. Ana arbeitet als Haushälterin. Morgen müssen sie und ihre Tochter die USA verlassen, die bei­den werden “rückgeführt”.
Ana ist Fiktion, die “Rückführung” bald Realität. In den USA sind am 1. April neue, verschärfte Asyl- und Ein­wanderungsgesetze in Kraft getreten. Sie be­treffen sowohl die bereits in den USA leben­den “Illegalen” als auch die, die erst noch ins Land gelangen wollen.
Zwei Beispiele: Konnten “Illegale” bislang eine Abschiebung umgehen, wenn sie nach­wiesen, daß sie bereits sieben Jahre oder län­ger in den USA lebten und eine Deportation sie in eine Notlage bringen würde, hat sich diese Regelung mit dem 1. April extrem ver­schärft. Jetzt müssen es zehn Jahre sein und die Notlage wird vom direkt Betroffenen auf dessen Verwandte verlagert. Im Klartext: Sollten die Söhne Anas durch eine Abschie­bung von Mutter und Schwester in eine exi­stentielle Notlage und Härte geraten, ist von der Deportation abzusehen. Ein wachsweiches Gesetz, zugeschnitten auf das Ermessen des jeweiligen Richters.
Auch für Asylsuchende hat sich die Situa­tion deutlich verschlechtert. Mußte bislang allen das Recht auf eine Anhörung gewährt werden, liegt die Beweislast nun von Beginn an beim Asylsuchenden. Er oder sie muß die Offiziere der amerikanischen Einwanderungs­behörde INS bereits beim Grenzübertritt von der Dringlichkeit und Seriösität des Asylwun­sches überzeugen. Glaubt ihnen der Offizier nicht, werden sie sofort abgeschoben.
Angst und Wut wegen des neuen Gesetzes hat sich vor allem unter US-Latinos und -Lati­nas breitgemacht. Sie sind die Hauptbetroffe­nen des neuen Gesetzes, denn weit über die Hälfte der schätzungsweise rund fünf Milio­nen “Illegalen” in den USA stammen aus La­teinamerika; zweieinhalb Millionen von ihnen haben die mexikanische Staatsbürgerschaft. Viele von ihnen leben seit Jahren in den USA. Ihre Aufenthaltsgenehmigungen oder Touri­stenvisa sind längst abgelaufen. Lange war das kein Problem, die Gefahr als “IllegaleR” aufzufliegen gering. Sie waren geduldet und als billige Arbeitskräfte sogar gewünscht. Mit der Rezession in den 80ern keimte aber auch die Fremdenfeindlichkeit wieder auf. An dem für die USA so typischen Gemisch aus Vertei­lungskampf und ethnischen Konflikten war die Lunte gelegt.
Die Beratungsstellen kamen in den letzten Monaten kaum mehr zum Durchatmen, so stark war die Nachfrage nach Information und Hilfe. Viele Latinos und Latinas standen vor der Frage, ob sie sich selbst anzeigen sollten, in der Hoffnung anschließend mittels eines Prüfverfahrens innerhalb der bis April 1998 festgeschriebenen Übergangsphase ihren Sta­tus legalisieren zu können. Ein Patentrezept gab und gibt es nicht. Das apokalyptische Szenario einer Zwangsdeportation zehntau­sender Latinos ist sicher übertrieben, mit Mas­senabschiebungen ist nicht zu rechnen. Das haben auch die ersten zwei Wochen nach In­krafttreten des neuen Gesetzes gezeigt.
Die Regierungen südlich des Rio Grande protestierten energisch und lautstark gegen die rassistische Gesetzgebung des Nachbarn im Norden. Ein zweifelhafter Pathos, denn der Grund für die geharnischten Töne ist wohl eher in der Angst zu suchen, den Abgescho­benen keine Perspektive bieten zu können, als wahre Anteilnahme an ihrem Schicksal. Tat­sächlich wäre es für die angeschlagenen, vom Neo­liberalismus gebeutelten Volkswirt­schaf­ten Mexikos und Zentralamerikas ein herber Schlag, würden Zehn- oder gar Hun­dert­tausende aus den USA in ihre Ursprungs­länder abgeschoben.
Jenseits der persönlichen Dramen haben die Gesetze eine weiter negative Qualität: Die USA sind qua Geschichte und Selbst­ver­ständ­nis ein Einwanderungsland. Anders als Deutsch­land gilt hier nicht das ius sanguinis, das von der Abstammung hergelei­tete Staats­bürgerrecht, sondern das ius soli, das vom Ort der Geburt hergeleitete. Wer in den USA ge­boren ist, ist US-BürgerIn. Das bedeutete aber nie, daß Vater und Mutter des­halb au­tomatisch ein Bleiberecht erwirkten. Diese Ne­gation der Verwandtschaft soll in Zukunft ver­schärft kontrolliert und erfüllt werden. Ana García Rodriguez und ihre Tochter müssen gehen, wenn die Behörden es wollen.


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