Aus den Bergen des mexikanischen Südostens
Wir rufen alle sozialen und politischen Kräfte des Landes, alle aufrichtigen MexikanerInnen, alle die, die für die Demokratisierung des nationalen Lebens kämpfen, zur Gründung einer BEWEGUNG FÜR DIE NATIONALE BEFREIUNG auf, die die Nationale Demokratische Konvention und alle Kräfte einschließt, die unabhängig von religiöser Überzeugung, Abstammung oder politischer Ideologie gegen das System der Staatspartei sind. Diese Bewegung für die Nationale Befreiung wird mit allen Mitteln und auf allen Ebenen für die Einsetzung einer Übergangsregierung, für eine neue Verfassunsversammlung, für eine neue Verfassung und für die Zerstörung des Systems der Staatspartei kämpfen. Wir rufen die Nationale Demokratische Konvention und den Bürger Cuauthémoc Cárdenas Solórzano dazu auf, sich an die Spitze dieser Bewegung für die Nationale Befreiung zu stellen, die ein breites Oppositionsbündnis sein soll.
Wir rufen die ArbeiterInnen der Republik, die ArbeiterInnen auf dem Land und in der Stadt, die Colonos, die LehrerInnen und StudentenInnen Mexikos, die mexikanischen Frauen, die Jugendlichen des ganzen Landes, die KünstlerInnen und die aufrichtigen Intellektuellen, die konsequenten Gläubigen, die Basismitglieder der verschiedenen politischen Organisationen dazu auf, in ihrem Bereich und mit den Kampfformen, die sie für möglich und für notwendig halten, für das Ende der Staatspartei zu kämpfen und sich der Nationalen Demokratischen Konvention anzuschließen, wenn sie keiner Partei angehören, der Bewegung für die Nationale Befreiung, wenn sie in einer der politischen Oppositionskräfte aktiv sind.
Im Geist der III. Erklärung des Lacandon-Urwaldes verkünden wir:
Erstens: Der Bundesregierung wird die Wache über das Vaterland entzogen. Die mexikanische Flagge, das oberste Gesetz der Nation, die mexikanische Hymne und das Nationalwappen werden ab jetzt in der Obhut der Widerstandskräfte sein, bis die Legalität, die Legitimität und die Souveränität im gesamten nationalen Territorium wiederhergestellt sind.
Zweitens: Die ursprüngliche Politische Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten in ihrer Fassung vom 5. Februar 1917 wird für gültig erklärt. Ihr werden die Revolutionären Gesetze von 1993 und die Autonomiestatuten für die Indígena-Regionen beigefügt. Sie gilt, bis eine neue Verfassungsversammlung zusammentritt und eine neue Carta Magna verabschiedet.
Drittens: Wir rufen zum Kampf für die Anerkennung der “Übergangsregierung zur Demokratie” auf, in die sich die verschiedenen Gemeinden, sozialen und politischen Organisationen selber einbringen. So wird der in der Verfassung von 1917 vereinbarte Bundespakt aufrecht erhalten. Die Gemeinden und Organisationen schließen sich unabhängig von der religiösen Überzeugung, der sozialen Klasse, der politischefolgung sowie aufgrund von Krieg und Bürgerkrieg müssen das Recht auf Asyl begründen. Flucht aufgrund von Armut, welche die in der Allgemeinen Erklärung zu den Menschenrechten festgeschriebenen Mindeststandards eines menschenwürdigen Lebens verletzt, muß als Asylgrund anerkannt werden.
4. Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten müssen Anspruch auf Asyl haben.
5. Die Länder Europas werden aufgefordert, Flüchtlinge und Asylsuchende vom Visumzwang z das Wahlgesetz reformieren, damit künftig saubere Wahlen, Glaubwürdigkeit, die Anerkennung aller nationalen, regionalen und lokalen politischen Kräfte gesichert sind. Die Übergangsregierung soll zu neuen allgemeinen Wahlen in der Föderation aufrufen.
3. Sie wird eine Verfassungsversammlung für die Schaffung einer neuen Verfassung einberufen.
4. Sie muß die Besonderheiten der Indígena-Gruppen, ihr Recht auf Autonomie und ihre Staatsbürgerschaft anerkennen.
5. Das nationale Wirtschaftsprogramm muß grundlegend verändert werden. Lüge und Verschleierung müssen beseitigt werden. Die ArbeiterInnen und BäuerInnen, die die HauptproduzentInnen des Reichtums sind, den sich jedoch andere aneignen, müssen künftig begünstigt werden.
Mexiko, Januar 1995.”